Und wieviel von den 7.500 € erhält der leidtragende Schiedsrichter vom Verband als Entschädigung? Oder muss der sein Schmerzensgeld mühselig beim Täter einklagen?
Ich glaube, dass man hier nochmal klar machen muss, dass es sich hier nur um das Urteil des SWFV gemäß den Verbandsstatuten handelt. Der SR hat natürlich eine strafrechtliche Anzeige gestellt und wird über diesen Weg auch seine persönliche Entschädigung einklagen können.