• guten tag


    vorweg ich bin feldspieler und kein sr aber kenne die meisten regeln. meine frage handelt um das thema lang hose. mir ist bewusst das wenn eine hose untergezogen wird die in der hauptfarbe der hose die zum trikot gehört sein muss.
    mich interessiert nun


    1. wie es sich verhält wenn die hose in hautfarbe ist?


    2. ist das tagen von langen kniebandagen die vom stutzen bis zur hose reichen dann verboten oder erlaubt?


    freu mich schon auf eure antworten

  • Hallo Albertus,


    schön, dass Du als Spieler die meisten Regeln kennst. Daher bitte ich Dich auch darum, die Regeln des Forums zu beachten und Deine Beiträge künftig in Groß- und Kleinschreibung zu verfassen; dies verbessert die Lesbarkeit und die Verständlichkeit.


    Frage 1 ist weniger eine Regel- als eine Glaubensfrage. Rein regeltechnisch muss eine lange Unterziehhose die gleiche Farbe haben wie die zum Trikot gehörende Hose. Wenn also ein Schiri stur ist, wird er darauf beharren und Du wirst Dich danach richten müssen. Eine solche Hose in Hautfarbe würde ich persönlich "nicht bemerken", ich hoffe Du verstehst, was ich damit sagen will.


    Bei Frage 2 bin ich mir nicht ganz sicher, was Du meinst, gehe aber mal davon aus, dass Du die - oft grauen - Bandagen meinst, die wie etwas zu groß ausgefallene Knieschützer aussehen. Da diese grundsätzlich zugelassene Ausrüstungsgegenstände sind, sehe ich keinen Grund, warum diese dann nicht - wahlweise unter oder über der langen Unterziehhose - getragen werden dürfen; aber ich lasse mich da gerne mit regeltechnischer Begrpndung vom Gegenteil überzeugen.

  • Manfred


    Danke für die Antwort. Also laut Regeln ist auch eine lange Hose in Hautfarbe nicht zulässig aber wenn es den Schiedsrichter nicht stört ist es egal aber einfordern kann man es nicht. Bei Frage 2. bezieht es sich darauf das wenn man nur Kniebandagen trägt die die sichtbare Beinpartie durch eine andere Farbe verbergen als die zur Hauptfarbe der Hose passende. <-- schwerer Satz

  • Fast ...


    Ebenso wenig, wie ich kontrolliere, was sich unter einem Pflaster verbirgt (es sei denn, ich hätte durch die Konturen beispielsweise eine Ohrringes einen sehr konkreten Verdacht, denn dann käme schon eine Nachfrage), mache ich mir nicht die Mühe, die Beine der Spieler genau zu betrachten, ob diese nun nackt sind oder etwas hautfarbenes getragen wird, mich interessiert dabei nur, ob Stutzen getragen werden und sich darunter Schienbeinschoner befinden. Eindeutig farbige Unterziehhosen werde ich natürlich sehen und auf Übereinstimmung (aber in den unteren Klassen sicher auch mit Augenmaß, dunkelblau und schwarz sind sich ja meist seeeehhhrrr ähnlich) mit der "eigentlichen" Hose überprüfen, es sei denn, jemand fragt nach der Zulässigkeit oder man macht micht sonstwie explizit darauf aufmerksam, denn dann müsste ich es prüfen und für unzulässig befinden. Jetzt klar?


    Bei den Bandagen bleibe ich dabei, dass diese grundsätzlich ein zulässiger Ausrüstungsgegenstand sind und ich keine Regel kenne, die eine farbliche Übereinstimmung der Bandage mit was auch immer vorschreibt. Allerdings bewegen wir uns hier in einem Grenzbereich, denn wenn die Bandage so lang sein sollte, dass sie das Bein von der Hose bis zu den Stutzen bedecken sollte stellt sich schon die Frage, ob die Regel damit nicht unterlaufen würde. So auch hier: Bis zum regeltechnischen Beweis des Gegenteils würde ich das nicht beanstanden, soweit es eindeutig eine Bandage ist, möchte aber nicht ausschließen, dass man das anders sehen und handhaben könnte.