Was ist bloß auf den Sportplätzen los?

  • Der Abbruch wird vor dem Sportgericht keinen Bestand haben, da der Schiedsrichter nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat.

    Ich hoffe Du liegst falsch.
    Es sind Maßnahmen ergriffen worden. Der SR wollte das Spiel nur unterbrechen und wurde dann bedroht. Wenn er sich in diesem Moment ernsthaft bedroht gefühlt hat so bricht er in diesem Moment ab. Ich begrüße das. Ohne drastisches Vorgehen wird sich nichts ändern.

  • Ein Abbruch bewirkt immer etwas und wenn „nur“ beide Mannschaften erneut den Aufwand haben, erneut gegeneinander anzutreten. Der Tag des Abbruchs ist ein verlorener Tag für alle Beteiligten.

  • Die haben halt ein anderes Temperament :ironie:

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Und was passiert: Der Täter wird lebenslang gesperrt - betrachte ich dagegen die Sperre, die es in der 3. Liga in Deutschland gab, auch wenn die Attacke sicher nicht so heftig war, könnten die Deutschen sich da definitiv etwas von den Türken abschauen.

  • Dennoch ist das erst einmal ein starkes Signal und nicht von Anfang an eine "labberige" Strafe wie in Deutschland - soll jetzt nicht heißen, dass ich für den Übergriff auf den Schiedsrichter in der 3. Liga "lebenslänglich" erwarten würde, die Strafe war aber signifikant zu gering, immerhin war das ein Dammbruch.

  • Ein interessanter Bericht: Link - immerhin reden wir über A-Junioren, also keineswegs junge Spieler und auch nicht über irgendwelche unteren Klassen, aber erstaunlich, dass man endlich mal eines der wesentlichen Problem - die Eltern - thematisiert.

  • Nahcmeiner Efahrung wird in mindestens der Hälfte der Fälle die Aggressivität von außen ins Spielfeld getragen.

    Habe es such schon erlebt, dass die Mutter einer gefoulten Spielerin (das waren B-Juniorinnen BOL) aufs Spielfed rannte und die "Übeltäterin" mit einem Schirm verprügelte.

    Der 17-jährige SR war von der Situation komplett überfordert.

  • Aggression von Personen die NICHT der Sportgerichtsbarkeit unterliegen ist ein echtes Problem. Eigentlich Paradox, weil es bei denen ja viel früher zu einem strafrechtlich relevanten Tatbestand kommt. Ich denke es muss konsequenter Strafanzeige gestellt werden und dann auch berichtet werden. Weiss nicht ob es einen besseren Weg gibt damit umzugehen. Die jungen Schiris tun mir etwas leid in solchen Situationen. Ich hab schon gesehen, dass sich Menschen in solchen Situationen - überraschenderweise - von einem sehr lauten Pfeifen irritieren lassen. Dann hat man als Schiri allerdings das Problem, dass man im Mittelpunkt einer schon eskalierten Situation steht. Es ist echt schwierig.

  • Aggression von Personen die NICHT der Sportgerichtsbarkeit unterliegen ist ein echtes Problem. Eigentlich Paradox, weil es bei denen ja viel früher zu einem strafrechtlich relevanten Tatbestand kommt. Ich denke es muss konsequenter Strafanzeige gestellt werden und dann auch berichtet werden. Weiss nicht ob es einen besseren Weg gibt damit umzugehen. Die jungen Schiris tun mir etwas leid in solchen Situationen. Ich hab schon gesehen, dass sich Menschen in solchen Situationen - überraschenderweise - von einem sehr lauten Pfeifen irritieren lassen. Dann hat man als Schiri allerdings das Problem, dass man im Mittelpunkt einer schon eskalierten Situation steht. Es ist echt schwierig.

    Das mit dem konstequenten Stellen einer Strafanzeige ist in Deutschland so ein Problem; denn meistens führt es zu nichts. Bei Beleidigungen und einfachen Körperverletzungen betreffend einen Schiedsrichter wird so ziemlich jeder Staatsanwalt -wegen Arbeitsüberlastung- das Verfahren einstellen und den Anzeigeerstatter auf den Privatklageweg verweisen. Das birgt zum einen schon mal ein Kostenrisiko und zum andern auch ein nicht befriedigendes Ergebnis. Im Privatklageverfahren versucht der Strafrichter die beiden Kontrahenten zu "versöhnen", das heisst einen Ausgleich herbeizuführen. Oft endet das dann so mit einer Entschuldigung des "Täters" und einer geringen Geldauflage an eine gemeinnützige Organisation. Die Kosten tragen die Streitparteien selbst. Und weil viele diesen Weg als nichtzielführend erkennen, werden oft auch gar keine Anzeigen erstattet. Ziel der gesellschaftlichen Debatten muss sein, dass Straftaten (wie Beleidigungen und einfache Körperverletzungen) gegen Personen in Ausübung eines Ehrenamtes aus dem Status der Antragsdelikte herausgenommen werden und der Staatsanwalt nach Anzeigeerstattung ermitteln und anklagen muss. Nur so nimmt man jegliches Kostenrisiko vom Anzeigeerstatter. Aber bisher bewegt sich kein Politiker in diese Richtung. Vielleicht bräuchten die Ehrenamtler auch eine Demonstrationsfahrt nach Berlin; aber dafür haben sie meist keine Zeit; denn ihr Ehrenamt erfordert ihre Präsenz vor Ort. Aber jeder Ehrenamtler (z.B. Schiedsrichter) hat in seinem Umfeld einen gewählten Abgeordneten und den sollte er für dieses Vorhaben sensibilisieren. Mit einer entsprechend großen Kampagne lässt sich vielleicht doch etwas bewegen.

  • Eigentlich Paradox, weil es bei denen ja viel früher zu einem strafrechtlich relevanten Tatbestand kommt.

    Wieso? Nur weil jemand (auch) der sportgerichtsbarkeit unterliegt, hat der doch keine strafrechtliche Immunität.

    aus dem Status der Antragsdelikte herausgenommen werden und der Staatsanwalt nach Anzeigeerstattung ermitteln und anklagen muss.

    Würde doch auch nicht helfen. Dann wird halt wegen Geringfügigkeit eingestellt.

    Und Grundsätzlich halte ich es für sinnvoll dass es sich um Antragsdelikte handelt (zumindest bei Beleidigung).


    Vielleicht sollten Staatsanwälte einfach mal das öffentliche Interesse bejahen. Ich denke nämlich das ist tatsächlich vorhanden.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler Irgendjemand der sich für die Regeln seines Sports interessiert

  • Eigentlich Paradox, weil es bei denen ja viel früher zu einem strafrechtlich relevanten Tatbestand kommt.

    Straftaten sind Straftaten, damit hat die Sportgerichtsbarkeit nichts zu tun. Sportgerichte spielen nur für die Zivilgerichte eine Rolle (d.h. ich kann nicht den Schiedsrichter wegen eines Regelverstoßes vor dem Amtsgericht verklagen, sondern muss zum Sportgericht).

  • Wieso? Nur weil jemand (auch) der sportgerichtsbarkeit unterliegt, hat der doch keine strafrechtliche Immunität.

    Ich meinte nur, dass wenn jetzt ein Spieler einen anderen im Zweikampf körperlich berührt und dabei z.B. nicht mutwillig verletzt, dann hat der Spieler der reingegrätscht hat keine strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten, weil man bei einer Kontaktsportart ggf. mit Verletzungen rechnen muss ohne, dass ein Straftatbestand erfüllt ist. Wenn jetzt eine Mutter vom Spielfeldrand reinrennt und Gegner ihres Nachwuchses umgrätscht und dabei verletzt, dann ist das offensichtlich nicht Teil eines sportlichen Vorgangs, also für mich (auch wenn es da jetzt noch einige "Aber" gibt, die jetzt etwas müssig wären alle erschöpfend zu erläutern ;) ) strafrechtlich relevant ... wenn auch nicht immer in eine strafrechtlichen Konsequenz gipfelt. Das meinte ich. zettelbox Ich hoffe ich konnte meinen Gedanken verständlich erläutern.


    gigi : Ich finde auch, dass es hier ein öffentliches Interesse gibt.

  • Und wieder einmal ging es heftig zur Sache, diesmal bei einem "Freundschaftsspiel": Bericht


    Der auslösende Verein hatte in dieser Saison auch schon im Jugendbereich ähnliche Probleme ...

  • Im Nachhinein ist man immer schlauer.

    Warum lädt man ein Team ein, welches vorletzter in der Fairnesstabelle ist?