Beiträge von Proxy

    Ich sehe bei 5 keine Beleidigung.

    Für mich ist das analog dazu, dass eine weibliche Spielerin den männlichen SR fragt "Stehst du auf mich, oder warum laberst du mich voll?" Oder wenn ein männlicher Spieler den männlichen SR fragt "Bist du eine Frau, oder warum laberst du mich voll?"

    Beides für mich klar keine Beleidigung.

    Anders wäre es z.B. bei "Du Schwuchtel".

    Dein Vergleich hinkt.

    Ich versuch das mal aufzuschlüsseln:


    Ich hätte eine Aussage von einer Frau zu mir "Stehst du auf mich [...]" als harmlos empfunden, vielleicht auch, weil ich ein heterosexueller Mann bin. Aber: Dies eine individuelle Aussage - Du redest so viel - stehst du auf mich, weil du ständig meine Nähe suchst.

    Hätte ein Kerl eine solche Aussage zu mir getätigt, hätte ich da - vielleicht empfindlicher - zumindest aber ähnlich reagiert. Bei ihr eher etwas wie "Ne, sorry, bin schon glücklich vergeben", bei ihm ein sinngemäßes "Sorry, nicht mein Typ".


    Deine zweite Aussage "Bist du eine Frau" ist hier nichtmehr individuell, weil man eine negative Eigenschaft mit dem Geschlecht der Frau assoziiert.


    Und genau da wären wir beim Beispiel angelangt:


    Im Sport haben Dinge wir Religion, Sexualität, Politik oder Weltanschauung erstmal nichts verloren. Genauso wenig ist eine Wertung des Gegenübers bzw. insbesondere eine Herabwürdigung aufgrund einer der genannten Merkmale zulässig.

    Wenn nun also jemand einen anderen als "schwul" bezeichnet und das im Kontext noch als eindeutig abwertend, dann hat das nichts mehr mit einer legitimen sexuellen Orientierung zu tun, sondern mit einer Diskriminierung.

    Da ist es unerheblich, ob jemand sagt: "Bist du schwul oder wieso verhälst du dich so" oder "Du Schwuchtel", weil beides das gleiche meint.

    Zumal ich ersteres sogar noch schlimmer finde, weil sich der Täter einerseits für intelligent hält ("Ich hab doch nur gefragt") und zweitens ein - in seinen Augen - negatives Merkmal ("Du laberst zuviel") mit einer - in seinen Augen - wertminderen Gruppierung ("Schwule") verbindet.


    Demnach gibt es hier nur eine mögliche Lösung: rote Karte. Ohne wenn und aber.


    Der Spieler bettelt zwar darum, aber vor dem Sportgericht wird die rote Karte vermutlich nur schwer vertretbar sein, daher nur gelb und bei der nächsten Gelegenheit entsorgen.

    Also ich hätte die rote Karte definitiv verhandelt, aus o.g. Grund.

    Weil hier eine herabwürdigende Wertung mit versendet wird und dadurch jede Frau diskriminiert wird.


    Fazit: Wir als SR haben hier wohl leider keine Möglichkeit abzubrechen, das Sportgericht würde uns das ziemlich sicher als unbegründeten Abbruch vorwerfen.


    Nope.

    Insbesondere im Jugendbereich würde ich hier eine Neuansetzung aburteilen.


    Oberstes Gebot für den Schiedsrichter ist die Wahrung der körperlichen Unversehrtheit der Spieler. Bei uns wird durch die Präambel der Jugendordnung gesondert und ausdrücklicher auf das Wohl der Spieler hingewiesen.

    Demnach ist ein Spielabbruch richtig und wichtig, wenn es bereits zu hitzebedingten Schädigungen kommt.


    Wenn der Schiedsrichter demnach der Ansicht ist, dass ein Spielbetrieb bei 45 Grad dem Kind nichtmehr zuzumuten ist, dann werde ich diese Entscheidung nicht anzweifeln und den Schiedsrichter, gegen welchen wegen möglichem schuldhaftem Spielabbruch zu ermitteln ist, nicht dafür sanktionieren.


    Wende das doch auf den Winter an. Auch hier liegt es im Ermessen des Schiedsrichters. Willst du auch hier den Schiedsrichter verantwortlich machen?


    Wie das meine Kollegen sehen, weiß ich nicht.

    Aber wenn es nachweislich eine sehr hohe Temperatur hatte, und für mich die Gesundheit der Kinder gefährdet sind, wird es von mir niemals ein Urteil gegen den Schiedsrichter geben.


    Und auch hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter!
    Kein Klassenleiter der Welt wird ein Freundschaftsspiel nach einem Abbruch zur Wiederholung ansetzen - er braucht hier auch kein Ergebnis. In der Pflichtspielrunde, wo die Spiele alle ein Ergebnis brauchen, sieht die Welt aber anders aus - und da ist immer zu entscheiden, ob Wertung zum Zeitpunkt des Abbruchs, Wertung gegen eine Mannschaft als Verursacherin des Abbruchs oder eben Neuansetzung ...


    Jeder Spielabbruch wird dem Sportgericht gemeldet.

    Zwar wird bei Freundschaftsspielen auf eine Neuansetzung verzichtet, straffrei geht derjenige, der den Abbruch verschuldet hat, jedoch nicht aus.

    In der Praxis wird lediglich auf eine Meldung - nach Rücksprache - verzichtet, wenn bspw. aufgrund des Wetters am Spieltag mehrere oder beinahe alle Partien ausfallen/abgebrochen werden.

    Weiss jemand, ob der Trainer nach einer roten Karte auch für mindestens ein Spiel gesperrt werden soll?


    Gehe ich nicht davon aus, zumindest im Breitensport.

    Aktuell ist es ja schon so, dass für Trainervergehen zwar die theoretische Maßnahme der Sperre gilt, diese aber praktisch nicht umsetzbar ist (außer der Verein steht unter Aufsicht).