Du kannst doch einem Auswechselspieler keine Zeitstrafe geben - wo ist denn da die Sinnhaftigkeit ?
Genau das ist ja meine Frage - und genau so sehe ich das auch. Dennoch gibt das Regelwerk des HFV nichts anderes her.
Leider wurde mir gesetern abend bestätigt das dieser Vorgang durch das Regelwerk des HFV nicht abgedekt wird und eine Regelableitung fordert, die so nicht abgeleitet werden kann.
Darüber hinaus wurde diese Frage sinngemäß wohl schon von einem unserer Lehrwarte vor 2 Jahren mit ungenügendem Ausgang gestellt.
Ich wiederhole nochmal die Frage. Wie gesagt es geht nicht darum wie man das Praktisch andwendet sondern wie man es in einer Regelfrage richtig zu beantworten hätte:
Ein bereits verwarnter AW-Spieler begeht als AW Spieler ein weiteres verwarnungswürdiges Vergehen.