Torwart wird außerhalb behandelt während das Spiel läuft

  • Folgende Regelfrage hat mich in dem letzten Hausregeltest meiner Region zum verzweifeln gebracht. Ich habe über unerlaubtes Verlassen gerätselt, eine eventuelle pers. Strafe für den Torwart, gar über eine Spielstrafe. Ich habe zwar die richtige Antwort gefunden (wir haben heute den Regelbogen zurückbekommen), aber ich möchte euch ein wenig knobeln lassen.



    Zitat

    Während des lfd. Spiels begibt sich der TW zu einer Behandlung seitlich neben den Torpfosten. Er steht außerhalb des Spielfeldes. Das Spiel soll nun, nachdem der Ball ins Seitenaus gegangen ist, mit Einwurf fortgesetzt werden.

  • Eigentlich müsste es für das unerlaubte Verlassen (keine Abmeldung) eine VW für den TW geben und das Spiel erst fortgesetzt werden, wenn sich wieder ein TW im Tor befindet, vorher darf der Einwurf nicht ausgeführt bzw. das Spiel nicht fortgesetzt werden.

  • Ganz schön knifflig.
    Dass das Spiel erst fortgesetzt wird, wenn der Torhüter im Tor steht, ist mir klar. Ich würde auf eine Verwarnung verzichten, aber ob das regelgerecht ist?

  • Das Spiel bedarf zwingend eines Torhüters, ergo ist klar, dass es erst fortgesetzt werden darf, wenn selbiger wieder auf dem Spielfeld ist. Gleichfalls klar ist, dass der TW wegen des unerlaubten Verlassens zu verwarnen ist. Zweifel habe ich nur bei der Spielfortsetzung: Einerseits müsste es idF geben, andererseits bemerkt der SR den Vorfall erst, als der Ball aus dem Spiel ist, so dass ein idF wo Ball bei Pfiff nicht einfach möglich ist. In analoger Anwendung der Bestimmungen zu vergleichbaren Fällen, etwa wenn der SR bei einem Tor bemerkt, dass 12 Spieler der angreifenden Mannschaft auf dem Feld waren und der Ball im Tor ja auch aus dem Spiel ist, erscheint mir hier ein idF auf der Seitenauslinie die richtige Wahl zu sein.

  • Ich bin da auch bei gebi. Sich wegen einer Verletzung behandeln zu lassen, ist nicht unsportlich.
    Edit: Demzufolge auch Spielfortsetzung Einwurf, sobald der Keeper wieder am Start ist.

  • Meine Meinung dazu währe:


    Wenn ich sehe dass der Torhüter verletzt ist unterbrechen, also in diesem Fall ebenfalls unterbrechung keine verwarnung für ten Torhüter. Das Spiel ist solange zu unterbrechen bis die behandlung abgeschlossen ist bzw. der Torhüter ausgewechselt ist.


    Normalerweise sollte dass aber alle wissen dass sich der Torhüter nicht erst rausbegeben muss um behandelt zu werden.


    Ebenfalls würde ich übrings auch keinen Spieler verwarnen der sich verletzt nach draussen begibt, solange er sich wieder anmeldet.


    gruss marco

  • Zur Erinnerung:


    Wir müssen jetzt zwischen der Praxis, in der wir einen Spieler, der zur Behandlung das Spielfeld verlässt, in aller Regel nicht verwarnen werden, und der Theorie, nämlich der Regelfrage, unterscheiden - und hier suchen wir die richtige Lösung für die Regelfrage!

  • Zitat von dennosius;171626

    Ich bin da auch bei gebi. Sich wegen einer Verletzung behandeln zu lassen, ist nicht unsportlich.



    Völlig richtig. Aber du interpretierst da Sachen hinein, die so nicht gesagt wurden. Schiriassi und ich sind der Meinung, der Spieler müsste verwarnt werden, weil er unerlaubt den Platz verlassen hat und nicht weil er sich behandeln lies.
    Parallel dazu kann man ja mal zu folgendem Ereigniss nachschlagen: "Währen der Torwart auf dem Feld im eigenen Strafraum behandelt wird, schießt seine Mannschaft ein Tor."
    Auch in diesem Beispiel sanktioniere ich ein Verhalten und nicht die Behandlung selber.

  • Nein, ich interpretiere da nichts. Das Verlassen des Platzes ist nur (durch persönliche und ggf. Spielstrafe) zu ahnden, wenn es unsportlich ist, und das Verlassen wegen einer Verletzung ist nicht unsportlich,
    vgl. hier, Frage 45.


    Beim Treffer mit Betreuern auf dem Feld aus Deinem Beispiel wird ja auch keine Strafe gegen den Spieler verhängt. Dass das Tor nicht zählt, ist keine Strafe im Sinn der Regeln (auch wenn es freilich so empfunden werden mag).

  • Pfeifekopp hat zwar auch die Lösungen bekommen und hat daher einen Vorteil, aber seine Antwort ist regeltechnisch korrekt.


    Zitat

    Ausführung des Einwurfes stoppen, TW behandeln lassen, sobald TW auf Feld Einwurf ausführen lassen


    ist die korrekte Lösung gewesen.

  • Auf welcher Grundlage ist diese Antwort erstellt. Im Regelwerk steht:


    Zitat

    Ein Spieler erhält eine Gelbe Karte und wird verwarnt, wenn er eines der folgenden
    sieben Vergehen begeht:


    ...
    ...
    ...
    absichtliches Verlassen des Spielfelds ohne Erlaubnis des Schiedsrichters.


    Ich finde keine Ausnahmeregelung für Torwarte oder verletzte Spieler.

  • Es geht um die Unsportlichkeit. Auch das absichtliche Verlassen, um sich dem Abseits zu entziehen, bleibt ja ungestraft, obwohl der Angreifer da ja auch nicht erst um Erlaubnis fragt. Auch für den Torjubel wird ja das Spielfeld verlassen (unsportliches Verlassen ist auch bei ruhendem Ball denkbar) und das gibt für sich genommen auch keine Verwarnung.

  • Ich halte diese Auslegung für bedenklich, was daran deutlich wird, wenn wir einfach mal etwas weiter denken:


    Gut, der Torwart verlässt das Feld ohne unsere Genehmigung. Damit entsteht schon einmal per se ein regelwidriger Zustand, denn laut Regelwerk muss zwingend jede Mannschaft einen Torwart haben. Was passiert aber, wenn der Ball statt wie hier über die Seitenlinie in Richtung Tor unterwegs ist? Muss der Torwart, den es laut Regel ja geben muss, dann draußen warten, bis wir ihm die Zustimmung zum Wiedereintritt geben, die er aber wegen der Spielnähe nicht bekommen darf (und zudem wäre beim laufenden Spiel ein Eintritt ohnehin nur von der Seitenlinie zulässig) und der Ball geht ins Tor, wobei das Tor wegen Regelverstoßes anfechtbar wäre? Und wie wäre die Reaktion, wenn der TW den Platz ohne Zustimmung wieder betritt? Dann müsste es die Verwarnung wegen unerlaubten Betretens und einen idF geben, also genau das, was wir eben verneinen?!? :confused:


    Der Vergleich mit dem Entzug aus der Abseitsstellung greift nicht, da dies ausdrücklich im Regelwerk genehmigt ist - und für den Wiedereintritt braucht der Spieler auch unsere Zustimmung (zumindest laut Buchstaben des Regelwerkes).

  • Die Fragen lassen sich recht einfach lösen: Die Mannschaften müssen bei Anpfiff und Spielfortsetzung einen Torwart auf dem Feld haben. Geht der Torwart im laufendem Spiel raus, um sich behandeln zu lassen, ist das sein Problem, ein Tor würde zählen. Betritt der Torwart das Spielfeld nach der Behandlung ohne Erlaubnis, ist er zu verwarnen und ggf. idF (wobei die Vorteilsregel hier anwendbar ist, auch wenn er den ins Tor gehenden Ball noch berührt, weil er ja Spieler ist).