Schussberechtigung/-verpflichtung bei Auswechslung im Elfmeterschießen

  • Angeregt von der vorletzten Regelfrage auf fussball-regelfragen.de, in der es darum ging, ob sich eine auch dezimieren muss, wenn bei der gegnerischen Mannschaft ein Spieler wegen FaD ausfällt, kommt bei mir eine Frage auf. Stellt Euch bitte folgende Situation vor:


    Während eines Elfmeterschießens verletzt sich der Torhüter (unterstellt ruhig, dass das kein Schauspiel ist). Da das Wechselkontingent noch nicht ausgeschöpft ist, darf er durch einen neuen TW ersetzt werden. Nun ist der TW aber als nächster Schütze nominiert (alternativ steht es nach 10 Schützen noch unentschieden) - darf der neu eingewechselte Spieler schießen bzw. muss er dies tun?


    Das Regelwerk sagt dazu explizit nichts, gefühlt darf/muss der neue TW schießen, sicher bin ich mir aber nicht.

  • Da der neue TW am Elfmeterschießen teilnahmeberechtigt ist, darf er auch schießen.
    Da nach Beginn des Elfmeterschießens nicht mehr reduziert wird, wäre die eine Mannschaft unter Umständen ein Schütze mehr. Nämlich dann, wenn der ursprüngliche TW bereits geschossen hat.


    Zum Hinweis, die Reihenfolge der Schützen muss vorher nicht bekannt gegeben werden. Somit ist es regeltechnisch unerheblich ob der alte TW der nächtse gewesen wäre.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • was ja in der Konsequenz zu folgender Situation führen würde, wenn der TW-Austausch stattfindet, nachdem der verletzte Torwart bereits geschossen hat: Steht es nach 11 Schüssen noch unentschieden, muss die Mannschaft, die ihren TW ausgetauscht hat, mit dem letzten verbliebenen Schützen antreten, während die andere Mannschaft wieder freie Auswahl hat, da hier alle Spieler bereits einmal zum Schuss angetreten sind.