Meines Wissens nach sind Vergehen von AW-Spieler gegen AW-Spieler überhaupt nicht mit einer Spielstrafe sanktioniert. Weder außerhalb des Spielfeldes noch innerhalb des Spielfeldes.
Danit si8nd wir wieder bei einem Deiner grundsätzlichen Herausforderungen:
Ein Gesetz (eine Regel) kann nei alle möglichen Fälle erfassen. Manchmnal muss man auch mit etwas Phanrtasie ableitungen machen, die dem Sinn der Regel am nächsten Kommen (bis der Regelgeber eine Präzedenzfallentscheidung trifft).
- Betrachten wir die Grenzfälle:
Es kann kein Tor erzielöt werden: Ja richtig, aber für mich als SR erst relevant wenn tatsächlich ein Tor erzielt wird. - Es ist ein Eingriff ins Spiel????
-Lass sie sich prüpgeln bis ein physischer Eingfriff ins Spiel vorleigt, dann ist die Entscheidung einfach (wer hat eingegriffen)
-Lass sie sich prpügeln bis eine medizinische Behandlung auf dem Feld notwendig ist. Dann gibts einen Unterbrechungsgrund
-Definiere die Prügelei als Vorgang der eine ordenungsgemäße Spieldurchführung nicht möglich macht und auch dann gibts einen Unterbrechungsgrund
-Warte bis zur nächsten Spielunterbrechung und handele nach Regel 3 (lass nach Regel 3 Handeln)
Manchmal ist für den SR auch etwas Hirnschmalz gefragt.... Enmtscheide slbst,