Sind Sportgerichtsurteile denn rechtlich überhaupt irgendwas?
Ja, denn sie beziehen sich immer nur auf den Sportbetrieb. Es gibt übrigens viele andere Gerichte die einen ähnlichen Status haben und ähnlich arbeiten.
Was Spielsperren, Lizenzentzüge, Stadienverbote etc. betrifft, handelt das Sportgericht immer innerhalb seiner selbst aufgestellten Regeln. Jeder Teilnehmer dieser Sportart innerhalb des Verbandes akzeptiert die Regeln des Verbandes. (Unwissenheit oder Unkenntniss schützt nicht vor Strafe). Mit dem Beitritt zu einem Verein wird auch die Vereinssatzung akzeptiert, die i.d.R. auch einen Querverweis auf die Verbandssatzungen haben sollte.
- Selbstverständlich kann der Verband die Ausübung einer Sportart auf Lebenszeit innerhalb des Verbandes untersagen. Es ist keine Einschränkung der Freizügigkeit o.ä. die nur einem ordentlichem Gericht zusteht, da die Mitglieder des Verbandes -vertreten durch entsprechende Gremien- selbst bestimmen dürfen wer zur Gemeinschaft gehört und wer nicht. Es ist dem Gesperrtem ja freigestellt auf dem Hinterhof oder in irgendeiner Kneipenmannschaft weiter Fussball zu spielen.
- Auch ein Stadionverbot oder Anlagenverbot darf der Verband erteilen, weil er -zumindest während des Spielbetriebs- ein Hausrecht auf der Anlage ausübt.
- Lizenzen werden durch den Verband vergeben. Sie können auch durch den ausstellenden Verband wieder entzogen werden -zeitlich begrenzt oder auf unbestimmte Zeit. Wenn sich diese Lizenzen nur auf den Verband beziehen, entsteht für den Verurteilten in seinem restlichem Leben auch kein Nachteil.
Sportgerichtsurteile sind rechtlich bindend, gelten aber nur im Hoheitsbereich des entsprechenden Verbandes für das das Sportgericht Recht spricht. Selbsverständlich dürfen gegen diese Urteile Rechtsmittel eingelegt werden. Das beginnt mit dem förmlichen Protest gegen das Urteil und geht weiter über die üblichen Instanzen zu übergeordneten Gerichten. -Bin mir jetzt nicht sicher meine aber die nächste Instanz wäre dann ein Verwaltungsgericht.
Wenn ist doch nur ein Schaden beim Verein entstanden, da er die Strafe übernehmen muss, den er dann vom Verantwortlichen sich wieder einholen kann.
Richtig, Wenn ich mich an meine letzte Sportgerichtsverhandlung richtig erinnere lautete das Urteil wie folgt:
Wegen unsportlichem Verhalten von [Trainer] (es folgte eine ausführliche Beschreibung des Sachverhalts einer Rassistischen Äusserung) sowie (Es folgten weitere Vergehen)
wird der [Vereinsname] zur Zahlung eines Ordnungsgeldes von xxx€ verurteilt.
Es folgte eine Einzelauflistung für welches Vergehen welches Ordnungsgeld angeordnet wurde.
Es ist also tatsächlich so, das hier der Verein zur Zahlung des Ordnungsgeldes verdonnert wurde.
Aber wenn der [Vernatwortliche] damit nicht einverstanden ist, müsste eine Zivilklage die Rechtmäßigkeit der Forderung bestätigen,
Nein, das Zivilgericht befindet bei dieser Haftungsklage nicht über die Rechtmässigkeit des Sportgerichtsurteils, sondern über die Rechtmässigkeit des Haftungsanspruchs. Das ist nämlich ein anderer Fall. Die Zivilklage bezieht sich auf das Rechtsverhältniss zwischen (sagen wir mal) Trainer und Verein. Wenn die Vereinssatzung es zulässt, das ein -wie in diesem Beispiel- Trainer für Schäden, die dem Verein durch sein Handeln entstanden sind in Haftung genommen werden kann, ist das Urteil i.d.R. ein Selbstgänger.
Der Verein muss gegenüber dem Zivilgericht nur nachweisen, das ein Schaden durch den Trainer dem Verein entstanden ist. Als Beweis dafür legt er das Sportgerichtsurteil vor.
Das Urteil des Sportgerichts ist aber bei diesem Zivilverfahren nicht Gegenstand der Verhandlung sondern Beweismittel. Hierbei geht es also nicht darum wie der Schaden entstanden ist, sondern nur ob der Trainer für den Schaden haftbar gemacht werden kann. Die Forderung des Vereins ist also so lange rechtmässig wie das Sportgerichtsurteil bestand hat.
Über das Sportgerichtsurteil befindet dieses Zivilgericht aber in diesem Haftungsverfahren nicht. Dies müsste (vorher) in einem anderen Verfahren angefochten werden. Wobei mit Aufhebung des Sportgerichtsurteils natürlich auch die Haftungsfrage entfällt und ein Zivilgerichtsverfahren überflüssig macht.
Einfach ausgedrückt:
Ein von allen Beteilligten akzeptiertes Gremium (Sportgericht) hat entscheieden, das durch die Handlungen eines Vereinsoffiziellen, der Verein gemäß der, von allen akzeptierten, Satzung eine Strafe zu zahlen hat. Dadurch entsteht dem Verein ein Schaden durch seinen Vereinsoffiziellen.
aber viele Sport"gericht"surteile hätten vor dem richtigen Gericht keinen Bestand. Wenn ich aufgrund einer Tatsachenentscheidung sportrechtlich verurteilt werde, ist doch nicht zwangsläufig mir rechtlich der dem Verein entschandene Schaden zuzuschreiben.
Doch, und genau das ist die Herausforderung des Sportgerichts, die dazu führt das wir immer wieder den Kopf über die "zu milden Strafen" schütteln.
Im Rahmen der Satzung des Verbandes darf das Sportgericht jede Strafe verhängen, die diese Satzung zulässt. Darüber hinaus aber nicht.
Mann kann auch nicht einfach in der Satzung die Höhe der Geldstrafen
ändern, weil diese dann in die Zuständigkeit von ordentlichen
Gerichtsbarkeiten fallen würden. (Siehe auch den Beitrag von Zettelbox)
Was jedoch die Strafen betrifft, die sich nur auf den verbandsinternen Betrieb beziehen, da ist der Verband nahezu frei in seinen Gestaltungsmöglichkeiten.
Alle Mitglieder des Verbandes haben die Satzung akzeptiert. Das Rechtsverhältniss zwischen Vereinen, Funktionären und Spielern ist damit über diese Satzung geregelt.
Allerdings werden vor dem Sportgericht keine Tatsachenentscheidungen, die der Schiedsrichter auf dem Platz getroffen hat, verhandelt. -Wieder mal eine, wesentliche, Spitzfindigkeit -
Die Strafe, die der SR während des Spieles ausgesprochen hat ist nämlich bereits abgegolten.
Es geht darum, ob das unsportliche Verhalten über die verhängte Spielstrafe hinaus einer sportjuristischen Würdigung bedarf.
Hierbei wird natürlich der Vorgang, der zur Tatsachenentscheidung führte natürlich nochmal aufgerollt.
- Das hierbei bspw. das Foulspiel einen Feldverweis rechtfertigte wird vom Sportgericht nicht verhandelt -das hat der SR bereits mit seiner Tatsachenentscheidung getan. Es wird überprüft, ob das Foulspiel und das Verhalten des Spielers weitere Konsequenzten fordert.
- Wenn jedoch bspw. die Rote dem falschen Spieler gegeben wurde handelt es sich hierbei nicht um eine Tatsachen- sondern um eine Fehlentscheidung. Dies wird das Sportgericht dann hoffentlich aufklären und ein entsprechendes Urteil verkünden.
Das Sportgerichtsurteil hat also auch vor einem ordentlichem Gericht (so ist der richtige Begriff dafür) bestand.
Die Tatsachenentscheidung wird als solche gar nicht verhandelt sondern die durch den SR ausgesprochene auf einer Tatsachenenscheidung erteilten Spielstrafe in einer nachträglichen juristischen Würdigung mit entsprechender Anhörung in eine endgültige Verbands-Strafe umgewandelt. -Oder auch nicht.
Die Spielstrafe (FaD bspw,) beruht auf einer Tatsachenenscheidung. Für die Verbandsstrafe werden die festgestellten Tatsachen durch ein Gericht überprüft. Damit ist es dann auch keine Tatsachenentscheidung mehr, sondern eine "Richterliche Entscheidung".
Woher der Sixth das weis?
Ich bin seit 27 Jahren mit einer Frau verheiratet, die ihren Teil unserer Brötchen am Amts- und am Strafgericht verdient. Da bekommt man zwangsläufig so einiges mit.