"Ein Spieler, der eine Begrenzungslinie als Teil der Spielbewegung überschreitet, begeht keinen Verstoß"
Die Ausführung eines Eckballs betrachte ich als normale Spielbewegung.
Ja, dies trifft zunächst klar auf Spielerin A zu.
Ich sehe da keinen Regelverstoß. Begründung: Regel 3 Absatz 8:
"Ein Spieler, der eine Begrenzungslinie als Teil der Spielbewegung überschreitet, begeht keinen Verstoß"
Die Ausführung eines Eckballs betrachte ich als normale Spielbewegung. Und wenn die "direkte" Ausführung erlaubt ist, warum sollte die "indirekte" Ausführung verboten (oder gar unsportlich) sein? Finten gehören zum Spiel, und Regeln sind nach Sinn und Geist auszulegen.
Finten gehören zum Spiel, dennoch müssen sie Regelkonform sein. Das verlassen des Spielfeldes zum Zwecke der Finte gehört mMn. nicht dazu.
Ich sehe hier auch nicht unbedingt die Finte, sondern die Vorteilsnahme durch das absichtliche Verlassen des Spielfeldes. Regel 3 Absatz 8 bezieht sich eher auf Bewegungstypische Abläufe in der Spielsituation.
Hierbei möchte ich den Vergleich mit der Situation anstellen, bei der sich ein Spieler der Hilfe eines Mitspielers "bedient" um einen Kopfball zu erreichen.
In meiner Fahrschulausbildung hat mein Fahrlehrer eine durchgezogene Linie oft mit einer (virtuellen) Mauer verglichen. Ich habe also niemals gegen diese Mauer zu fahren weil es dafür Strafe gibt, obwohl Situationen vorstellbar sind wo man diese "Mauer" straffrei überfahren werden darf.
Dafür müssen aber äussere Zwänge gegeben sein. Diese sehe ich beim Eckstoß -für Spielerin B - jedoch nicht.