Liebe Kollegen,
nachdem ich vor einiger Zeit auf dieses interessante Forum gestoßen bin und seitdem "mitgelesen" habe, möchte ich mich auf Grund meines Spiels vom vergangenen Wochenende an euch wenden.
In einem Herrenspiel musste ich schon bis Mitte der 1. Halbzeit zwei Gelb-Rote Karte wegen unsportlichen Verhaltens (Ballwegschlagen, Reklamieren) gegen die Gästemannschaft erteilen. Diese Mannschaft lag dann auch bis zur Halbzeit aussichtslos zurück und fühlte sich durch mich "verpfiffen".
Anfang der 2. Halbzeit forderte mich der Gästetrainer auf, das Spiel abzubrechen. Ich entgegnete ihm, dass ich das nicht könnte, da noch mehr als sechs Spieler seiner Mannschaft auf dem Platz stehen würden. Darauf meldeten sich 3 Spieler der Gästemannschaft nacheinander ab und sie verließen das Spielfeld. Daraufhin forderte mich der Gästekapitän auf, ich solle das Spiel abbrechen. Ich machte ihm deutlich, dass ich das Spiel nur sehr ungern abbrechen würde und machte ihn auf auf drohende Geldstrafen durch das Sportgericht in diesen Fällen aufmerksam. Trotzdem verlangte er weiterhin den Spielabbruch, dem ich dann auch schließlich entsprach und ließ ihn dafür auf dem Spielbericht unterschreiben.
Durch Kollegen habe ich mitbekommen, dass mich dieser Verein beim Sportgericht anzeigen will, da ich einen Spieler der Mannschaft beleidigt haben soll. Dies wurde sogar in einem Spielbericht in der Presse seitens des Vereins so dargelegt.
Ich habe in diesem Spiel nie einen Spieler beleidigt!
Ich halte diese Anzeige gegen Beleidigung gegen mich für eine unverschämte Frechheit, da sie jeglicher Wahrheit entbehrt. Meiner Meinung nach versucht dieser Verein mir einfach etwas anzuhängen und seine Überparteilichkeit anzuzweifeln. Der Grund hierfür liegt wohl in der zu erwartenden hohen Geldstrafe für den Verein wegen des Spielabbruchs.
Doch wie kann ich mich gegen so eine Anzeige wehren? Sicherlich kann ich eine Gegendarstellung schreiben, doch dann steht Aussage gegen Aussage.
Der Vorwurf der Beleidigung würde nach wie vor im Raum stehen, schließlich kann ein Außenstehender nicht nachvollziehen, ob er stimmt oder nicht.....
Wie kann denn das Sportgericht in solchen Fällen vorgehen?
Ich danke euch für Eure Meinungen und Tipps.