Angetäuschter Strafstoß

  • In den Anweisungen steht sehr deutlich, dass Finten zum Fußball gehören und auch grundsätzlich erlaubt sind. Zudem ist im Regelwerk und in den Anweisungen auch sehr klar definiert, welche Finten eben nicht erlaubt sind. Mit der Verwarnung wäre ich sehr vorsichtig, das hängt vom konkreten Einzelfall des Verstoßes ab, führt hier jetzt aber zu weit. Eine Vorteilsauslegung ist sicher auch nicht generell ausgeschlossen, müsste aber schon sehr klar und deutlich sein - eine Mannschaft hat im eigenen Strafraum tendenziell eher selten einen klaren Vorteil.

  • aus Aktennotitz K/ Spielausschuss und Schiedsrichterkommission des DFB, Frankfurt 03. Juni 2010:


    "Finten beim Anlauf zur Täuschung des Gegners bei der Ausführung eines Strafstosses gehören zum Fussball. Nach vollendetem Anlauf den eigentlichen Strafstoss nur vorzutäuschen, gilt als Verstoss gegen die Regel 14 und stellt eine Unsportlichkeit dar, für die der betreffende Spieler verwarnt wird."
    Die Anweisungen des DFB Nr 1 und Nr 3 werden von der SR Kommission gestrichen."


    Der ausführende Spieler kann also, anders als früher, seinen Anlauf unterbrechen, sogar kurz stehen bleiben. Nur wenn er mit seinem Standbein neben dem Ausführungspunkt steht, ist eine Verzögerung irgendwelcher Art nicht mehr möglich.
    Die Arten der möglichen Spielfortsetzungen wurden m.W. nicht verändert.

  • Ja, habe ich jetzt auch nohmal nachgelesen. Wobei ich persönlich bei einfachem Antäuschen eine Verwarnung total übertrieben finde. Aber so steht es nunmal in den Regeln.