Spielabbruch/ Anzeige wegen angeblicher "Spielerbeleidigung"/Rufmord

  • Schwierig ist's halt mit einer Berufung: Thomas Bartsch ist seit Jahrzehnten Richter (derzeit Chef des AG Hersbruck) , der weiß seine Urteile wasserdicht zu formulieren.

  • Zitat von flitzpiepe;140625

    Auch verständlich, dass das Sportgericht dir vielleicht nicht sonderlich positiv gesinnt ist, wenn du ihnen erklären willst, wie sie ihren Job zu machen haben und zudem im Vorfeld Zeugen beeinflusst (Anruf beim anderen Verein,...)



    Ich habe weder dem Sportgericht erklären wollen wie sie ihren Job zu machen haben oder wen sie befragen müssen.
    Ich habe den Vertreter des Vereins V lediglich gefragt warum nicht versucht wurde Spieler des anderen Vereins zu befragen ob von denen die Aussage gehört wurde.
    Schließlich hat ein Spieler des Vereins V bestätigt, dass am angeblichen Tatort auch Spieler des anderen Vereins standen und die Beleidigung gehört hätten müssen.

  • @ A_Kappi
    .... Recht haste!:) Das hab´ich wirklich mißverstanden. Es ändert aber grundsätzlich nichts an meiner Auffassung zur Sache insgesamt. Vermutlich wird nie zu klären sein, ob alle denselben Tatort meinen, um etwas zu bezeugen ...

    Hohe Bildung kann man dadurch beweisen, dass man die kompliziertesten Dinge auf einfache Weise zu erläutern versteht.
    Geistlose kann man man nicht begeistern, aber fanatisieren kann man sie.
    Gelassenheit ist die angenehmste Form des Selbstbewußtseins!

  • Eigentlich wollte ich mich ja nicht näher als vorhin äußern - aber es scheint doch notwendig zu sein. Leute, lest doch mal zwischen den Zeilen:


    Zitat von ref05;140601


    Die Tatsache, dass die vorangegangenen Umstände, die zum "Protest" ihres Mitspielers beim SR geführt haben, von ihnen nicht identisch geschildert wurden, erhöht sogar die Glaubwürdigkeit ihrer Kernaussage, da jedenfalls offenkundig keine Absprachen erfolgt sind. Es liegt nicht fern jeglicher Lebenserfahrung, dass auch ein Schiedsrichter, der - erfahrungsgemäß nicht zurückhaltend - von Spielern kritisiert wird, bei einer verbalen Reaktion darauf über den sportlich gebotenen Rahmen hinausgeht.


    Da steht nichts anderes drin, als dass die Aussagen der Spieler glaubwürdig waren und auch einem Schiedsrichter mal die Galle hochkommen und ein unpassender Spruch herausrutschen kann. Die eigentliche Botschaft ist jedoch: Pfeife, zeige Karten und halte als Schiedsrichter die Klappe!


    Zitat von ref05;140601

    ... dass sich die Vereinsverantwortlichen der Verein Z nicht um Zeugen des Verein V bemüht haben. All dies ist nachvollziehbar erklärt worden. ... Der Verein V ist an der Aufklärung nicht interessiert, was sich aus der Tatsache ergibt, dass auch telefonische Versuche der Kontaktaufnahme seitens des KSG erfolglos waren.


    Hier steht ein klitzekleines Wort mit enormer Aussagekraft: "auch". Dies kann durchaus bedeuten, dass man auch (eben nicht nur) telefonisch keinen Kontakt bekam, was beinhaltet, dass der schriftliche Weg ebenfalls nicht erfogreich war. Vor diesem Hintergrund hatte ich auch meinen Hinweis vorhin gegeben, dass sich ref05 um eine schriftliche Stellungnahme des Vereins V bemühen solle, da er sonst keine Aussicht auf Erfolg haben wird.


    Zitat von ref05;140601

    Bei der Strafzumessung ist zu berücksichtigen, dass die Äußerung "in der Hitze des Gefechts" gemacht wurde und im untersten Bereich denkbarer verbaler Entgleisungen liegt. Eine moderate Geldstrafe ist deswegen ausreichend. Eine mildere Sanktion erscheint aber schon deswegen nicht möglich, weil keine auch nur ansatzweise Einsicht in ein Fehlverhalten erkennbar wurde.


    Hier steht einerseits recht klar drin, dass das Gericht wirklich davon überzeugt ist, dass der Satz gefallen ist - gut, dass muss nicht stimmen, aber hier gilt tatsächlich, dass Recht haben und selbiges bekommen nicht deckungsgleich sein muss. Andererseits verkennt das Gericht aber auch nicht, dass ihm eine simple Entschuldigung wahrscheinlich für eine Einstellung des Verfahrens gereicht hätte (natürlich auch hier wieder: Recht haben und bekommen ...).


    Und ich wiederhole mich: Ohne glaubwürdige Zeugen ist alles vergebliche Liebesmüh - und die neuen Zeugen müssen schon sehr überzeugend sein, um die als glaubwürdig eingestuften Aussagen der Spieler des Vereins Z zu "übertrumpfen".

  • Was meint ihr also wie meine Chancen stehen, wenn ich in Berufung gehe und die Spieler des Vereins Z angeben, zu keinem Zeitpunkt eine derartige Äußerung wahrgenommen zu haben?

  • Als erstes solltest du klären, ob du gegen dieses Urteil überhaupt in die Berufung gehen könntest. Da gibt es z.T. Grenzen von Strafen. Wenn das Urteil darunter liegt ist keine Berufung möglich.


    Wenn du in die Berufung gehst, solltest du deine Chancen vorher klären. Sprich mit dem beteiligten Verein. Wenn du von dort keine Info bekommst, dass deine These bestätigt wird, vergiss es gleich. Die zusätzlichen Kosten kannst du deinem Verein sparen.


    Wenn ich dir meine Meinung sagen darf: Akzeptiere das Urteil zähneknirschend. Es geht um EUR 30,- Das ist der ganze Aufwand nicht wert. Die Chance die Berufung zu gewinnen, sehe ich als ziemlich gering ein.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Zitat von ref05;140673

    ~ und die Spieler des Vereins Z angeben, zu keinem Zeitpunkt eine derartige Äußerung wahrgenommen zu haben?



    Da liegt m.E. nach der Hase im Pfeffer. Wenn Du 11 Spieler bringst, die eine Äußerung nicht wahrgenommen haben, beweißt das nicht, dass die Äußerung nicht gefallen ist. Zum Beweis müssten Spieler definitiv ausschließen können, dass diese Äußerung gefallen ist - und das kann wohl keiner. Die Motivation einer Aussage scheint auch nicht sonderlich hoch zu sein.


    Ich kann mich hier nur Pfeifekopp anschließen: akzeptiere und zahle die Strafe. Hake die Sache ab, wahrscheinlich werden die relevanten Personen (Obmann, Ansetzer) dieser Sache wesentlich weniger Bedeutung beimessen, als Du selbst es tust. ;)

  • Zitat von Pfeifekopp;140676


    Wenn ich dir meine Meinung sagen darf: Akzeptiere das Urteil zähneknirschend. Es geht um EUR 30,- Das ist der ganze Aufwand nicht wert. Die Chance die Berufung zu gewinnen, sehe ich als ziemlich gering ein.



    Bist du dir da sicher? Ich denke es geht um viel mehr als die 30 Euro. Immerhin kann sowas den Ruf eines SR zerstören und das weitere pfeifen enorm erschweren, wenn es z.B. heißt, ach, da kommt der Skandal-SR wieder...

  • Zitat von A_Kappi;140682

    Da liegt m.E. nach der Hase im Pfeffer. Wenn Du 11 Spieler bringst, die eine Äußerung nicht wahrgenommen haben, beweißt das nicht, dass die Äußerung nicht gefallen ist. Zum Beweis müssten Spieler definitiv ausschließen können, dass diese Äußerung gefallen ist - und das kann wohl keiner. Die Motivation einer Aussage scheint auch nicht sonderlich hoch zu sein.


    Selbst die Zeugen des Vereins haben vor dem Sportgericht ausgesagt, dass Spieler des unbeteiligten Vereins in meiner unmittelbaren Nähe standen und die Beleidigung, die 15 bis 20 Meter laut Zeugenaussage gehört hätten müssen.
    Ergo müssen die Spieler des unbeteiligten Vereins die Beleidung problemlos bezeugen können, wenn es die Beleidigung wirklich gegeben hätte!

  • Das Problem ist, dass die Vereine da zusammenhalten. Da fallen die SR schnell hinten heruntern. "Warum soll ich dem SR helfen"
    Ich hatte schon öfter klare Feldverweise, wo sich der Spieler am Boden vor Schmerzen gekrümmt hat. Bei der Sportgerichtsverhandlung sagte dieser, er sei kaum berührt worden.


    Wenn du von dem Verein klare Signale bekommst, dass sie für dich aussagen, dann würde ich es wagen. Andernfalls lass lieber die Finger davon.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Zitat von Lars;140712

    Bist du dir da sicher? Ich denke es geht um viel mehr als die 30 Euro. Immerhin kann sowas den Ruf eines SR zerstören und das weitere pfeifen enorm erschweren, wenn es z.B. heißt, ach, da kommt der Skandal-SR wieder...


    Wenn so was ein "Skandal-Schiedsrichter" ist, dann hätten wir hier mehrere. Ich komm schon allein auf vier, die mir als Trainer das umstrittene Zitat gesagt haben.
    Ich weiß, die Situation ist bescheiden, aber was bringt es, da viel Energie hineinzulegen. das ist bald vergessen. Wie ich oben schon sagte, eine Berufung zu gewinnen wird äußerst schwer.

  • Ich hätte da mal eine allgemeine Frage: Sind denn Einsprüche gegen Urteile bei der Spruchkammer nicht an Fristen gebunden? Und kann es sein, daß hier diese Fristen schon längst abgelaufen sind? Wenn ich das richtig gesehen habe, war der Vorfall im Mai. Jetzt haben wir den 1. August. Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, sind die meisten Einsprüche innerhalb von zwei bis vier Wochen zu stellen. Oder bin ich da jetzt total auf dem falschen Dampfer.


    Was die Sache selbst angeht, so schließe ich mich der Meinung von A_Kappi an.
    Auch wenn´s wehtut: Akzeptieren, runterschlucken, weitermachen.
    Deine Ansetzer werden schon wissen, wie sie das alles einzuordnen haben. Die kennen nämlich auf der einen Seite Dich aber auch ihre "Pappenheimer" in den Vereinen auf der anderen Seite.
    In jedem Fall aber würde ich mir an Deiner Stelle vom Obmann im DFBnet-Profil einen Sperrvermerk für diesen Verein eintragen lassen. Damit ist ausgeschlossen, daß Du in nächster Zeit wieder mit diesen "Sportfreunden" zu tun bekommst.
    Meine persönliche Meinung ist übrigens, daß ich Dir das Geschilderte glaube. Ich bin davon überzeugt, daß Du unschuldig bist. Warum? Weil ich in meiner langen Tätigkeit auch schon ähnliche Fälle erlebt habe, die mal zu Gunsten, mal zu Ungunsten der Schiris ausgingen.
    Aber glaube mir und auch den anderen hier im Forum: In ein paar Wochen, wenn die neue Saison wieder voll im Gange ist, interessiert das keinen Menschen mehr, denn so wichtig bist Du nicht und sind wir alle nicht.:):)
    Also Kopf hoch und auf die neuen Aufgaben konzentriert.:top::top:

    35 Jahre Schiri :saufbrüder: ( und immer noch nicht genug davon )
    1981 bis 2016

  • Fristen gelten erst dann, wenn das Urteil verkündet wurde. Ab dann hat man die Frist einzuhalten, wenn man Einspruch einlegen will.

  • Okay, da habe ich mich wohl geirrt, denn der Urteilstext, den ref05 veröffentlicht hat, scheint jüngeren Datums zu sein.
    Dennoch: Ich bleibe dabei: Akzeptieren, weitermachen.

    35 Jahre Schiri :saufbrüder: ( und immer noch nicht genug davon )
    1981 bis 2016

  • Hallo Ref05, hoffe, dass es alles gut für dich abläuft!


    Über Deine Fehler wurde bis jetzt noch nicht gesprochen:
    1. wenn die Mannschaft mit weniger als 7 Spieler und in Rückstand ist, dann kann sie um einen Spielabbruch bitten UND diesen solltest Du IMMER zustimmen.
    2. Du solltest natürlich nie erwähnen, spekulieren welche, wie hohe, für wen usw. die Strafen aussehen könnten.


    PS. bei so einem Spielabbruch gibt es keine Geldstrafen oder eine Spruchkammersitzung.

  • Zitat von srdu;162727

    PS. bei so einem Spielabbruch gibt es keine Geldstrafen oder eine Spruchkammersitzung.


    ... zumal ich diesen Satz auch nicht verstehe: Wenn eine Mannschaft einen Abbruch fordert (weil sie unter die Mindestanzahl an Spieler gesunken ist), dann gibt es ja wohl eine Geldstrafe dafür!


    Übrigens: ref05 war seit dem 26.03.2011 hier nicht mehr aktiv, ich bezweifle daher, dass er deinen Post hier noch liest ...

  • Zitat von Schiriassi;162739

    ... zumal ich diesen Satz auch nicht verstehe: Wenn eine Mannschaft einen Abbruch fordert (weil sie unter die Mindestanzahl Spieler gesunken ist), dann gibt es ja wohl eine Geldstrafe dafür!


    Warum sollte eine Mannschaft bestraft werden, wenn sie ihre regeltechnischen Rechte wahrnimmt? Das der SR das Spiel auf Wunsch der (unterlegenen) Mannschaft abbrechen *muss*, wenn diese unter die Mindestspielerzahl fällt und um den Abbruch bittet, steht ja so explizit in den Regeln.

  • Zudem muss sie im Rückstand sein ...


    Die Strafe wird meines Wissens aber tatsächlich verhängt, sie soll verhindern, dass eine Mannschaft absichtlich (durch Vortäuschung von Verletzungen) unter die Mindestspielerzahl sinkt und sich so durch weniger Gegentore im Bereich der Tordifferenz indirekt doch wieder einen Vorteil verschaffen kann.

  • Zitat von Manfred;162776

    Zudem muss sie im Rückstand sein ...


    Ich schrieb ja "(unterlegenen) Mannschaft" :)


    Zitat von Manfred;162776

    Die Strafe wird meines Wissens aber tatsächlich verhängt, sie soll verhindern, dass eine Mannschaft absichtlich (durch Vortäuschung von Verletzungen) unter die Mindestspielerzahl sinkt und sich so durch weniger Gegentore im Bereich der Tordifferenz indirekt doch wieder einen Vorteil verschaffen kann.


    Muss ich mal verfolgen, was hier bei uns da raus kommt, mein erster und einziger Spielabbruch (in, hey, immerhin jetzt fast 10 Jahren SR) war nämlich wegen sowas und erst vorige Woche. Ich glaubs aber nicht.


    Wir hatten in Leipzig mal nen ähnlichen Fall, wo der Trainer die (damaligen) Regelungen des Strafstoßschießens so anwandte, das sich der Torwart vor Runde 11 "verletzte" und so wieder der erste (und "beste) Schütze gegen den TW der Gegner antrat und man genau in der Runde das Strafstoßschießen auch gewann.


    Da hat man sich auch "einen Vorteil" verschafft, aber es kam dann nix, weil es halt regelkonform war. Und genauso würde ich erwarten, das eine Mannschaft straffrei ausgeht, wenn sie schlicht ihre "Rechte wahrnimmt".