Matias Concha verklagt Maccambes Younga-Mouhani nach "Horror Foul"

  • In Bayern gibt es auch einen Fall, in dem ein ordentliches Gericht beauftragt wurde.
    www.bfv.de/cms/seiten/39356_58984.html
    In dem von Dir beschriebenen Fall geht es um Körperverletzung, hier um einen Punktabzug nach Ausschreitungen von Zuschauern, was den Abstieg des Vereins bedeutet hätte.
    Sollen sich ordentliche Gerichte in die Sportgerichtsbarkeit einmischen?

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Zivilklagen und Schmerzensgeldprozesse nach Foulspielen sind nichts neues und werden in Deutschland in allen Klassen geführt, ich kann mir nicht vorstellen, dass das in der Bundesliga bisher nicht so war. Zumindest werden die Vereine oder Versicherungen untereinander schon Forderungen aufgestellt und beglichen haben.


    Als kleiner Verein erhalten wir so 1-2 mal pro Jahr von Versicherungen Fragebögen zum Hergang einer Verletzung eines Spielers eines anderes Vereins, der angab, nach einem Foul unseres Spielers verletzt worden zu sein. Auch war ich bei einem Gerichtsverfahren vor gut 10 Jahren als Zeuge geladen. Der verletzte Spieler erhielt Schmerzensgeld und Verdienstausfall zugestanden, das hat die Privathaftpflicht des anderen Spielers übernommen. War übrigens kein böses Foul an sich.

  • Zivilklagen wie auch Strafverfahren haben regelmäßig nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn es sich um vorsätzliche Taten gehandelt hat und das Foul in die Kategorie "brutales Spiel" gehört oder es sich um eine Tätlichkeit handelt. In allen anderen Fällen gehen Gerichte und Staatsanwaltschaften davon aus, dass jeder Spieler ein dem Spiel innewohnendes Verletzungsrisiko akzeptiert. Es kommt also nicht auf die Art der Verletzung, sondern auf die Ursache an - und im übrigen finde ich es in den Fällen, in denen sich die Justiz auch darum kümmert, durchaus gerechtfertigt, dass es außer dem Sportgericht noch weitere Konsequenzen geben kann.

  • Richtig. Alle Verletzungen, die durch gewöhnliche, im sportlichen Wettbewerb noch übliche Fouls auftreten, sind außen vor. Grob lässt sich wohl sagen: Alles, was höchstens gelb gibt, ist zivil- und strafrechtlich ohne Belang.


    Allerdings ist natürlich das staatliche Gericht an die Tatsachenentscheidung und Bewertung des Schiedsrichters nicht gebunden.

  • Zitat von dennosius;162389

    Grob lässt sich wohl sagen: Alles, was höchstens gelb gibt, ist zivil- und strafrechtlich ohne Belang.


    Allerdings ist natürlich das staatliche Gericht an die Tatsachenentscheidung und Bewertung des Schiedsrichters nicht gebunden.



    Wie man eine Verbindung zwischen einer Sportstrafe (GELB) und einer strafrechtlichen Würdigung so herstellt, ist "Volkes Stimme" Strafrechtstatbestände sind in einem gesetz klar und unmißverständlich gereglt - die GK ist doch wohl immer an ´ne Menge Subjektivität gebunden - eben eine Tatsachenentscheidung!
    Gott sei Dank ist die ordentliche Gerichtsbarkeit nicht an Sportgerichtsentscheidungen gebunden, denn sie sind keine juristische Autorität im zivilrechtlichen Sinne, sondern eine besondere gerichtsbarkeit mit einem eingeschränkten Wirkungskreis. Das ist unschwer daran zu erkennen, dass die dort tätigen in der Regel keine ausgebildeten Juristen sind.

    Hohe Bildung kann man dadurch beweisen, dass man die kompliziertesten Dinge auf einfache Weise zu erläutern versteht.
    Geistlose kann man man nicht begeistern, aber fanatisieren kann man sie.
    Gelassenheit ist die angenehmste Form des Selbstbewußtseins!

  • http://www.express.de/sport/fu…3186/8498396/-/index.html



    Zitat von michaselb;162392


    Gott sei Dank ist die ordentliche Gerichtsbarkeit nicht an Sportgerichtsentscheidungen gebunden, denn sie sind keine juristische Autorität im zivilrechtlichen Sinne, sondern eine besondere gerichtsbarkeit mit einem eingeschränkten Wirkungskreis. Das ist unschwer daran zu erkennen, dass die dort tätigen in der Regel keine ausgebildeten Juristen sind.


    Wahrscheinlich sind die Entscheidungen der Sportgerichte auch deswegen teilweise Hanebüchen und logisch nicht nachvollziehbar. :confused:

  • Diese Entscheidungen sind deshalb teilweise hahnebüchen, weil die Schiedsrichter nicht in der Lage sind vernünftige Meldungen zu schreiben. Der Bericht des SR ist die Grundlage für ein Urteil und nicht der Pressebericht in der Zeitung.


    Wir lesen den Zeitungsbericht und wundern uns über milde Urteile. Wir lesen aber nie den Spielbericht des SR, der Grundlage des Urteils ist.


    Hauptschuldige an diesen Urteilen sind nicht die Sportgerichte, sondern wir Schiedsrichter.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Jein. Ein Schiedsrichter verfasst den Bericht nach seiner Wahrnehmung. Ein Sportgericht und erst recht ein Zivilgericht kann (und wird) Zeugen anhören, womit sich ein Sachverhalt durchaus unterschiedlich darstellen kann, ohne dass dies zwangsläufig bedeutet, dass der Bericht des SR schlecht gewesen sein muss. Obgleich ich mir leider nur zu gut vorstellen kann, wie gut manche Berichte von Kollegen sind ... :rolleyes: Ich habe die Bezeichnung "Schiedsrichterlaufkreis" für den Mittelkreis immer für einen gelungenen Witz gehalten, aber gerade in letzter Zeit wiederholt Kollegen gesehen, bei denen das eine ziemlich zutreffende Tatsachenbeschreibung war (in der Hoffnung, dass man selber nicht so ist/wird).

  • Ich habe in dieser Saison über 30 Urteile gesprochen und musste in deutlich mehr als der Hälfte beim SR nachfragen, weil der Bericht entweder lückenhaft oder einfach nur schlecht war.


    Zeugen hin oder her, diese sind (fast) immer Vereinsgebunden und somit nur bedingt zu verwerten. Der SR-Bericht hat immer den Anschein der Wahrheit und ist damit Grundlage des Urteils. Dieser Bericht ist eigentlich nur durch einen neutralen Zeugen zu erschüttern und diese gibt es in den meisten unterklassigen Spielen nur sehr selten.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Fussball ist aus juristischer Sicht eine "Kampfsportart" und ich als Schiedsrichter kann dieser Beurteilung nur beipflichten.


    Foulspiele, gerade solche, bei welchen der Spieler offensichtlich versucht den Ball zu spielen und versehentlich den Gegner trifft, beispielsweise weil er sich verschätzt hat, stellen oft eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung dar, so dass tatbestandlich eine Körperverletzung vorliegt. Allerdings wird man in diesen Fällen den Spieler nicht Vorsatz unterstellen können.


    Grobe Foulspiele, gerade solche die aufgrund übermäßiger Härte mit der roten Karte geahndet werden, werden regelmäßig vorsätzlich geführt. Dabei haben die Spieler zwar nicht immer die Absicht, aber sie erkennen und billigen den Körperverletzungserfolg. In diesen Fällen ist zwar ein Vorsatz des foulenden Spielers zu bejahen, jedoch hat jeder Spieler durch die Teilnahme an dem Fussballspiel durch schlüssiges Verhalten in "fussballtypische" Foulspiele eingewilligt.


    Eine strafrechtliche, wie auch zivilrechtliche Bewertung knüpft hier an. War das Foulspiel noch "fussballtypisch", oder juristischer "sozialadäquat"?


    Dies kann auch bei härteren Foulspielen die mit der roten Karte geahndet werden der Fall sein. Sicherlich ist die Grenze jedoch dort erreicht, wo jemand einzig mit dem Willen tätig wird den Gegenspieler schwer zu verletzen.


    Analog sind auch Beleidigungen zu behandeln. Während Beleidigungen wie "Hurensohn" im Alltag strafbar sind, fällt eine Strafbarkeit während des Fussballspiels aus obig genannten Gründen aus.


    Es wäre also falsch zu sagen, dass gelbe oder rote karten ausschlaggebend für eine straf-, oder zivilrechtliche Bewertung sind, was angesichts der Schiedsrichterfähigkeiten in unteren Klassen und der fehlenden einheitlichen Beurteilung von Vergehen nur richtig sein kann. Allerdings kommen den persönlichen Strafen eine Indizwirkung zu, wobei letztlich die aussage von uns Schiedsrichtern und anderen Spielern entscheidungserheblich sind.

  • Ich kann Pfeifekopp nur zustimmen.
    Unser Klassenleiter hat in einer SR-Sitzung mal diverse Sonderberichte zum besten gegeben ( natürlich anonymisiert ) und uns danach gefragt, welche Strafe er hätte aussprechen sollten. Trotz vorliegender Presseberichte und Zeugenaussagen wird der Sonderbericht zur Urteilsfindung herangezogen.
    Wenn darin nur steht: " Er hat mich beleidigt ! " und der Kollege kann sich nach Rückfrage durch den Spielleiter an den genauen Wortlaut nicht mehr erinnern, dann
    gibt es eben keine angemessene Strafe.


    Daher immer wahrheitsgemäß und ausführlich über den Sachverhalt berichten,
    wenn es an der Formulierung hapert, dann einen Kollegen konsultieren,
    der das gesprochene Wort in Sätze fassen kann.

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Im Februar war der Vorsitzende der Spruchkammer bei uns auf der Schulung und erzählte dass es unmöglich sei wie manchmal Sonderberichte vom Inhalt her verfasst werden.
    Wenn dann die Schiedsrichter zur Anhörung erschienen, dann war es anders als geschrieben und sie seien nicht Richtig vorbereitet würden auch keine Notizen dabei haben; Gedächtnislücken seien vorhanden, usw….

  • Um zum Ausgangsfall zurückzukommen: Es wäre schlimm für den Fußball, wenn Concha bei einem ordentlichen Gericht mit der Klage Recht bekäme. Es war ein hartes Foul, das ggf. auch einen Feldverweis zur Folge hätte haben können/müssen. Aber es war eine Attacke mit gestrecktem Bein im Kampf um den Ball und damit sicher keine Körperverletzung im rechtlichen Sinn.

  • Jack
    ... um zum Fall noch festzustellen: Eine Körperverletzung (im rechtlichen Sinne) ist jeder Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person - auch in Form einer Gesundheitsschädigung. Ist die Schädigung dauerhaft spricht man schon von einer schweren Körperverletzung.
    Ich persönlich denke, man macht es sich im Einzelfall (und das sind sie es noch - dem Himmel sei Dank!) zu einfach, ein derartiges verhalten auf die Schutzbehauptung der Kampfsportart zu reduzieren. Was würde passieren, wenn man tätliche Angriffe auf SR auch als Teil dieser Kampfsportart bezeichnet? Ich finde schon, dass einige Spieler in Anbetracht drohender straf- und zivilrechtlicher Konsequenzen bestimmte Fouls nicht begehen würden. Auch Kampfsport hat seine Grenzen!

    Hohe Bildung kann man dadurch beweisen, dass man die kompliziertesten Dinge auf einfache Weise zu erläutern versteht.
    Geistlose kann man man nicht begeistern, aber fanatisieren kann man sie.
    Gelassenheit ist die angenehmste Form des Selbstbewußtseins!