Die alljährliche Testspielkeilerei...

  • Der KSA sieht sowas natürlich überhaupt nicht gerne und ahndet entsprechendes Verhalten mit Nichtansetzungen für einen bestimmten Zeitraum, bis hin zum Einzug des SR-Ausweises und Streichung von der SR-Liste im Wiederholungsfall.
    Das Problem ist eher die Kontrolle, wer soll die ganzen Sportplätze abfahren und kontrollieren ob dort ein nicht genehmigtes FS-Spiel stattfindet?

    :hsv1: IN DUBIO PRO RAUTE! :hsv1:


    25.05.1983 - Die Helden von Athen:


    Uli Stein - Bernd Wehmeyer, Holger Hieronymus, Dietmar Jakobs, Manfred Kaltz - Wolfgang Rolff, Jürgen Groh, Felix Magath, Jürgen Milewski - Horst Hrubesch, Lars Bastrup (ab 61. Min. Thomas von Heesen)


    Trainer: Ernst Happel



    Nicht selten sind wir nach dem Spiel so richtig deprimiert,
    wir freuen uns schon wenn unser Team zumindest nicht verliert.
    Es ist schwer - wir sind Fans vom HSV!

  • Ich habe da einige rechtliche Bedenken.


    Wer kann es Personen (Vereinen) verbieten, sich auf ihrem Grundstück (Sportgelände) zu treffen und Fußball zu spielen und wer kann es Personen (Schiedsrichtern) verbieten in diesen Spielen als Schiedsrichter mitzuwirken? Solange der SR keine Verbandswappen o.ä. trägt sehe ich hier eigentlich keine Möglichkeit dem Einhalt zu gebieten.

  • Die Möglichkeit, dem Einhalt zu gebieten findet sich (zumindest in unserem Verband) in den entsprechenden Ordnungen (Spielordnung, Schiedsrichterordnung usw.). Ich habe jetzt nicht nachgelesen, sinngemäß steht da aber, dass (nur) der Ansetzer Spielaufträge verteilt und SR auch nur diese Spiele leiten dürfen. Bei Vereinen -die ja Mitglied des Verbandes sind und entsprechend den Satzungen und Ordnungen unterworfen haben- ist es nicht so einfach möglich, sich "privat" auf dem Sportgelände zu treffen und gegen einen anderen Verein zu spielen. Auch dies ist in der Spielordnung festgehalten (sinngemäß: alle Spiele, die keinen Wettbewerbscharakter haben sind dem Klassenleiter zeitgerecht anzuzeigen).


    Die entsprechenden Strafen sind in der Strafordnung geregelt.

  • Um die rechtlichen Bedenken von Fimpel mal aufzugreifen:
    Natürlich ist es richtig, dass grundsätzlich niemand Dir verbieten darf, an solchen "schwarzen" Spielen teilzunehmen, gleich ob als Spieler oder Schiedsrichter. Allerdings hast Du mit dem Beitritt zu einem Verein und der Verein mit der Mitgliedschaft im Verband die geltenden Regelungen akzeptiert - und die schreiben in den entsprechenden Ordnungen eben vor, dass genau dies unzulässig ist, ergo musst Du Dich daran halten oder den Verband/Verein verlassen.


    Eine ganz andere Frage ist es, ob in den Ordnungen derartige Einschränkungen zulässig sind. Obgleich ich das persönlich grundsätzlich bejahe, könnte das ein staatliches Gericht womöglich anders sehen - aber es wäre dringend geboten, erst den Ausgang eines solchen Verfahrens abzuwarten, bevor man gegen die geltenden Vorschriften verstößt.

  • Nach den Satzungen des DFB und seiner Mitgliedsverbände müssen sich die Vereine und ihre Mitglieder deren Vorschriften und denen der FIFA unterwerfen. Daher gelten alle Bestimmungen - soweit anwendbar - auch immer gegen jedes einzelne Vereinsmitglied. So auch ein Verbot der Leitung nicht genehmigter Spiele für einen SR.


    Was die staatlichen Gerichte anbetrifft, haben diese das Selbstbestimmungsrecht der Verbände regelmäßig bestätigt und auch der internen Ordnungs- und Strafgewalt der Verbände breiten Raum gelassen. In der Regel wurde nur geprüft, ob das formelle Verfahren den rechtsstaatlichen Anforderungen entspricht und eingehalten wurde.


    Daher halte ich für gesichert, dass ein solches Verbot der Leitung ungenehmigter Spiele und entsprechende Sanktionen bei Nichtbeachtung Bestand hätten.

    "Weißt du, Fußball ist das Einfachste, das es gibt. Wenn nur nicht das ganze Drumherum wäre." (Sebastian Deisler)

  • Von der Tatsache auch mal abgesehen, dass wenn es mal "Stress" geben sollte, weder Spieler und SR versichert sind.


    Aber wenn sich nun mal "23 Freunde" zum kicken treffen und einer gerne den SR "spielen" möchte, dagegen kann man ja nix machen.