Spielabbruch/ Anzeige wegen angeblicher "Spielerbeleidigung"/Rufmord

  • Liebe Kollegen,


    nachdem ich vor einiger Zeit auf dieses interessante Forum gestoßen bin und seitdem "mitgelesen" habe, möchte ich mich auf Grund meines Spiels vom vergangenen Wochenende an euch wenden.


    In einem Herrenspiel musste ich schon bis Mitte der 1. Halbzeit zwei Gelb-Rote Karte wegen unsportlichen Verhaltens (Ballwegschlagen, Reklamieren) gegen die Gästemannschaft erteilen. Diese Mannschaft lag dann auch bis zur Halbzeit aussichtslos zurück und fühlte sich durch mich "verpfiffen".
    Anfang der 2. Halbzeit forderte mich der Gästetrainer auf, das Spiel abzubrechen. Ich entgegnete ihm, dass ich das nicht könnte, da noch mehr als sechs Spieler seiner Mannschaft auf dem Platz stehen würden. Darauf meldeten sich 3 Spieler der Gästemannschaft nacheinander ab und sie verließen das Spielfeld. Daraufhin forderte mich der Gästekapitän auf, ich solle das Spiel abbrechen. Ich machte ihm deutlich, dass ich das Spiel nur sehr ungern abbrechen würde und machte ihn auf auf drohende Geldstrafen durch das Sportgericht in diesen Fällen aufmerksam. Trotzdem verlangte er weiterhin den Spielabbruch, dem ich dann auch schließlich entsprach und ließ ihn dafür auf dem Spielbericht unterschreiben.
    Durch Kollegen habe ich mitbekommen, dass mich dieser Verein beim Sportgericht anzeigen will, da ich einen Spieler der Mannschaft beleidigt haben soll. Dies wurde sogar in einem Spielbericht in der Presse seitens des Vereins so dargelegt.
    Ich habe in diesem Spiel nie einen Spieler beleidigt!
    Ich halte diese Anzeige gegen Beleidigung gegen mich für eine unverschämte Frechheit, da sie jeglicher Wahrheit entbehrt. Meiner Meinung nach versucht dieser Verein mir einfach etwas anzuhängen und seine Überparteilichkeit anzuzweifeln. Der Grund hierfür liegt wohl in der zu erwartenden hohen Geldstrafe für den Verein wegen des Spielabbruchs.
    Doch wie kann ich mich gegen so eine Anzeige wehren? Sicherlich kann ich eine Gegendarstellung schreiben, doch dann steht Aussage gegen Aussage.
    Der Vorwurf der Beleidigung würde nach wie vor im Raum stehen, schließlich kann ein Außenstehender nicht nachvollziehen, ob er stimmt oder nicht.....
    Wie kann denn das Sportgericht in solchen Fällen vorgehen?



    Ich danke euch für Eure Meinungen und Tipps.

  • Diese Fragen würde ich mit meinem KSO besprechen. Außerdem würde ich sofort einen Anwalt beauftragen.

  • Natürlich kann mir der Verein nicht nachweisen, dass seine Anschuldigungen stimmen und von dem her bin ich mir auch sicher, dass ich sportgerichtlich nicht bestraft werde.
    Trotzdem: Es geht um meinen Ruf! Bei so einer Geschichte bleibt immer etwas hängen, es wird immer bekannt bleiben, dass ich der Schiedsrichter bin, gegen den wegen Spielerbeleidigung ermittelt wurde und der nur freigesprochen wurde, weil Aussage gegen Aussage stand.
    Mit meinem Obmann habe ich heute schon telefoniert, der meinte wir sollen abwarten und erstmal gucken bis die Anzeige bei mir eintrifft.
    Ich weiß nicht ob ich einen Anwalt einschalten soll, was könnte das helfen, beweisen kann ich ja auch nicht dass ich die Beleidigung nicht getätigt habe. Außerdem bin ich nicht rechtsschutzversichert.
    Ich habe mir eventuell überlegt, ob ich in der Presse, wo zu lesen war, dass ich einen Spieler beleidigt habe, eine Gegendarstellung verfassen soll. Was meint ihr?

  • Also immer der Reihe nach:


    Die wichtigste Aktion - Information Deines KSO - hast Du schon erledigt.


    Eine Gegendarstellung führt nur dazu, dass erst recht etwas hängen bleibt, denn nur getroffene Hunde bellen bekanntlich. Da bei den unteren Spielklasse die Spielberichte für die Zeitung ohnehin meist von den Vereinen selber erstellt werden, weiß ohnehin jeder Leser zu bewerten, was da steht. Im übrigen ist das heute gelesen und morgen vergessen. Eine Gegendarstellung wäre nur angezeigt, wenn im Spielbericht stünde, dass Deine angebliche Beleidigung Ursache des Abbruchs gewesen sei - hier ließe sich locker das Gegenteil beweisen.


    Bezüglich der Anzeige: Warte doch erst einmal ab, ob die wirklich kommt. Weiterhin muss ein Staatsanwalt erst einmal das öffentliche Interesse feststellen, sonst wird das Verfahren ohnehin eingestellt und die Beteiligten auf den Zivilrechtsweg verwiesen - und da müsste der Kläger (= Verein) erst einmal in Vorlage treten. Leider ist es in der öffentlichen Vorstellung nun einmal so, dass meist etwas "hängen" bleibt - selbst bei Einstellung wegen erwiesener Unschuld, erst recht bei einer Einstellung aus Mangel an Beweisen. Das wird sich aber kaum ändern lassen.


    Der einzige Fehler, den Du Dir selber vorwerfen musst, ist die Aufklärung, wie man zu einem Abbruch kommt. Ohne diesen Hinweis hätten die wohl weiter gespielt oder gesammelt das Feld verlassen, was in der Öffentlichkeitswirkung aber eindeutiger gewesen wäre.

  • Manfred:
    Ich glaube du hast mich falsch verstanden: ich bin nicht strafrechtlich angezeigt worden, jedoch hat der Verein an das Sportgericht eine Darstellung über die angebliche "Spielerbeleidigung" geschrieben. Laut Auskunft meines Obmanns folgt nun eine Anzeige gegen mich und eine Sportgerichtsverhandlung.
    Wie kann ich das Sportgericht davon überzeugen, dass diese Beleidigung niemals stattgefunden hat? Kann ich möglicherweise die Vertreter der anderen Mannschaft als Zeugen fragen, dass diese die angebliche Beleidigung nicht wahrgenommen hat?

  • Du solltest keine Zeugen befragen, damit Du Dich nicht dem Verdacht aussetzt, diese Zeugen zu beieinflussen. Stattdessen kannst Du beim Sportgericht anregen bzw. beantragen, dass die gegnerischen Spieler als Zeugen durch das Sportgericht befragt werden.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Lass es einfach auf Dich zukommen. Auch ein Sportgericht hat die Aufgabe, die Wahrheit zu ermitteln. Grundsätzlich wird ein Sportgericht einem SR mehr Glauben schenken als einem Spieler und in diesem Fall wahrscheinlich auch von alleine auf die Idee kommen, Spieler der anderen Mannschaft zu befragen; im übrigen pflichte ich almiko bei, jede Aktion von Deiner Seite könnte gegen Dich gewertet werden. Dennoch gilt auch hier: Warte erst einmal ab, ob die Anzeige wirklich erfolgt.

  • Da haben meine Vorredner vollkommen recht. Es ist ein schwebendes Verfahren, also bleib ruhig und warte ab, bis das Sportgericht dich auffordert Stellung dazu zunehmen. Mach dich nicht verrückt deswegen. Der anzeigende Verein muss nun beweisen, dass du beleidigt hast und wenn die das nicht können werden sie bestraft.


    Wenn du selbst handelst, kann das nach hinten losgehen.

  • Informiere nur Deinen Obmann und lass den Rest auf Dich zukommen! Das Sportgericht wird diesen Leuten schon zeigen, wo der Hammer hängt. Ich hatte schon mehrmals solche Androhungen und nichts ist passiert. Und wenn sie Dich wirklich anzeigen, hast Du als sog. Kronzeuge vor dem Sportgricht immer die besseren Karten. Dein Ruf wird dadurch nicht geschädigt, sondern im Gegenteil, gestärkt"

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Alles ist möglich! Aber was bringt dir das?
    Der Verein schadet sich schon genug durch diesen Spielabbruch. Über den Schiedsrichter wird in ein paar Wochen nichts mehr zu hören sein.

    Und dann ist die Sache auch schon wieder vom Tisch.


    Gruß

  • Du solltest den alten Spruch berücksichtigen: In der Ruhe liegt die Kraft. Jetzt gilt es erst einmal abzuwarten, was passiert und welches Ergebnis eine eventuelle Sportgerichtsverhandlung hat. Sollte es dazu kommen, gilt es für dich, Sachlichkeit und Zuversicht zu bewahren. Bei den Sportgerichten haben die Schiedsrichter in der Regel ein großes Plus, besonders wenn sie sich sachlich und ohne Emotionen darstellen. Außerdem wird ein erfahrener Sportrichter schnell merken, ob hinter einem Vorwurf etwas steckt oder ob es um eine Retourkutsche geht.


    Ich weiß, dass das schwer ist, aber von eigenen Aktionen solltest du dich bis zum Abschluss dieses Verfahrens erst einmal zurückhalten. Außerdem kann ich von gegenseitigen Vorwürfen der Beleidigung oder Rufschädigung nur abraten. Solche Anzeigen haben die unangenehme Angewohnheit, auf ihren Urheber zurückzufallen. Da bleibt mehr hängen, als wenn nur eine "Anklage" abgehandelt wird.

    "Weißt du, Fußball ist das Einfachste, das es gibt. Wenn nur nicht das ganze Drumherum wäre." (Sebastian Deisler)

  • Zurücklehnen, ein kühles Bier einschenken und abwarten.
    Ich sehe dies nur als Säbelrasseln.


    Zum Thema Abbruch noch folgende Frage:
    Hast du dir die Einverständniserklärung von beiden Verantwortlichen auf dem Spielbericht
    bestätigen ( bezeugen ) lassen ?

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Hallo,


    Warte erst einmal ab.
    Wenn dich der Verein wirklich beim Sportgericht Anzeigt, wirst du sowiso Schriftlich Informiert.
    Solange Du das nicht in der Hand hast, keine unnötige Gedanken machen.
    Sobald du Anzeige vorliegen hast, kannst du die nächsten Schritte einleiten.
    Der BFV hat in München eine Rechtsabteilung die dir sicher gerne Hilft.
    Aber das wird dir dein GSO sicher mitteilen!


    PS
    Wenn wir SR Angst um unseren Ruf haben müßen wir das Pfeiffen aufhören.
    Ich denke in fast jedem Spiel, hält uns mindestens 1 Person für eine Pfeiffe :)


    Gruß
    Foxi

  • Ich kann meinen Vorrednern da nur zustimmen: Mach dir da keine großen Sorgen. Der der sich verpfiffen gefühlt hat und deswegen wie ein beleidigtes Kind einfach einen Spielabbruch provoziert ist weder vor dem Sportgericht noch in der Öffentlichkeit sehr Glaubwürdig mit diesen Anschuldigungen.


    Nach außen sieht es doch nur so aus als ob die nach jedem Strohhalm greifen um zu untermauern dass du sie verpfiffen hättest. Und rechtlich brauchst du dir auch keine Sorgen machen, weil die Mannschaft wohl keine neutralen Zeugen aufbringen kann und das herausfordern des Abbruchs auch nicht wirklich für sie spricht. Außerdem steht in eurer RVO, dass Anzeigen auch immer ausreichend bewiesen werden müssen, es besteht hier also die Möglichkeit dass das Sportgericht die Anzeige entweder sofort oder nach Vorermittlungen abschmettert (Da habt ihr es übrigens besser als wir hier in Hessen, Hier gibts immer schnell ein Verfahren).

    Der Verfasser dieses Beitrags ist kein Experte. Seine Aussagen sind nicht auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft und spiegeln lediglich die subjektive Meinung des Verfassers wieder. Einige der getroffenen Aussagen sind nicht ganz durchdacht.

  • Gestern hatte ich die Anzeige im Briefkasten. Folgender Wortlaut:


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir erstatten hiermit Anzeige gegen Schiedsrichter A.B. wegen Beleidigung.
    Mitte der 2. Halbzeit – die genaue Spielminute haben wir leider nicht notiert – reklamierte
    unser Spieler J. H. in einer Spielruhe ein vermeintliches Handspiel. Daraufhin
    sagte SR A.B. zu ihm: „ Halt doch du die Fresse.“ Da J. H. nicht
    verwarnt wurde, gehen wir davon aus, dass er den SR in einem ruhigen und sachlichen
    Ton angesprochen hat und sehen somit keine Rechtfertigung für eine Affekthandlung.
    Als weiteren Ohrenzeugen können wir unsere Spieler T. P., O. H. und
    B. H. benennen, die sich in unmittelbarer Nähe des Geschehens aufhielten.
    Ein Spieler, der gleiches zum SR sagt, darf wohl mit einer längeren Sperre rechnen. Ein
    SR disqualifiziert sich mit Beleidigungen für sein Amt.


    Mit freundlichen Grüßen
    W. S.
    Abteilungsleiter



    Für Tipps von euch, wie ich dem Sportgericht glaubhaft versichern kann, dass diese Aussage von mir nicht gemacht war, bin ich euch sehr dankbar. Ich möchte schließlich nicht im Zweifel freigesprochen werden, sondern meine Unschuld beweisen.


    Viele Grüße!

  • Unbedingt ruhig bleiben. Das ist bloß eine Mitteilung vom Verein. Das Sportgericht hat sich noch garnicht dazu geäußert. Also nicht verrückt machen lassen.


    Nochmal: Erst wenn das Sportgericht (und auch nur dieser) dich auffordert, eine Stellungnahme abzugeben, tust du das auch. Ansonsten: Mund halt und nichts weiter machen.

  • Deine Unschuld wirst du nur mit Zeugen des gegnerischen Vereins beweisen können, die für dich aussagen. Ansonsten bleibt dir nur, ruhig und sachlich aufzutreten und klar zu stellen, dass dies nicht deine Wortwahl ist. Sprich unbedingt vorher mit deinem Obmann und bitte ihn, dich zur Verhandlung zu begleiten.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !