Doch, Mark. Denn genau für diejenigen SR, für die aufgrund vermeintlich nicht gegebener Sanktionsmöglichkeiten das Thema Meldung abwegig erscheint, sollte man genau darauf hinweisen.
Die Meldung ist wichtig und wirkt sich auch auf seine weitere Spielertätigkeit aus und er kann in Frankreich dann nämlich auch aus dem Verkehr gezogen werden, weil er definitiv nichts mehr auf irgend einem Sportplatz zu suchen hat. Eine Vorstrafe allein schließt eine Spielberechtigung nicht aus, sonst wäre in einigen einschlägigen Vereinen kein Spielbetrieb möglich. Im nördlichen Saarland gibt es einen Fußballverein aus einem Ort, den man auch mit Messerstechern benennt. Zu Glanzzeiten waren da zweistellige Haftstrafen auf dem Platz unterwegs.
Außerdem sollte die Meldung außer Frage stehen, weil es wie hier ein zusätzliches Beweismittel darstellt, in zivilem oder strafrechtlichem Vorgehen gegen den Täter hilfreich sein kann.