Beiträge von CTo

    Bei einem Schuss auf das Tor, der wahrscheinlich auch ins Tor gegangen wäre, lenkt der kurz vor dem Strafraum stehende Schiedsrichter den Ball ins Toraus ab. Trotz Protesten der Mannschaft gibt der Unparteiische keinen Schiedsrichter-Ball für diese Mannschaft, sondern er entscheidet auf Abstoß. Liegt er richtig? Ja oder Nein?


    Die Musterlösung sagt JA :/


    Ich kann es gar nicht so richtig glauben aber gem. meinem Regelwissen stimmt es wohl. Was meint ihr? Bzw. wäre SR-Ball korrekt wenn man abpeift bevor der Ball ins Aus geht?


    Freu mich auf euere Meinungen.


    max_hb Das soll jetzt nicht falsch rüber kommen. ich hab viel mit Rechtsangelegenheiten zutun und wie man etwas sagt oder schreibt, auch wenn es eine reine Tatsachenbeschreibung ist, ist häufig entscheidend. Es geht mir NICHT darum die Tatsachen zu verfälschen sondern im Spiel beim Vorfall einen Blick für die relevanten Dinge zu haben. Darum gibt es ganze kriminologische Forschungszweige, die u.a. bestätigen, dass wenn der Beobachter die relevanten Kriterien eines Tatbestands kennt, die Wahrnehmung besser ist und somit auch die Qualität des Berichtens besser ist.


    Wir möchten ja alle, dass Fairness gewinnt und deswegen würde ich gerne die entscheidenden Dinge berichten.

    Merci für die Tipps.

    Mich würde interessieren auf was ich achten sollte als Schiri wenn es zu einem Vorfall kommt, sodass es dann ein faires Urteil gibt, bzw. ich zumindest die für das Urteil wichtigsten Kriterien aufgezeichnet habe und dann auch wiedergeben kann.


    Dafür dachte ich wäre es ganz cool mal ein paar Urteile zu lesen. :/

    Die rein historische Betrachtung ist interessant, aber für die Frage nach dem Sinn und Zweck und der angemessenen und konsequente Umsetzung nicht so ausschlaggebend, finde ich. Das waren auch noch gaaanz anderen Zeiten als man Gelb bekam für "ungentleman-like behaviour" ;)


    Wenn man zum Beispiel bedenkt was für eine hohe Anzahl von Spielern auf dem Spielfeld sein durften zu den Anfangszeiten wären Auswechslungen auch seltsam gewesen.


    Wenn man das Konzept konsequent durchziehen würde, dann wäre es FaD und Ersatz - nicht Auswechslung. So steht es ja auch in den aktuellen Anwendungen immer mal wieder drin in Anlehnung:


    "Durch rote Karte angezeigte Disziplinarmassnahme, bei der ein Spieler das Spielfeld aufgrund eines feldverweiswürdigen Vergehens für den Rest des Spiels verlassen muss und nur durch einen anderen Spieler ersetzt werden darf, wenn er das Vergehen vor Spielbeginn begeht."

    Als Maßnahme, die Teilnahme am Spiel zu verhindern.


    ... Wenn ein Spieler oder Teamoffizieller vor dem Betreten des Spielfelds vor Spielbeginn ein feldverweiswürdiges Vergehen begeht, darf ihn der Schiedsrichter vom Spiel ausschliessen ...


    • vor Übergabe der Teamliste: Diese Spieler dürfen in keiner Funktion auf der Teamliste aufgeführt sein.

    • nach Übergabe der Teamliste und vor Ausführung des Anstosses: Diese Spieler dürfen durch einen der gemeldeten Auswechselspieler ersetzt werden. Letzterer darf auf der Teamliste nicht ersetzt werden, und das Auswechselkontingent für das Team verringert sich nicht.

    • nach Ausführung des Anstosses: Diese Spieler dürfen nicht ersetzt werden.









    Sollte ist natürlich nicht muss. Es ergibt allerdings keinen Sinn, wenn der Spieler seine Strafe nur während einer Unterbrechung absitzt.


    Es ist ja auch kompliziert und nicht umsetzbar, wenn man die Zeit mit einrechnen muss, die am Ende einer Halbzeit nachgespielt wird.


    Wenn z. B. das Team, das auf Zeit in Unterzahl spielt, zurück liegt und absichtlich Zeit vergeudet, bis der Spieler wieder mitspielt. Vergeudete Zeit muss nämlich nicht nachgespielt werden. :)

    Geb ich Dir Recht. Die pädagogisch beste Variable FÜR den Täter wäre, FaZ und darf ausgewechselt werden wenn Wechselkontingent nicht erschöpft. Analog dazu wenn ein Trainer seinen Spieler auswechselt der schon eine Gelbe hat weil der Trainer merkt, dass es "besser ist" für den Spieler, weil er sich nicht so richtig unter Kontrolle hat an dem Tag.


    Alles was darüber hinaus geht ist eine Signalwirkung für die gegnerische Mannschaft und sollte eigentlich nicht der persönlichen Strafe zugerechnet werden.


    Grundsätzlich muss ich sagen, dass es unlogisch ist im Geiste des Sports also unsportlich finde, als "gefoultes" Team eine persönliche Strafe zu fordern oder Anspruch zu erheben. Also ausschließlich im Sinne der Gleichbehandlung und nicht als Vergeltungsmaßnahme.


    Ich finde es heisst ja nicht umsonst persönliche Strafe und Spielstrafe (ja häufig Mannschaftsstrafe genannt). Wobei die Spielstrafe sozusagen Nachteilsausgleichsmaßnahme heissen müsste oder so ;)


    Für mich sollte die persönliche Strafe ausschließlich auf die persönliche Reflexion des einzelnen Täters abzielen (auch wenn es Signal(neben-)wirkungen gibt die damit einhergehen).

    Spielstrafen zielen ausschließlich darauf ab, dass die Geschädigten / gefoulten Gerechtigkeit erfahren, also Ball zurück bekommen den sie vorher ja i.d.R. hatten.


    Sprich persönliche Strafe ist eine Sache die dem Täter dienen soll sich wieder korrekt zu Verhalten und soll ausdrücklich keine Genugtuung für die andere Mannschaft sein.


    Leider gibt es natürlich Nebeneffekt wie immer im sozialdynamischem Kontext, aber der Grundsatz gilt für mich schon als Leitgedanke im Sinne der Konditionierung (Bestrafung on inkorrektem Verhalten und Verstärkung von korrektem Verhalten).


    Man muss aber natürlich sagen, dass der o.g. Ansatz von der IFAB häufig nicht durchgezogen wird, weil Fußball komplexer ist als einfach Konditionierung mit Bestrafung und Verstärkung. Der FaD ist eigentlich eine 50% Doppel-Spielstrafe (neben der Spielfortsetzung) und 50% persönliche Strafe .

    Ist doch auch logisch. Wenn ein Spieler auf der „Strafbank“ sitzt und es kommt zu einer längeren Unterbrechung (Verletzung, Gewitter), wo wäre dann die Strafe, wenn die Strafzeit weiterläuft.


    Ja, es ist nicht einfach den Überblick zu behalten, wenn mehrere Spieler gleichzeitig auf der Strafbank sitzen, aber zu unterschiedlichen Anfangszeiten. Aber auch hier trifft der Schiedsrichter eben Tatsachenentscheidungen, auch wenn ein Spieler 15 Minuten brutto nicht mitspielt.

    Sooo komplett offensichtlich logisch finde ich es nicht. Es kommt doch darauf an was die legislative damit bewirken möchte.


    Wenn, wie aktuell viel erwähnt, ein mentaler "Cool Down" der Sinn und Zweck sein soll, dann wäre die totale Zeit ausreichend, aus pädagogischer Sicht. Ideal wäre ein SinBin bei dem der Spieler das Feld nicht sieht.


    Wenn man wie aktuell auch die Pausen mitzählt, dann ist es ja eine Kollektivstrafe, bei der sich der bestrafte Spieler über sich selbst ärgert, dass er jetzt dem Team das ganze eingebrockt hat. Diese Art von ärgern über sich selbst ist häufig der Startpunkt diesen Ärger und ggf. Aggression zu externalisieren, sprich an Gegenspielern und ggf. Schiri auszulassen.

    Es gibt ja auch häufig im Jugendbereich die Regelung, dass des Feldes verwiesene Spieler ersetzt werden dürfen wenn das Wechselkontingent noch nicht erschöpft ist.


    Der Berliner FV sprich aktuell ausdrücklich von "Erziehungsmaßnahme" im Jugendbereich und ich denke, gewollt nicht von "Strafe" wie um Erwachsenenbereich. Ich nehme auch an, dass es deswegen FaZ heisst anstatt Zeitstrafe. Aber das ist nur meine Lesart der BFV SO / JO

    Hi Teelz,


    die dt. Version der IFAB sagt (sozusagen amtlich übersetzt):


    Der Schiedsrichter sollte in die Zeitstrafe die Zeit einrechnen, die am Ende einer Halbzeit wegen Unterbrechungen (Auswechslungen, Verletzungen etc.) nachgespielt wird.


    Ich denke, weil ansonsten halt die in Unterzahl spielende Mannschaft doppelt verführt ist Spielverzögerungen zu machen, erstens weil in Unterzahl und zweitens weil dann die Zeitstrafe in der Zeit konsequenzlos weiterläuft. Aber die IFAB-Leitlinie scheint ja eine sehr "reine Lehre" zu sein und wird wohl nach den Tests hoffentlich realitätsnäher gestaltet werden.


    Ich denke nur in den höherklassigen Spielen wird es einen Zeitnehmer geben und selbst dann steht auch da "Wann der Spieler wieder das Spielfeld betritt, entscheidet alleine der SR." ggf. auch erst bei Spielunterbrechung bzw. wenn das Spielgeschehen weit genug entfernt ist von der Strafbank / Mittellinie.


    Ich denke es wird dann unerlässlich, dass der Schiri eine Smartwatch wie z.B. Apple Watch + RefSix Software nutzt, WENN man einen hohen Anspruch an die Präzision legt. Weiss nicht ob die Profis synchronisierte Uhren haben 🤔


    Ein externer Zeitnehmer kann ja dann nur eine 4. Offizielle sein und da denke ich ist dann Funk-Kom normal und dann werden solche Dinge bestimmt sowieso im Gespann vor Spiel geregelt.


    Also RefSix-Software hat das Feature und das funktioniert ganz gut.


    Dein Gedanke ist aber finde ich absolut berechtigt.

    Ich finde es auch wichtig, dass die Verbände ordentliche Regularien erlassen wenn es keine Default-Lösung gibt, also wie Bspw. die Regelung zum SR-Ball als Default wenn nix anderes geregelt ist als Spielfortsetzung etc.


    Da die Zeitstrafe nicht mal so richtig im Terminus definiert ist, also Zeitstrafe vs. FaZ ist es echt offensichtlich, dass es ein Durcheinander ist von Seiten der Legislative und der Spirit of the Game und die Idee was man damit mal evtl. irgendwann bewirken möchte (in den Leitlinien) hilft uns als Schiris wie Matze / KozKalanndok / Mark + x erwähnt haben nicht so wirklich weiter in den Aspekten der Prozedere der Umsetzung.

    Es ist halt schon blöd für die Spieler und Vereine, wenn der Schiri evtl. korrekt im Geiste des Fußballs entscheidet eine Spielerin auf die Strafbank zu schicken weil Sie einen mentalen Cool-Down braucht und als Erziehungsmaßnahme Sinn macht, aber dann in zwei Pokalspielen in einem Fall die Spielerin ins Elfmeterschießen mit darf und im Parallelspiel lässt der Schiri einen ähnlichen Fall die Spielerin nicht mit ins Elfmeterschießen, dann ist es wichtig inkonsistente Entscheidungen in einem Verband zu vermeiden.


    Deswegen finde ich es cool, dass unsere Accounts den Landesverband zeigen und auch deswegen hat es für mich einen Mehrwert hier Fragen zu diskutieren, erstens um die unterschiedlichen Verbandserfahrungen zu hören, zweitens auch die unterschiedlichen persönlichen Herangehensweisen zu sehen. I.d.S. fand ich die Diskussion für mich wertvoll und ich denke, dass dann auch irgendwie inhaltlich / fachlich so ziemlich alles beleuchtet wurde?! Vielen Dank für den Hinweis Mark


    Also Danke an Alle <3

    Nö, Du musst wirklich immer bis zum Ende lesen. Da steht ein "WENN DU SAGST ..." und weder dass es so ist noch dass ich es so sehe. In der IFAB Variante B ist sie als weitere Variante auch in der NICHT bindenden Leitlinien-Variante erwähnt. Dieser Vorschlag ist insgesamt näher an den Durchführungsbestimmungen die ich kenne und die für mich relevant sind.


    in welche SO hast Du denn reingeschaut?

    Hier die Umsetzung in Bayern. Dort dürfen diese Spieler beim Elfmeterschießen ausdrücklich nicht mitspielen. Eben weil es dort so geregelt ist.


    Was in Bayern anders ist als im Bereich des Westdeutschen Fußballverbandes, sind die Kombinationen, die ich beim ersten Lesen noch nicht wirklich verinnerlicht habe. (Auch diese nervigen *Innen machen es noch umständlicher zu lesen)


    https://www.bfv.de/news/schied…q-zehn-minuten-zeitstrafe

    Das finde ich super, dass es so gut für Alle erklärt wird und eindeutig geregelt wird. Was es untermauert ist einfach, dass die Frage nach der Teilnahme am Elfmeterschießen einer Strafbänklerin nicht aus einer Logik zu erschließen ist sondern ist einfach willkürlich bzw. eine legislative Entscheidung die einfach geregelt werden muss ohne dass die alternative schlechter wäre ... wie so viele Regeln innerhalb und ausserhalb des Fußballs. :saint:


    Ich finde das ganze redaktionell aufzubereiten, ist wie die "vereinfachten Fußballregeln", eine coole Sache für Alle.

    Die bindende Regel dazu findest Du auf Seite 21. Dort wird definiert, dass es als Modifikation freigestellt ist Zeitstrafen zu verwenden, mehr aber auch nicht.

    Bei der Ausgestaltung dieser Zeitstrafen sollen sich die Verbände (national. kontinental oder eben die FIFA, aber die weiter darunter liegenden Regionalverbände) jedoch eine Durchführungsbestimmung anhand dieser Leitlinien erstellen (Seite 22).

    Eine Abweichung davon wäre eine andere Modifikation (S. 21), die wiederum der Bewilligung durch das IFAB unterliegen würde.


    Eine Zeitstrafe, wie sie aktuell in den Verbänden gelebt wird, ist von vorneherein schonmal kein "temporary dismissal" im Sinne der Fußballregeln (und allein schon dadurch bewilligungspflichtig), weil es eben nicht als Ersatz für eine gelbe Karte (s. Seite 22 Mitte wo definiert wird, was ein "temporary dismissal" ist) sondern als etwas davon Unabhängiges zu betrachten ist.

    Sorry, aber Nö. Eine Leitlinie heisst Leitlinie weil sie KEINE bindende Durchführungsbestimmung ist, sondern eine Art Vorschlag im Sinne eines Services um den Verbänden Arbeit abzunehmen und ggf. auch eine Idee zu geben in welche Richtung sich die Legislative (hier die IFAB) in zukünftigen bindenden Regelungen bewegen wird. Das machen Legislativorgane gerne so um ihre Ideen preiszugeben und dann kann sich später keiner beschweren, dass sie keine Tipps gegeben hätten.

    Und wie Du schreibst steht da "sollte" nicht "müssen" und deswegen ist eine individuelle Durchführungsbestimmung wie sie die dt. Verbände machen auch keine Modifikation gem. S.21 .


    S. 22 ist ein Zitat aus der bindenden Regel Nr. 5 .

    Die Argumentationskette ist nicht schlüssig. Wenn Du sagst, dass die Leitlinien bindend sind und gleichzeitig sagst, dass eine Zeitstrafe kein Ersatz für eine Gelbe Karte ist, dann wäre die IFAB-Leitlinien-Variante A nicht möglich weil: "Alle verwarnungswürdigen Vergehen werden mit einer Zeitstrafe geahndet." + Anzeige durch den Schiri : gelbe Karte und anschließende Anzeige mit beiden Armen Richtung Strafbank;

    Zitat

    Wie war das noch mit dem Sinn der Regel und dem Geist des Fußballs? Des Feldes verwiesene Spieler dürfen nicht teilnehmen, das gilt daher auch für Spieler, deren Feldverweis auf Zeit noch nicht abgelaufen ist - und wer beim Abpfiff nicht auf dem Feld hätte sein dürfen, der muss eben zuschauen, alles andere müsste das IFAB explizit anders regeln - übrigens ist das nicht meine private Auslegung, da gibt es auch Regelungen für die Wettbewerbe, in denen es zu Elfmeterschießen kommen kann ...

    In der IFAB Leitlinie steht drin, dass "Ein Spieler, dessen Zeitstrafe am Ende des Spiels noch nicht abgelaufen ist, darf am Elfmeterschiessen teilnehmen." . Also die IFAB sieht im Spirit of the Game offensichtlich den FaZ nicht analog zum FaD.