Ein Regionalliga-SR hat in unserer Verbandsliga ein Spiel gepfiffen und wurde vor Spielbeginn zum Essen eingeladen. Nachdem dieses Spiel am Ende etwas aus dem Ruder gelaufen ist (Verbale Attacken gegen den SR nach spielentscheidender Elfmeterentscheidung in der 90.Minute) und er massiv vom Heimverein angegangen wurde, ist er nicht zum Essen erschienen, sondern nach Hause gefahren. daraufhin wollte der Verein, evtl. als Retourkutsche..., beim SR 40€ Essenskosten einfordern, da der Wirt das Essen schon vorbereitet hatte.
Der SR hat übrigens einen Sonderbericht zum Verhalten des Vereins geschrieben und es gab eine Spruchkammersitzung:
200€ für Trainerfehlverhalten, 100€ wegen fehlenden Ordnungsdienst, 73€ Auslagen für die Zeugen, 150€ Verfahrenskosten = 523€
Der FVN steht voll hinter der Entscheidung des SR, nicht zum Essen zu erscheinen, wenn der Spielverlauf nicht, wie in diesem Fall, entsprechend war. Das Einfordern von Essenkosten hat sportrechtlich keine Grundlage, da die Einladung freiwillig ist.
Was lernt man, es gibt nichts, was es nicht gibt!