2008 ist beim Spiel zw. den FC M.-gladbach gegen SV Odendenkirchen bei einem C-Jugend Pokalspiel ein sehr unsittliches Foulspiel begangen.
Gestern war die 2. Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf. (Die 1. Verhandlung war vor dem LG Mönchengladbach)
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Kurz vor Spielende gab es einen Einwurf, es stand 12:0 für den FC. In Höhe der Mittellinie habe er Yilmaz zunächst getunnelt und den Ball an einen Mitspieler weitergeleitet, so P. vor Gericht. In diesem Moment habe Y. mit gestrecktem Bein gegen sein Knie getreten: "Der Ball war da locker fünf bis zehn Meter weg." sagte P.
Y. hat das aber anders in erinnerung.Nach dem Einwurf sei der Ball in der Luft gewesen, beide wollten ihn erobern. "Ich habe den Ball gespielt und dabei auch den P. getroffen. Wir sind beide hingefallen", beteuerte Y. vor dem OLG.
Er brach sich bei dem Foul, Ober- und Unterschenkel der damalige Schiri zeigte Y. nur die gelbe Karte.
Die Eltern von P. hatten darauf hin Strafanzeige erstattet doch dies wurde abgewiesen. So hatten die Eltern eine Zivilklage eingereicht. Das LG Mönchengladbach hat Y. zur einer Geldstrafe von 2.000 € verurteilt. Das wollte Y. nicht so hinnehmen und ging in Berufung. Nach Zeugenaussagen war dem OLG klar das Y. nur seinen Gegner P. treffen wollte somit wurde Y. zu 1.500€ Schmerzensgeld verruteilt.