Notbremse - im Jugendbereich?

  • Ich hatte diese Frage schon so oder ähnlich in einem anderen Thema gestellt. Aber da dies nicht geht (Passt nicht zum Thema) erstelle ich jetzt selber eins.


    Jetzt stellt euch vor, ihr pfeifft ein E- oder D-Jugend Spiel.


    Spieler X von Heim schießt aufs Tor, wird auch eins... Wäre da nicht dieser Spieler Y, der den Superman spielt und mit der Hand den Ball abklatscht, so dass es nicht zum Tor kommt. Natürlich: :rote_karte:, Strafstoß.


    ABER: Ist das auch im Jugendbereich so? Am besten bitte eine Antwort für den Berliner Fussball-Verband. Ihr könnt aber auch gerne die Regel aus eurem Verband schreiben, da dies mich interessiert.


    Gruß

  • In der Jugendordnung für den Berliner Fußball-Verband, der im Forum auch schonmal gepostet wurde (nämlich hier), steht u.a. folgender Auszug (der für dich relevante Teil in blauer Schrift):


  • Wo liest Du aus dieser Quelle, dass es für Toverhinderung per Handspiel einen FaZ gibt?:confused:
    Laut DFB soll man für "Notbremsen" :rote_karte: geben. Im FSA gibt es kurioser Weise für die Junioren (nur) bei Hallenspielen die Regel, dass es für die Torverhinderung per Hand nur FaZ gibt. Draußen gibt es aber :rote_karte:. Klingt komisch, ist aber so.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Fusselhirn, Du musst genauer lesen, was da steht:


    Zitat

    Bei Unsportlichkeiten sind vom VJA Erziehungsmaßnahmen im Sinne des § 33 der Spielordnung auszusprechen.
    Gegen G-, F-, E- und D-Junioren dürfen nur Erziehungsmaßnahmen verhängt werden. Persönliche Strafen gemäß § 7 Rechtsordnung oder andere Strafvorschriften sind nicht zulässig.
    Eine Erziehungsmaßnahme kann auch ein befristetes Verbot der Teilnahme am Spielbetrieb sein.


    Der erwähnte § 33 der Spielordnung spricht von den Strafen (Sperren etc.), die einem FaD für gewöhnlich folgen, dies schließt die Aussprache eines FaD definitiv nicht aus. Auch der § 7 der Rechtsordnung schließt dies definitiv nicht aus. Ergo bleibt, dass auch in dieser Altersklasse das ganz normale Regelwerk greift, wonach hier eindeutig ein FaD auszusprechen ist.


    Im übrigen erinnere ich mal an einen Leitsatz, der zwar aus meinem Verband kommt, in dieser Form aber wohl überall gültig sein dürfte: Der FaZ ersetzt ausdrücklich nicht den FaD.

  • Zitat von Fusselhirn;157933

    Also Zeitstrafe(?).. Dankeschön für die Antwort :top:



    :mad: Nein E***, der Spieler kriegt auch im Jugendbereich :rote_karte:!

  • Zitat von Schiriassi;157932

    In der Jugendordnung für den Berliner Fußball-Verband, der im Forum auch schonmal gepostet wurde (nämlich hier), steht u.a. folgender Auszug (der für dich relevante Teil in blauer Schrift):



    Ja, es werden Erziehungsmaßnahmen ausgesprochen, die als Konsequenz zu einer :rote_karte: vom Sportgericht oder Staffelleiter verhängt werden! Und da im Berliner Jugendbereich für Jugendspieler nur Erziehungsmaßnahmen ausgesprochen werden dürfen, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass im Gegensatz zum Herrenspieler (oder Trainer/auch Nachwuchstrainer) keine Geldstrafen verhangen werden können!