Beiträge von fussirichter

    Krenzke


    Schau dir doch die Strafordnung an. Dort stehts doch drin.


    Als ich in einer mündlichen Verhandlung war, wurde ein feldverwiesender Spieler nach zwei Wochen zu 4 Wochen verurteilt und musste aufgrund der Vorsperre nur weitere 2 Wochen absetzen.


    Ist aber in anderen Verbänden vermutlich unterschiedlich.

    Zitat von Ricardo;96846

    Naja aber ist auch gut oder?


    Leider wird die Geld für Lohn <--- Boyguards koten..


    Mögen die Kosten für die Vereine doch so hoch sein wie sie sind. Wir reden hier von einer Schutzpflicht für das Leben und Gesundheit eines oder meherer Menschen.


    Die stehen in einer höheren Piorität als die finanziellen Probleme eines Vereins. Das Argument, dass die für die Tätlichkeit eines Zuschauers nicht können, kann ich ebenso nicht verstehen. Denn der Verein hat die Sorgfaltspflicht den Offiziellen Sicherheit auf dem Platz zu gewährleisten. Unterlässt er dies, handelt der fahrlässig.

    Zitat von Krenzke;95605

    Meine Frage ist nun, wie lange ich wohl Sperre werden kriege..
    Und wie lange man maximal kriegen darf.


    Wie du sicherlich bemerkt hast, gehören die SR nicht zum Rechtsauschuss. Daher zweifel ich daran, ob der eine andere SR dir darüber eine konkrete Antwort darüber geben kann.


    Sollte es dich nach wie vor ineressieren, so kann ich dir empfehlen dir die Strafordnung deines zuständigen Fußballverbands mal durchzulesen.


    Mit diesem Medium befassen sich die Organe des Rechtsausschusses und dort könntest du sicherlich Tatbestände finden, die deine Taten entsprechen werden.


    Eine konkrete Strafe wird da natürlich nicht explizit stehen, jedoch kannst du dir so ungefähr vorstellen, was auf dich zukommen könnte.


    Ich wünsche dir beim Spielen zukünftig viel Spaß und vor allem Einsichtigkeit und faires Verhalten gegenüber allen Sportkameraden.

    Mein Handy als Uhrersatz habe ich auch mal benutzt. Darüber hatten wir ja schon bereits einen Fred gehabt. Ich denke nicht, dass das nochmal ausdiskutiert werden muss.


    Ist zwar auf dem Platz ungewöhnlich aber jedoch zulässig.


    Zur :rote_karte: wurde ja schon alles gesagt. :)

    Die Abseitsentscheidungen waren wirklich klasse von beiden Seiten. Die Strafstoßentscheidung war ohne Zweifel falsch. Bloss fragt man sich, was ihn zu so einer Entscheidung letztendlich bewegt hat. Ich vermute mal, dass er eventuell den anderen Arm mit dem Ball in Kontakt gesehen hat.


    Aber sowas kann jedem passieren. Ansonsten war die Leistung in Ordnung.

    Eine Todes- und Folterstrafe gibt es nach dem deutschen Recht als Verurteilung nicht. Dies würde ansonsten gegen Art. 1 Abs. I GG verstößen. Danach ist die Würde des Menschen unantastbar und muss von der Staatsgewalt geachtet werden.


    Sollte sich der o.g. Sachverhalt der Wahrheit entsprechen, wird es sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich sehr unangenehm für ihn werden.


    Mit mindestens 3 Jahren natürlich ohne Bewährung kann er nach §226 Abs. I S. 2,II StGB (Straftatbestand einer schweren Körperverletzung) sicherlich rechnen.


    Warum dies nicht in den Medien auftrat wundert mich, aber warten wirs mal ab.

    Manfred
    Hätte ich deinen Beitrag vor Lehrgangantritt durchgelesen, dann wäre ich bis heute kein SR gewesen. :ironie:


    Na zum Glück durfte ich die meisten angegebenen Aspekte live erleben. Ohne die bösen Überaschungen gäbe es beim SR-Amt weder Anspannung noch Aufregung. So würde dieser Job weniger Spaß machen. :)

    Zitat von redrefer;92080


    Ausnahme wäre nur, wenn im Rücken des Schiedsrichters zum Beispiel eine Tätlichkeit gewesen wäre und der Schiedsrichter den Assisteten erst nach der Spielfortsetzung bemerkt hätte. Dann gibt es Schiedsrichterball und trotzdem die rote Karte, wenn das Spiel gerade am Laufen ist.


    Ich hatte mal folgende Regelfrage:


    Zitat

    Ein Spieler reklamiert lautstark beim SRA, der dabei sofort seine Fahne hebt. Der SR sieht sie nicht. Währenddessen ging der Ball ins Seiten aus und das Spiel wurde mit einem Einwurf fortgesetzt. Jetzt sieht der SR die Fahne seines Assistenten. Entscheidung?


    Ich selbst habe die Frage falsch beantwortet. Von der Spielstrafe war mir das schon nachvollziehbar, dass es hierfür nur noch einen SR-Ball geben kann. Jedoch hat mich die persönliche Strafe dabei überrascht. Dort wurde uns als Lösung mitgeteilt, dass die Verwarnung ebenbfalls nicht mehr ausgesprochen werden kann. Für mich ist das ebenfalls unverständlich. Dies würde somit auch deine Anweisung, die ich zietiert habe, widersprechen. Meinste die Antwort ist zu der persönlichen Strafe korrekt?

    Da du ja mit der Angriffsituation (Entstehung eines Vorteils) nicht mit größter Wahrscheinlichkeit teils voraussehen konntest, ist das Zurückpfeifen erforderlich.


    Aber wenn du das Ding weitergelaufen hättest, wäre der Übeltäter von der Verwarnung nicht verschont gewesen. Die hätte er ja so oder so spätestens bei der nächsten Spielunterbrechung gesehen.

    Na dann kannste dich gerne an alle Kreislehrwarte innerhalb deines Verbandes wenden. Die müssten das eigentlich am besten wissen. Ihre Daten müssten im Internet eigentlich leicht zu finden sein.


    Als ich damals angefangen habe, war das auch mein erster Ansprechpartner. :)

    Das sind halt typische wait&see-Situationen auf die der Assistent zu achten hat. Solange nicht eindeutig erkennbar ist, dass der A den Ball spielen wollte und der TW den sogar kontrolliert zu sich genommen hat, besteht meines Erachtens keinen Grund abzupfeifen bzw. die Fahne zu heben.


    Wenn der Torhüter einen Pfiff wahrgenommen haben soll, den es nicht gegeben hat, dann tut er mir eben sehr leid.

    Aber laut den Regelanweisungen muss der SR sich vergewissern, dass die Tore vor das Einstürzen gesichert ist. Er allein hat die Machtbefugnis dazu das Spiel durchführen zu lassen oder es eben wegen mangelnder Sicherung bleiben zu lassen.


    Diese Machtbefugnis unterliegt bei Meisterschaftsspielen nicht bei dem Platzverein.


    Da der SR es unbedingt zu prüfen hat, kann man von dieser Anordnung von einer Sorgfaltspflicht sprechen. Und wenn er dieser Sorgfaltspflicht nicht nachgeht und es zu einem Unfall kommt, dann hat der SR schlichtweg fahrlässig gehandelt. Denn sein Sorgfaltspflichtverletzung wäre demnach ursächlich für den Tod/Körperverletzung eines anderen Menschen.


    Daher müsste er in jedem Fall mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

    Zitat von Scania8;91238

    Ich frage moch die ganze Zeit, kann der Schiedsrichter denn im Nachhinein dafür bestraft werden, wenn er auf die Sicherung nicht geachtet hat???


    Das hängt davon ab, welcher Erfolg eintritt. Kommt dabei ein Spieler deswegen zu Tode kann der von der Staatsanwaltsachaft wegen Fahrlässiger Tötung angeklagt werden.


    Wenn der Glück hat und der Spieler überlebt, bleibt es nur bei einer fahrlässigen Körperverletzung. Mit solchen Dingen ist nicht scherzen. Einfach unverschämt, was die Vereine von sich gegeben haben. Da wird der Staatsanwalt schon hart durchgreifen, wenn sowas geschieht. Das könnt ihr mir glauben.

    Die Konkurrenz für Telekommunikations- und Internetdienstleistungsanbieter ist seit den letzten Jahren schon bemerkbar gestiegen worden.


    Auch ich bekomme wirklich regelmäßig Angebote zu den neuen Entertain-Pakete mit DSL 16+ und sonstigen dubiosen T-Home Receiver erster Klasse und vor allem drängen sie ihren Kunden kurz vor Ende der Vertragslaufzeit auf neue Angebote, um den Kunden somit einen neuen Dienstleistungsvertrag binden zu können. :D


    Daran merkt man, wie sehr sich das Unternehmen bemüht ihre Kundschaft zu erweitern und beizubehalten.


    Deswegen wäre die o.g. Maßnahme aus meiner Sicht völlig nachvollziehbar.

    Ich weise gerne mal auf folgende Regelfrage hin mit der ich mich in der SR-Zeitung in meinem Leben begegnet habe:


    SR-Zeitung 3/08 S. 18 18. Regelfrage:

    Zitat

    Nach 90 Spielminuten zeigt der Schiedsrichter an, dass er zwei Minuten nachspielen lassen wird, da die Gäste mehrfach die Zeit verzögert hatten. Kurz danach erzielen die Platzherren die 1:0-Führung. Kann der Schiedsrichter das Spiel jetzt sofort beenden?


    SR-Zeitung 3/08 S. 20 18. Lösung zur Regelfrage:

    Zitat

    Nein. Angezeigte Nachspielzeit muss der Schiedsrichter auch tatsächlich nachspielen lassen und kann sie nicht abkürzen. Verlängern kann er sie dagegen, wenn sich in der Nachspielzeit weitere Zeitverzögerungen ergeben. (Verletzungen, Auswechselungen, usw.).


    Vielleicht hat der englisch Verband andere Gesetze als der DFB. Aber die Nachspielzeit, die angekündigt wurde, muss in unsrem Raum jedenfalls nachgespielt werden. :)