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Welcher Regelverstpß liegt hier (definitiv) vor?
gerade gefunden auf n-tv.
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Welcher Regelverstpß liegt hier (definitiv) vor?
gerade gefunden auf n-tv.
Warum ist das erlaubt und das hochheben unsportlich?
Der Ball ist im Spiel sobald er mit dem Fuss berührt wurde und sich sichtbar bewegt. Also erlaubte Finte.
Ist übrigens nicht das erste mal, das ein Eckstoß so ausgeführt wird und bei einem Freistoß und Strafstoß (mit der Einschränkung vorwärts) ja auch erlaubt.
Nur sind in diesen Fällen die Abwehrspieler für diverse Tricks sensibilisiert.
Das
ist die unerlaubte Benutzung von Hilfsmitteln um den Ball zu spielen.
Ist halt vergleichbar mit dem berühmten Schienbeinschoner den man sich mühsam und umständlich aus dem Stutzen herausklaubt um schnell mal den Ball zu spielen bei dem man Sekundenbruchteile vorher erkannt hat das man ihn anders nicht erreicht.
Was mich vor allem interessiert, ist die Situation im Spiel Schweden gegen Südkorea. Da gab es im koreanischen Strafraum eine Elfmeter-verdächtige Szene (mögliches Foul)
Die Szene ist inzwischen aufgeklärt - Alex Feuerherd (bekannt für den n-tv Blog "Collinas Erben"- googel mal) hat sehr engen Kontakt zu den Schiedsrichtern und dies in einem Tweet erklärt.
Demzufolge (Alex Feuerherd) hat der VAR dem SR mitgeteilt, das er diese Situation gerade überprüft. Als dann klar war das es Strafstoß war hat er ihm geraten sofort abzupfeifen - Der GAU wäre nämlich gewesen Südkorea macht aus dem Konter ein Tor und es gibt Strafstoß für Schweden.
Was wäre aber gewesen, wenn die Entscheidung dann "kein Strafstoß" gewesen wäre? Dann wäre es mit einem Schiedsrichterball weitergegangen, aber es wäre ein enormer Nachteil für Südkorea entstanden.
Genau das wäre dann passiert. Jedoch hatte der VAR bereits mitgeteilt das es sich nach seinen Bildern um einen klaren Strafstoß handelt.
Hätte eine solche falsche Anwendung des Videobeweises, insbesondere wenn hier nicht auf Elfmeter entschieden worden wäre, irgendwelche Konsequenzen z.B. für den Schiedsrichter, abgesehen von viel Kritik und negativer Presse?
Nein, weil es keine Falsche Anwendung des Videobeweises ist sondern eine Tatsachenfeststellung eines SR-Assistenten - So lange es sich nicht um einen Regelverstoß handelt sondern um eine Tatsachenfeststellung, gibts zwar Stress von der Presse und vor allem von den betroffenen aber nach Regelwerk lief dann alles korrekt.
Es handelt sich hierbei um keine "Falsche Anwendung des Videobeweises" sondern eine Wahrnehmung eines Schiedsrichterassistenten (VAR) die zu einer Entscheidung (Tatsachenentscheidung) führte. Das ist Regelkonform.
Das ganze jetzt bitte nicht damit verwechseln das man die ein oder andere Entscheidung "je nach Brille" so oder so treffen kann.
Deshalb behaupten die einen ja immernoch das in der 101. Minute des Wembley Finals von 1966 das 3:2 erzielt wurde und die anderen behaupten das gegenteil. (ist jetzt nicht ganz so treffend aber in der Übertreibung liegt die Veranschaulichung)
Ich finde also, dass du recht mit deiner Argumentation ist. Die Frage ist, welche Schlussfolgerung man daraus zieht. Für mich besteht dort kein Problem, dass irgendeinen Handlungsbedarf nach sich ziehen würde. Insofern wirklich eine "philosophische" Diskussion.
Naja, die Diskussion ist natürlich rein akademisch. Ob in Zukunft Handlungsbedarf besteht wird die Zukunft zeigen müssen.
Dennoch denke ich das man (also die Verantwortlichen) die Entwicklung im Auge behalten sollte.
Es kann nicht sein, das sich der Schiedsrichter irgendwann bei seinen Strafstoßentscheidungen nur noch von seinem VAR leiten lässt - "Wait and See?". Denn genau dies würde zu der Entwicklung führen die zu dem führt was ich hier zu beschreiben versuche.
Ich versteh ja zum Teil was ihr mir sagen wollt, sehe da aber irgendwie gar kein soo großes Problem.
Naja, das Problem entsteht dadurch wenn man es mit der herkömmlichen Methode ohne VAR vergleicht.
Manfred hat da schon recht
[...]würde sich damit der Spielcharakter gravierend ändern[...]
Durch das Weiterspielen während der VAR Überprüfung entstehen neue Situationen, die bei normaler Vorteilsanwendung oder "Nachpfeiffen" (ohne VAR) nicht entstehen würden. Wir reden hier also von einem quasi schwebendem Verfahren.
Natürlich darf sich der Verteidiger nicht beschweren wenn es dann Strafstoß gibt
ABER
Bei Vorteilsanwendung gibts eben keinen Strafstoß hinterher. Durch den (wohlgemerkt schleichenden) VAR eingriff in der nächsten Unterbrechung entsteht aber eine quasi Vorteilssituation die eben doch keine ist - bzw. sein darf.
Durch diesen schleichenden Prozess kann es aber zur 2. Chance kommen, die es bei normaler Vorteilsauslegung eben nicht gibt.
Besonders Kurios ist das wie Manfred bereits beschreibt bei Abseitsentscheidungen
"Wait an See" ist ja OK. und Fahne unten lassen wenn ess (vermutlich weil der SRA sich nicht zu 100% sicher ist) nur die Kniescheibe im Abseits ist ist auch OK. Aber nur wenn es zum Torerfolg oder kommt, der dann überprüft wird.
Kurios wird es aber dann wenn beim Abseits die Fahne unten bleibt und es zu einer Strafstoßsituation kommt.
Der VAR überprüft nur Abseits wenn aus einer strafbaren Abseitsposition ein Tor erzielt wird.
Für alle die es noch nicht gefunden haben
Das ZDF stellt auf seiner Website besondere Spielszenen interaktiv aus verschiedenen Kameraperspektiven zur Verfügung
Hier das Spiel auswählen und danach die Szene wählen
In der Szene kann man dann auch noch zwischen den verschiedenen Kameraperspektiven wählen
Daumen Hoch, Klasse Feature vom Zweiten Deutschen Fernsehen
Ich verstehe das Problem nicht ganz.
Ja, das ist bestimmt auch auf den ersten Blick gar nicht so ersichtlich.
Darüber hinaus amfa sei Dir verziehen weil sich für die meisten erst erschließt, wenn man selber auf dem Feld steht uns derartige Situationen entschieden hat.
Wenn es sich um einen "echten" Vorteil handelt und der Stürmer trifft das leere Tor nicht, muss doch kein Elfmeter mehr gegeben werden auch wenn der VAR vorher ein Foul gesehen hat.
Ganz genau! Wird bei einem Foul im Strafraum die Vorteilsregel angewendet, dann darf es keinen Strafstoß mehr geben (Auch wenn der Stürmer dann das leere Tor nicht trifft oder anderwärtig den Vorteil vergeigt). Ist halt wie beim Freistoß auch.
Bitte nicht verwechseln mit dem "Nachpfeiffen" bei der der SR über "Wait and see" noch in der Entscheidungsphase ist ob ein Vorteil entsteht. Beim Pfiff des "Nachpfeiffens" wird ja nur "etwas verspätet" das Foulspiel geahndet.
Das ist die Situation, wie sie sich ohne VAR darstellt und allgemein auf dem Fußballplätzen der Republik Anwendung findet
Die Herausforderung die ich hier aufdecke entsteht aber durch den zu diesem Zeitpunkt unterschiedlichen Informations-Status von Schiedsrichter und VAR.
Dann entscheidet der SR halt, dass das ein Vorteil war und gut ist. [...]
Dazu muss aber auch erst mal zu einer zweiten Torchance kommen, was an Sich auch schon nicht so oft vorkommt.
Folgendes bezeichne ich als "schleichenden Prozess" denn der SR entscheidet nicht auf Vorteil sondern wartet das Informationsergebnis der VAR ab.
Im Wissen um den Kollegen in Köln der aus zig Kameraperspektiven mit Vergrösserungsgläsern und Zeitlupen eine Situation analysieren kann entscheidet der SR auf dem Feld eben gerade nicht sondern wartet generell ab was der Kollege in Köln dazu sagt.
Da dies dann aber erfahrungsgemäß deutlich länger dauert als eine übliche Vorteilsauslegung oder das Nachpfeiffen entstehen neue Situationen bei denen es auch zu einer zweiten Torchance kommen kann.
Ohne VAR entscheidet der SR quasi sofort auf Strafstoß oder wendet -in wohlgemerkt sehr wenigen Ausnahmefällen- die Vorteilsregel an.
Mit VAR (schleichender Prozess) lässt der SR weiterlaufen und wartet auf die Info seines VAR. Nach gefühlten Ewigkeiten geht dann der Schuss am Tor vorbei und es wird nachträglich auf Strafstoß entschieden.
Ich verstehe nicht ganz wo nun der Unterschied zur "normalen Vorteilsauslegung" ist.
Wenn die Überprüfung natürlich 5 Minuten dauern würde, wäre das problematischer.
Bedeutet:
Es sind zwar keine "5 Minuten" ist aber dennoch deutlich länger als eine "normale" Vorteilsanwendung.
Darüber hinaus ist es auch gar keine "Vorteilsanwendung" sondern eine indirekte Verlagerung der Entscheidung auf den VAR (auch wenn der SR letzten endes wieder die Entscheidung auf dem Feld fällt)
Übrigens im American Football gang und gäbe.
Erkennt der Quarterback, das eine Strafe für seine Mannschaft angezeigt ist (gelbe Flagge) nutzt er das für ein sogenanntes Freeplay meist mit einem Hochrisikopass in die Tiefe.
Geht dieser Pass "in die Hose" wird die Strafe wirksam
Ist der Pass erfolgreich lehnt seine Mannschaft die Strafe ab (Vorteilsregel)
Mal "Um die Ecke gedacht"......
Und vorab, es geht hierbei nicht um die Regelauslegung oder wie der ein oder andere das handhabt.
Es geht um ein Gedankenexperiment welches ich mit einer provozierenden These einleiten möchte:
Der Videobeweis führt in absehbarer Zukunft dazu das der Strafstoß
nicht mehr durch den Schiedsrichter auf dem Feld
sondern erst durch den VAR quasi "nachträglich" gegeben wird.
Die Zeiten ohne VAR.
Binnen Bruchteilen von Sekunden entschied der "Man in Black" auf Strafstoß oder Weiterspielen. In den Stunden oder Wochen danach diskutierten die selbsternannten Fachleute die Situation und
Aber es wurde eine nahezu unumkehrbare Entscheidung getroffen - egal wie richtig oder falsch sie sich im nachhinein herausstellte.
Jetzt gab es noch einen Sonderfall. Nachpfeifen oder Vorteil?
Ich möchte hier nicht die feinheiten Diskutieren, da gibt es genug Threads an anderer Stelle. Ich möchte nur darauf hinweisen, das der Kollege in einem gewissem Zeit- und Ermessensrahmen erstmal die Entwicklung der Situation abwarten kann und nicht gleich in´s Horn stoßen muss. Dennoch eine wichtige Überlegung für diese Gedankenexperiment.
Teil-Resumee für dieses Gedankenexperiment: Der Kollege entscheidet und liegt in einigen Fällen unter Garantie falsch.
Die Zeiten mit VAR
Strafstoßentscheidungen - ob Strafstoß gegeben oder nicht ist hierbei irrelevant - werden durch den VAR überprüft. Dies soll zu folgendem Ergebnis führen:
So weit so gut. Im Sinne der Regelanwendung sicherlich ein Schritt in die Richtung zu mehr "Objektivität".
In der Ableitung der Regeln für den VAR folgt die Begründung meiner Eingangsthese.
Der "Nicht Pfiff" in einer strafstoßverdächtigen Situation hat zunächst einmal keinerlei Konsequenzen
In jedem Fall hat der VAR bei Sichtung der Videobilder deutliche mehr Zeit und bessere Perspektiven als der Kollege auf dem Feld - die Entscheidung wird auf alle Fälle richtiger als wenn es nur einer Entscheiden muss.
Der Pfiff unterbricht in jedem Fall das Spiel und stellt der VAR Strafstoß fest ist' s egal. Interessanter sind aber die Situationen in denen der VAR zur Überzeugung kommt das es kein Strafstoß war.
Sieht man sich diese beiden möglichen Szenarios - Der "Nicht Pfiff" und Der Pfiff - einmal genau an und untersucht die Wirkung kommt man sehr schnell im Bereich der Fehlerminimierung zu folgender Überzeugung.
Für die Fehlerminimierung ist es in jedem Falle besser in einer Strafstoßsituation nicht zu pfeiffen als durch Pfiff das Spiel zu unterbrechen.
In der Übertreibung liegt wieder einmal die Veranschaulichung: Wenn ich einen VAR habe, der mir nachträglich sagt das ich auf Strafstoß entscheiden sollte und dieser auch noch die Zeit hat sich Viodeobilder aus allen möglichen Perspektiven anzusehen ist es doch allemal besser nicht zu Pfeiffen und lieber abzuwarten was der Kollegen in Köln so sagt. Ein Prozess der sich - aus der Natur der Sache ergebend - schleichend entwickeln wird.
Dieser "schleichende Prozess" führt aber -in der Übertreibung liegt die Veranschaulichung - zu einer Bevorteilung der Angreifer.
Hierfür müssen wir nur noch folgende Situation betrachten.
Zwecks Fehlerminimierung pfeift der Schiri nicht sofort und wartet auf die "besseren " Videobilder des Kollegen aus Köln. Während der aber überprüft erhält der Angreifer eine weitere Torchance oder eben den 2.Ball.
Mit der "Vorteilsauslegung" ist das aber nicht mehr vereinbar. Entscheide ich nach einer Regelwidrigkeit im Strafraum auf Vorteil kann es keinen Strafstoß mehr. (ich rede nicht vom "verzögertem" Pfiff) In dem hier geschildertem Fall läuft dann der "Vorteil" aber so lange bis der VideoRef zuschlägt und sagt "Kollege, Du hast da einen Strafstoß überesehen"
Ein "schleichende Prozess" der bei Abseitsentscheidungen (mit Torgefahr) übrigens schon sehr deutlich zu beobachten ist.
Nachtrag für die Dipfelescheisser
Mir ist bewusst das der SR und nicht der VAR die Entscheidung trifft. Ändert aber nichts am Ergebnis meiner Überlegungen.
Nein, am Schiedsrichter lag es nicht.
Das mal vorweg - Daran lag es wirklich nicht.
Dennoch kann ich vieles was Manfred hier anführt bestätigen:
Die Laufwege des SR waren mehr als suboptimal
Naja, auch an den Laufwegen hat es nicht gelegen, obwohl man zugeben muss, das diese bestimmt kein Bundesliganiveau sind.
Die Dauer der Ballkontrolle durch den mexikanischen Torwart überschritt mehrfach deutlich die zulässigen sechs Sekunden
Kann ich bestätigen, meine Söhne und ich haben mitgezählt. Immer ab dem Zeitpunkt gerechnet ab dem der Abschlag "gefahrlos spielbar" war. Mehrfach deutlich über 10- 15 sec. der Extremfall waren 21 Sekunden.
wobei das letztlich dazu führt, dass der SR selbst nicht mehr mitbekommt, was der Torwart macht
Das ist aber unkritisch, weil er dafür ja seinen SRA hat
Das dies in der Betonlihga als Alleinpfeiffer nicht umsetzbar ist ergibt sich aus der Natur der Sache. Dennoch finde ich es bemerkenswert und hat auch Signalwirkung.
Irgendwo haben wir einen Beitrag der sich auf einen Kicker Artikel bezieht in dem angemahnt wird das fast (nahezu alle) Strafstöße in der Bundesliga regelwidrig ausgeführt wurden.
@ Mods, bitte Thema verschieben in den Bereich WM2018 sobald der angelegt ist (Danke)
Nur ein Gefühl oder beobachtet Ihr das auch:
Mal ganz davon abgesehen, das es im Schnitt gefühlt mehr Strafstöße pro Spiel gibt ist mir folgendes bei der Strafstoßausführung besonders aufgefallen.
Nicht bei jedem Strafstoß haben die Videobilder noch etwas zeigen können aber dort wo der SR deutlicher zu sehen war stellte ich folgendes fest. Die Blickrichtung des SR ging sehr deutlich in Richtung der Speiler die sich "ausserhalb des Strafraums" aufhalten müssen, während der SRA das Tor im Focus hatte.
Mir fällt das besonders deshalb auf, da ich bei der Ausbildung unserer SR auf genau diese Aufgabenverteilung achte.
Achtung in einigen Bereichen Verbandsspezifische Antwort
a) es gibt keine zwingende Vorgaben, dass die Zeitstrafe vor Erteilung eines FaD gegeben werden muss.
Das ist richtig, gilt auch im Bereich des HFV ist aber nicht Gegenstand der Regelfrage
b) Persönliche Strafe ist immer Ermessen des SR, sofern nicht eindeutig durch die Regeln vorgegeben (Pfluchtverwarnung, Verhindern einer Torchance). Bin ich also der Auffassung, dass das Vergehen in seinem Charakter zu schwer wiegt, bleibt auch nur der FaD.
Diese Aussage ist Richtig aber im Sinne der Regelfrage nicht Zielführend.
Nur um diese nochmal in´s Gedächtnis zu rufen:
Ein bereits verwarnter AW-Spieler begeht als AW Spieler ein weiteres verwarnungswürdiges Vergehen.
Die Regelfrage lässt also keinen Ermessensspielraum zu sondern geht von einem Vergehen aus bei dem es "NUR" eine Verwarnung geben kann.
c) Erreicht man im vorgegebenen Fall mit der Zeitstrafe keine erzieherischen Effekt, den die Zeitstrafe ja erzielen soll. Also scheidet der FaZ aus.
Daher bleibt nur noch der FaD als alleinige Alternative neben der Ermahnung. Da die Frage die Ermahnung durch den Wortlaut ausschließt, bleibt nur der FaD.
Diese Regelableitung lässt aber der Wortlaut der Durchführungsbestimmungen des HFV nicht zu. (Hatte ich oben bereits beschrieben)
Ich möchte an dieser Stelle betonen, das ich dieses Ergebnis genau so unbefriedigend finde und deshalb mit dem Lehrwart eine Initiative zur Änderung oder Klarstellung der Durchführungsbestimmungen des HFV anstrebe.
Das ist die berühmte Lex-Zidane
Bei dieser WM war die Rote eigentlich nicht Regelkonform (wegen der Spielfortsetzung), sie wurde aber von der "FIFA Kommission" nachträglich als "Regelkonform" gewertet.
Im Anschluss an diese WM wurden die Regeln dahingehend geändert, das auch diese Rote Karte nachträglich gegeben werden kann
Ein interessanter Beitrag aus dem ARD Morgenmagazin.
Soeben hab ich noch die Info bekommen, das gerade in der Vorberichterstattung zur WM ein Beitrag zum Coaching und Training der WM-Schiries gezeigt wurde.
Findet den irgendjemand mal - bin leider nicht der Googel-Suchfuchs
Du kannst doch einem Auswechselspieler keine Zeitstrafe geben - wo ist denn da die Sinnhaftigkeit ?
Genau das ist ja meine Frage - und genau so sehe ich das auch. Dennoch gibt das Regelwerk des HFV nichts anderes her.
Leider wurde mir gesetern abend bestätigt das dieser Vorgang durch das Regelwerk des HFV nicht abgedekt wird und eine Regelableitung fordert, die so nicht abgeleitet werden kann.
Darüber hinaus wurde diese Frage sinngemäß wohl schon von einem unserer Lehrwarte vor 2 Jahren mit ungenügendem Ausgang gestellt.
Ich wiederhole nochmal die Frage. Wie gesagt es geht nicht darum wie man das Praktisch andwendet sondern wie man es in einer Regelfrage richtig zu beantworten hätte:
Ein bereits verwarnter AW-Spieler begeht als AW Spieler ein weiteres verwarnungswürdiges Vergehen.
Na Klasse.
Gestern Abend zu diesem Thema noch ein längeres Gespräch mit einem Lehrwart vom Verband geführt und folgende Aussage bekommen:
Dieser Lehrwart hat das Thema bereits vor 2 Jahren bei einer VSA Tagung auch eigenem Interesse angesprochen und die mündliche Auskunft erhalten, das in diesem Falle
sondern glatt Rot zu geben ist.
Auf meine Nachfrage wo ich das in den Durchführungsbestimmungen finde erhielt ich die Auskunft das man dies seinerzeit so sah, das man das aus dem Regelwerk so ableiten könne.
Achtung Verband spezifisch Hamburger Fußball Verband
Wir sind dann beide gemeinsam nochmal die
durchgegangen und haben keinerlei Hinweise darauf gefunden die eine derartige Ableitung zulässt.
Somit bleibt nur die ungenügende und unbefriedigende Regelanweisung, das auch dem AW-Spieler in diesem Fall die Zeitstrafe zu erteilen ist. Eine mündliche Regelinformation werde ich nicht anwenden.
Ich kann dann mal wieder nur BestRefinTown zitieren:
Zitat von BestRefinTownIch pfeife nach den Regeln, die mir vorliegen. Regeln, die man mir vorenthält, kann ich nicht anwenden.
Ich weis nicht warum hier so viel herum diskutiert wird.
Wie Manfred es bereits sagt, vermutlich wurde die Frage von einem Spieler, bzw. "nicht Regelkundigem" gestellt.
Darüber hinaus ist die Frage auch noch völlig einfach formuliert.
Das benutzen von Hilfsmitteln (Spielern) um den Ball zu Spielen ist eine Unsportlichkeit nach Regel 12. Der fragende benutzt den Begriff "Foulspiel" vielleicht nicht ganz "Regelkonform" er meint aber ob dies eine Unsportlichkeit ist die zu ahnden wäre.
Also: Regelwidrigkeit nach Regel 12 : klares Ja
Spielfortsetzung: Kein Kontaktvergehen im Sinne der Fussball Regeln also idF
Ort der Spielfortsetzung Ort des Vergehens
Disziplinarstrafe: Kann beim ersten mal entfallen. Weil dies bei einem Fussballspiel im Gegensatz zum Rugby kaum einen Vorteil bringt wird der Spieler das selber merken, das das Ergebnis einer Dummheit -die keinen Voirteil bringt- auch noch zu einem erheblichen Nachteil seiner Mannschaft wird.
In Bayern geht das sehr wohl, nämlich wenn nach der Zeitstrafe ein weiteres verwarnungswürdiges Vergehen erfolgt, bleibt nur der FaD,
Klar, auch in Hamburg so, ist aber nicht die Antwort auf die Regelfrage
Ich behaupte, dass in allen Verbänden eine Zeitstrafe nur gegen einen Spieler verhängt werden kann, der sich offiziell auf dem Spielfeld befindet.
Tja, das ist in Hamburg aber so nicht geregelt da wird kein Unterschied zwischen Spieler und AW Spieler gemacht.
Übrigens habe ich die Frage an zwei der Hamburger Lehrwarte weitergeleitet und bisher auch nur Achselzucken und ein "muss ich mal klären" als Antwort bekommen.
Ein bereits verwarnter AW-Spieler begeht als AW Spieler ein weiteres verwarnungswürdiges Vergehen. Wie ist das Regeltechnisch abzuarbeiten wenn
1a) Im Jugendbereich 4 Spieler mehrfach hin und her gewechselt werden dürfen und dieser Spieler entweder schon gespielt hat oder noch eingewechselt werden darf1b) Im Jugendbereich 4 Spieler mehrfach hin und her gewechselt werden dürfen und dieser schon oder noch nicht gespielt hat und nicht mehr eingewechselt werden darf.
Beachte: Im Jugendbereich wird statt 2. Gelben Karte (gelbrot) generell eine Zeitstrafe gegeben
Ein Hinweis.
Die Zeitstrafenregelung ist Verbandsspezifisch.
Es geht also darum wie ich nach REGELWERK (Durchführungsbestimmungen) bei einer zweiten Verwarnung verfahre. Nicht um die pragmatische Lösung gleich Rot zu geben oder nur zu ermahnen.
Ist der Spieler auf dem Feld ist das einfach, denn beim 2. Mal Gelb gibts dann die Zeitstrafe. Für Glatt Rot muss das Vergehen entsprechend sein. Ich kann also kein Rot für ein Vergehen geben welches nach Regelwerk "nur" mit Gelb betraft wird.
Eine Zeitstrafe einem AW Spieler zu geben ist mMn aber Kontraproduktiv weil der erzieherische Sinn nicht gegeben ist.
Ich wärme nochmal auf, weil
4. In der Jugend (Wiedereinwechseln erlaubt und mit Zeitstrafe) läuft ein bereits verwarnter Auswechselspieler (Spieler A) beim Spielerwechsel, mit Spieler B, zu früh auf das Feld.
FaD für Spieler A, da man einem Auswechselspieler keine Zeitstrafe geben kann und Spieler B darf weiter am Spiel teilnehmen
Ich vereinfache aber mal die Regelfrage und reduziere sie wie folgt:
Ein bereits verwarnter AW-Spieler begeht als AW Spieler ein weiteres verwarnungswürdiges Vergehen. Wie ist das Regeltechnisch abzuarbeiten wenn
1a) Im Jugendbereich 4 Spieler mehrfach hin und her gewechselt werden dürfen und dieser Spieler entweder schon gespielt hat oder noch eingewechselt werden darf
1b) Im Jugendbereich 4 Spieler mehrfach hin und her gewechselt werden dürfen und dieser schon oder noch nicht gespielt hat und nicht mehr eingewechselt werden darf.
Beachte: Im Jugendbereich wird statt 2. Gelben Karte (gelbrot) generell eine Zeitstrafe gegeben.
Hintergrund: Die Zeitstrafe dient als Erziehungsmaßnahme des (Jugendlichen) Spielers. Zweck ist es das ein "übermütiger" oder "übermotivierter" mal 5 Minuten Zeit bekommt nachzudenken und dann wieder am Spiel teilnehmen kann. Dabei soll aber auch die Mannschaft merken das sich der Speiler daneben benommen hat und muss vorübergehend mit 10 Mann auskommen.
Böswillig nachgedacht: Eine Zeitstrafe für einen AW Spieler hat (nahezu) keine Wirkung da die Mannschaft dann nur darauf verzichtet ihn während der nächsten 5min wieder einzuwechseln - dies kann ja sowieso so geplant sein. Dies würde also den Sinn dieser Regel (Zeitstrafe) völlig verfehlen.