Beiträge von SixthSCTF

    Sind Sportgerichtsurteile denn rechtlich überhaupt irgendwas?

    Ja, denn sie beziehen sich immer nur auf den Sportbetrieb. Es gibt übrigens viele andere Gerichte die einen ähnlichen Status haben und ähnlich arbeiten.
    Was Spielsperren, Lizenzentzüge, Stadienverbote etc. betrifft, handelt das Sportgericht immer innerhalb seiner selbst aufgestellten Regeln. Jeder Teilnehmer dieser Sportart innerhalb des Verbandes akzeptiert die Regeln des Verbandes. (Unwissenheit oder Unkenntniss schützt nicht vor Strafe). Mit dem Beitritt zu einem Verein wird auch die Vereinssatzung akzeptiert, die i.d.R. auch einen Querverweis auf die Verbandssatzungen haben sollte.

    • Selbstverständlich kann der Verband die Ausübung einer Sportart auf Lebenszeit innerhalb des Verbandes untersagen. Es ist keine Einschränkung der Freizügigkeit o.ä. die nur einem ordentlichem Gericht zusteht, da die Mitglieder des Verbandes -vertreten durch entsprechende Gremien- selbst bestimmen dürfen wer zur Gemeinschaft gehört und wer nicht. Es ist dem Gesperrtem ja freigestellt auf dem Hinterhof oder in irgendeiner Kneipenmannschaft weiter Fussball zu spielen.
    • Auch ein Stadionverbot oder Anlagenverbot darf der Verband erteilen, weil er -zumindest während des Spielbetriebs- ein Hausrecht auf der Anlage ausübt.
    • Lizenzen werden durch den Verband vergeben. Sie können auch durch den ausstellenden Verband wieder entzogen werden -zeitlich begrenzt oder auf unbestimmte Zeit. Wenn sich diese Lizenzen nur auf den Verband beziehen, entsteht für den Verurteilten in seinem restlichem Leben auch kein Nachteil.

    Sportgerichtsurteile sind rechtlich bindend, gelten aber nur im Hoheitsbereich des entsprechenden Verbandes für das das Sportgericht Recht spricht. Selbsverständlich dürfen gegen diese Urteile Rechtsmittel eingelegt werden. Das beginnt mit dem förmlichen Protest gegen das Urteil und geht weiter über die üblichen Instanzen zu übergeordneten Gerichten. -Bin mir jetzt nicht sicher meine aber die nächste Instanz wäre dann ein Verwaltungsgericht.

    Wenn ist doch nur ein Schaden beim Verein entstanden, da er die Strafe übernehmen muss, den er dann vom Verantwortlichen sich wieder einholen kann.

    Richtig, Wenn ich mich an meine letzte Sportgerichtsverhandlung richtig erinnere lautete das Urteil wie folgt:


    Wegen unsportlichem Verhalten von [Trainer] (es folgte eine ausführliche Beschreibung des Sachverhalts einer Rassistischen Äusserung) sowie (Es folgten weitere Vergehen)
    wird der [Vereinsname] zur Zahlung eines Ordnungsgeldes von xxx€ verurteilt.
    Es folgte eine Einzelauflistung für welches Vergehen welches Ordnungsgeld angeordnet wurde.


    Es ist also tatsächlich so, das hier der Verein zur Zahlung des Ordnungsgeldes verdonnert wurde.

    Aber wenn der [Vernatwortliche] damit nicht einverstanden ist, müsste eine Zivilklage die Rechtmäßigkeit der Forderung bestätigen,

    Nein, das Zivilgericht befindet bei dieser Haftungsklage nicht über die Rechtmässigkeit des Sportgerichtsurteils, sondern über die Rechtmässigkeit des Haftungsanspruchs. Das ist nämlich ein anderer Fall. Die Zivilklage bezieht sich auf das Rechtsverhältniss zwischen (sagen wir mal) Trainer und Verein. Wenn die Vereinssatzung es zulässt, das ein -wie in diesem Beispiel- Trainer für Schäden, die dem Verein durch sein Handeln entstanden sind in Haftung genommen werden kann, ist das Urteil i.d.R. ein Selbstgänger.


    Der Verein muss gegenüber dem Zivilgericht nur nachweisen, das ein Schaden durch den Trainer dem Verein entstanden ist. Als Beweis dafür legt er das Sportgerichtsurteil vor.
    Das Urteil des Sportgerichts ist aber bei diesem Zivilverfahren nicht Gegenstand der Verhandlung sondern Beweismittel. Hierbei geht es also nicht darum wie der Schaden entstanden ist, sondern nur ob der Trainer für den Schaden haftbar gemacht werden kann. Die Forderung des Vereins ist also so lange rechtmässig wie das Sportgerichtsurteil bestand hat.


    Über das Sportgerichtsurteil befindet dieses Zivilgericht aber in diesem Haftungsverfahren nicht. Dies müsste (vorher) in einem anderen Verfahren angefochten werden. Wobei mit Aufhebung des Sportgerichtsurteils natürlich auch die Haftungsfrage entfällt und ein Zivilgerichtsverfahren überflüssig macht.


    Einfach ausgedrückt:
    Ein von allen Beteilligten akzeptiertes Gremium (Sportgericht) hat entscheieden, das durch die Handlungen eines Vereinsoffiziellen, der Verein gemäß der, von allen akzeptierten, Satzung eine Strafe zu zahlen hat. Dadurch entsteht dem Verein ein Schaden durch seinen Vereinsoffiziellen.

    aber viele Sport"gericht"surteile hätten vor dem richtigen Gericht keinen Bestand. Wenn ich aufgrund einer Tatsachenentscheidung sportrechtlich verurteilt werde, ist doch nicht zwangsläufig mir rechtlich der dem Verein entschandene Schaden zuzuschreiben.

    Doch, und genau das ist die Herausforderung des Sportgerichts, die dazu führt das wir immer wieder den Kopf über die "zu milden Strafen" schütteln.


    Im Rahmen der Satzung des Verbandes darf das Sportgericht jede Strafe verhängen, die diese Satzung zulässt. Darüber hinaus aber nicht.
    Mann kann auch nicht einfach in der Satzung die Höhe der Geldstrafen
    ändern, weil diese dann in die Zuständigkeit von ordentlichen
    Gerichtsbarkeiten fallen würden. (Siehe auch den Beitrag von Zettelbox)
    Was jedoch die Strafen betrifft, die sich nur auf den verbandsinternen Betrieb beziehen, da ist der Verband nahezu frei in seinen Gestaltungsmöglichkeiten.
    Alle Mitglieder des Verbandes haben die Satzung akzeptiert. Das Rechtsverhältniss zwischen Vereinen, Funktionären und Spielern ist damit über diese Satzung geregelt.


    Allerdings werden vor dem Sportgericht keine Tatsachenentscheidungen, die der Schiedsrichter auf dem Platz getroffen hat, verhandelt. -Wieder mal eine, wesentliche, Spitzfindigkeit -
    Die Strafe, die der SR während des Spieles ausgesprochen hat ist nämlich bereits abgegolten.


    Es geht darum, ob das unsportliche Verhalten über die verhängte Spielstrafe hinaus einer sportjuristischen Würdigung bedarf.


    Hierbei wird natürlich der Vorgang, der zur Tatsachenentscheidung führte natürlich nochmal aufgerollt.

    • Das hierbei bspw. das Foulspiel einen Feldverweis rechtfertigte wird vom Sportgericht nicht verhandelt -das hat der SR bereits mit seiner Tatsachenentscheidung getan. Es wird überprüft, ob das Foulspiel und das Verhalten des Spielers weitere Konsequenzten fordert.
    • Wenn jedoch bspw. die Rote dem falschen Spieler gegeben wurde handelt es sich hierbei nicht um eine Tatsachen- sondern um eine Fehlentscheidung. Dies wird das Sportgericht dann hoffentlich aufklären und ein entsprechendes Urteil verkünden.


    Das Sportgerichtsurteil hat also auch vor einem ordentlichem Gericht (so ist der richtige Begriff dafür) bestand.
    Die Tatsachenentscheidung wird als solche gar nicht verhandelt sondern die durch den SR ausgesprochene auf einer Tatsachenenscheidung erteilten Spielstrafe in einer nachträglichen juristischen Würdigung mit entsprechender Anhörung in eine endgültige Verbands-Strafe umgewandelt. -Oder auch nicht.


    Die Spielstrafe (FaD bspw,) beruht auf einer Tatsachenenscheidung. Für die Verbandsstrafe werden die festgestellten Tatsachen durch ein Gericht überprüft. Damit ist es dann auch keine Tatsachenentscheidung mehr, sondern eine "Richterliche Entscheidung".



    Woher der Sixth das weis?
    Ich bin seit 27 Jahren mit einer Frau verheiratet, die ihren Teil unserer Brötchen am Amts- und am Strafgericht verdient. Da bekommt man zwangsläufig so einiges mit.

    Die Idee mit den Tagessätzen wäre eine sehr gute, falls das noch nicht so praktiziert wird!

    Das ist keine Idee, sondern in der Rechtssprechung gängige Praxis. Allerdings nicht beim Sportgericht, da dieses damit seine Kompetenzen überschreiten würde. Wie bereits erwähnt. Das Sportgericht darf nur Ordnungsstrafen verhängen.


    Deshalb kommt bei einer Tätlichkeit bspw. auch meist nur eine Geldstrafe und/oder eine Spielsperre -vielleicht sogar Lizenzentzug - heraus. Will man den Überltäter richtig eine Mitgeben muss Anzeige erstattet werden. Das wird leider nur meistens nicht getan.

    Bei der Beleidigung sieht das dagegen ganz anders aus! Das ist nach §185 StGB eine Straftat die theoretisch mit bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden kann

    Ja, das ist richtig. Allerdings muss diese Straftat dafür auch vor einem Strafgericht verhandelt werden und es bedarf der Anzeige.
    Ich bin dankbar für dieses Beispiel, denn es verdeutlicht was einem Sportgericht möglich ist und was nicht. Das Jahr Freiheitsstrafe steht dem Sportgericht nämlich nicht zu und ebenso verhält es sich mit den Geldstrafen.


    Im juristischem Sinne verhandelt das Sportgericht hierbei auch nicht die Beleidigung, sondern die Unsportlichkeit und den Verstoss gegen die Regeln des entsprechenden Sportverbandes.


    Wir reden zwar immer von einer Beleidigung, verhandelt wird aber das unsportliche Verhalten (in Form der beleidigenden Aussage).
    Das klingt jetzt vielleicht spitzfindig ist aber genau der Unterschied von "nur 12 Zentimetern" zwischen Tor und nicht Tor.


    Nachtrag @ Hochtonpfeiffe
    Allerdings sagt Deine Quelle richtigerweise auch, das die 1.500 € Gehaltsabhängig sind.

    Ich verstehe solche Witzstrafen (80€) nicht.

    Juristische Strafen werden i.d.R. nicht absolut, sondern in Tagessätzen vergeben.


    Der Grund hierfür ist, das dem "Einkommensmillionär" eine Geldstrafe genau so weh tut wie dem "Hartz iV Empfänger".
    Deshalb kommen da völlig unterschiedliche absolute Strafen bei gleichen Tagessätzen für das gleich vergehen heraus.


    Beispiel:

    • 1 Tagessatz für einen Hartz iV Empfäger könnten 10€,
    • Für einen Handwerksgesellen mit 2.100€ Bruttoverdienst etwa 70€
    • und für den Einkommensmillionär vielleicht eine fünfstellige Summe sein.

    80€ für eine natürliche Person ist dann schonmal schnell ein Tagessatz. (genau 88,83 € Quelle: Statista "Durchschnittlicher Jahresarbeitslohn je Arbeitnehmer in Deutschland bis 2014")


    Ein Sportgericht ist kein Gericht im Sinne unserer Gerichtsbarkeit, sonedern eher mit einem "Ordnungsamt" vergleichbar. Es darf deshalb auch keine Straf- oder Buß- sondern nur Ordnungsgelder verhängen.


    Deshalb dürfen Sportgerichte auch mit sogenannten "Nichtjuristen" oder "Laienrichtern" besetzt werden. In einigen Verbänden sitzen auf Kreisebene nicht einmal Juristen in den Sportgerichten und fällen Urteile.
    Strafgelder sind Strafgerichten vorbehalten und die dürfen auch höhere Strafgelder erteilen. Oft entspricht hierbei eine auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von einem Monat einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen.
    Ob ich das jetzt gut finde?
    Nein, ich halte die Geldstrafen auch für zu gering, jedoch sind dem Sportgericht hier die Hände gebunden. Sie dürfen halt nur Ordnungsgelder verhängen. Zu hohe Strafen gäben dem Bestraften die Möglichkeit das Urteil des Sportgerichts wegen Überschreitung seiner Kompetenzen vor einem Verwalktungsgericht mit gutem Erfolg anzufechten.
    Und warum hört man von deutlich höheren Strafen?
    Strafen gegen Vereine (juristische Personen) dürfen auch´deutlich höher ausfallen. Die Strafen, von denen man dann in der Presse hört, die dann der Spieler oder Trainer bezahlen muss sind im Profibereich zulässig, weil es sich hierbei im weitesten Sinne um sogennannte "Vertragsstrafen" hahndelt.
    Aber auch in diesem Bereich reden wir ebenfalls "nur" von Tagessätzen. Und da entsprechen die 10.000 € eines Profispielers auch nur den 10€ - 30€ eines Hartz iV Empfängers.

    , um so schnell diese Lösung parat zu haben

    Naja, als "Lösung auf dem Feld" ist mein Beitrag sowieso eher ungeeignet. Aber wenn man die Möglichkeit hat in einer "Regelarbeit" mal in Ruhe d´rüber nachzudenken kann man ja auch mal den Regelpapst der die Frage gestellt hat mit einer aussergewöhnlichen Lösung überraschen und ihm dennoch zeigen, das man "Fit im Regelwerk" ist.



    Dennoch habe ich -insbesondere beim Schreiben meiner letzten Sonderberichte - festgestellt, wie gut sich bestimmte Mechanismen und Automatismen durch diesen ständigen "Regeldrill" im Unterbewusstsein verankert haben.


    Hierbei lasse ich in Ruhe -ab und zu auch mit einer Tasse Kaffee neben der Tatstur- nochmal den ganzen Ablauf Revue passieren während ich ihn niederschreibe. Dabei fällt mir dann auf, wie schnell und vor allem Regelkonform ich die Situation auf dem Feld abgearbeitet habe.


    Aber nicht weil ich, sondern die Lehrwarte mit ihren ständigen nervigen Regelfragen und Regeldiskussionen besonders gut sind. Das prägt sich dermassen im Unterbewusstsein ein, das ich -fast wie beim morgentlichem Kravattebinden- nur noch drüber nachdenken muss welche Kravatte ich wähle aber nicht mehr wie ich sie zu binden habe.

    [...] aber wer sagt denn, dass zur Spielfortsetzung 7 Spieler auf dem Feld stehen müssen? Da genügt einer- und zwar der Torwart!

    Hier liegts Du richtig,

    Also lag ich in Post Nr.4 falsch und Manfred hatte Recht- es müssen in diesem Fall 7 Spieler auf dem Feld stehen.

    Nein, Du lagts beim Post 4 völlig richtig, so lange es sich um ein Spiel im Hoheitsbereich des DFB handelt und die Diurchführungsbestimmungen des Verbandes nichts anderes sagen.

    Manchmal klingen derartige Schirifragen recht künstlich. Einige denken: "Sowas passiert doch sowieso nicht, das ist dorch nur ´ne konstruierte Frage"


    Ich kann mir schon vorstellen, das soetwas durchaus passieren kann. Soweit hergeholt muss diese Situation gar nicht sein.
    In diesem Thread gibt es -stand heute- 578 Beiträge und Kommentare zu dem, was heute so alles auf unseren Sportplätzen passiert.

    Ob das dann 2, 3 oder 10 Minuten sind- bitteschön.

    Richtig, ich muss nicht 10 min warten, wenn ersichtlich ist das die sowieso nicht wiederkommen (z.B. Bier schon ausgepackt und stehen unter der Dusche) Ich denke auch das hier ist nicht eine Minutenzahl sondern eine angemessener Zeitraum entscheidens ist.

    Alle Spieler zu verwarnen halte ich für definitiv richtig-jeder einzelne hat vorsätzlich gegen die Spielregeln verstoßen.

    Ja, sehe ich auch so, wobei es durchaus sein kann, das hier einige bereits einen "Vorschaden" haben, und daher gar nicht erst wiederkommen brauchen.

    wer sagt denn, dass zur Spielfortsetzung 7 Spieler auf dem Feld stehen müssen? Da genügt einer- und zwar der Torwart!

    Das wissen offenbar nur ganz wenige. Denn hier gibt es eine unterschiedliche Regelauslegung zwischen FIFA und dem DFB.
    Dumm ist nur, wer bittet (nach DFB-Regeln) um den Spielabbruch, wenn der TW nicht der Spielführer ist? Nach Regelwerk muss der Arme Kerl sich dann nämlich ein Ding nach dem anderem bis zum Abpfiff fangen.


    Übrigens:
    Den Regelpapst könnte man ja mal mit folgender Antwort überraschen:


    Als Schiri dem Angreifer zurufen "Halt, warte mal." In der Hoffnung das dieser in anbetracht der Situation mit Ball stehenbleibt.
    Sich den Spielführer und den Angreifer schnappen und denen erklären, wenn sie denn Ball bis ein paar Sekunden vor regulärem Abpfiff im Spiel halten und erst kurz vor Abpfiff den Ball ins Tor schiessen käme man sogar ohne Spielabbruch zu rande.

    Sie müssten den Ball nur einfach erst dann über die Torlinie kicken wenn der Schiri die pfeiffe zum Mund führt um abzupfeiffen.
    Dann gäbe es ein Tor "Sekunden vor Schlusspfiff" und danach braucht dann nicht mehr angepfiffen zu werden.


    Ob da was regelwidriges d´ran ist?
    Ich darf doch als Schiri nem Spieler die Regeln erklären. Auch bei laufendem Spiel wenn´s nicht ablenkt.


    Oder :muhaha:

    Nur bedingt, amfa.

    Sehe ich auch so.

    dass es mehr als 1 Spiel gibt, hat der SR aber schon was falsch gemacht

    Das muss nicht unbedingt sein.
    Unter Normalen Umständen gebe ich Dir natürlich recht. Jedoch muss man dies nicht immer nur auf das Spiel beziehen, welches man gerade pfeifft.
    Das kann uns als Schiri zwar zunächst einmal (auf dem Platz) egal sein was das Sportgericht d´raus macht. Aber es gibt die "Wiederholungstäter", die "Unbelehrbaren" und diejenigen, die "auf Bewährung" spielen dürfen.
    Da kann es dann schon mal mehr als das eine Spiel Sperre für die Ampel geben.
    Darüber hinaus zählt auch das Verhalten des Spielers nach Gelb-Rot. Der Anlass (für die 2. Gelbe) mag vielleicht ein (allerwelts-0815) taktisches Foul gewesen sein. Nachdem Du ihn dann die Ampel gegeben hast passiert aber noch etwas während der Spieler das Feld verlässt. Oder vielleicht nach dem Spiel?

    Ob aber ein Sonderbericht nach einem "normalen" verwarnungswürdigen Foul Sinn macht ist natürlich Auslegungssache.

    Ja, da gebe ich Dir recht.
    Aber wenn der Verband das so will, dann schreibst Du eben: "Taktisches Foul, Spieler war bereits verwarnt" und gut ist. Ich denke hier möchte der Verband wissen ob die Ampel eine "Einfache-Ampel" war oder es halt Spieler gibt, die eine etwas längere Abkühlphase wegen diverser anderer Dinge brauchen.

    was die rote Karte für einen Spieler bedeutet. Das ist auch nicht meine Aufgabe.

    Ich hab mich auch nie drum gekümmert was die Karte dann für Konsequenzen hat.


    Aber man bekommt ja einiges auf der Tonspur mit was passiert.


    Wir haben die Anweisung bei jedem Feldverweis - egal ob :gelbe_karte: :rote_karte: oder :rote_karte: - generell einen Sonderbericht zu schreiben.


    Jeder Sonderbericht wird bearbeitet und führt zu entsprechenden Konsequenzen. Der Staffelleiter vergibt dann meist die 1 Spiele Sperre - oder bei schwerwiegenderen Vergehen den Vorgang ans Sportgericht weiter. Da gibts dann entsprechend mehr (auch mal bei Gelb-Rot).


    Zumindest ist dies das Ergebnis, welches man dann mal bei Gesprächen mit den sportgerichtsteilnehmenden Schirikollegen so mitbekommt.

    So sehe ich das auch

    [...]Aber das muss man am Ende gesehen haben.

    drückt ihn zu BodenDies ist nämlich bereits eine Bewertung des Vorgangs die der Verteidiger ausführt.
    Durch eine Aktive Handlung (drücken ist eine aktive Handlung) wird der Spieler zu Boden gebracht.


    Man kann es auch wie BestRefinTown sehen


    "Da beginnt also jemand ohne Fremdeinwirkung hinzufallen"


    Dann kommt der Zusammenstoss vermutlich gerade weil der Stürmer am straucheln ist zustande.


    Meine Antwort:


    Wie gebi es beschreibt muss es Strafstoss geben (wegen der aktiven Aktion des drückens).
    Aber das weis er auch selber.


    Er ist sich vermutlich unsicher darüber wo man die Grenze zwischen

    • unabsichlichem Auflaufen und Abstützung zur Verletzungsverhinderung,
    • dem nachhelfen beim Bauchklatscher
    • oder dem absichtlichen Foulspiel ziehen soll.


    Ich denke, da wird Dir keiner hier wirklich helfen können. Die Situation muss man meines erachtens selber gesehen haben um sie zu Bewerten. Ich glaube kaum, das man eine solche Situation mit Worten beschreiben kann, ohne bereits eine Wertung vorweg zu nehmen.


    Ich denke, gebi hat richtig gehandelt. Er hat eine Tatsache festgestellt und nach Regelwerk entschieden. (Was auch immer dabei rausgekommen ist und was auch immer im Anschluss daran diskutiert wurde.)

    vs

    Das ist für mich an Widerspruch in sich. Was denn nun?

    Was Du hier als Widerspruch entdecken willst ist im prinzip keiner:


    Der Regelverantwortliche hat die Regel in geeigneter weise zu kommunizieren. Er muss sie ja schliesslich bekannt machen. Er muss aber nicht jeden einzelnen informieren.


    In geeigneter Form zu kommunizieren bedeutet, das er die Aufgabe hat, die Information so zu kommunizieren, das jeder, der seiner Holschuld nachkommt die Information erhalten kann.


    Der Einzelne hat also die Holschuld.


    Denk mal an die typische Ausrede: "MICH hat ja KEINER Informiert"

    [...] gefährliches Spiel [...] der Torwart mit der Hand nur in der Nähe vom Ball ist?


    Warum ist das Spiel erst gefährlich wenn der Torwart den Ball berührt?
    Die Logik erschließt sich mir irgendwie nicht.

    Vielleicht wird die Logik klar wenn man den Zweikampf um den Ball
    zwischen Torwart und Spieler zunächst einmal so beurteilt als ob alles
    Regelkonform abläuft.


    • So lange der Torwart den Ball nicht mit der
      Hand unter Kontrolle hat, hat der Angreifer jede Chance, im Zweikampf
      den Ball zu erreichen bzw. zu spielen oder in Ballbesitz zu gelangen.
    • Hat der TW den Ball mit den Händen unter Kontrolle, ist ein Regelkonformes
      Spielen oder erobern des Balls -wenn überhaupt -nur noch eingeschränkt
      möglich.
    • Um den Begriff "Ballkontrolle" zu definieren hat man eben
      die Brührung des Balls mit der Hand durch den TW bereits als
      Ballkontrolle gewählt. Das macht es für den SR einfacher weil es
      keinerlei Diskussionen darüber gibt ob es sich um Ballkontrolle handelt
      oder nicht (Vergleiche hierzu die weitaus komplexere und schwieriger zu
      entscheidende Definition der Ballknntrolle bei einem Reciever im
      American Football)

    Wenn ein Spieler den Fuß auf dem Ball hat, darf ich den Ball doch auch darunter wegschießen.
    Das müsste dann ähnlich gefährlich sein, denn die Chance den Fuß zu treffen ist genauso hoch wie die Hand zu treffen.
    Zumindest wenn der TW mit ausgestrecktem Arm gerade so die Hand auf dem Ball hat.

    Ja, genau in dieser Übertreibung liegt die Veranschaulichung. Die Wahrscheinlichkeit den Gegner zu treffen, kann man in beiden Fällen als durchaus ähnlich betrachten.


    Jedoch gibt es hierbei Unterschiede zwischen dem Torwart und den restlichen Spielern.
    Der Zweikampf um den Ball (Ball am Boden) ist eine Spielübliche Situation, die hunderte Male während eines Spieles vorkommt und im Training ständig geübt wird. Die in Deiner Situation geschilderte Verletzungsmöglichkeit beschränkt sich -anatomisch bedingt- auf den unteren Beinbereich.


    Ein "Einfacher Treffer" wie er ´zig mal in einem Spiel -teilweise sogar ohne Absicht sondern durch Unvermögen - vorkommt führt meist nur zu kruzfristigem Kontaktschmerz mit einem blauem Fleck.
    Geht der Torwart (in Bodennähe) mit der Hand zum Ball, liegen wesentlich empfindlichere Körperteile im Aktionsradius seines Gegenspielers.

    Zum Vergleich: Der oben beschriebene "Einfache Treffer" hat gegen das Schienbein eine völlig andere Wirkung beim Nasen- oder Jochbein. Der Fuss ist durch festes Schuhwerk geschützt. Finger und Hand nur durch einen Handschuh wobei die Finger einzeln verpackt sind.


    Darüber hinaus muss man auch den Bewegungsablauf berücksichtigen.

    • Geht der Spieler zum Ball bleibt es i.d.R. lange Zeit bei den Beinen in Ballnähe.
    • Geht der Torwart mit der Hand zum Ball, kommen in Sekundenbruchteilen Arme, Kopf und Oberkörper hinterher.

    Dier Verletzungsgefahr ist also ungleich grösser.

    Ich denke die Fragestellung bezieht sich auf eine Regelauslegung bezüglich der Angriffe auf den Torwart.
    Wie Manfred hier beschreibt....

    [...]
    In seinem Torraum genießt der Torwart besonderen Schutz. Er darf hier nur gerempelt werden, wenn er den Ball besitzt, also nicht, wenn er sich erst bemüht, ihn zu bekommen. ..."
    Beide Texte stehen dort so im Original und das entspricht auch dem Zustand, den ich in meiner Zeit als Torwart (Ende der 1970er) und in meinem ersten SR-Lehrgang 1980 gelernt habe. Mittlerweile ist die Situation bekanntlich anders.

    Seinerzeit genoss der Torwart im 5m Raum einen besonderen Schutz. Er durfte im 5m Raum nicht angegriffen (bspw. Rempler die im normalem Zweikampf erlaubt sind) angegriffen werden, wenn er sich in der Luft befand.


    Diese Regelauslegung ist aber aufgehoben worden. Ich suche schon ne ganze zeit danach wann das war. Ist schon länger her, aber der Zeitraum, den der Fragesteller angibt könnte in etwa passen.


    Den besonderen Schutz (in der Luft) hat man seinerzeit -meines Wissens nach- deshalb aufgehoben weil durch die stärkere Einbindung des Torwartes als "spielender Abwehrspieler" keine Bevorzugung mehr erlauben wollte. (So hab ich das zumindest noch im Kopf)


    Zeitgleich hat man den Angriff auf den Torwart als strafbar hinzugefügt, sobald dieser den Ball mit der Hand kontrolliert. Das macht ja auch Sinn, denn entgegen eines üblichen Zweikampfes hat der Gegenspieler in diesem Fall ja gar keine Chance den Ball überhaupt regelkonform dem TW abzujagen.
    Das hierbei bereits von Ballkontrolle gesprochen wird sobald der TW den Ball mit der Hand nur berührt, macht die Arbeit für den Schiri nur einfacher. Es erspart Interpretationen und Diskussionen ob der Ball "unter Kontrolle" ist.

    Zur Frage an sich:


    Regelkunde ist eine Holschuld. Sie ist in geeigneter Form durch die Regelverantwortlichen zu kommunizieren. Das Regelheft ist hierfür zunächst einmal ausreichend. Wir Schiedsrichter haben uns prinzipiell erst einmal selbst im Regelwerk schlau zu machen und dürfen nicht erwarten alles auf dem Silbertablett vorgekaut zu bekommen.
    Wenn dann darüber hinaus noch Klärungsbedarf ist, darf man selbstverständlich auch entsprechende Fragen stellen.

    Judenfeindliche Krawalle beim Fußball
    "Man muss euch mit Messern aufschlitzen!"


    Hier geht es zum Artikel bei n-tv


    Und es ist immer wieder die gleiche Leier....


    Der einzige der wirklich etwa VERWERTBARES wahrgenommen hat ist der Schiedsrichter.


    Kommentare der Mannschaftsverantwortlichen sind weichgespült

    • Habe ich nicht wahrgenommen
    • Muss mein Spieler wohl einen "Blackout" gehabt haben
    • Vor allem die "Anderen" haben ja auch provoziert

    Interessant wird diese Regelfrage, wenn man ein und dieselbe Situation an zwei verschiedenen Orten des Strafraumes und mit zwei verschiedenen Spielertypen (TW, Abwehrspieler) betrachtet:


    Betrachtung Torwart:
    Torwart berührt den Ball mit der Hand und befindet sich mit dem gesamten Körper (incl. Hand) ausserhalb des Strafraumes. Dabei berührt der Ball jedoch (noch) die Strafraumbegrenzung.
    Orte:

    • Torwart befindet sich ausserhalb seitlicher Strafraumbegrenzung
    • Torwart befindet sich im Netzraum des Tores (also hinter Torlinie)

    Da wir in jedem Fall gleich bewerten müssen kommt es zu folgenden Ergebnissen bei der Definition über den Ort des Handspiels:
    Definition 1
    Der Ort des Balls ist als Kontaktort des Handspiels definiert:
    In beiden Fällen kein Handspiel, es wird weiter gespielt.
    Definition 2
    Der Kontaktpunkt mit dem Ball (hoffe die Abgrenzung zu Definition 1 ist klar beschrieben) bestimmt den Kontaktort des Handspiels.

    • Fall 1: Direkter Freistoss und ggf. persönliche Strafe
    • Fall 2: Riesen Regeldiskussion. Handspiel ausserhalb Spielfeld ist nicht strafbar, führt aber ggf. zur Verhinderung eines Tores. Kann aber auch nicht unsportlich sein, weil ausserhalb Spielfeld kein Handspiel. Regeln für Strafstoss/Freistoss nicht erfüllt, wie geht es jetzt mit dem Spiel weiter.

    Der Notnagel, das der TW das Spielfeld technisch bedingt verlassen hat, und sich quasi "auf der Line" befindet hilft auch nicht, da wir den Kontaktpunkt ja ausserhalb festgelegt haben.



    Betrachtung Abwehrspieler:
    Abwehrspieler berührt den Ball mit der
    Hand und befindet sich mit dem gesamten Körper (incl. Hand) ausserhalb
    des Strafraumes. Dabei berührt der Ball jedoch (noch) die
    Strafraumbegrenzung.
    Orte:


    • Abwehrspieler befindet sich ausserhalb seitlicher Strafraumbegrenzung
    • Abwehrspieler befindet sich im Netzraum des Tores (also hinter Torlinie)

    Da wir in jedem Fall gleich bewerten müssen kommt es zu folgenden Ergebnissen bei der Definition über den Ort des Handspiels:

    Definition 1

    Der Ort des Balls ist als Kontaktort des Handspiels definiert:
    In beiden Fällen Handspiel und Strafstoss und ggf, persönliche Strafe.

    Definition 2

    Der Kontaktpunkt mit dem Ball (hoffe die
    Abgrenzung zu Definition 1 ist klar beschrieben) bestimmt den Kontaktort
    des Handspiels.

    • Fall 1: Direkter Freistoss und ggf. persönliche Strafe
    • Fall 2: Ebenfalls riesen Regeldiskussion. Handspiel ausserhalb Spielfeld ist nicht
      strafbar, führt aber ggf. zur Verhinderung eines Tores damit definitv eigentlich FaD. Kann aber auch
      nicht unsportlich sein, weil ausserhalb Spielfeld kein Handspiel möglich. Regeln
      für Strafstoss/Freistoss nicht erfüllt, wie geht es jetzt mit dem Spiel
      weiter.

    Auch hier hilft der Notnagel des "technisch bedingten Verlassens des Spielfeldes" nicht - mit der gleichen Begründung wie beim Torwart.



    Mal ganz davon abgesehen, das der Ort der Ballberührung in dieser Situation i.d.R. durch eine Tatsachenentscheidung des SR bestimmt wird ist die Diskussion hierzu rein Akademisch, aber dennoch interessant.


    Fazit:
    Bei gleicher Regelauslegung über den Ort des Handspiels kommt man bei Definition 2 immer zu unterschiedlichen Ergebnissen.



    Ich empfehle hier Pragmatismus:
    Wenn wir die Aussenwirkung einer Entscheidung in einer derartigen "Extremsituation" betrachten steht der Pragmatismus klar vor dem Regelwerk.


    Wir definieren den Ort des Balls als Kontaktort (SR entscheidet Ort nach Wahrnehmung und Tatsache)- Ohne Videobeweis kann das eh´keiner nachprüfen. Die darauf folgende Entscheidung wird im jedem Falle von allen Verstanden. Wobei es dabei auch gewiss wieder die "Millimeterfetischisten-mit-vier-Kameraperspektiven-und-sieben-Zeitlupen" geben wird. Das trifft aber im Amateurfussball nur selten zu.


    Eine Regelanwendung beim "Kontaktort" und Spieler im Torraum würde vermutlich keiner begreifen

    [...]wenn der Ball "am anderen Ende" noch die [...]linie berührt[...]

    Zu diesem Theme gibt es ein gut beschriebenes Beispiel auf der Website von Ubbo Voss.


    Eine (konstruierte) Regelfrage wird hierbei zur Denksportaufgabe für Regelefetischisten.


    Das Ergebnis nach der Bewertung des "Niedersächsischen Regelpapstes" mal kurz zusammengefasst:


    Allerdings muss man auch sagen, das selbst Ubbo Voss zu keiner "Eindeutigen Aussage" hierzu kommt.

    Einen Link, wo diese "Einzelsituation" beschrieben wird, den wirst Du vermutlich nicht finden.


    Deine Frage beschreibt eine Kombination aus

    und

    Zitat

    Regel 1 (Das Spielfeld)
    [...]
    Abgrenzung


    ... Die Linien gehören zu den Räumen, die sie begrenzen.
    [...]

    Das Vergehen (nach Regel 12) findet da statt, wo der Kontakt zwischen Hand und Ball stattfindet.


    Das ofiizielle und derzeit gültige Regelwerk für den Fussball findest Du hier!


    Edit:
    Deine Regelauslegung ist im übrigem Richtig!

    Der Gegenspieler -das Ziel- steht (aus Sicht des Werfers) im gegnerischem Strafraum.
    Also steht der Gegenspieler (aus seiner Sicht) im eigenem Strafraum.


    Wieso soll es dann Strafstoss geben?

    .... in Regeln und Gesetzen, was sich einem auf den ersten Blick nicht erschliesst

    Nur warum gilt das nicht, wenn 2 Spieler kurz hintereinander aber unabhängig voneinander umknicken?
    Natürlich unwahrscheinlich, hätte aber den gleichen Effekt

    Warum sich das "Einer" am grünen Tisch genau so ausgedacht hat verstehe ich auch nicht. Darüber kann man vielleicht nur spekulieren.


    Es gibt in den Fussball Regeln noch andere Dinge, die ich nicht verstehe warum sie so aufgeschreiben sind wie sie sind.

    • Warum ist bei der Abseitsregel der Eckstoss explizit aufgenommen - obwohl technisch nicht möglich. Der Anstoss und der Strafstoß jedoch nicht. Bei diesen Situationen ist ebenfalls -technisch gesehen- kein Abseits möglich?
    • Warum sind alle Angaben in Metern wobei die ursprüglichen Abmessungen in Yard und Fuss waren. OK, metrisches System mit gerundeten Maßen, aber warum hat man das dann nicht beim Tor auch so gemacht (Gerundet also 7,5 oder 7m x 2,5 oder 2,0m)?
    • Warum darf der Freistoss in jede Richtung ausgeführt werden, während der Strafstoß (eigentlich eine "Sonderform des Freistosses") nur nach vorne?
    • Warum muss der Anstoss nach vorne ausgeführt weden. Die Spielrichtung ist in dieser Situation doch nahezu egal.
    • Warum muss der Strafstoss nach Ende der Spielezeit noch ausgeführt werden, ein Freistoss, Eckstoss jedoch nicht?
    • Warum muss beim Handspiel die Absicht bewertet werden und es ist nicht die generelle Berührung mit der Hand Regelwidrig? Das würde vieles vereinfachen. Beim Feldhockey oder Handball ist eine Berührung mit dem Fuß generell ein Regelverstoss.
    • Warum gehören die Linien zu den Bereichen die sie begrenzen und nicht umgekehrt.
    • Warum hat eine Halbzeit 45min?

    Bitte nicht auf meine vielen nur rhetorisch gemeinten Fragen antworten. Sie sollen nur mal darstellen, was sich im Regelwerk nicht immer sofort logisch erschliesst oder einfach mal so festgelegt wurde.
    Manche Dinge sind auch "Historisch so gewachsen" und keiner kann mehr genau sagen warum.


    Manchmal muss man Regeln einfach so hinnehmen wie sie sind.
    Manchmal ist es interessant einfach zu erfahren warum die ein oder andere Regel in den Urzeiten des Fussball so entstanden ist wie sie eben ist. (z.B. Abseitsregel)
    Regeln (allgemein) müssen nicht immer logisch sein und/oder eine Begründung haben. Logik vereinfacht hierbei vieles und eine Bergründung macht es einfacher eine Regel zu verstehen.


    Fussballregeln sind die Naturgesetze des Fussballs. Ich muss sie so hinnehmen wie sie eben sind - denn das sind die Spielregeln die sich einer für dieses Spiel gerade so ausgedacht hat. Auch wenn ich sie vielleicht doof finde oder eine tiefere Logik nicht erkennen kann!


    Ich ärgere mich auch, wenn das Marmeladenbrot auf den Fussboden fällt und dann wünschte ich, das genau für diesen Fall der Liebe Gott eine Ausnahme im Gravitationsgesetz geschaffen hätte.