C-Jugend Frage (Hessischen FV)

  • Soweit ich das verstehe, entscheidet laut den Regeln des IFAB der Schiedsrichter. Der DFB gibt nun zusätzlich die Anweisung, dass in seinem Gebiet der SR - wenn nichts dagegen spricht - mit Münze entscheiden soll. Ist für mich umständlich, aber kein Fehler den der DFB beheben könnte.

  • Danke erstmal für eure Antworten:top:


    Hab aber noch eine:
    Wann muss ich den Pass eines Spielers einziehen?
    Immer wenn er eine :rote_karte: bekommen hat?
    Auch, wenn einen FaD bekommen hat, da er berreits die :gelbe_karte: gesehen hat und einen FaZ bekommen hat? Oder nur, wenn er aufgrund einer überharten Aktion direkt eine :rote_karte: bekommt?
    Weil normaleweise ist es ja auch nicht so, dass man den Pass bei einer Gelb/Roten Karte einzieht, oder?

  • Klare Frage, klare Antwort (für Hessen):


    Immer wenn ein Spieler :rote_karte: sieht, dabei spielt die Vorgeschichte (undbelastet, :gelbe_karte: und/oder FaZ) keine Rolle.


    Im Seniorenbereich wird der Pass nur bei :rote_karte:, nicht aber bei der Ampel eingezogen, aber auch dabei spielt die Vorgeschichte (unbelastet oder verwarnt) keine Rolle.

  • Verwarnungen und FaZ müssen ohnehin in den Spielbericht eingetragen werden, dafür gibt es auf der Rückseite ja extra den oberen Bereich, wo ja auch die Angabe des Grundes für Verwarnung/FaZ verlangt wird. In den Sonderbericht, der ggf. auch auf den Spielbericht passt (ich musste erst einmal eine Beilage fertigen, hatte letzte Saison aber ungefähr eine Handvoll Feldverweise auf Dauer), gehört die Vorgeschichte nur, soweit sie mit dem Vorfall, der zum FaD führte, gehört oder sonstwie zusammenhängt.

  • also wenn z.B. ein Spieler foult, dafür die :gelbe_karte: sieht, später noch ein verwarnungwürdiges Vergehen begeht und dafür eine FaZ bekommt und wieder später das selbe nocheinmal (nur ein Bsp:D), dafür die :rote_karte:sieht muss ich nur das Vergehen in einem Sonderbericht schildern, das zur :rote_karte:geführt hat und die anderen Vergehen in den oberen Bereicht eintragen?
    Habe ich das richtig verstanden?

  • Nein, vollkommen falsch!


    Führt ein nur verwarnungswürdiges Vergehen wegen der Abfolge dazu, dass eine :rote_karte: zu zeigen ist, so muss dies vermerkt werden, da der FaD ja eigentlich nur eine dritte Verwarnung ist.


    Führt aber eine Aktion zum FaD, für die der FaD unabhängig von der Vorgeschichte zu verhängen gewesen wäre, braucht auf die vorherigen Dinge kein Bezug genommen zu werden, sondern es genügt die Aktion zu schildern, die zum FaD geführt hat, im Zweifelsfall kann noch ergänzt werden, dass der FaD auch ohne Vorvergehen verhängt worden wäre.


    Alles klar?

  • bist Du Dir da sicher, Manfred?


    Ich hatte ein Jugend-Spiel, in dem ich zwei FAZ-vorbelastete Spieler aufgrund weiterer Unsportlichkeiten mit FAD des Feldes verwiesen hatte.


    Ich habe die Pässe einbehalten (das ist zumindest bei glatt Rot bei uns richtig) und mitsamt Sonderberichten an die vorgesehene Adresse geschickt.


    Ich werde mal nachfragen, ob das so richtig war- aber da das ganze im April war und ich nichts mehr vom Gericht/ Staffelleiter/ KSO zu hören bekommen habe, denke ich, dass ich richtig gehandelt habe.


    Wobei ich mich Deiner Argumentation inhaltlich völlig anschließe- FAD nach einem 2. VW-würdigen Vergehen und bereits erfolgtem FAZ ist analog G/R- das wiederum zieht bei uns weder Passeinzug noch Sonderbericht nach sich.

  • Nein BRiT. Der FAZ ist das äquivalent zur Gelb/Roten Karte. Immer, wenn du eine rote Karte zeigst, ist der Pass mitzuschicken (sofern im Verband so vorgesehen).


    Manfred hat lediglich geschrieben, dass man bei einer roten Karte, die als Folge eines FAZ kommt, im Sonderbericht schreiben muss, dass die Karte für die Anzahl an vergehen war und nicht für dieses eine vergehen. Das ist wichtig für den Sportrichter, der dann wohl sehr harmlos bestrafen wird.

  • Zitat von Manfred;142113

    Nein, vollkommen falsch!


    Führt ein nur verwarnungswürdiges Vergehen wegen der Abfolge dazu, dass eine :rote_karte: zu zeigen ist, so muss dies vermerkt werden, da der FaD ja eigentlich nur eine dritte Verwarnung ist.



    Muss in so einem Fall überhaupt der Pass eingezogen werden?

  • FaD ist FaD, auch wenn er hier eigentlich "nur" eine Verwarnung ist, ergo ist auch der Pass einzuziehen.