Zitat von RegeltextAlles anzeigenEin Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler:
- den Ball absichtlich mit der Hand/dem Arm berührt (z. B. durch eine Bewegung der Hand/des Arms zum Ball),
- den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und seinen Körper aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrößert. Eine unnatürliche Vergrößerung des Körpers liegt vor, wenn die Hand-/Armhaltung weder die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist noch mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden kann. Mit einer solchen Hand-/ Armhaltung geht der Spieler das Risiko ein, dass der Ball an seine Hand/ seinen Arm springt und er dafür bestraft wird,
- ins gegnerische Tor trifft: direkt mit der Hand/dem Arm (ob absichtlich oder nicht) (gilt auch für den Torhüter), unmittelbar nachdem er den Ball mit der Hand/dem Arm berührt hat (ob absichtlich oder nicht).
Also es reicht dir für die Beurteilung der Situation nicht aus, auf die Absichtlichkeit abzustellen. Du musst außerdem schauen, ob sich durch die Hand-/Armhaltung die körperfläche unnatürlich vergrößert hat oder ob aus dem Handspiel ein Tor resultierte.
Wichtig ist dabei das gedankliche "oder" im Regeltext. Es recht also schon, wenn du nur eine der drei Voraussetzungen als erfüllt betrachtest.
In deinen geschilderten Fällen würde ich vom Baugefühl, ohne jetzt weitere Infos dazu zu haben, auch auf weiterspielen tippen, gehe aber dabei davon aus, dass die o.g. Kriterien nicht erfüllt wurden.