Hallo zusammen,
ich hatte gestern abend ein längeres Telefonat mit meinem KSO und möchte Euch diese Infos nicht vorenthalten.
Für uns Amateur-Schiedsrichter sind die Einnahmen aus der SR-Tätigkeit nicht als "Einnnahmen aus Gewerbebetrieb",
sondern als "Sonstige Einkünfte" auf der Steuererklärung zu deklarieren.
Als Einnahmen gelten hier:
- Aufwandsentschädigungen für Spielleitungen
- Aufwandsentschädigungen für Beobachtungen o.ä.
Liegen diese Einnahmen unter dem Ehrenamtsfreibetrag von 720 €, ist alles okay. Liegt man darüber, sind diese "Mehreinnahmen" regulär zu versteuern.
Natürlich können auch Ausgaben für die SR-Tätigkeit als Werbungskosten geltend gemacht werden, das umfasst u.a. :
- Fahrten zu Pflichtsitzungen oder anderen SR-Veranstaltungen
- Beiträge zu Schiedsrichtervereinigungen
- Kosten für Schiedsrichterkleidung und Schiedsrichterausrüstung
- Pflege und Reinigung Sportkleidung
- Porto- und Telefonkosten
- Fachliteratur (z.B. Regelheft)
- Fortbildungskosten
- Sonstige Kosten in Zusammenhang mit der Tätigkeit
Im Regelfall wird man dann sogar noch eine steuerliche Rückerstattung erwarten können, da sich gerade die Werbungskosten summieren.
Belege sowohl für Einnahmen (Liste der geleiteten Spiele mit jeweilig erhaltenem Betrag) als auch für Ausgaben (Rechnungen, Liste der Sitzungen mit km) müssen nicht mit der Steuererklärung mitgeschickt werden, jedoch bis zum Abschluss der jeweiligen Steuerveranlagung vorgehalten werden.
Wer bis hierher aufmerksam gelesen hat, wird die Fahrtkosten vermissen. Diese können vernachlässigt werden, da hier einer Einnahme eine Ausgabe in gleicher Höhe entgegensteht, sodass sich das gegeneinander aufrechnet.
Ich hoffe, das bringt ein wenig Licht ins Dunkle.
Schöne Grüße
Sebastian
P.S. hier noch eine kleine Präsentation zu dieser Thematik.