Pfeifekopp
Bitte nicht die beiden Fragen vermischen. Nach "meiner" Theorie muss man die gelbe Karte nicht zurücknehmen, um den (glatten) FaD noch auszusprechen.
Die Frage, ob man (fertig ausgesprochenes) Gelb-Rot zurücknehmen kann, wenn z.B. der SRA hinterher (aber vor Spielfortsetzung) mitteilt, dass der Spieler vorher ein glatt rotwürdiges Vergehen begangen hat, war eine andere Frage, die ich übrigens auch verneint habe.
Das hängt aber, wie gesagt, daran, dass (bzw. ob) der FaD mit der 2. gelben Karte noch nicht ausgesprochen ist. Almikos historisches Zitat (danke und sorry, unsere Beiträge hatten sich überschnitten) stützt eher die Annahme, dass es mit der "neuen" Regelung in der Tat erst eine zweite Verwarnung gibt, die den FaD zwar nach sich zieht, aber noch nicht beinhaltet. Wie schon gesagt, dass der FaD mit der 2. gelben bereits ausgesprochen ist, lässt sich gut hören, aber so recht am Regelwerk festmachen kann man das nicht (siehe Regelzitate von Nummer4).
Jeweils ein Argument für jede Seite noch:
Im englischen Sprachgebrauch gibt es "Gelb-Rot" nicht. Bisweilen wird "indirect red card" verwendet, das bezieht sich aber auf die rote Karte (und nicht auf die zweite gelbe). Das spricht dafür, dass der FaD erst mit der roten Karte ausgesprochen ist.
Andererseits bedeutet die Gegenauffassung, dass ein Spieler regulär zwei gelbe und eine glatt rote Karte in einem Spiel sehen kann - davon habe ich aber noch nie gehört.
Schiri-FTs Posting führt wieder zu einem der anfänglich diskutierten Aspekte zurück: Im Grunde ist FaD gleich FaD, den Unterschied zwischen Gelb-Rot und glatt Rot machen nicht die Spielregeln (dort sind beide FaD-Typen gleichwertig), sondern allein die Wettbewerbsbestimmungen - runter muss der Spieler ja so oder so. Das erklärt, warum die Spielregeln auf unsere Frage keine Antwort geben. Aus der Erinnerung glaube ich, dass irgendwo (nicht im NFV) der Passeinzug auch vorgesehen war, wenn der Spieler nach Gelb-Rot noch ein glatt rotwürdiges Vergehen begeht. Das ist eine gute Regelung, weil sie die im Thread diskutierte Frage (nicht regeltheoretisch, aber praktisch für den SR) auflöst.
Wo es so eine Regelung nicht gibt, bleibt nur der von Schiri-FT angeführte praktische Aspekt: Bericht ist sowieso fällig, und ob jemand Ärger macht, wenn man (streng genommen spielordnungswidrig) einen Pass einzieht, den die Spielinstanz oder das Sportgericht ohnehin anfordern müsste, mag regional unterschiedlich sein, ist aber eher zu bezweifeln.