Bei Bejahung des öffentlichen Interesses (und bei Rassismus auf dem/am Fußballplatz sehe ich das eigentlich gegeben) hat das Opfer keine Entscheidungshoheit mehr darüber, ob es strafrechtlich verfolgt wird. Das Opfer hat in diesem Fall auch keine rechtliche Handhabe mehr die Zeugenaussage zu verweigern.
Im Übrigen ist bei Rassismus und Diskriminierung aus dem Zuschauerraum oder auch auf dem Feld meiner Meinung nach durchaus auch der Verband ein Opfer der Straftaten und damit möglicherweise ohnehin sogar antragsberechtigt.
Das ist in der strafrechtlichen Praxis schon lange nicht mehr so, im Bereich in dem es um echten Opferschutz geht. In vielen Bundesländern bekommt man nochmal die Dinge die z.B. am Tatort von den Ermittlungsbehörden aufgenommen wurden und dann wird es dem Opfer freigestellt ob die Strafanzeige weitergeführt werden soll, bzw. juristisch gesprochen ob man die Aussage so bestätigen kann, wenn nicht, dann ist in vielen Fällen auch direkt eine Einstellung des Verfahrens die Folge. So sieht die Praxis aus, aus der ich aus erster Hand sprechen kann.
Uns ist allen Klar, dass der Föderalismus da in den Ländern unterschiedliche Blüten treibt, lokal sehr unterschiedliche Umstände Herrschen und diejenigen die staats- und rechtsphilosophisch hohe Ansprüche haben, denen rollen sich natürlich die Zehennägel hoch. Für die Opferarbeit ist es aktuell aber wichtig, dass es in vielen Bereichen so gemacht wird.
Ich denke, dass viele Schiris noch nicht viel mit Strafrecht zutun hatten und auch wenn man es als normale Zivilcourage ansehen mag, Strafrechtsbestände aufzudecken und anzuzeigen so würde so eine Pflicht jeden strafrechtlich relevanten Fall über den Spielbericht zu melden doch sehr abschreckend für den jungen und auch sonst Jungschiedsrichternachwuchs sein und könnte auch überfordern.
Auch eine Folge wäre, dass z.B. Spiele mit hohem Gewaltpotenzial im Rassismus diversen Phobias, dann wirklich niemand mehr pfeifen möchte der noch halbwegs ruhig leben möchte ausserhalb seiner Schiris-Zeit. Auch wenn es ein paar Tapfere gibt, schreckt das einfach einen sehr großen Teil der Schiris ab. GGf. hat man dann noch neben dem Job und ein zweimal im Monat einen Zeugentermin vor Gericht? Absolut okay für Beamte etc, aber es gibt auch Arbeitnehmer deren Chef zwar freistellen muss, aber anderweitige Nachteile produziert werden.
Viele Tätlichkeiten im Fußball hätte man auch jetzt schon ohne diesen neuen Mechanismus strafrechtlich melden müssen, nach der reinen Lehre, nach der es sich bei Dir oben anhört, hätte das jeder Zeuge und somit auch IMMER jeder Schiri melden müssen und zwar direkt polizeilich wenn z.B. im Rahmen einer Tätlichkeit an den Haaren gezogen wurde oder Beleidigt wurde, angespuckt wurde. Hab ich aber noch nicht besonders häufig davon gehört. Soweit ich das sehe haben das weder Verbände noch Schiris im niederschwelligen Bereich als ihre Aufgaben gesehen. Auch im DiskriminierungsBereich herrscht doch auch trotz den Handreichen Verwirrung wann es eine Diskriminierung ist.
Es gibt halt auch ein Menge Unsicherheiten, wie ganz banale Dinge, dass wenn es sich um eine Straftat Spieler zu Spieler handelt und der Täter kann sich nicht ausweisen, in wie weit darf ich dann Daten aus dem Spielberichtsbogen nutzen und weitergeben. Darf ich die Daten aus dem Spielerpass nutzen, dann darf ich ihn nicht festhalten, darf ich den nicht nutzen, dann darf ich ihn auch nach StPO festhalten bis die Polizei da ist oder er sich irgendwie ausweisen kann usw. und das Strafrecht kann ja auch schnell mal gegeneinen ausgelegt werden wenn es hier zu einer strafrechtlichen Eskalationsspirale kommen sollte, dann muss man als Schiris vor jedem Spiel prüfen ob die Rechtsschutz noch gültig ist.
Ich kann nur sagen, wenn es einen Automatismus ohne Mitspracherecht des Schiris geben sollte, dann würde ich Spiele anders leiten in Konfliktsituationen und die Ideen die mir da gerade kommen wären keine Verbesserung.
Im Strafrecht sind für so viele (nicht-Juristen) Menschen Dinge nicht über Logik zu erschließen, dass es sehr viele Unsicherheiten gibt. Deswegen bin ich echt auf die Sache in Bayern gespannt. Ich glaub ja an den BFV und die bayerische Polizei und Justiz, dass sie da was Gutes gemacht haben.
Im Übrigen: EIn Tatopfer wird nur dann Nebenkläger, wenn es auch sein will.
Das ist korrekt, hatte ich so gemeint, aber nicht explizit so geschrieben, da hast Du recht.