Versuchtes Handspiel und Notbremse

  • 1.Frage
    Hallo ich habe mich im gefragt ob versuchtes Handspiel (nicht zur Torerzielung) strafbar ist. Im Regelwerk hab ich aber nur folgendes gefunden:[INDENT][INDENT][INDENT] Verwarnung für unsportliches Betragen
    Ein Spieler ist wegen unsportlichen Betragens zu verwarnen, wenn er
    * den Ball mit der Hand spielt, damit der Gegner nicht in Ballbesitz gelangen
    oder einen Gegenstoß ausführen kann (gilt nicht für den Torhüter im eigenen
    Strafraum),
    * versucht, durch ein Handspiel ein Tor zu erzielen (dabei ist unerheblich, ob der
    Versuch erfolgreich war. Der Versuch alleine gilt als Unsportlichkeit.),[/INDENT][/INDENT][/INDENT]


    Darf man einen Spieler der versucht z.B. einen langen Ball mit den Händen oberhalb des Kopfes zu stoppen verwarnen, obwohl er ihn nicht berührt hat ? Gilt dies als Unsportlichkeit?


    2.Frage
    2 Angreifer und 1 Verteidiger laufen aufs Tor zu der Verteidiger bringt den den Angreifer durch ein Verwarnungswürdiges Foul zu fall. Wäre der 2te Angreifer nicht da gäbe es glatt Rot wegen Notbremse. Jedoch gelangt der Ball zum 2ten Angreifer der aber am Tor vorbeischießt (oder Trifft). Wie würdet ihr handeln?

  • 1. nein
    2. abstoß, G/R für Verteidiger

    Gruß aus dem kleinen Odenwald
    Janek


    "Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt." (Dieter Hildebrandt)

  • Zu 1) gibt ein Thema, vielleicht gibt schon passenden Antworten zu dein Frage;
    :gdh:

    Ich habe keine Ablenkung durch die Geräuschkulisse.
    Ich bin komplett konzentriert auf das, was ich sehe


    Gehörloser Schiedsrichter -
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

  • 1) Nein, da versuchtes Handspiel nicht strafbar ist.
    2) :gelbe_karte: für Verteidiger; bei Treffer: Tor, Anstoß; bei Fehlschuß: Abstoß

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Versuchtes Handspiel kann nicht geahndet werden.
    Notbremse kann nicht sein, da sich es bei der geschilderten Situation niemals um eine Notbremse handeln kann.
    Der Vorteil war vorhanden, wenn der Gegner davon keinen Gebrauch macht ist er es selber schuld. Trifft er ist der Vorteil genutzt worden.
    Gelb für den Verteidiger wenn der Ball nicht mehr im Spiel ist. Das kann sein nach Torerzielung oder Abstoß, Einwurf, u.s.w. (Du schreibst nur dass event. Der Ball nicht ins Tor ging, nicht wo er danach landete. Kann ja auch den Pfosten treffen und der Ball bleibt weiterhin im Spiel).

  • Den gegebenen Antworten kann ich mich nur anschließen.


    Die zweite Frage hört sich schwer nach der Frage aus dem wöchentlichen Regelkundetest von fussball-regelfragen.de an, die da lautet:


    Zitat

    Ein angreifender Spieler läuft mit dem Ball am Fuß alleine auf das gegnerische Tor zu. Den Strafraum erreicht, wird er von einem Verteidiger festgehalten. Nun fallen beide Spieler zu Boden. Dabei prallt der Ball vom Fuß des Verteidigers zu einem weiteren, nicht im Abseits befindlichem Angreifer, der den Ball ungehindert ins Tor schießen kann.


    Grüße