Also, die Strafe finde ich völlig überzogen - vielmehr der Strafrahmen ist ein Irrsinn: ÖFB-Disziplinarordnung § 68 Abs 1
§ 68 Mangelhafte, verspätet übermittelte oder falsche Berichte
(1) Wer zumindest fahrlässig entgegen dem Regelwerk einen Bericht (Spielbericht, Ausschlussbericht, etc.) vorschriftswidrig oder mangelhaft ausfüllt, insbesondere Verwarnungen oder Ausschlüsse sowie einen Ersatzspielertausch nicht ordnungsgemäß einträgt, wird mit einer Sperre von 2 Wochen bis 3 Monaten und/oder einer Geldstrafe in der Höhe von € 10,-- bis € 120,-- bestraft.
Wenn man sich den Strafrahmen ansieht, würde ich Selbstanzeige, Unbescholtenheit und das verhältnismäßig geringe Verschulden (ist "nur" gelbe Karte, irgendwann ist der Spieler doch ohnehin wegen seiner 5. gesperrt) berücksichtigen.
Außerdem ist der Betrag im Verhältnis zum Verdienst zu sehen. € 75,- wäre bei uns in NÖ beinahe der Pauschalbetrag für eine Spielleitung in der untersten Kampfmannschaftsklasse. Ich glaube aber, die 8 Euro für den Einspruch sind gut investiert...viel Erfolg!