Beiträge von CTo

    Wieso? Nur weil jemand (auch) der sportgerichtsbarkeit unterliegt, hat der doch keine strafrechtliche Immunität.

    Ich meinte nur, dass wenn jetzt ein Spieler einen anderen im Zweikampf körperlich berührt und dabei z.B. nicht mutwillig verletzt, dann hat der Spieler der reingegrätscht hat keine strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten, weil man bei einer Kontaktsportart ggf. mit Verletzungen rechnen muss ohne, dass ein Straftatbestand erfüllt ist. Wenn jetzt eine Mutter vom Spielfeldrand reinrennt und Gegner ihres Nachwuchses umgrätscht und dabei verletzt, dann ist das offensichtlich nicht Teil eines sportlichen Vorgangs, also für mich (auch wenn es da jetzt noch einige "Aber" gibt, die jetzt etwas müssig wären alle erschöpfend zu erläutern ;) ) strafrechtlich relevant ... wenn auch nicht immer in eine strafrechtlichen Konsequenz gipfelt. Das meinte ich. zettelbox Ich hoffe ich konnte meinen Gedanken verständlich erläutern.


    gigi : Ich finde auch, dass es hier ein öffentliches Interesse gibt.

    Hi Kevinho04 ,


    herzlichen Glückwunsch zu deinen ersten Spielen. :)


    Ich bin im Berliner FV unterwegs und bei uns ist das ganze in einem Dokument festgehalten das sich "Spielbetriebsunterlagen" für die jeweilige Saison (z.B. 23/24) nennt. Hier werden solche Dinge öffentlich gemacht, wie bspw. die E-JuniorInnen dürfen in Berlin bei einem falschen Einwurf einen zweiten Versuch haben bevor der Ballbesitz wechselt, aber es werden auch Besonderheiten der Kleinfeldspiele verbindlich festgelegt. Diese PDF ist eine kurze aber auch verbindliche Zusammenfassung der Spielordnung und der Jugendordnung. Die zwei Ordnungen sind teilweise etwas holprig zu lesen und deswegen der Service des Verbandes für alle eine tabellarische Übersicht zur Verfügung zu stellen.


    In deinem Verband sollte es sowas auch geben, ggf. nur die Spielordnung / Jugendordnung und keine tabellarische Zusammenfassung.


    https://www.berliner-fussball.de/fileadmin/user_upload/der_bfv/Downloads/spielbetrieb/Spielbetriebsunterlagen_23_24.pdf

    Seite 9 Verweis auf S. 13 und die S.13 ist dann der relevante Auszug aus der Jugendordnung;


    Viel Erfolg

    Aggression von Personen die NICHT der Sportgerichtsbarkeit unterliegen ist ein echtes Problem. Eigentlich Paradox, weil es bei denen ja viel früher zu einem strafrechtlich relevanten Tatbestand kommt. Ich denke es muss konsequenter Strafanzeige gestellt werden und dann auch berichtet werden. Weiss nicht ob es einen besseren Weg gibt damit umzugehen. Die jungen Schiris tun mir etwas leid in solchen Situationen. Ich hab schon gesehen, dass sich Menschen in solchen Situationen - überraschenderweise - von einem sehr lauten Pfeifen irritieren lassen. Dann hat man als Schiri allerdings das Problem, dass man im Mittelpunkt einer schon eskalierten Situation steht. Es ist echt schwierig.

    Dieses Regelzitat wird immer etwas missverstanden.

    Der "Ballbesitzwechsel" bezieht sich (in dieser Regel) auf das laufende Spiel.

    Wenn durch die berührung des SR der Ballbesitz wechselt. Geht der Ball ins aus (nach dieser Berührung) wechselt der Ballbesitz ja wegen Ausball.


    aber wo steht denn, dass es SR-Ball gibt wenn Schiri angeschossen wird und Ballbesitz wechselt? Also generell wenn er nicht auf dem Spielfeld bleibt.

    Bei einem Schuss auf das Tor, der wahrscheinlich auch ins Tor gegangen wäre, lenkt der kurz vor dem Strafraum stehende Schiedsrichter den Ball ins Toraus ab. Trotz Protesten der Mannschaft gibt der Unparteiische keinen Schiedsrichter-Ball für diese Mannschaft, sondern er entscheidet auf Abstoß. Liegt er richtig? Ja oder Nein?


    Die Musterlösung sagt JA :/


    Ich kann es gar nicht so richtig glauben aber gem. meinem Regelwissen stimmt es wohl. Was meint ihr? Bzw. wäre SR-Ball korrekt wenn man abpeift bevor der Ball ins Aus geht?


    Freu mich auf euere Meinungen.


    max_hb Das soll jetzt nicht falsch rüber kommen. ich hab viel mit Rechtsangelegenheiten zutun und wie man etwas sagt oder schreibt, auch wenn es eine reine Tatsachenbeschreibung ist, ist häufig entscheidend. Es geht mir NICHT darum die Tatsachen zu verfälschen sondern im Spiel beim Vorfall einen Blick für die relevanten Dinge zu haben. Darum gibt es ganze kriminologische Forschungszweige, die u.a. bestätigen, dass wenn der Beobachter die relevanten Kriterien eines Tatbestands kennt, die Wahrnehmung besser ist und somit auch die Qualität des Berichtens besser ist.


    Wir möchten ja alle, dass Fairness gewinnt und deswegen würde ich gerne die entscheidenden Dinge berichten.

    Merci für die Tipps.

    Mich würde interessieren auf was ich achten sollte als Schiri wenn es zu einem Vorfall kommt, sodass es dann ein faires Urteil gibt, bzw. ich zumindest die für das Urteil wichtigsten Kriterien aufgezeichnet habe und dann auch wiedergeben kann.


    Dafür dachte ich wäre es ganz cool mal ein paar Urteile zu lesen. :/

    Die rein historische Betrachtung ist interessant, aber für die Frage nach dem Sinn und Zweck und der angemessenen und konsequente Umsetzung nicht so ausschlaggebend, finde ich. Das waren auch noch gaaanz anderen Zeiten als man Gelb bekam für "ungentleman-like behaviour" ;)


    Wenn man zum Beispiel bedenkt was für eine hohe Anzahl von Spielern auf dem Spielfeld sein durften zu den Anfangszeiten wären Auswechslungen auch seltsam gewesen.


    Wenn man das Konzept konsequent durchziehen würde, dann wäre es FaD und Ersatz - nicht Auswechslung. So steht es ja auch in den aktuellen Anwendungen immer mal wieder drin in Anlehnung:


    "Durch rote Karte angezeigte Disziplinarmassnahme, bei der ein Spieler das Spielfeld aufgrund eines feldverweiswürdigen Vergehens für den Rest des Spiels verlassen muss und nur durch einen anderen Spieler ersetzt werden darf, wenn er das Vergehen vor Spielbeginn begeht."

    Als Maßnahme, die Teilnahme am Spiel zu verhindern.


    ... Wenn ein Spieler oder Teamoffizieller vor dem Betreten des Spielfelds vor Spielbeginn ein feldverweiswürdiges Vergehen begeht, darf ihn der Schiedsrichter vom Spiel ausschliessen ...


    • vor Übergabe der Teamliste: Diese Spieler dürfen in keiner Funktion auf der Teamliste aufgeführt sein.

    • nach Übergabe der Teamliste und vor Ausführung des Anstosses: Diese Spieler dürfen durch einen der gemeldeten Auswechselspieler ersetzt werden. Letzterer darf auf der Teamliste nicht ersetzt werden, und das Auswechselkontingent für das Team verringert sich nicht.

    • nach Ausführung des Anstosses: Diese Spieler dürfen nicht ersetzt werden.









    Sollte ist natürlich nicht muss. Es ergibt allerdings keinen Sinn, wenn der Spieler seine Strafe nur während einer Unterbrechung absitzt.


    Es ist ja auch kompliziert und nicht umsetzbar, wenn man die Zeit mit einrechnen muss, die am Ende einer Halbzeit nachgespielt wird.


    Wenn z. B. das Team, das auf Zeit in Unterzahl spielt, zurück liegt und absichtlich Zeit vergeudet, bis der Spieler wieder mitspielt. Vergeudete Zeit muss nämlich nicht nachgespielt werden. :)

    Geb ich Dir Recht. Die pädagogisch beste Variable FÜR den Täter wäre, FaZ und darf ausgewechselt werden wenn Wechselkontingent nicht erschöpft. Analog dazu wenn ein Trainer seinen Spieler auswechselt der schon eine Gelbe hat weil der Trainer merkt, dass es "besser ist" für den Spieler, weil er sich nicht so richtig unter Kontrolle hat an dem Tag.


    Alles was darüber hinaus geht ist eine Signalwirkung für die gegnerische Mannschaft und sollte eigentlich nicht der persönlichen Strafe zugerechnet werden.


    Grundsätzlich muss ich sagen, dass es unlogisch ist im Geiste des Sports also unsportlich finde, als "gefoultes" Team eine persönliche Strafe zu fordern oder Anspruch zu erheben. Also ausschließlich im Sinne der Gleichbehandlung und nicht als Vergeltungsmaßnahme.


    Ich finde es heisst ja nicht umsonst persönliche Strafe und Spielstrafe (ja häufig Mannschaftsstrafe genannt). Wobei die Spielstrafe sozusagen Nachteilsausgleichsmaßnahme heissen müsste oder so ;)


    Für mich sollte die persönliche Strafe ausschließlich auf die persönliche Reflexion des einzelnen Täters abzielen (auch wenn es Signal(neben-)wirkungen gibt die damit einhergehen).

    Spielstrafen zielen ausschließlich darauf ab, dass die Geschädigten / gefoulten Gerechtigkeit erfahren, also Ball zurück bekommen den sie vorher ja i.d.R. hatten.


    Sprich persönliche Strafe ist eine Sache die dem Täter dienen soll sich wieder korrekt zu Verhalten und soll ausdrücklich keine Genugtuung für die andere Mannschaft sein.


    Leider gibt es natürlich Nebeneffekt wie immer im sozialdynamischem Kontext, aber der Grundsatz gilt für mich schon als Leitgedanke im Sinne der Konditionierung (Bestrafung on inkorrektem Verhalten und Verstärkung von korrektem Verhalten).


    Man muss aber natürlich sagen, dass der o.g. Ansatz von der IFAB häufig nicht durchgezogen wird, weil Fußball komplexer ist als einfach Konditionierung mit Bestrafung und Verstärkung. Der FaD ist eigentlich eine 50% Doppel-Spielstrafe (neben der Spielfortsetzung) und 50% persönliche Strafe .

    Ist doch auch logisch. Wenn ein Spieler auf der „Strafbank“ sitzt und es kommt zu einer längeren Unterbrechung (Verletzung, Gewitter), wo wäre dann die Strafe, wenn die Strafzeit weiterläuft.


    Ja, es ist nicht einfach den Überblick zu behalten, wenn mehrere Spieler gleichzeitig auf der Strafbank sitzen, aber zu unterschiedlichen Anfangszeiten. Aber auch hier trifft der Schiedsrichter eben Tatsachenentscheidungen, auch wenn ein Spieler 15 Minuten brutto nicht mitspielt.

    Sooo komplett offensichtlich logisch finde ich es nicht. Es kommt doch darauf an was die legislative damit bewirken möchte.


    Wenn, wie aktuell viel erwähnt, ein mentaler "Cool Down" der Sinn und Zweck sein soll, dann wäre die totale Zeit ausreichend, aus pädagogischer Sicht. Ideal wäre ein SinBin bei dem der Spieler das Feld nicht sieht.


    Wenn man wie aktuell auch die Pausen mitzählt, dann ist es ja eine Kollektivstrafe, bei der sich der bestrafte Spieler über sich selbst ärgert, dass er jetzt dem Team das ganze eingebrockt hat. Diese Art von ärgern über sich selbst ist häufig der Startpunkt diesen Ärger und ggf. Aggression zu externalisieren, sprich an Gegenspielern und ggf. Schiri auszulassen.

    Es gibt ja auch häufig im Jugendbereich die Regelung, dass des Feldes verwiesene Spieler ersetzt werden dürfen wenn das Wechselkontingent noch nicht erschöpft ist.


    Der Berliner FV sprich aktuell ausdrücklich von "Erziehungsmaßnahme" im Jugendbereich und ich denke, gewollt nicht von "Strafe" wie um Erwachsenenbereich. Ich nehme auch an, dass es deswegen FaZ heisst anstatt Zeitstrafe. Aber das ist nur meine Lesart der BFV SO / JO