UEFA Europa League / Gruppenphase / Auslosung

  • Heute um 13 Uhr wurde in Monaco die Gruppenphase der Europa league 2011/2012 ausgelost:



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    Gruppe A

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    Gruppe B

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    Gruppe C

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    Gruppe D

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    Gruppe E

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    Gruppe F

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    Gruppe G

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    Gruppe H

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    Tottenham Hots.

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    FC Kopenhagen

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    PSV Eindhoven

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    Sporting Lissabon

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    Dynamo Kiew

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    Paris St. Germ.

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    AZ Alkmaar

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    SC Braga

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    Rubin Kasan

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    Standard Lüttich

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    H. Tel Aviv

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    Lazio Rom

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    Besiktas Istanbul

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    Athletic Bilbao

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    Metalist Charkow

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    FC Brügge

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    PAOK Saloniki

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    Hannover 96

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    Rapid Bukarest

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    FC Zürich

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    Stoke City

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    FC Salzburg

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    Austria Wien

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    Birmingham City

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    Shamrock Rovers

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    Worskla Poltawa

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    Legia Warschau

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    FC Vaslui

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    M. Tel Aviv

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    Slovan Bratislava

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    Malmö FF

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    NK Maribor

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    [TABLE='class: grid, align: center']

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    [td]

    Gruppe I

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    Gruppe J

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    [td]

    Gruppe K

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    [td]

    Gruppe L

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    Athlético Madrid

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    FC Schalke 04

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    Twente Enschede

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    RSC Anderlecht

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    Udinese Calcio

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    Steaua Bukarest

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    FC Fulham

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    AEK Athen

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    Stade Rennes

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    Maccabi Haifa

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    Odense BK

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    Lokomotive Moskau

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    FC Sion

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    AEL Larnaca

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    Wisla Krakau

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    Sturm Graz

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    Die deutschen Gruppen sind in roter Schrift, die deutschen Vereine in Fett.



    Die Spieltage der Gruppenphase finden wie folgt statt:


    13./14. September /// 1. Spieltag
    27./28. September /// 2. Spieltag
    18./19. Oktober /// 3. Spieltag
    01./02. November /// 4. Spieltag
    22./23. November /// 5. Spieltag
    06./07. Dezember /// 6. Spieltag

  • Es gibt eine weitere Änderung in der Europa League. In der Gruppe I wird statt FC Sion nun Celtic Glasgow spielen. Heute wurde nämlich ein doppelter Einspruch der Schotten bestätigt, die gegen die Spielwertung wegen Einsatzes unberechtigter Spieler protestiert hatten. Die UEFA bestätigte den Protest und wertete beide Play-Off-Spiele mit 3:0 für Celtic. Sion kann innerhalb 3 Tage gegen das Urteil Berufung einlegen. (UEFA)

  • Das verstehe ich nicht. Wenn der CAS - was nach Presseberichten der Fall war - eine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Transfersperre anordnet, dann kann die UEFA doch nicht sagen, dass die trotz Transfersperre geholten Spieler nicht spielberechtigt waren?!? Ich denke, auch diese Disqualifikation landet nochmal beim CAS.

  • Heute nun hat sich der UEFA-Berufungssenat mit der Berufung von FC Sion befasst und diese abgewiesen. Auch in den Berufungsverfahren wurde deutlich, dass der FC Sion spielunberechtigte Spieler eingesetzt hat. Deshalb folgte der Berufungssenat dem Urteil des Disziplinarausschusses. Gegen das Urteil kann FC Sion beim TAS (das Schiedsgericht des Sports) Berufung innerhalb 10 Tage einlegen. Gleichzeitig gab es noch ein Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts zu dieser Sache, wozu sich die UEFA noch äußern möchte.


    Das Waadtländer Kantonsgericht erteilte nämlich dem FC Sion mittels einer superprovisorischen Verfügung die Spielberechtigung der betroffenen Spieler. (UEFA)

  • Wegen dem Waadtländer Kantonsgericht hat die UEFA gestern ein Dringlichkeitsausschuss einberufen an dem 5 Mitglieder des UEFA-Exekutivkomitees, daruner der UEFA-Präsident, teilnahmen. Es wurde dort nochmal bestätigt, dass Celtic Glasgow in die Europa League darf und der FC Sion nicht, nachdem schon vorher der Berufungssenat dem Urteil der Disziplinarkammer stattgegeben hat. Das Kantonsgericht hatte nur den FC Sion angehört und war fälschlicherweise der Annahme, dass der Berufungssenat der UEFA nicht vor dem Start der Europa League sein Urteil fällen wird. Die UEFA machte auch nochmal deutlich das für Fußballklubs wie FC Sion allgemein keine Sonderprivilegien gelten. Es steht FC Sion frei, alle möglichen Sportschiedsgerichte anzurufen um gegen das Urteil der Disziplinarkammer vorzugehen. UEFA-Präsident Platini betonte nochmal das auch für die Klubs die selben Regeln gelten.

    Ich bin dem Schutz des Fußballs und der Fairness im Spiel tief verbunden - davon bin ich ein starker Befürworter. Ich bin glücklich, dass Fußball-Disziplinarkammern Klubs sanktionieren , die ihren Einfluss und ihren Wohlstand nutzen, um Spieler zu verleiten, ihre Verträge zu brechen. Das ist gegen alle Regeln der sportlichen Fairness. Dies ist ultimativ gegen den Schutz der Klubs, der Spieler und des Fußballs selbst.


    Wir haben klare Regeln und Regularien, die alle Klubs kennen, ehe sie an unseren Wettbewerben teilnehmen. Wir können nicht akzeptieren, dass, wenn es für einen einzelnen Klub nicht wie gewünscht läuft, er irgendein System nutzt, um den anderen seinen Willen aufzuzwingen. Zwei unabhängige Disziplinarkammern haben in dieser Sache geurteilt, und wir müssen an diesen Entscheidungen festhalten.

    (UEFA)

  • Die 53 UEFA-Mitglieder haben der UEFA Unterstützung zugesichert und der FIFA sowie dem schweizerischen Fußballverband aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Wettbewerbsregeln eingehalten werden.


    Der FC Sion hat letzte Woche ein weiteres Urteil des Kantonsgericht Waadt veröffentlicht, indem der UEFA untersagt wurde, die Ergebnisse der Spiele in Gruppe I anzuerkennen. Dies akzeptiert die UEFA aber nicht, der FC Sion hat als einzige Möglichkeit nurnoch das Recht, vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) zu ziehen. (dpa, UEFA)

  • Als Anmerkung zum "einzigen Recht":


    Interessant ist hierbei vor allem die Tatsache, dass die UEFA ein im Handelsregister eingetragener Verein im Sinne von Art. 60 ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches ist und entgegen den Anordnungen eines Schweizer Gerichtes handelt.


    Dazu mal ein Artikel der Süddeutschen Zeitung:


    FC Sion und der Rechtsstreit im Schweizer Fußball
    Todsünde gegen die Familie

  • Ich traue dem schweizer Gericht auch mehr zu als der ganzen Sportgerichtsbarkeit. Gerade schweizer (neben deutschen) Gerichten sind es, die wegen der Qualität und Neutralität der Rechtsprechung im Welthandel häufig als Gerichtsstand ausgesucht werden - und da geht es um schwierigere Fragen als Fußballtransfers und bisweilen um mehr Geld als in der Europa League.


    Die Sportverbände müssen lernen, dass sie Teil der allgemeinen Rechtsordnung sind.


    Ein Kollege hat neulich relativ ernsthaft angekündigt, gegen seinen Zwangsabstieg aus der Bezirksliga mit 45 klagen zu wollen, notfalls vor einem staatlichen Gericht. Auch die Schiedsrichterei hat so ihre Fässer, die nur mal jemand aufmachen muss.

  • Vielleicht mal zur Klarstellung:


    Sport- und Zivilgerichte haben regelmäßig durchaus ihre Rechtfertigung. Wenn ein Spieler ein grobes Foul begeht, so wird er dafür zunächst vom Sportgericht bestraft, im Regelfall mit Sperre und/oder Geldstrade. Soweit kein besonderes öffentliches Interesse besteht, eine Anzeige erstattet wurde oder zivilrechtliche Ansprüche erhoben werden, ist der Fall für die ordentliche (staatliche) Gerichtsbarkeit nicht von Interesse - und das ist auch gut so, sonst würden unsere Gerichte auch "absaufen"; in der anderen Variante befassen sich die staatlichen Gerichte durchaus auch mit dem Fall und deren Urteile sind bindend und vollstreckbar. Jeder Verein hat die Statuten seine Verbandes akzeptiert, die nun einmal eine eigene Sportgerichtsbarkeit vorsehen, das Recht, ein staatliches Gericht anzurufen kann damit auch nicht ausgeschlossen werden, jedoch werden die staatlichen Gerichte in die Sportgerichtsbarkeit nur dann eingreifen, wenn dort fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien missachtet werden oder gegen Gesetze verstoßen wird. Im Fall Bosmann war dies gegeben, beim Zwangsabstieg sehe ich für den Kollegen wenig Chancen, weil dies zwar grundsätzlich ein AGG-Verstoß wäre, andererseits aber kein festes Arbeitsverhältnis besteht - aber vor Gericht ist immer und alles möglich.


    Vor diesem Hintergrund steht grundsätzlich gar nicht die gesamte Sportgerichtsbarkeit in Frage, nüchtern betrachtet ist nur über die Zulässigkeit von Transferfenstern zu befinden. Sollte das Gericht zu der Erkenntnis kommen, dass dies die freie Wahl des Arbeitsplatzes etc. unzulässig einschränkt - was ich gerade vor dem Hintergrund Bosmann für nicht unwahrscheinlich halte -, so wird das Gericht Mittel und Wege finden, seine Entscheidung und die Konsequenzen daraus umzusetzen; die Sportgerichtsbarkeit an sich steht damit aber nicht zur Disposition - oder glaubt jemand ernsthaft, dass künftig alle Feldverweise auf Dauer von staatlichen Gerichten geahndet werden bzw. diese folgenlos bleiben?

  • Zitat von Manfred;170126

    beim Zwangsabstieg sehe ich für den Kollegen wenig Chancen, weil dies zwar grundsätzlich ein AGG-Verstoß wäre, andererseits aber kein festes Arbeitsverhältnis besteht


    Unsere Aufwandspauschalen sind Nebenerwerbseinkommen i.S.d. § 3 Nr. 26 EStG, das AGG gilt gemß § 1 Nr. 1 für jeglichen "Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit".


    Aber wir werden das hier sowieso nicht entscheiden, genauso wenig wie den Sion-Fall.

  • Leider nicht ganz richtig, die herrschende Meinung geht von § 3 Nr. 26a EStG aus. Davon unabhängig gibt es keine zwingende Korrelation zwischen dem EStG und dem AGG, aber wir werden das hier nicht entscheiden.


    Meine Intention war vor allem darauf abzuzielen, dass die Schlussfolgerung, mit diesem Verfahren könne das Ende einer eigenen Sportgerichtsbarkeit eingeläutet werden, zumindest in größeren Teilbereichen absolut abwegig ist.

  • Für den FC Sion ist das Thema "Teilnahme an der Europa League" nun vom Tisch, da sie ihren Einspruch vorm CAS zurückgezogen haben, die wahrscheinlich eh in eine Niederlage geendet wäre. Doch damit ist die Sache noch nicht vom Tisch. Nun hat der Schweitzer Fußballverband Swiss Football League (SFL) Einspruch gegen den Entscheid des Zivilgerichtes, der den Spielern die Spielberechtigung gestattet hatte, eingelegt. Der Verband ist sogar bereit, bis vors Bundesgericht zu gehen, um den Entscheid aufzuheben. (dpa)