Beiträge von jambala

    Doch, Mark. Denn genau für diejenigen SR, für die aufgrund vermeintlich nicht gegebener Sanktionsmöglichkeiten das Thema Meldung abwegig erscheint, sollte man genau darauf hinweisen.


    Die Meldung ist wichtig und wirkt sich auch auf seine weitere Spielertätigkeit aus und er kann in Frankreich dann nämlich auch aus dem Verkehr gezogen werden, weil er definitiv nichts mehr auf irgend einem Sportplatz zu suchen hat. Eine Vorstrafe allein schließt eine Spielberechtigung nicht aus, sonst wäre in einigen einschlägigen Vereinen kein Spielbetrieb möglich. Im nördlichen Saarland gibt es einen Fußballverein aus einem Ort, den man auch mit Messerstechern benennt. Zu Glanzzeiten waren da zweistellige Haftstrafen auf dem Platz unterwegs.


    Außerdem sollte die Meldung außer Frage stehen, weil es wie hier ein zusätzliches Beweismittel darstellt, in zivilem oder strafrechtlichem Vorgehen gegen den Täter hilfreich sein kann.

    Manfred, da gibt es dann wohl unterschiedliche Ansichten, genau wie beim Jugendtrainer. Da ich den konkreten Fall durchgesprochen hatte, wurde mir genau diese Aussage mitgegeben. U.a. da bei Verweis ggf. die Fähigkeit zu reagieren im Notfall eingeschränkt wird, wenn kein direkter Zugang möglich ist.

    Aber nicht anwesend in der technischen Zone. Was laut Regelwerk vorrausetzung dafür ist, wie Nr.23 ja schon zitiert hat.


    Und es wird auch nur der höchstrangige Trainer bestraft. Wenn da nur noch andere offizielle rumturnen, dann ist niemand da den man bestrafen kann.


    Der Medizinmann bekommt die Karte nicht auch wenn er der einzige Teamoffizielle ist, der sich noch in der technischen Zone aufhält. Zumindest nicht nach Regelwerk.

    Nicht ganz richtig. Sofern die Versorgung nicht durch andere Personen sicher gestellt ist und nur diese eine Person als medizinisches Personal anwesend, kann dieser sehr wohl mit jeder persönlichen Strafe belegt werden, er darf nur nicht aus dem Innenbereich verwiesen werden. FaD muss also gemeldet werden, er darf aber im Innenraum verbleiben.

    Das ist allerdings ein sehr spannender Aspekt, denn der Trainer als höchstrangiger Offizieller wäre ja anwesend und damit auch bestrafbar - wo bitte im Regelwerk steht, dass ein Spieler nicht auch Offizieller sein kann, denn solange der Aw-Spieler ist, würden wir ja auch nicht differenzieren?

    Er kann aber nicht beide Funktionen gleichzeitig ausfüllen, da er sich nicht im technischen Bereich aufhält. Damit rückt der nächst genannte Betreuer nach.

    Die gleiche Situation liegt vor, wenn es ein Spielertrainer als Hauptverantwortlicher ist, der grade auf dem Platz ist. Dann rutscht der nominell nächst genannte im technischen Bereich anwesende Betreuer nach und bekommt die Verwarnung, sofern der nicht die betroffene Person nennt.

    Also, aus meiner Sicht und Erfahrung geht die Antwort des IFAB an der Realität der Spielklassen mit Wiedereinwechslungen vorbei.

    Hier kann man oft genug beobachten, dass Wiedereinwechseln mit fliegenden Wechseln gleich verstanden wird. Teilweise werden Spielruhen nicht beachtet. Teilweise wird auf das Zeichen des SR nicht geachtet bzw. darauf gepfiffen, dass man nicht unterbrechen will, um eine schnelle Ausführung nicht zu unterbinden.

    Von daher ist dieser Fall in der Regel dann gegeben, dass es nicht nur ein Missverständnis ist, zu früh auf den Platz zu kommen oder eben über den kompletten Platz zu traben denn an der nächst gelegenen Stelle das Feld zu verlassen. Es ist schlicht "taktisches Verhalten", zumindest das, was in den unteren Klassen darunter verstanden wird. Und hier ist aus meiner Erfahrung es ratsam, dagegen zu steuern und Wechselfehler nicht zu ignorieren, sondern zu ahnden.

    Man kann es aber auch anders sehen. Erst einmal ist jedem Verein es vorbehalten, Einspruch einzulegen, wenn man der Meinung ist, benachteiligt worden zu sein durch eine Fehlentscheidung. Das Sportgericht hätte hier aber eben auch werten können, dass bei erfolgter regelkonformer persönlicher Strafe für die Beleidigung, eben dem FaD, der Mannschaft kein Nachteil entstanden ist im Vergleich zur gegebenen Strafe mit Gelb-Rot - da eben ein permanenter Verweis gegeben war und die Mannschaft auch anders reduziert gewesen wäre für die gleiche Restspielzeit. Da hier dann aber die falsche Auslegung der eigentlich gleich lautenden Folge derselben vorgezogen würde, konnte eben auch der Spieler nicht gesperrt werden - da diese Sperre eben nicht konform der vermeintlich "richtigen" Entscheidung ist.


    Das genaue Gegenteil hatte ich vor Jahren, versehentlich zuerst die 6 und dann binnen zwei Minuten die 8 mit Gelb-Rot wegen wiederholtem Foulspiel verwiesen, Verein legt Protest ein. Hier hat das Sportgericht dann die Verwechslung als ohne Einfluss auf das Ergebnis bewertet, da beide Spieler unabhängig von der Reihenfolge verwiesen worden wären und der geringe Zeitabstand unerheblich war.

    Frei nach Shakespear: Viel Lärm um nichts. Schaut man sich das Sattelitenbild auf Google Maps an, sieht man, dass die Abgrenzung auf rund 96 x 65 m und relativ gleichmäßig gemacht ist, also nicht deckungsgleich mit den Außenkanten. Gemessen mit dem Tool in Maps.

    Hallo.

    Zuerst einmal werden die Mindestmaße für einen Fußballplatz nicht unterschritten. Daneben gibt es eine Verbandsfreigabe als Spielstätte, die über 50 Jahre alt ist. Von daher ist die Frage, ob allein auf der Grundlage überhaupt etwas gemacht werden kann. Im Zweifel müsste von der Abgrenzung dann auf absolutes Mindestmaß gegangen werden, damit der Platz rechtwinklig abgegrenzt würde.

    Hallo.

    Bei den Schuhen sind die Schnürsenkel, speziell auch bei einem Vertragsspieler mit eigenen Leisten, nur mehr schmückendes Beiwerk und keine Notwendigkeit, damit der Schuh am Fuß bleibt. Reus z. B. spielt seine Puma Future ohne Schnürsenkel, obwohl vorgesehen.


    Den Aspekt der Eigengefährdung kann man dann noch bedingt nachvollziehen. Aber Fremdgefährdung ist schon sehr weit herbeiargumentiert.

    Kaef, wobei sich bei mir im Laufe der Zeit in einigen Fällen der Eindruck verfestigt hat, dass es Trainer gibt, die aus genau dem Grund, dass nicht konsequent geahndet wird, manche Spielchen treiben. Von daher kann eine Verwarnung, wenn ich merke, dass es eben eine taktische Maßnahme ist, die gezielt eingesetzt wird, entsprechend sinnvoll sein als auch notwendig.

    Werfen wird mit Schlagen im Kontext der Tätlichkeit gleichgesetzt, also auch der konkrete Wurf, ohne zu treffen, wenn die Absicht zu treffen offensichtlich ist und hier auch egal wo getroffen werden sollte. Auch ein absichtliches Anwerfen an Bauch oder Beine ist bei entsprechender Intensität als Tätlichkeit anzusehen. Also genau so direkter Freistoß und Rot.