Beiträge von SixthSCTF

    Verstehe nicht, warum man das jetzt zumindest von der Formulierung her anders umsetzt als bei der EM.

    - Warum nur bei "potenziell spielentscheidendem Charakter"? Und nicht auch z.B. bei einer strittigen Verwarnung? Wozu braucht es hier eine Einschränkung?

    - Warum die Anforderung an den SR dies mit waagerecht ausgestrecktem Arm zu signalisieren? Warum gilt die Regelung nicht automatisch / ohne Signal?

    Ich glaube, das hier irgendetwas miteinander vermengt wurde.

    Die Zitate von Dir sehen mehr nach dem "Stopp-Konzept" aus, bei der SR aus verschiedensten Gründen beide Mannschaften zum "Herunterfahren" in Ihre Strafräume schicken kann.

    Die Kapitämsregel wird m.E. genau so umgesetzt wie bei der EM.

    im SHSV gab es gestern ein Rundschreiben dazu (siehe Dateianhang)

    Wie weit muss der Ball bei einem absolut regelkonform ausgeführten Elfmeter mindestens rollen, damit ein korrektes Tor erzielt wird?

    Es sind tatsächlich weniger als 11m


    Warum?

    Der Strafstoßpunkt ist 11m von der Hinterkante der Torlinie entfernt. Genau genommen der Mittelpunkt des Strafstoßpunkts.

    Die angepasste Regel zum Ort der Spielfortsetzung sagt, das mindestens ein Tel des Balls über den Strafstoßpunkt ragt.

    Nun ist der Strafstoßpunkt leider kein geometrischer Punkt (keine Ausdehnung) sondern eine Kreisfläche mit einem Durchmesser von 12 cm (Abgeleitet aus der Breite der Linien: Regel 1)

    Den Umfang (gebraucht widrd der Durchmesser) des Balls können wir vernachlässigen, das die "Hinterkante" des Balls über die Torlinie muß und somit immer die Strecke von HInterkante zu Hinterkante gemessen wird.


    Der Mittelpunkt des Balls kann zwr deutlich näher zum Tor sein als der geometrische Elfmeterpunkt, da aber die Hinterkante des Balls entscheidend ist muss sich der Ball nur 10,94m bewegen


    Deutlich wird dies wenn der Mittelpunkt des Balls exakt ünber dem geometrischem 11m Punbkt liegt. Dann müsste sich der Ball nämlich zwischen 11,1082m und 11,1114 bewegen.

    20min früher da sein

    Ich weis nicht ob das hilft.

    Wie man das macht, davon haben nur wenige wirklich Ahnung, ist hier aber als Viideoschulung für dsad DFB-net ganz gut beschrieben.

    Wer das noch niue gamacht hat sollte sich also etwas Zeit nehmen. Vor allem das Eintragen der Gastmannschaft ist ewtas aufw#ndiger, da ja jeder Speiler von Hand eingetragen werden muss und nicht wie sonst üblich aus einer Auswahlliste hinzugefügt werden kann.

    Die Heim Mannschaft kann auch eine sogenannte "Fiktive Mannschaft" im DFBnet anlegen gegen die gespielt werden soll.


    Dann ist es möglich auch dort Spieler einzutragen. Nur mit den Bildern wird das dann nix :)


    Nachtrag: Üblicher weise legt die Heim Mannschaft das Freundschafdtsspiel an. Sollte das vom Verband angelegt werden, dann müssen die natürlich die "Fiktive Mannschaft" anlegen.

    Wo ist in der Regelfrage die Unsportlichkeit, die zu einer zwingenden Verwarnung führen muss?

    Genau das ist auch ein Sinn der Regelfrage

    Auch wenn wir jetzt laut regelfrage über Abläufe im Zehntelsekundenbereich sprechen. Entscheidend ist trotzdem der Zeitpunklt der Wahrnehmung.

    Und genau da liegt der Schwerpunkt meiner Frage:
    Wenn ich eine Disziplinarstrafe erteilen möchte kann ich die Spielfortsetzung ja immer unterbinden. Aber ich habe absichtlich die Frage ja so gestellt, das zwart eine Regelwidrikeit (Foulspiel) vorliegt, diese aber nicht zwingend zu einer Disziplinarstrafe führen muss.

    kostruierte Regelfrage.


    Antworten bitte mit Begründung nach Regelwerk.


    Kurz vor der Eckstoßausführung sprintet der Angreifer von der langen Seite aus in den Strafraum richtung 11m-Punkt um dort den zu erwartenden Eckstoß richtung Tor zu köpfen. Kurz nachdem dieser im Strafraum ist wird er von einem Verteiduger regelwidrig im Strafraum zu Fall gebracht.

    Zum Zeitpunkt des Kontakts ist der Ball noch nicht im Spiel - er wird erst unmittelbar nach dem Kontakt als hoher Ball auf dem 11m Punkt geschlagen.


    Wie ist zu entscheiden?


    (Und Bitte nichts in die Frage hineininterpretieren)

    [Zitat "Würde ich...."[Zitat Ende] ist keine Hilfreiche Antwort. Es geht hierbei nicht darum was man machen würde, sondern wie es zu regeln ist.

    Die Regel sagt, das ein Spiel mit weniger als 7 Spielern in einer Mannschaft nicht fortgesetzt wird.


    Deshalb - lieber Manfred - ist die Antwort doch recht einfach: Entscheidend ist die Anzahl der Spieler zum dem Zeitpunkt an dem Das Spiel fortgesetzt werden soll. Wie viele Spieler von welcher Mannschjaft und in welcher Reihenfolge Du also "entsorgst" ist hierbei so lange irrelevant, bis Du den "Entsorgungsvorgang" abgeschlossen hast und zur Tagesordnung (Spielfortsetzung) übergehst.


    Wenn Du dann feststellst, das eine - oder sogar beide - Mannschaft(en) zu wenig Spieler haben, wird das Spiel nicht fortgesetzt - also abgebrochen. Über den "Verursacher" musst Du Dir als Schiri keine Gedanken machen, das ist Aufgabe der Sportgerichtlichen Instanzen.

    Ich frage mich schon die Ganze Zeit:


    Welchen Mehrwert soll diese Regelung haben?


    Geht es wirklich darum, das einer der Spieler stellvertretend für die Mannschaft sich erklären lässt warum ich wie entscheiden habe? Wie soll denn so eine Antwort aussehen:

    • Abseits weil ein Blauer näher zur Torlinie war als der vorletzte Gelbe.
    • Der Grüne hat den Ball an die Hand bekommen und ich entschied auf Strafbares Handspiel. macht im Strafraum dann Strafstoß.
    • Einwurf/Ecke für Rot weil Weis als letztes dran war.
    • etc.


    Ich meine, in den meisten Fällen ergibt sich aus der Spielsituation und meiner Ebntscheidung doch die Begründung.

    Nur in den seltensten Fällen gibt es wirklich erklärungsbedarf. (bsp.:Freistoß nach Foulspüiel, weil der Pass in die Spitze durch Abseitsposition keinen Vorteil bringt.)


    Mal Ehrlich: Was soll denn passiert sein, wenn der Ball im Netzraum liegt, und ich indirekten Freistoß für die Verteidiger anzeige.


    Was muss da noch erklärt werden.Oder weill hier nur jemand, das das Protestieren und Diskutieren legalisiert wird?

    Ich finde, dass die Verwarnung des Spielführers "auf wackeligen Beinen steht" -


    Rein regeltechnisch kann man eine Verwarnung des Spielführers zwar begründen - er widersetzt sich den Anweisungen des Schiedsrichters, in dem er seine Mannschaft nicht dazu bringt, das Spiel fortzusetzen -

    Ich denke Ihr habt meinen Beitrag falsch verstanden.


    Der Captain bekommt die Verwarnung wen er sich weigert etwas zu tun nicht für Erfolglosigkeit wenn er der SR-Anweisung nachkommt.

    verweigern dann noch, einen zugesprochenen Strafstoß auszuführen

    Diese Frage kann man wie folgt generalisieren:


    Was passiert, wenn eine Mannschaft sich weigert ein Spiel fortzusetzen:


    Das kann verschiedenste Gründe haben, und diese sind für uns als Schiedsrichter zunächst einmal völlig egal. Das Spiel ist dann beendet.


    In Anbetracht einer Mannschaft, die sich weigert, ein Spiel fortzusetzen, sind die nachfolgenden Aspekte zu berücksichtigen:

    1. Es ist zu beachten, dass ein Spiel erst dann als beendet gilt, wenn der Schiedsrichter es offiziell für beendet erklärt, sei es durch regulären Abpfiff oder Spielabbruch. Somit wird ein Spiel nicht von einer Mannschaft abgebrochen, die sich weigert weiterzuspielen, sondern vom Schiedsrichter, da der Gegner nicht mehr vorhanden ist.
    2. Dennoch wird den Schiedsrichtern empfohlen, die Mannschaft dazu zu bewegen, das Spiel trotz der Weigerung fortzusetzen. Hierbei hat sich folgendes Vorgehen als sinnvoll erwiesen:

      a) Der Kapitän der betreffenden Mannschaft wird in sportlich korrekter Form aufgefordert, auf seine Mannschaft einzuwirken, um das Spiel fortzusetzen.

      b) Diese Aufforderung erfolgt üblicherweise mit einer Fristsetzung (in der Regel 5 Minuten) und der Ankündigung der Konsequenzen eines Spielabbruchs.

      c) Bei Nichtbeachtung dieser Anweisung des Schiedsrichters seitens des Kapitäns kann eine Verwarnung ausgesprochen werden.

      d) Andernfalls ist es ratsam, abzuwarten und entsprechend zu handeln, je nach den Umständen.

    Untertitel:
    Wie aus etwas "Falschem" trotzdem etwas "logisch Richtiges" werden kann


    Obwohl Deine Frage eigentlich recht einfach klingt, ist die Antwort gar nicht so einfach. Vor allem weil in diesem Zusammenhang oft mit Begrifflichkeiten um sich geworfen wird und diese dann auch noch falsch genutzt werden.

    Wer das Ganze dann mal in Fussballjuristendeutsch haben möchte, dem emfehle ich diese Vorlesung an der Uni Köln von Alex Feuerherd (Collinas Erben) / Prof. Dr. Jan F. Orth (Universität Köln) / Sascha Stegemann (DFB-Schiedsrichter) [Der Schiedsrichter im Sportrecht]


    Ich beginne a malmit der Auffrischung von Basiskenntnissen (Schiri-Anwärterlehrgang erste Unterrischteeinheit)

    1. Was nimmt der SR (in Folge gilt SR für das gesamte Team) wahr
    2. wie beurteilt der SR das Wahrgenommene
    3. Welche Entscheidung ist auf Basis von 1. und 2. nach Regelwerk zui treffen

    Achtung: und jetzt wird´s Regeltheoretisch

    Umgangssprachlich wird immer von einer "Fehlentscheidung" gesprochen. Dabei ist in den meisten Fällen die Entscheidung (per se) richtig, steht sie doch erst am Ende des vorgenannten Prozesses.


    Hierzu ein Beispiel:

    Wird viel zu häufig falsch verstanden.


    Der SR begeht immer dann eine Regelverstoß, wenn die Entscheidung nicht zur Ableitung seiner Wahrnemung und Beurteilung passt.


    Hierzu die passende Erklärung aus dem Spoilerbeispiel:

    • SR behauptet Ball war -aus siener Perspektive und seine Wahrnehmung nach- im Tor obwohl er die Torlinie nicht überschritten hatte: Ergbnis: Falsche Wahrnehmung, Entscheidung aufgrund Wahrnehmung richtig, kein Regelverstoß.
    • SR hat den Ball klar vor der Torlinie wahrgenommen und entscheiodet dennoch auf Tor: Ergebnis: Richtige Wahrnehmung und Fehlentscheidung sowie Regelverstoß.
    • Sonderfall: SR wendet eine Regel faslch oder nicht an, weil er sie nicht (richtig) kennt (Klassiker: GR-Karte in Jugenspielen): Ergebnis Richtige Wahrnehmung und Fehlentscheidung wegen Regel(un)Kenntniss sowie Regelverstoß. Folgen für den SR jedoch geringer das keine Absicht.





    Das würde im Umkehrschluss implizieren, dass jeder nicht schnell ausgeführte Freistoß mit Mauer angepfiffen werden müsste.

    Schlecht von mir ausgedrückt.

    Richtg muss es heissen: Durch die schnelle Freistoßausführung verzichtet der Schütze auf die Einhaltung der Freistoßabstandsregel. Wobei "SCHNELL" nicht genau definiert ist. Die Verteidiger haben den Freistoßabstand selbständig herzustellen, der SR korrigiert nur (wenn otwendig)

    Die Freistoßabstandsregel ist keine MUSS Bestimmung, hier ist parallel auch die Vorteilsregel für den Schützen (die Ausführende Mannschaft ) anzuwenden.


    Und nochmal, damit es klar ist:

    Für die Spielfortsetzung beim Freistoß ist der Pfiff grundsätzlich zunächst einmal nicht erforderlich.

    Es stellt sich hierbei auch die Frage, wann die Mauer die vorgeschriebene Distanz nicht einhalten muss?

    Wenn der Schütze bei schneller (nicht genau definiert) Freistoßausführung auf den Abstand verzichtet.


    Die Grundregel ist ja, das ein Freistoß nicht angepfiffen werden muss!

    (wie am WE bei mir passiert)


    Der Schiedsrichterpfiff ist zwingend:


    • zur Fortsetzung des Spiels:

    • bei Freistössen, wenn die Mauer die vorgeschriebene Distanz einhalten muss,

    Ich ergänze mal, weil einiges sich aus anderen Regeln ableitet.
    Da ich ein Fan der schnellen Freistoßausführung -gerade in Strafraumnähe- bin habe ich diese Ableitungen inzwischen auswendig parat:


    Freistoß muss angepfiffen werden wenn:

    • In der Unterbrechung eine Auswechselung erfolgte (leitet sich ab aus Regel 3) Setzt voraus das der SR diese zulässt
    • Eine Disziplinarstrafe erteilt wurde (Siehe Disziplinarstrafen Regel 12) Achtung: Nur wenn der SR diese erteilt hat - Bei schneller Freiistoßausführung kann er dies auch in der nächsten Unterbrechung nachholen
    • Der SR den Mauerabstand korrigiert (merke der Schütze darf dies vom SR fordern)
    • Der SR die schnelle freistoßausführung aus anderen Gründen (bspw. Verletzungsbehandlung) nicht zulässt. (Allgemeines Recht des SR Regel 5)

    Wie auch immer die Frage nach der Betreuungspflicht beantwortet wird und welches Regelwerk dafür herangezogen werden kann.

    Die Frage, die ich bereits zu Anfang meiner Beiträge gestellt habe ist immernoch nicht beantwortet:

    Ist der Schiri überhaupt für die Durchsetzung dieser Regel zuständig?

    Nach Wortlaut der Jugendordnung wäre es eigentlich die Pflicht der Mannschaft, nicht (mehr weiter) zu spielen, wenn sie keine Aufsichtsperson (mehr) haben

    Wobei man von den Kids kaum erwarten kann ausreichende Kenntniss über den Sachverhalt zu haben wenn überhaupt keine Aufsichtsperson da ist.


    oder wie ich es in einem Fall selbst erlebt habeselbst erlabt habe

    Die Aufsichtsperson nach dem IRV wutschnaubend die Sportanlage verlässt und die Kids (Altersgruppe 15 Jahre) alleine lässt.

    Was mich allerdings verblüfft ist, das die beiden HFV´s einen nahezu gleichlauitenden Wortlaut in der Jugendordnung haben.


    Bleibt letztlich folgende Frage:

    Welche Verantwortung hat der SR und ist es seine Auifgabe dieser Regel der Jugendordnung Geltung zu verschaffen.

    In Hamburg darf ein Spiel weder begonenn noch fortgesetzt werden wenn diese Aufsichtsperson nicht im Innenraum verfügbar ist (PiPi Pause mal ausgenmommen) Damit dann auch jeder SR adas weis gibt es einen Hinweis in den "Verbindlichen Anweisungen für SR". Das ist soetwas wie eine Zusammenfassung aller Regeln die in irgendwelchen Dokumenten stehen und für SR relevant sind.

    Klingt für mich eher so, dass das Spiel trotzdem weitergehen kann, aber der SR es melden sollte, damit dann ggfs. eine Strafe erfolgt.

    Wenn Du hier die Jugendordnung des Hamburger FV Zitierst (Anm. Hessen wird genau so abgekürzt) dann hast Du genau den Passusu gefunden den ich meine.

    Und Ja, klingt so, aber ich kennne persönlich inzwischen 2 Spielabbrüche wegen IRV Trainer (und Aufsichtsperson - bei einer war ich als SR Coach dabei und bei beiden auch bei der Verhandlung) bei denen der Spielabbruch in der Verhandlung als gerechtfertigt wurde und der Verein zusätzlich sanktioniert wurde.

    Es gibt sogar( die leider nirgedwo nieedergeschriebene Anweisung) an den SR der bei von einem IRV betroffenen Mannschaft dieser die Möglichkeit zu geben eine volljährige Aufsichtsperson zuu bennenen, die im Spielbericht zusätzlich nagetragen werden muss. Spiel wird dazu für max 5 min unterbrochen. Wird keine Aufsichtsperson gefunden ist das Spiel zu ende.


    Wenn der SR die Weiterführung des Spiels konsequent unterbinden sollte, sobald eine Aufsichtsperson fehlt, wäre 4. ja hinfällig.

    Dazu muss man den HFV kennen. Derartige dinge stehen immer dann in irgendwelchger Ordnung wenn zusätzlich zu Spiel und Wettbewerbsstrafen auch noch Verwaltungtsstrafen gegen den Verein verhängt werden können. Betrifft aber m.K.n. nicht den IRV sondern generelle Verstöße gegen Reisen oder Training ohne Aufsichtsperson.

    Wenn die Person nicht verfügbar ist, ist das SPiel zu Ende, wenn kein Ersatz da ist.


    Ja, das steht tatsächlich in (zumindest einer, die ich kenne) DfgBest.


    Aber welche Regelgrundlage, die für dich als SR verbindlich ist (und genau das ist hier die Frage), beendest du das Spiel.

    Die eigentliche Frage ist doch: Wer trägt die Verantwortung für die Umsetzung dieser Regel und wer hat die Aufgabe, sie zu kontrollieren, durchzusetzen oder sanktionieren?


    Was mich allgemein stört, ist, dass in allen möglichen Verbands- oder Kreisregularien irgendwo irgendetwas zum Spiel-, Trainings- oder Wettkampfbetrieb steht. Es gibt verschiedene, leider teilweise auch nur mündliche und in einer "common sense" Überlieferung weitergegebene Anweisungen.


    Da bin ich dann wieder voll bei BestRefinTown, der das schon seit gefühlten Ewigkeiten kritisiert.

    Irgendwo steht irgendwas - nur damit irgendwo irgendetwas zu irgendeinem Thema steht. Aber es steht in den seltensten Fällen geschrieben, wer diese Regel kontrollieren soll, wer die Verantwortung für ihre Umsetzung trägt und wer diese Regel mit welchen Konsequenzen umsetzen muss.

    Ich würde zumindest das Spiel dann in der nächsten Unterbrechung so lange anhalten

    Das sei Dir ja zugestanden. Nur geht es @Manfred ja darum, ob dies im Verantwortungsbereich des SR liegt diese Regularien auch durchzusetzen und im Zweifel womöglich haftbar gemacht zu werden.


    Die Frage stellt sichg bei Deiner "Lösung" nämölich spätestens dann, wenn das Ergebnis Deiner "klärung" ist, das diese Person nicht mehr -aus welchem Grund auch immer . verfügbar ist.