Beiträge von A_Kappi

    Oft liegt es gar nicht am Fussball, sondern am "Rest-Leben". Hat sich in Deinen persönlichen Verhältnissen etwas geändert, hast Du viel Stress, ist eine Beziehung beendet worden, bist Du außerhalb des Fussballs mit Deinem Leben zufrieden?


    Auch bei mir stelle ich ab und an fest -wenn ich privat oder beruflich stark "unter Strom" stehe- dass ich dünnhäutiger reagiere. Wenn das bei Dir aber der "Allgemeinzustand" ist, dann musst Du tatsächlich etwas daran ändern.

    Meine Lösung:

    Der Abstoß wurde ordnungsgemäß durch einen Feldspieler ins Spiel gebracht und hat den Strafraum verlassen. Die Rückpassregel findet m.E. nach keine Anwendung, weil der Ball durch äußere Einflüsse (Wind) zum Torwart zurück kommt, wodurch die Absicht des Feldspieler selbst bei wohlwollen nicht mehr unterstellt werden kann. Meiner Meinung nach kann nur "weiterspielen" die richtige Lösung sein.


    Anders sieht es m.M. nach aus, wenn der TW den Abstoß ausführt und anschließend wieder fängt. Hier wäre der indirekte Freistoß (wegen zweimaligen spielen des Balles) regeltechnisch wohl richtig.


    Das Tor aus dem Video hätte keinesfalls zählen dürfen.

    Ich fand die SR-Leistung sehr gut. Klare Linie, gute Kommunikation mit den Spielern, sehr gute Außenwirkung. Entscheidungen nach meiner Wahrnehmung alle richtig, fiel nicht auf "Faller" herein. Hat mir sehr gut gefallen.

    Folgende Info habe ich gerade erhalten:


    Ab dem Steuerjahr 2017 sind alle Steuerbürger, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, grundsätzlich verpflichtet, ihre Einkommensteuererklärung und die standardisierte „Anlage EÜR“ elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

    Dies gilt nunmehr auch dann, wenn die Betriebseinnahmen geringer als 17.500 € sind. Die bisherige Kulanzregelung ist ausgelaufen (BMF vom 30.03.2017).

    Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte entschieden, dass Steuerbürger mit Gewinneinkünften verpflichtet sind, ihre Einkommensteuererklärung auch dann in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen, wenn sie nur geringfügige Gewinne aus nebenberuflicher Tätigkeit erzielen. Die elektronische Form sei zwingend, wenn der Gewinn mehr als 410 € beträgt (FG Rheinland-Pfalz vom 15.07.2015, 1 K 2204/13).

    Die Frage ist, was für Personen gilt, die ehrenamtlich in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen tätig sind und dafür eine Aufwandspauschale erhalten, die den „Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit“ zuzuordnen ist? Noch zu Jahresbeginn war zweifelhaft, ob solche Ehrenamtler auch eine Anlage EÜR einreichen müssen.

    Aktuell weisen der Bund der Steuerzahler und auch die OFD Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass Steuerzahler, die für ihre ehrenamtliche Tätigkeit Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale von 720 € bzw. der Übungsleiterpauschale von 2.400 € jährlich erhalten, nicht zwingend eine Anlage EÜR einreichen müssen.

    In der Steuererklärung können diese Nebeneinkünfte in der „Anlage N“ (Zeile 27) oder in der „Anlage S“ (Zeile 44-45) angegeben werden.

    Übersteigen die Einnahmen aus dem Ehrenamt die genannten Freibeträge und liegt eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung vor, dann muss die „Anlage EÜR“ ausgefüllt und elektronisch-authentifiziert an das Finanzamt geschickt werden. Die Regelung ist bundesweit abgestimmt.


    Ich sehe hier gar keinen Grund zum eingreifen. Wo steht in der Regel, das ich den Ball zu einem Mitspieler spielen muss? Ich kann ja einen indirekten Freistoß auch direkt aufs Tor hämmern, in der Hoffnung, das irgendein Dummbatz seinen Fuß hinhält oder der TW den Ball abfälscht :)

    Geht er unberührt ins Tor, gibt es eben Abstoß, ansonsten ist er im Spiel, sobald ein weiterer Spieler berührt. Sicherlich kann man dem ausführenden Spieler einen Hinweis geben, dass ein direkt erzieltes Tor nicht gezählt hätte, weil sich der Ball beim "Abspiel" nicht bewegt hat - natürlich nur, wenn die Mannschaft sich normal verhält. Mit Spielern die unangenehm auffallen pflege ich wenig zu sprechen ;)


    Eine Unsportlichkeit kann ich hier nicht erkennen.


    Verkürzen die Spieler aus der Mauer vorzeitig den Abstand, gibt es selbstverständlich gelb für das Vergehen. Wenn die Spieler davon ausgehen, dass der Ball mit der Berührung im Spiel ist, ist das deren Problem. "Ich habe gedacht..." war für mich noch nie ein Argument.


    Sorry Manfred, aber hier liegst Du nach meinem Empfinden komplett daneben.

    Ich stimme Deinem Juristen zu, abwarten, ob da was kommt.

    Gewerbetreibende sind ab dem Veranlagungszeitraum 2017 übrigens verpflichtet, die Gewinnermittlung auf der amtlich vorgeschriebenen "Anlage EÜR" authentifiziert per Elsterschnittstelle zu übermitteln - damit hat sich die formlose Einnahme-Überschuss-Rechnung erledigt.


    Die Einstufung als Gewerbebetrieb zieht auch noch weitere Kreise. Sollte es wirklich so weit heruntergebrochen werden, dass alle SR ein Gewerbe anmelden müssen gibt es noch andere Institutionen, die dann entsprechend zur Kasse bitten. Ich denke da an Gewerbemüllgebühren, IHK-Beiträge (Pflichtmitgliedschaft), oder an meine ganz speziellen Freunde vom Beitragsservice (früher GEZ), die bei Gewerbetreibenden gerne weitere Beiträge kassieren.


    Bei den Profi`s gibt es auch einige Besonderheiten: Pflicht zur Bilanzierung ab einem Gewinn von 60.000,- €, Gewerbesteuer ab 24.500,- € usw.

    Mich verwundert das Urteil ehrlich gesagt.

    Ich bin da ein wenig bei Frank, für mich hat das auch "Geschmäckle", ist da jemand angepisst, weil er ganz plötzlich nicht mehr berücksichtigt wurde?
    "Es geht nicht ums Geld" und "Im Falle eines Sieges um einen Aufhebungsvertrag bemühen" passt irgendwie nicht ...


    Ich lasse mich überraschen, bin aber der Überzeugung, die Klage wird abgewiesen.

    Manfred


    Du kannst Dir nicht sicher sein, ob nicht doch ein Kontakt vorlag, evtl ein Schubser, den Du nicht sehen konntest oder der Spieler eventuell nur gestolpert ist. Zudem hat der Gegner den Ball. Hier zu unterbrechen und eine Gelbe zu geben ist kontraproduktiv, hat meiner Erfahrung nach keinerlei Akzeptanz (auch nicht beim Gegner) und bringt nur Unruhe und Unverständnis. Und auch das "nicht pfeifen" wird m.E. nach von den meisten wahrgenommen und positiv bewertet, eine zusätzliche, außenwirksame Maßnahme ist in diesen Fällen meist nicht nötig.


    Ich denke, SixthSCTF hat das ganz gut auf den Punkt gebracht. Es ist nicht unsere Aufgabe, Täuschungsversuche zu unterstellen und zu versuchen, die Spieler zu "erziehen".


    Gute Erfahrungen habe ich mit einem kurzen Hinweis im vorbeilaufen ("bitte nicht so leicht fallen, so etwas pfeife ich nicht") gemacht. Mehrfachtätern, die bei jedem Kontakt laut schreiend zu Boden gehen habe ich auch schon gesagt, dass ich mir ernste Sorgen mache und sie möchten doch bitte Montags zum Arzt gehen und ihre Fallsucht näher untersuchen lassen. Meist wird es danach deutlich besser. Falls nicht, kann man nach einer deutlichen Ermahnung dann auch zum Karton greifen - dann absolut berechtigt und mit Akzeptanz auf und um den Platz.

    Und hier hast Du m.E. nach einen falschen Denkansatz:


    Der Spieler hat gar keine Verpflichtung, mit aller Sorgfalt ein Handspiel zu vermeiden. Eine "Sorgfaltspflicht zur Verhinderung der Ballberührung mit der Hand" besteht nicht.
    Es steht sogar ausdrücklich in der Regel, dass ein berühren des Balles mit der Hand nicht per se strafbar ist. Der Spieler muss also seine Hände gar nicht dahin packen, wo sie keinesfalls getroffen werden können, egal ob er Zeit dafür hat oder nicht.
    Wenn der Spieler die Hände vor den Körper nimmt, liegen die Arme sogar enger am Körper an als beim locker hängen lassen, also ist Dein Argument mit "Oberarm abwärts" m.M. nach ebenfalls zu vernachlässigen.


    Aber wir drehen uns im Kreis. Es bleibt die persönliche Bewertung, ob hier eine Absicht, den Ball mit der Hand spielen zu wollen unterstellt werden kann und sollte. Jeder sollte sich fragen, ob es die Intention der Regel ist, hier eine Absicht zu unterstellen.

    Ich bin nicht der Meinung, dass Du "umfassend dargelegt" hast, dass der Wortlaut der Regel etwas anderes sagt. Du hast interpretiert und abgeleitet, nimmst die Juristerei zu Hilfe und unterstellst dem Spieler den Vorsatz, den Ball absichtlich mit der Hand spielen zu wollen. Gleichzeitig setzt Du als Fakt voraus, dass die Handhaltung nicht natürlich ist. Wie Du erwähnt hast, ist in Eurer Spielordnung (hat mit der Regel aber nichts zu tun) für Frauenspiele geregelt, dass dies als natürliche Handhaltung zu sehen ist - sonst wäre es ja strafbar. Also scheine ich mit meiner Interpretation der "normalen" Handhaltung ja nicht alleine zu sein.



    Bereits in Deinem ersten Post kamst Du zu dem Schluss, dass die Frage geklärt sei und eindeutig ein Handspiel vorliegt - das wirkte sehr verbindlich, keinen Widerspruch zulassend (ich weiß, dass dies nicht Deine Absicht war ;) ), die (verständliche) Reaktion von machee hast Du als persönlichen Angriff gewertet.


    Wie dem auch sei, vielleicht bin ich auch "zu einfach gestrickt": meine Interpretation ist hier eine komplett andere. Ich bin auch nicht der Meinung, dass diese spezielle Situation im Regelwerk aufgenommen werden muss, denn dies würde wieder neuen Interpretationsspielraum und neue Diskussionen hervorrufen, die wiederum geregelt werden müsste (was ist Schutzhand, was gilt als körpernaher Schutz usw.)
    Was die Reklamationen betrifft: "Hand" ist wohl neben "Abseits" das meistgerufene Wort auf dem Sportplatz. Würde das tatsächlich durch die von Dir vorgeschlagene "Klarstellung" verstummen? Ich denke eher nicht.


    Meiner Meinung nach ist die Regel im Bezug auf absichtliches Handspiel mit gesundem Menschenverstand eingesetzt gut zu vermitteln. Bis jetzt konnte ich noch jedem Spieler in der Mauer erklären, warum nicht eingehakt werden darf (Vergrößerung der Körperfläche), bei der Hand vor dem Gemächt hätte ich echte Schwierigkeiten.

    Ausreichend Zeit? Das bezweifle ich. Bei einer Schussgeschwindigkeit von 50 km/h (und das habe ich als Kreisligakicker geschafft) legt der Ball ca 13 m/s zurück. Bei den von Dir angesprochenen Videoszenen drehen sich die Spieler bereits vor dem Schuss weg, was zu meiner Zeit als Spieler immer zu Mecker vom Torwart führte :) .


    Auch wenn ich jetzt anecke: für mich ist nicht nachvollziehbar, warum hier versucht wird, ein strafbares Handspiel zu suchen. Niemand käme wohl auf die Idee, dieses Handspiel zu interpretieren, wenn die Arme locker neben dem Körper hängen, obwohl der Spieler auch hier billigend in Kauf nimmt, dass er den Ball eventuell an die Hand bekommt - wie eigentlich immer, sofern er seine Arme nicht vor dem Spiel abschrauben kann. Wenn er die Hände vor den Körper nimmt, wird die Körperfläche sogar noch verkleinert. Es ist Sinn und Zweck der Mauer, den Ball abzublocken, der genau Richtung Tor geschossen wird. Deshalb stellt man sich auch nicht quer oder mit dem Rücken zum Ball, warum soll ich hier eine strafbare Handlung unterstellen? Das ist ein Verhalten im Sinne des Spiels.
    Der Versuch, Schmerzen präventiv zu verhindern ist in meinen Augen ein natürliches Verhalten und in diesem Fall aus meiner Sicht auch regelkonform (keine Bewegung der Hand zum Ball, keine Vergrößerung der Körperfläche). Ob der Ball von der Hand 20cm weiter wegspringt als von den Klöten - wollen wir darüber wirklich diskutieren? Glaubt wirklich jemand, dass ein Spieler in der Mauer steht und denkt: "Oh, ich nehme mal meine Hände vor mein Gemächt, der Ball fliegt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit genau da hin, dann springt er etwas weiter weg. Das ist zwar ein absichtliches Handspiel, aber das nehme ich billigend in Kauf" ?


    Eventuell ist dies in der Regel nicht explizit geregelt, da noch niemand auf die Idee gekommen ist hier ein absichtliches Handspiel zu interpretieren?
    Die Regel wird immer mehr aufgebläht, wollen wir wirklich jede erdenkliche Situation haarklein geregelt haben?
    Ich bin froh, dass ich hier Interpretationsspielraum habe, für mich liegt hier kein absichtliches Handspiel vor. Ich wäre aber auf Erfahrungsberichte gespannt, falls hier jemand tatsächlich auf Handspiel und Strafstoß entscheidet.

    Als Torhüter kann ich dir aber erklären, dass der Sinn dahinter ist, einen kleinen "Anlauf" haben will um einen größeren und dynamischeren Auftaktschritt zu machen, welcher es ihm dann leichter machen KANN, einen Ball zu erreichen :D

    Das wusste ich auch noch nicht, habe nie im Tor gespielt (da war ich immer recht nutzlos)
    Dann hat Manfred aber alles richtig gemacht, der TW soll ja keinen Vorteil haben...

    Ja, die Zeitstrafe gilt dort auch.


    Betreffend der Spielfeldgröße gibt es Verbandsspezifische Unterschiede. Bei uns (FV-Rheinland) gibt es verschiedene D-Jugend-Staffeln:
    Siebenermannschaft (7 gegen 7), die auf der Hälfte des Großfeldes spielen, oder Neunermannschaften, die von 16er zu 16er spielen.

    Das von Dir gepostete Bild bezieht sich auf Stadien (steht auch da), ansonsten sind das Hinweise und Empfehlungen (steht auch da) und somit nicht verbindlich.
    Die Landesverbände können das in ihren Spielordnungen/Durchführungsbestimmungen festlegen (so wie Bayern das gemacht hat)


    Im FV Rheinland ist dies ebenfalls in den Satzungen und Ordnungen nicht geregelt, in einigen Kreisen aber in den Durchführungsbestimmungen festgelegt.
    Dies führt dazu, dass innerhalb unseres Verbandes verschieden Regelungen gelten: in unserem Kreis (Rhein-Lahn Kreis) kann die technische Zone durchaus auf beiden Seiten sein, im Nachbarkreis Koblenz (mit dem wir einen SR-Austausch haben) aber geregelt ist, dass dort beide Vereine auf einer Seite stehen.


    Ich persönlich finde das auch nicht schlecht, wenn nicht alles bis ins Detail geregelt ist und man noch Spielraum hat. Wenn die Vereine bei Alleinpfeifern auf verschiedenen Seiten stehen möchten - na da lass sie doch.

    Die Zeitstrafe zeigst Du an, indem Du die Hand mit den abgespreizten Fingern hoch in die Luft streckst. Bitte nicht so: :hachja: ( :P )


    Die Zeitstrafe ersetzt im Jugendbereich die gelb/rote Karte und ist kein Ersatz für einen Feldverweis auf Dauer (glatt rot)


    Bei einem zweiten verwarnungswürdigen Vergehen gibt es die Zeitstrafe (Spieler hat bereits gelb und macht ein weiteres Vergehen, für das es gelb gibt).
    Macht dieser Spieler ein weiteres verwarnungswürdiges Vergehen nach einer Zeitstrafe, bleibt nur der Feldverweis (rot).


    Die Zeitstrafe kann auch ohne vorherige Verwarnung ausgesprochen werden.
    Auch ein Feldverweis kann bei entsprechendem Vergehen ohne vorherige Strafe ausgesprochen werden (wenn beispielsweise ein Feldspieler durch ein Handspiel im Strafraum ein Tor verhindert).


    Wichtig: Nach einer Zeitstrafe ist eine Verwarnung (gelbe Karte) nicht möglich!


    Ich wünsche Dir viel Erfolg beim ersten Spiel und das Du die persönlichen Strafen nicht brauchst. Bleib locker, Du schaffst das. :top:

    Ich bin hier vollständig bei Libero. Bei einer Spielfortsetzung von außerhalb des Spielfeldes ist die Zustimmung des SR zum Wiedereintritt selbstverständlich automatisch gegeben. Ich kann auch keine Unsportlichkeit erkennen.