Spielabbruch/ Anzeige wegen angeblicher "Spielerbeleidigung"/Rufmord

  • Hier ein erster Entwurf meiner Stellungnahme an das Sportgericht. Was meint ihr dazu?


    Stellungnahme


    zur Anzeige des Vereins x vom 14.05.2010 wegen angeblicher Spielerbeleidigung.



    Die in der Anzeige des Vereins X vorgebrachten Vorwürfe weise ich mit aller Entschiedenheit zurück. Ich bekräftige ausdrücklich, dass ich keinen Spieler beleidigt habe.
    Die Vorwürfe des Vereins X sind frei erfunden und sollen aus meiner Sicht alleine dazu dienen, meinem Ruf als Schiedsrichter nachhaltig zu schaden.
    Verwunderlich ist diesbezüglich, dass meine angebliche Beleidung lediglich vier Spieler des Vereins X bezeugen wollen, aber kein einziger Spieler von der anderen Mannschaft als Belastungszeuge aufgeboten werden kann. Zur Wahrheitsfindung würde ich an dieser Stelle anregen, bei der anderen Mannschaft nachzufragen, ob wenigstens einer von diesen elf Spielern eine Beleidigung von mir gegen einen Verein X-Spieler wahrnehmen konnte.
    Welch ein Zufall wäre es, wenn von neun Verein X- Spielern vier die Beleidigung gehört haben wollen, aber kein einziger von elf Spielern des anderen Vereins dies tut.
    Des Weiteren lässt mich das Datum der Anzeige des Vereins X (14.05.2010) zum Schluss kommen, dass die Anzeige eine Retourkutsche gegen mich auf Grund meiner Meldung vom 10.05.2010 sein soll. Schließlich wusste der Verein X bis zum Eintreffen meiner Meldung nicht, dass ich eine Meldung gegen den Spieler L. wegen Beleidigung schreiben werde. Auch habe ich in der Meldung klar dargelegt, dass der Spielabbruch von Seiten des Vereins X provoziert wurde, da dieser Verein einen Spielabbruch angestrebt hatte.
    Der Verein X hätte doch vor dem Eintreffen meiner Meldung die Anzeige gegen mich einreichen können, schließlich bezieht sich der Inhalt der Anzeige in keiner Weise auf den Inhalt meiner Meldung.
    Mit billigen Lügen versucht der Verein X den Ruf eines Schiedsrichters zu schädigen.
    Dies geschieht einzig und allein aus dem Grund, da sich der Verein X aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen von mir verpfiffen fühlt und nun versucht, gegen mich „nachzutreten.“



    Mit sportlichen Grüßen,

  • Ich weiß nicht ob so ein Ausdrück wie "billige Lügen" in der Situation vorteilhaft ist. Außerdem würde ich es sachlicher schreiben, weil man schon merkt, dass du sehr agressiv bist.


    Dann würde ich niemanden zu etwas "anregen". Das sind Richter, die werden da schon selbst drauf kommen. :)

  • Den Satz mit den billigen Lügen würde ich ebenfalls rausnehmen. Ansonsten ist es soweit in Ordnung. Ich kann dir nur nochmals nahe legen, dich mit deinem Obmann zu beraten.
    Er kennt die Gegebenheiten und die Gepflogenheiten vor Ort und wird dir wichtige Hinweise geben können.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Zitat von ref05;135311


    Mit billigen Lügen versucht der Verein X den Ruf eines Schiedsrichters zu schädigen.
    Dies geschieht einzig und allein aus dem Grund, da sich der Verein X aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen von mir verpfiffen fühlt und nun versucht, gegen mich „nachzutreten.“
    Mit sportlichen Grüßen,



    Den Satz würde ich weglassen, dass ist nicht Sachlich und auch nicht zu Beweisen!
    Weiterhin mußt du unbedingt, deinen GSO oder sogar den BSO einschalten.
    Die werden dir sicher Helfen.
    Wichtig ist eine Sachliche und Objektive Darstellung, ohne Emotionen und Gegenbeschuldigungen.
    Um so Sachlicher du bleibst um so eher wird das Sportgericht dir glauben.


    Gruß
    Foxi

  • Vielen Dank für Eure Tipps.
    Ja natürlich hab ich in der Sache auch meinen GSO informiert und ihm Meldung/Stellungnahme auch geschickt und werde auch von ihm ein Feedback zur Stellungnahme bekommen.

  • Du bist viel zu emotional:)


    Bleib cool, schreib alles sachlich rein. Ansonsten kommt man vielleicht auf die Idee, da ist etwas dran, wenn der SR einen halben Roman schreibt, um sich irgendwie aus der Affaire ziehen zu wollen.


    Die Richter werden schon genau wissen, wie damit umzugehen ist.


    Gruß

  • Ich würde auf persönliche Bewertungen das Ganzen wie z.B. und sollen aus meiner Sicht alleine dazu dienen, meinem Ruf als Schiedsrichter nachhaltig zu schaden verzichten.


    Wie schon von meinen Vorrednern gesagt sind die Sportrichter meist erfahren und kennen auch die Akteure der einzelnen Vereine.

  • Da wir uns ja ausdrücklich zum Ziel gesetzt haben, keine Formulierungshilfe zu leisten, beschränke ich mich bei meinem Vorschlag mal bewusst darauf, die Sachen zu entfernen, die m.E. nicht in Deine Stellungnahme gehören:


    Die in der Anzeige des Vereins X vorgebrachten Vorwürfe weise ich mit aller Entschiedenheit zurück. Ich bekräftige ausdrücklich, dass ich keinen Spieler beleidigt habe.


    Verwunderlich ist, dass meine angebliche Beleidung lediglich vier Spieler des Vereins X bezeugen wollen, aber kein einziger Spieler von der anderen Mannschaft als Belastungszeuge aufgeboten werden kann. Zur Wahrheitsfindung würde ich an dieser Stelle anregen, bei der anderen Mannschaft nachzufragen, ob wenigstens einer von diesen elf Spielern eine Beleidigung von mir gegen einen Verein X-Spieler wahrnehmen konnte.
    Welch ein Zufall wäre es, wenn von neun Verein X- Spielern vier die Beleidigung gehört haben wollen, aber kein einziger von elf Spielern des anderen Vereins dies tat.
    Des Weiteren verwundert mich das Datum der Anzeige des Vereins X (14.05.2010). Schließlich wusste der Verein X bis zum Eintreffen meiner Meldung vom 10.05.2010 nicht, dass ich eine Meldung gegen den Spieler L. wegen Beleidigung schreiben werde. Der Verein X hätte doch vor dem Eintreffen meiner Meldung die Anzeige gegen mich einreichen können, schließlich bezieht sich der Inhalt der Anzeige in keiner Weise auf den Inhalt meiner Meldung.

  • Ich bin sogar der Meinung, daß bis auf den ersten Absatz alles weggelassen werden kann. Alles andere klingt nach Rechtfertigung und m.E. brauchst du dich hier nicht zu rechtfertigen, wenn du eindeutig klarstellst, daß du keinen Spieler beleidigt hast.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Ganz Deine Meinung, Stefan. Ich würde auf einen solchen Vorwurf ebenfalls nur mit einem Satz reagieren. Bei einer mündlichen Verhandlung kann man die genannten Punkte immer noch sachlich vortragen (sofern man gefragt wird :)).

  • Also heute hab ich Post vom Sportgericht bekommen zwecks Ladung zu einer mündlichen Verhandlung in 4 Wochen!

  • Ich hab mir mal im Schiedsrichter-Handbuch das Kapitel
    Dazu durchgelesen und die wichtigsten Sachen rausgeschrieben:


    Zitat

    Wichtig ist vor allem, dass der Schiedsrichter eine Kopier seines Berichtes vorliegen hat.
    Der Schiedsrichter ist der wichtigste Zeuge - er darf nicht zum "Angeklagten" werden - er braucht sich deshalb nicht zu verteidigen[...]
    nicht immer wird die Wahrheit gesagt - auch dann bleibt der Schiedsrichter ruhig. Wer sich in einer Verhandlung aufregt, unkontrollierte Aussagen macht, sieht schlecht aus[...]
    Die meisten Vorsitzenden in Deutschland achten darauf, dass der Schiedsrichter von den beteiligten Parteien nicht angegriffen wird; unzulässige Fragen werden sie zurückweisen[...]
    ,dass der Schiedsrichter kurz und knapp antworten soll[...]


    Soviel das Handbuch.
    Viel Glück

  • "Der Schiedsrichter ist der wichtigste Zeuge - er darf nicht zum "Angeklagten" werden - er braucht sich deshalb nicht zu verteidigen[...] "



    Aber geanu so ist es nicht bei mir: Ich werde als Beschuldigter geladen!

  • Du solltest hier zwei Sachen nicht vertauschen:


    Man wirft Dir entsprechende unsportliche Äußerungen vor, ergo ist es logisch, dass Du als Beschuldigter geladen wirst. Und natürlich kannst Du in eigener Sache kein neutraler Zeuge sein, aber es wird sicher nicht ausreichen, wenn nur die Spieler einer Mannschaft Deine Tat bestätigen. Dabei hast Du aber den Vorteil, dass man Dir Deine Schuld beweisen muss, im Zweifelsfall gilst Du als unschuldig.


    Das Sportgericht muss auch solchen Vorwürfen nachgehen, schließlich steht der Vorwurf im Raum. Es liegt nun aber an den Anzeigenden, den Vorwurf zu beweisen.

  • Hier der Urteilstext zur Anzeige:


    Urteil: ,
    > I.SR A, Verein XY wird gemäß §§ 47,48 Abs.
    > 1 RVO wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von €
    > 30,00 unter Mithaftung Verein XY belegt.
    > II. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 15,00 trägt Betreuer SR
    > A unter Mithaftung Verein XY
    > Kostenentscheid gemäß §§ 32, 33 RVO i.V.m. § 11 FO.
    > III. Stellungnahme lag vor.
    >
    > Begründung:
    > Das KSG ist nach der Anhörung in der mündlichen Verhandlung überzeugt,
    > dass der SR A während des KL-Spiels Verein V - Verein Z zu
    > dem Spieler B, der sich über eine Entscheidung bei ihm beschwert
    > hatte, den Ausdruck "Halt die Fresse" gebraucht hat.
    > Die Spieler C und D des Vereins Z haben relativ ruhig und
    > emotionslos diesen Ausdruck betätigt. Die Tatsache, dass die
    > vorangegangenen Umstände, die zum "Protest" ihres Mitspielers beim SR
    > geführt haben, von ihnen nicht identisch geschildert wurden, erhöht
    > sogar
    > die Glaubwürdigkeit ihrer Kernaussage, da jedenfalls offenkundig keine
    > Absprachen erfolgt sind.
    > Es liegt nicht fern jeglicher Lebenserfahrung, dass auch ein
    > Schiedsrichter, der - erfahrungsgemäß nicht zurückhaltend - von
    > Spielern
    > kritisiert wird, bei einer verba-len Reaktion darauf über den sportlich
    > gebotenen Rahmen hinausgeht.
    > Anders als der betroffene Schiedsrichter selbst, sieht das KSG die
    > Glaubwürdigkeit der Zeugen auch weder dadurch beeinträchtigt, dass die
    > Anzeige erst nach einigen Tagen der Überlegungszeit erfolgt ist, noch
    > dass
    > der direkt "angesprochene" Spieler nicht an der Verhandlung teilnahm oder
    > dass sich die Vereinsverantwortlichen der Verein Z nicht um Zeugen
    > des Verein V bemüht haben. All dies ist nachvollziehbar
    > erklärt
    > worden. Der Spieler B befindet sich unter der Woche zum Studium
    > in
    > W, seine Anreise stünde außer Verhältnis zum Sachverhalt. Der Verein
    > V ist an der Aufklärung nicht interessiert, was sich aus der
    > Tatsache ergibt, dass auch telefonische Versuche der Kontaktaufnahme
    > seitens des KSG erfolglos waren. Es ist zudem nicht Aufgabe eines
    > Anzeigeerstatters sondern des Sportgerichts, den Sachverhalt so weit wie
    > möglich festzustellen und mögliche Zeugen zu ermitteln.
    > Bei der Strafzumessung ist zu berücksichtigen, dass die Äußerung "in
    > der
    > Hitze des Gefechts" gemacht wurde und im untersten Bereich denkbarer
    > verbaler Entgleisun-gen liegt. Eine moderate Geldstrafe ist deswegen
    > ausreichend. Eine mildere Sankti-on erscheint aber schon deswegen nicht
    > möglich, weil keine auch nur ansatzweise Einsicht in ein Fehlverhalten
    > erkennbar wurde.




    Das Urteil hat mich in höchstem Maße überrascht.
    Die Aussage des Sportrichters, der am Spiel beteiligte Verein V sei zu einer Stellungnahme nicht zu erreichen, irritiert mich sehr, da ich persönlich beim Verein V angerufen habe und beim ersten Versuch den Spielleiter telefonisch erreicht habe.


    Ich kann das Urteil auf keinen Fall akzeptieren; meinen Obmann habe ich darüber informiert.
    Soll ich mich nun selbst um eine Stellungnahme des Vereins V bemühen?

  • Auf jeden Fall. Wenn du sagst, dass es nicht so war, dann musst du es auch beweisen.

  • Wenn es dem Sportgericht - warum auch immer - nicht gelungen ist, den Verein V zu erreichen und Du das problemlos geschafft hast, wie wäre es denn, wenn Du den Verein V um eine kurze schriftliche Stellungnahme bitten könntest (wobei ich dies eigentlich vom Sportgericht erwartet hätte)?

  • Ich finde, es ist hier eine Frage der Güterabwägung. Insbesondere ein Satz im Urteil ist mir aufgefallen, den ich emotionslos mal zitiere: "Es liegt nicht fern jeglicher Lebenserfahrung, dass auch ein Schiedsrichter, der - erfahrungsgemäß nicht zurückhaltend - von Spielern kritisiert wird, bei einer verbalen Reaktion darauf über den sportlich gebotenen Rahmen hinausgeht."
    Hier stellt sich mir die Frage, ob das nur ein Spruch ist ohne jeglichen HIntergrund ist, oder ob der Kollege "schon auffällig" geworden ist. Im ersteren Fall ist das ein persönlicher Angriff des Sportgerichts und ein Grund für einen Befangenheitsantrag. Im letzteren Fall hat der Kollege dann wohl mglw. bewußt oder unbewußt Futter geliefert.
    Wie dem auch sei - wenn der Verein V sagt, man habe nichts gehört, heißt das noch lange nicht, dass auch nichts gesagt wurde. Solange die Aussage nicht lautet:Das wurde von SRA nicht geäußert! bleibt die Aussage der Antragsteller stehen. Im Übrigen müßten sich dann Spieler des Vereins V an 90 Minuten erinnern können, ebi denen sie ständig auch in "Tatortnähe" waren.
    In diesem Sinne rate ich, insich gehen und Eskalationen tunlichst vermeiden. Weder die Konfrontation mit der anderen Seite noch mit dem KSG wird das Ergebnsi ändern, noch förderlich für die Zukunft sein. Sollte der Kollege hier ungerecht behandelt worden sein, dann bleibt nur die Erkenntnis: Recht haben und recht kriegen kann manchmal völlig verschieden sein!

    Hohe Bildung kann man dadurch beweisen, dass man die kompliziertesten Dinge auf einfache Weise zu erläutern versteht.
    Geistlose kann man man nicht begeistern, aber fanatisieren kann man sie.
    Gelassenheit ist die angenehmste Form des Selbstbewußtseins!

  • Zitat von ref05;140601

    Es ist zudem nicht Aufgabe eines
    > Anzeigeerstatters sondern des Sportgerichts, den Sachverhalt so weit wie
    > möglich festzustellen und mögliche Zeugen zu ermitteln.



    Auch verständlich, dass das Sportgericht dir vielleicht nicht sonderlich positiv gesinnt ist, wenn du ihnen erklären willst, wie sie ihren Job zu machen haben und zudem im Vorfeld Zeugen beeinflusst (Anruf beim anderen Verein,...)

  • michaselb


    Ich glaube, Du hast da etwas missverstanden. Dass "erfahrungsgemäß nicht zurückhaltend" bezieht sich auf die Kritik der Spieler.


    "~ der - erfahrungsgemäß nicht zurückhaltend - von Spielern kritisiert wird" ;)