Anrecht auf Behandlung auf dem Feld?

  • In meinem heutigen Spiel hatte ich eine Szene, die bei mir eine Frage aufkommen lässt:


    Hat ein Spieler ein Anrecht auf eine Behandlung auf dem Spielfeld?


    Ich meine, dass dies nicht so ist. Natürlich hat der Schiedsrichter ein Spiel zu unterbrechen, wenn er einen Spieler für ernsthaft verletzt hält. Bei "normaler" Verletzung ist er gehalten einen Spieler zu fragen, ob Behandlung benötigt wird. Dennoch liegt der Schwerpunkt des Regelwerkes m.E. auf der möglichst zügigen Fortsetzung des Spiels, eine Behandlung auf dem Feld soll also zunächst nur dafür sorgen, dass der Spieler transportfähig ist und das Feld verlassen kann (dort auch zur "richtigen" Behandlung). Wenn der Spieler aber grundsätzlich auch aus eigenem Antrieb in der Lage ist das Feld zu verlassen, so sehe ich nur einen "Anspruch" auf Behandlung in der Art, dass er (auch von außen) Begleitung für das Verlassen des Feldes haben kann.

  • Hallo.


    Die Regel ist da eigentlich eindeutig: Erstversorgung in entsprechenden Situationen auf dem Feld - ja. Jede weitergehende Behandlung hat außerhalb zu erfolgen. Wenn der Spieler also von selbst das Feld verlassen kann, gibt es auch eigentlich gar keine Handhabe, die Behandlung auf dem Platz zuzulassen.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • es ist regeltechnisch so dass die behandlung außerhalb des Feldes erfolgt. Also bei normalen kleinigkeiten schicke ich den betroffenen Spieler vom Feld im zweifel mit hilfe des Betreuers. Der fall liegt nur anders sofern sich mehrere Spieler gleichzeitig verletzen dann ist die behandlung auf dem Feld erlaubt, sprich auch bei Torhüterverletzung.


    Sofern die verletzung schwerer liegt lasse ich die behandlung natürlich zu bis der Spieler transportfähig ist, ist manchmal schwer zu beurteilen da wir ja keine Ärzte somit lieber kurz behandeln lassen und dann vom Feld schicken.

  • Ich werde mich hüten, zu verlangen, dass der verletzte Spieler das Feld verlassen soll! Ich kann und möchte nicht die schwere einer Verletzung einschätzen. Wenn ich natürlich merke, dass das nur zum Zeitschinden ist, lasse ich die verloren gegangene Zeit großzügig nachspielen.

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Genau da lag aber der Hase im Pfeffer:


    Der Spieler lag am Boden und ich forderte ihn auf, dass er aufstehen solle, da wir uns in der Schlussphase des Spiels befanden und ich das Spiel aus gegebenem Anlass gerne fortsetzen wollte. Er beklagte sich, dass ihm etwas schwindelig sei und er nicht schnell aufstehen könne und er Anspruch auf eine Behandlung habe. Meine Frage, ob er denn eine solche wünsche, verneinte er aber, worauf ich ihn erneut aufforderte, nunmehr zügig aufzustehen; klappte zwar mehr schlecht als recht, für eine Verwarnung reichte mir das aber nicht, aber eben für die Frage, ob er wirklich einen Anspruch auf Behandlung hat, wenn er durchaus alleine aufstehen und den Platz verlassen kann.


    Natürlich kann ich das immer pragmatisch lösen und einen Betreuer hereinwinken, in dem ich eine offensichtliche Diskrepanz zwischen Aussage (keine Behandlung) und Verhalten (klar behandlungsbedürftig) konstatiere. Spannend fand ich aber den Aspekt des Anspruchs, wenn eine Behandlung offensichtlich unnötig ist - und natürlich ist das mehr eine theoretische Diskussion, weil immer die Gefahr einer Fehleinschätzung besteht.

  • Was machst Du Manfred, wenn der nach deiner Anweisung den Platz verlässt und dann plötzlich umkippt und es stellt sich heraus, dass er doch schwer verletzt ist?

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Deswegen schrieb ich ja

    Zitat

    ... mehr eine theoretische Diskussion, weil immer die Gefahr einer Fehleinschätzung besteht ...

    .


    Aber ich denke, dass wir schon unsere Fälle kennen, bei denen die Verletzung nur aus Kraftlosigkeit besteht - und in den Fällen lasse ich mir nicht auf der Nase herumtanzen und fordere den Spieler zum Aufstehen auf und wenn das nicht klappt, winke ich eben nach dem Betreuer. ;)

  • Wenn der Spieler sagt, dass er ein Recht auf Behandlung hat, bekommt er direkt den Betreuer aufs Spielfeld gerufen. Das ist für mich eine Aufforderung. Da ihm schwindlig ist, kann er draussen erstmal 2 Minuten das grade stehen üben.


    Ansonsten wiegesagt: Recht auf Erstbehandlung. Ich lass den betreuer meistens erstmal vereisen (was anderes können die meistens eh nicht) und frag dann freundlich: "Können wir's probieren?" So bekommt man die Spieler meistens schnell runter. Ansonsten: Wenn der Betreuer der Meinung ist, der Spieler ist schwerer verletzt und sie brauchen einen Krankenwagen, dann bleibt der Spieler da liegen wo er ist und wir warten.

  • flitzpiepe hat recht. Wem schwindelig ist, wird draußen solang an den Baum gelehnt, bis es wieder geht. Und das entscheidet dann nicht der Spieler.
    Die Schwere einer Verletzung kann übrigens auch kein Trainer oder Betreuer einschätzen. Die haben Wasser und Eisspray dabei, mehr nicht. Ich hatte schon nen Fall, wo jemand auf eine klaffende Wunde Eisspray drauf semmeln wollte. Sowohl der Spieler als auch ich, hielten ihn zurück.
    Ich hab da halt den Vorteil, dass ich ausgebildeter RettAss bin.

  • Genau, Zeitschinden wollen durch vorgetäuschte Verletzung macht eine Mannschaft genau einmal: Wenn ich mir sicher bin, dass der Spieler nur Zeitschinden will, dann kann er erstmal draußen stehen bleiben, nur der SR entscheidet, wann ein Spieler wieder auf das Feld kann.

  • Zitat von Manfred;173544

    Hat ein Spieler ein Anrecht auf eine Behandlung auf dem Spielfeld?


    Die FIFA-Anweisung zu Regel 5 besagt grundsätzlich:

    Zitat

    Die Behandlung eines verletzen Spielers auf dem Spielfeld ist nicht erlaubt.


    Zulässige Ausnahmen sind: TW-Verletzung, sofortige Betreung nach einem Zusammenprall, schwere Verletzungen



    Wenn ein Spieler über Schwindel klagt oder am Kopf verletzt wurde, geht der bei mir runter, ob er eine Behandlung wünscht oder nicht.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)