Gegen Anweisungen der SR-Ausschüsse zu verstoßen, ist laut SR-Ordnung selbstverständlich verboten.
Den Passus der SR-Ordnung wüsste ich aber mal gerne. In der hessischen SR-Ordnung steht jedenfalls NICHTS derartiges. Entscheidend ist vielmehr - wie Manfred dargelegt hat - die Rechtmäßigkeit der Anweisung des SR-Ausschuss. Gegen eine unrechtmäßige Anweisung darf man auch in den befreiten Gebieten seit 1990 selbstverständlich verstoßen.
Ein Großteil meiner Facebook-Freunde sind SR. Aufffällig ist, umso höher die SR jeweils pfeifen, desto weniger wird gepostet. Und das ist meiner Meinung nach kein Zufall.
Und die ganz oben pfeifen, sind erst gar nicht bei dem Datenverkaufsunternehmen Facebook angemeldet. Und das ist auch kein Zufall.