Zitat von Ingo;172625...Grobe Unsportlichkeit. Mutwillige Zerstörung eines Spielgegenstandes.
Praktisch klar. Aber regeltechnisch gibt es weder eine "grobe Unsportlichkeit" noch "Mutwillige Zerstörung eines Spielgegenstandes". Wie würde man einen solchen Platzverweis regelfest begründen (das Sportgericht zum Beispiel)?