Beiträge von SixthSCTF

    Untertitel:
    Wie aus etwas "Falschem" trotzdem etwas "logisch Richtiges" werden kann


    Obwohl Deine Frage eigentlich recht einfach klingt, ist die Antwort gar nicht so einfach. Vor allem weil in diesem Zusammenhang oft mit Begrifflichkeiten um sich geworfen wird und diese dann auch noch falsch genutzt werden.

    Wer das Ganze dann mal in Fussballjuristendeutsch haben möchte, dem emfehle ich diese Vorlesung an der Uni Köln von Alex Feuerherd (Collinas Erben) / Prof. Dr. Jan F. Orth (Universität Köln) / Sascha Stegemann (DFB-Schiedsrichter) [Der Schiedsrichter im Sportrecht]


    Ich beginne a malmit der Auffrischung von Basiskenntnissen (Schiri-Anwärterlehrgang erste Unterrischteeinheit)

    1. Was nimmt der SR (in Folge gilt SR für das gesamte Team) wahr
    2. wie beurteilt der SR das Wahrgenommene
    3. Welche Entscheidung ist auf Basis von 1. und 2. nach Regelwerk zui treffen

    Achtung: und jetzt wird´s Regeltheoretisch

    Umgangssprachlich wird immer von einer "Fehlentscheidung" gesprochen. Dabei ist in den meisten Fällen die Entscheidung (per se) richtig, steht sie doch erst am Ende des vorgenannten Prozesses.


    Hierzu ein Beispiel:

    Wird viel zu häufig falsch verstanden.


    Der SR begeht immer dann eine Regelverstoß, wenn die Entscheidung nicht zur Ableitung seiner Wahrnemung und Beurteilung passt.


    Hierzu die passende Erklärung aus dem Spoilerbeispiel:

    • SR behauptet Ball war -aus siener Perspektive und seine Wahrnehmung nach- im Tor obwohl er die Torlinie nicht überschritten hatte: Ergbnis: Falsche Wahrnehmung, Entscheidung aufgrund Wahrnehmung richtig, kein Regelverstoß.
    • SR hat den Ball klar vor der Torlinie wahrgenommen und entscheiodet dennoch auf Tor: Ergebnis: Richtige Wahrnehmung und Fehlentscheidung sowie Regelverstoß.
    • Sonderfall: SR wendet eine Regel faslch oder nicht an, weil er sie nicht (richtig) kennt (Klassiker: GR-Karte in Jugenspielen): Ergebnis Richtige Wahrnehmung und Fehlentscheidung wegen Regel(un)Kenntniss sowie Regelverstoß. Folgen für den SR jedoch geringer das keine Absicht.





    Das würde im Umkehrschluss implizieren, dass jeder nicht schnell ausgeführte Freistoß mit Mauer angepfiffen werden müsste.

    Schlecht von mir ausgedrückt.

    Richtg muss es heissen: Durch die schnelle Freistoßausführung verzichtet der Schütze auf die Einhaltung der Freistoßabstandsregel. Wobei "SCHNELL" nicht genau definiert ist. Die Verteidiger haben den Freistoßabstand selbständig herzustellen, der SR korrigiert nur (wenn otwendig)

    Die Freistoßabstandsregel ist keine MUSS Bestimmung, hier ist parallel auch die Vorteilsregel für den Schützen (die Ausführende Mannschaft ) anzuwenden.


    Und nochmal, damit es klar ist:

    Für die Spielfortsetzung beim Freistoß ist der Pfiff grundsätzlich zunächst einmal nicht erforderlich.

    Es stellt sich hierbei auch die Frage, wann die Mauer die vorgeschriebene Distanz nicht einhalten muss?

    Wenn der Schütze bei schneller (nicht genau definiert) Freistoßausführung auf den Abstand verzichtet.


    Die Grundregel ist ja, das ein Freistoß nicht angepfiffen werden muss!

    (wie am WE bei mir passiert)


    Der Schiedsrichterpfiff ist zwingend:


    • zur Fortsetzung des Spiels:

    • bei Freistössen, wenn die Mauer die vorgeschriebene Distanz einhalten muss,

    Ich ergänze mal, weil einiges sich aus anderen Regeln ableitet.
    Da ich ein Fan der schnellen Freistoßausführung -gerade in Strafraumnähe- bin habe ich diese Ableitungen inzwischen auswendig parat:


    Freistoß muss angepfiffen werden wenn:

    • In der Unterbrechung eine Auswechselung erfolgte (leitet sich ab aus Regel 3) Setzt voraus das der SR diese zulässt
    • Eine Disziplinarstrafe erteilt wurde (Siehe Disziplinarstrafen Regel 12) Achtung: Nur wenn der SR diese erteilt hat - Bei schneller Freiistoßausführung kann er dies auch in der nächsten Unterbrechung nachholen
    • Der SR den Mauerabstand korrigiert (merke der Schütze darf dies vom SR fordern)
    • Der SR die schnelle freistoßausführung aus anderen Gründen (bspw. Verletzungsbehandlung) nicht zulässt. (Allgemeines Recht des SR Regel 5)

    Wie auch immer die Frage nach der Betreuungspflicht beantwortet wird und welches Regelwerk dafür herangezogen werden kann.

    Die Frage, die ich bereits zu Anfang meiner Beiträge gestellt habe ist immernoch nicht beantwortet:

    Ist der Schiri überhaupt für die Durchsetzung dieser Regel zuständig?

    Nach Wortlaut der Jugendordnung wäre es eigentlich die Pflicht der Mannschaft, nicht (mehr weiter) zu spielen, wenn sie keine Aufsichtsperson (mehr) haben

    Wobei man von den Kids kaum erwarten kann ausreichende Kenntniss über den Sachverhalt zu haben wenn überhaupt keine Aufsichtsperson da ist.


    oder wie ich es in einem Fall selbst erlebt habeselbst erlabt habe

    Die Aufsichtsperson nach dem IRV wutschnaubend die Sportanlage verlässt und die Kids (Altersgruppe 15 Jahre) alleine lässt.

    Was mich allerdings verblüfft ist, das die beiden HFV´s einen nahezu gleichlauitenden Wortlaut in der Jugendordnung haben.


    Bleibt letztlich folgende Frage:

    Welche Verantwortung hat der SR und ist es seine Auifgabe dieser Regel der Jugendordnung Geltung zu verschaffen.

    In Hamburg darf ein Spiel weder begonenn noch fortgesetzt werden wenn diese Aufsichtsperson nicht im Innenraum verfügbar ist (PiPi Pause mal ausgenmommen) Damit dann auch jeder SR adas weis gibt es einen Hinweis in den "Verbindlichen Anweisungen für SR". Das ist soetwas wie eine Zusammenfassung aller Regeln die in irgendwelchen Dokumenten stehen und für SR relevant sind.

    Klingt für mich eher so, dass das Spiel trotzdem weitergehen kann, aber der SR es melden sollte, damit dann ggfs. eine Strafe erfolgt.

    Wenn Du hier die Jugendordnung des Hamburger FV Zitierst (Anm. Hessen wird genau so abgekürzt) dann hast Du genau den Passusu gefunden den ich meine.

    Und Ja, klingt so, aber ich kennne persönlich inzwischen 2 Spielabbrüche wegen IRV Trainer (und Aufsichtsperson - bei einer war ich als SR Coach dabei und bei beiden auch bei der Verhandlung) bei denen der Spielabbruch in der Verhandlung als gerechtfertigt wurde und der Verein zusätzlich sanktioniert wurde.

    Es gibt sogar( die leider nirgedwo nieedergeschriebene Anweisung) an den SR der bei von einem IRV betroffenen Mannschaft dieser die Möglichkeit zu geben eine volljährige Aufsichtsperson zuu bennenen, die im Spielbericht zusätzlich nagetragen werden muss. Spiel wird dazu für max 5 min unterbrochen. Wird keine Aufsichtsperson gefunden ist das Spiel zu ende.


    Wenn der SR die Weiterführung des Spiels konsequent unterbinden sollte, sobald eine Aufsichtsperson fehlt, wäre 4. ja hinfällig.

    Dazu muss man den HFV kennen. Derartige dinge stehen immer dann in irgendwelchger Ordnung wenn zusätzlich zu Spiel und Wettbewerbsstrafen auch noch Verwaltungtsstrafen gegen den Verein verhängt werden können. Betrifft aber m.K.n. nicht den IRV sondern generelle Verstöße gegen Reisen oder Training ohne Aufsichtsperson.

    Wenn die Person nicht verfügbar ist, ist das SPiel zu Ende, wenn kein Ersatz da ist.


    Ja, das steht tatsächlich in (zumindest einer, die ich kenne) DfgBest.


    Aber welche Regelgrundlage, die für dich als SR verbindlich ist (und genau das ist hier die Frage), beendest du das Spiel.

    Die eigentliche Frage ist doch: Wer trägt die Verantwortung für die Umsetzung dieser Regel und wer hat die Aufgabe, sie zu kontrollieren, durchzusetzen oder sanktionieren?


    Was mich allgemein stört, ist, dass in allen möglichen Verbands- oder Kreisregularien irgendwo irgendetwas zum Spiel-, Trainings- oder Wettkampfbetrieb steht. Es gibt verschiedene, leider teilweise auch nur mündliche und in einer "common sense" Überlieferung weitergegebene Anweisungen.


    Da bin ich dann wieder voll bei BestRefinTown, der das schon seit gefühlten Ewigkeiten kritisiert.

    Irgendwo steht irgendwas - nur damit irgendwo irgendetwas zu irgendeinem Thema steht. Aber es steht in den seltensten Fällen geschrieben, wer diese Regel kontrollieren soll, wer die Verantwortung für ihre Umsetzung trägt und wer diese Regel mit welchen Konsequenzen umsetzen muss.

    Ich würde zumindest das Spiel dann in der nächsten Unterbrechung so lange anhalten

    Das sei Dir ja zugestanden. Nur geht es @Manfred ja darum, ob dies im Verantwortungsbereich des SR liegt diese Regularien auch durchzusetzen und im Zweifel womöglich haftbar gemacht zu werden.


    Die Frage stellt sichg bei Deiner "Lösung" nämölich spätestens dann, wenn das Ergebnis Deiner "klärung" ist, das diese Person nicht mehr -aus welchem Grund auch immer . verfügbar ist.

    in euren Durchführungbestimmungen?

    Genau das ist die Herausforderung.

    Die Dfgbest sind da tatsächlich mal wieder "Tante Verbandsspezifisch" und - so durfte ich inzwischen feststellen - sogar "Onkel Kreisspezifisch"


    Sie gehen von

    • quasi unerheblich ist nicht unsere Baustelle
    • bis hin zur zwingenden Anwesenheit einer volljährigen Aufsichtsperson mit der Konsequenz des Spielabbruchs bzw. nicht Anpfiffs/Spielausfalls.


    Darüber hinaus ist es in einigen Verrbänden sogar so, das dies nicht über die DfgBest, sondern über die Jugendordnung geregelt ist.


    Ich weis, da sehen wir Schiries eher selten rein aber vielleicht lohnt sich einmal auch der Blick in die Jugendordnung des Verbandes.


    Ich denke aber inzwischen, das dies nicht die Baustelle des SR ist. So lange ein MV Vorort ist, der für mich als SR alle Organisatorischen Dinge klären kann ist das Thema der Aufsichtsperson eine Baustelle des jeweilligen Vereins. Es sein denn man schreibt uns Schiries dies über offizielle Regularien dies ins Pflichenheft.


    • Regel 14 – Strafstoss: [,,,] Vergehen von Feldspielern werden nur geahndet, wenn sie den Ausgang des Strafstosses beeinflussen.

    Kannst Du das mal etwas konkretisieren:

    Beispiel:Mitspieler des Schützen steht im Strafraum,

    1. der Strafstoß wird direkt verwandelt. OK, Tor. (Das haben wir bisher oft auch so gemacht obwohl es nicht dem Wortlaut der Regel entsprach.
    2. der im Strafraum stehende Spieler kann den vo,m TW abgewehrten ball/ dem vom Pfosten abprallenden ball ins Tor schiessen. Habe ich bisher immer abgepfiffen, weil der Torschütze aus seiner Regelübertretung einen Vorteil zieht.

    Wie ist die Regeländerung nun gemeint: bezieht die sich nur auf den Strafstoß als solches (analog zur Regel "wenn die wirkung eingetreten ist") wie im Fall 1 oder auch auf die unmittelbar folgende Situation eines nicht sofort/direkt verwandelten Strafstoßes (Beispiel Fall 2)?

    Und Du scheinst mein Argument nicht zu verstehen.

    Ich denke @KozKalanndok Das Deine Argumente hier sehr wohl verstanden wurden. Die Lösung die hier gefunden wurdfe ist nicht ideal und wohl eher vorübergehend bis es eine bessere gibt.

    Ich erkläre das mal etwas verständlicher anhand eines Alltagsproblems:

    Also, stell dir vor, du sitzt da mit drei quengelnden Kindern um einen Tisch voller Pizza. Die erste Tragödie beginnt, als du feststellst, dass plötzlich vier Stücke hast und drei hungrige Mäuler zu stopfen sind die auch noch eifersüchtig werden wenn einer mehr bekommt als der andere. Panik bricht aus. Du könntest natürlich ein viertes Kind aus dem Hut zaubern, aber das ist nicht wie Hokus Pokus, das dauert seine Zeit, und bis dahin ist die Pizza schon kalt. Also musst du zu den altbewährten Zaubertricks greifen und versuchen, vier Stücke auf drei Kinder zu verteilen.


    Aber Moment mal, es wird noch schlimmer! Denn nicht alle Kinder haben die gleichen Geschmäcker. Eins ist gegen Käse allergisch, das andere gegen Salami. Jetzt musst du nicht nur die Stücke gleichmäßig verteilen, sondern auch sicherstellen, dass jeder sein bevorzugtes Stück bekommt. Das ist ungefähr so einfach wie Jonglieren mit Pudding - eine echte Herausforderung!


    Und warum das Ganze? Weil, nun ja, wenn die Pizza nicht aufgegessen wird, droht anscheinend schlechtes Wetter und der Fußballplatz wird gesperrt. Ja, richtig gehört! Die Zukunft des lokalen Fußballs hängt von der korrekten Verteilung von Pizza ab. Wer hätte gedacht, dass das Schicksal eines ganzenLadesverbandes von einem Pizzastück abhängt?

    Also, während du versuchst, diese verrückte Situation zu jonglieren, betest du inständig, dass das vierte Kind bald auftaucht und diese Pizza-Politik endlich beendet.


    Bis dahin bleibt es eine wahre Pizza-Party des Chaos!

    In dem inhomogenem Kosmos Schiedsrichterwesens ist das Thema Motivation und Wertschätzung von entscheidender Bedeutung, und es bedarf einer differenzierten Betrachtung dieser Aspekte. Die Schiedsrichtergemeinschaft ist von einer bemerkenswerten Vielfalt geprägt und keinesfalls homogen.


    Es wäre ein grober Fehler, Wertschätzung einzig und allein auf den monetären Bereich zu beschränken, auch wenn zweifellos die Aufwandsentschädigung eine wichtige Rolle spielt. Doch ist sie für jeden Einzelnen nicht in gleichem Maße ausschlaggebend.


    Es ist daher unabdingbar, den Bereich der Anerkennung und Wertschätzung genauer zu durchleuchten.

    Kürzlich habe ich im Rahmen eines Auftrags eine Gruppe von etwa 200 Schiedsrichtern genauer untersucht, um ihre Motivationsprozesse zu ergründen. Die Ergebnisse waren nicht sonderlich überraschend, aber dennoch aufschlussreich:

    Es zeigt sich, dass Menschen ihre Motivation aus verschiedenen Quellen schöpfen. Eine eindeutige Zuordnung zu einer einzigen Motivationsquelle gestaltet sich daher als schwierig.


    Des Weiteren zeigt sich, dass die Motivation und die damit verbundene notwendige Wertschätzung stark von der Altersgruppe abhängen. Insbesondere monetäre Wertschätzung dominiert in den Altersgruppen von 14 bis 25 Jahren. In dieser Lebensphase spielt die finanzielle Entlohnung oft eine herausragende Rolle bei der Motivation, sich als Schiedsrichter zu engagieren.

    Es ist nicht verwunderlich, dass die Motivation in der Regel durch ein zentrales Leitmotiv geprägt ist, das mit zusätzlichen Motiven verbunden ist, die mal stärker und mal schwächer ins Gewicht fallen.


    Erklärende Anmerkungen zu nebenstehender Ergebnisübersicht:


    Wie immer bei derartigen Auswertungen handelt es sich hier um eine Einteilung in Gruppen die sich ais der Befragung herauskristallisierten. Sie ist natürlich keineswegs so Trennscharf wie hier dargestellt es ist immer eine Gratwanderung zwischen Aussagekrft und Granulation.

    1. Die beschriebene "Persona" soll eine ungefähre Vorstellung davon vermitteln von welcher Lebensabschnittsgruppe und welche Lebens/ Schiriorientierung diese Gruppe repräsentiert.
    2. Die Altersgruppen sind ebenfalls nicht ganz trennschrf, sie bilden in erster Linie einen in deutschland üblichen demografischen Lebensabschnitt ab.
    3. Wie zu erwarten rückt die materielle Wertschätzung/Motivation (instrumentelle Motivation) ab einem Alter von 25 Jahren zunehmend mehr in den Hintergrund. Stadionkarte und ein neues SR-Trikot werden hier wesentlich mehr in den Vordergrund gestellt als die moetäre Vergütung in der Grzuppe U-25
    4. Die Untersuchung umfasste etwas über 200 Schiedsrichter als 2 Schiedsrichterkreisen wobei darauf geachtet wurde einen repräsentativen Alters- und Sozialquerschnitt abzubilöden.


    Für diejenigen, die mit den Begrifflichkeiten nur wenig anfangen können habe ich am Ende eine Tabelle angehängt, die die grundsätzlichen Begrifflichkeiten erklärt und sie in das Gefüge der untersuchten Schiedwrichtergruppe übersetzt.


    Mein Lieber zettelbox

    Ich gllaube, Du bist jemand, der nur wegen der Provokatiobnen, die Du hier ständig gegenüber diversen Forenmitglöiedern duzrhführen möchtest und an denen Du offensichtlich Deinen persönlichen Spaß hast

    • Ziutate aus dem Zusammenhang reist.
    • Kommentare absichlich falsch verstehs oder verdrehst.


    Es wird langsam mal Zeit, das Du damit aufhörst, denn Du gehörst zu denen, weswegen auch Manfred keine Lust hat das Forum weiter fortzuführen.


    Das mal nebenbei


    und nun zurück zum Thema:


    Niemand hat gesagt, das jemand einen Job bekommt, ohne die nötige Qualifikation zu haben.


    Ich habe lediglich dargelegt, das eine Quoptenregelung dazu führt, das eben nicht der Qualifizierteste den Job bekommt sondern derjenige, der dazu beiträgt, das die Quote erfüllt wird.

    Falls Du das nicht mitbekommen hast, ist dies bspw.

    • in vielen Branchen
    • im öffentlichem Dienst
    • in der Besetzung von Listenplätzen in der Pllitik
    • bei der Vergabevon Ministerposten
    • in der Stellenbesetzung allgemein


    bereits der Fall ist, weil man sich sonst als Arbeitgeber ständig irgebndwo rechtfertigen muss.


    Darüber hinasu kann ich keinen Esel zum Rennpferd machen. Daher reichen eben nicht 16 Schiedswrichterinnen, die ich perfekt ausbilde, wenn ich nur ein Potential von 16 habe. (liegt in der Natur der Sache)


    Und nun wäre es gut - lieber zettelbox wenn - Du endlich diene persönlichen Fehden und polemische Verdrehungen einstellst und Dich sachlich mit Argumenten auseinanderesetzt, anstatt hier ständig irgendwelche Wertgeschätzen Kollegen mit Deinen "argumenten ad hominem" anzugreifen


    Sorry Liebe Mods, das geht mir schon eine ganze Weile auf den Keks und musste mal gesagt werden.

    Es ist....


    der krampfhafte Versuch des DFB unbedingt einer ideologisch geprägten Mainstream-Quotenregelung zu folgen.


    Wenn ich...

    • operiert werden muss, möchte ich den BESTEN Chirurgen haben den es gibt. Und nicht jemanden, der wegen einer Frauen-/Ethnien-Behinderten oder sonst einer Quote den Job bekommen hat.
    • vor Gericht muss möchte ich den BESTEN Anwalt haben den es gibt. Und nicht jemanden, der wegen einer Frauen-/Ethnien-Behinderten oder sonst einer Quote den Job bekommen hat.
    • einen Ministerposten besetzen muss, möchte ich den BESTEN Minister haben den es gibt. Und nicht jemanden, der wegen einer Frauen-/Ethnien-Behinderten oder sonst einer Quote den Job bekommen hat.
    • wenn ich mit dem Flugzeug unterwegs bin, möchte ich den BESTEN Piloten haben den es gibt. Und nicht jemanden, der wegen einer Frauen-/Ethnien-Behinderten oder sonst einer Quote den Job bekommen hat.
    • in einem Unternehmen arbeite bei dem ein Vorstandsposten zu besetzen ist, dann möchte ich den BESTEN Vorstand haben den es gibt. Und nicht jemanden, der wegen einer Frauen-/Ethnien-Behinderten oder sonst einer Quote den Job bekommen hat.
    • die Bremsen an meinem Auto reparieren muss, dann will ich den BESTEN Bremsenmonteur haben den es gibt. Und nicht jemanden, der wegen einer Frauen-/Ethnien-Behinderten oder sonst einer Quote den Job bekommen hat.
    • usw.


    Ich möchte, das immer der Beste verfügbare für einen Job ausgewählt wird und nicht jemand der wegen ideologischer Quoten weniger qualifiziert ist.

    Mir ist schon klar, das ich mir damit die politisch ideologische Mainstream Hetze auf mich ziehe, aber denkt mal darüber nach, wenn...

    • ihr auf dem OP-Tisch liegt und der Chirurg euch sagt, das er keine Ahnung hat wie man euren Doppelten Kreuzbandriss behandelt und den Job wegen einer Quote bekommen hat?
    • ihr in den Urlaubsflieger einsteigt und der Flugzeugführer als Quotenkapitän kaum richtig englisch kann?
    • das Thema mit einem Wirtschaftminister, der nicht weis was eine Insiovenz ist führe ich nicht weiter aus
    • eure Werksatt sich für das Bremsenversagen mit den Worten etnschuldigt, das sie dem Monteur wegen Quote einstellen mussten.
    • ... ihr diese Thema beliebig in eurem Altagsleben fortsetzt.

    Ich möchte klarstellen, das
    Frauen, andere Ethnien oder Religionen, Männer, Behinderte, Schwule, Lesben, Migranten usw. per se weder besser noch schlechter sind als andere Menschen. Jedoc darf die Qualifikation nicht aus einer Ideologie heraus um dieses Merkmal erweiter werden nur um irgendwelche Quoten zu erfüllen.


    Laut einer Pressemeldung der Sportschau setzt sich der DFB selbst eine Frauenquote von 30% in der Führungsetage.

    Der DFB weist in seiner Mitgliederstatistik 2023 bei einer Gesamtmigliederzahl von ~7,4 mio etwa 1,7 Mio weibliche Mitglieder aus. Diese Mitgliederstatistik soll zwar zwar gem. Pressemeldung des Deutschlandfunks eine systemische und relevante Ungenauigkeit haben -Schätzung des DLF nur etwa 600.000 Frauen und Mädchen -(anm. hat der DFB nicht zu verantworten liegt an politischen Entscheidungen der Vereine, siehe Artikel) aber selbst nach eingener Statistik des DFB gibt es nur eine Frauen-MITGLIEDER quote von etwa 16%.


    Bei den Referees ist die Diskrepanz noch größer

    In der Einsatzstatistik der Schiedsericher des DFB für die Saison 21/22 stehen 1600 weiblichen Schiedsrichterinnen etwa 44.000 männliche Kollegen gegenüber. Das sind nur ~3,5% Schiedsrichterinnen gemesen an der Gesamtschiedsrichterzahl.


    Das ist nun zunächst einmal nur simple Statistik, aber es ist das Ausgangspotential für die Referees die in den höchsten Ligen zum Einsatz kommen sollen.

    Kommen wir zu den Leistungsdaten:


    Was die fachliche Qualifikation betrifft halte ich männliche ubnd weibliche Rewferees für duchaus gleichwertig (Regelkunde, Regelauslegung etc.). Aber Achtung: (für die Dipfelescheisser) Hier gibt es in beiden Fällen eine Gauß-Normalverteilung die einen Anteil von wenigen Hochqualifizierten einer großen Anzahl von Mittelqualifizierten gegenübersteht. Wir reden hier von der Kenntniss der Abseitsregel und dessen Anwendung sowie Effahrung in der Spielleitung (z.B.)

    Wenn hier (NUR) das beste 1% des Gesamtpotentails in den Profi Ligen zum Einsatz kommt/kommen soll gibt es bei dem Herren mit ~440 SR weit mehr als genug, bei den Frauen aber "nur" ~16 SR die zu diesem Potential gehören.


    Die physische Qualifikation sehe ich zunächst einmal unkritisch.

    Zwar liegt der Leistungsunterschied bei Spitzensportlern zwisschen Männern und Frauen bei etwa 10% was man vor allem auch in den Disziplinen Kraft und Ausdauer messen kann. Jedoch ist dieser Unterschied bei den Referees unerheblich so lange beim Frauenfußball auch weibliche Ref´s zum Eiinsatz kommen. Allerdings haben wir auch hier wieder mit dem Potential zu kämpfen denn wie bei den fachlichen Qualifikationen gibt es bei der Physis ebenfalls eine Gauß-Normalverteilung die dazu führt das (zumindest ein Teil) der Frauen-Refs die physischen Anforderungen an die von ihnen geleiteten Spiele nicht erfüllen (können)


    Resumee


    Die DFB-Praxis, Frauen Profiliga Spiele nur durch weibliche Refg´s leiten zu lassen führt dazu (das wird von den im Eingangsartikel genannten Kritikern richtig erkannt) das die Kriterien für die Spitzenligen insgesamt für weniger Qualifiziertes Potential durchlässiger ist.

    Jedoch ist diese Praxis für die langfristige Entwicklung von weiblichen Ref´s in diesem Fall ein guter weg.

    Wenn ich also einem Spieler einen Kniestrumpf verkaufe und den einfach "Schienbeinschoner" nenne, dann darf er damit spielen?

    Weil es wurde ja als Schienbeinschoner verkauft...

    Naja, soo einfach ist das in Deutschland nicht. Wir haben hier soetwas wie eine Produkthaftung des Herstellers, und wenn etwas als Schinbeinschützer verkauft wird, dann muss der auch schützen. (Ohne hier mal weiter in´s Detail zu gehen)


    Das Problem ist eher ein anderes:

    Wenn U17 oder U19 Spieler mit Schienbeinschonder auflaufen, die grade mal so lang wie eine Hand sind.

    Die Dinger gibt es ( genau so wie bspw. Tampons onder Kondome) in verschiedenen Größen und Abmessungen. Es sollte dabei klar sein, das der erwartete Schutz nur dann gegeben ist, wenn eine angemessene Größe verwendet wird. Bei falscher Verwendung ist diese Produkthaftung nämlich i.d.R. ausgeschlossen.


    Aber Schienbeinschoner vorhanden und fertig, alles andere scheint mir angesichts der schwammigen Formulierung zu schwierig.

    So wird es in der Schiedsrichterei überall ausgebildet und gehandhabt. Und da sind wir bei einem Problem, auf welches @ Manfred hier mal aufmerksam machen möchte. Ich habe als SR etwas zu kontrollieren, bei dem mir definitiv das nötige Fachwissen fehlt. Ich kann also nur überprüfen ob vorhanden oder nicht und muss selbst dann den Spieler spielen lassen wenn der (im Sinne der Regel) erwartete Schutz nicht oder nicht ausreichend vorhanden ist.



    In der Übertreibung liegt die Veranschaulichung:

    Irgendwann kommt irgendein Winkeladvokat auf die Idee, einen SR für eine Verletzung wegen mangelhafter/ungenügender Schienbeinschoner in die Verantwortung zu nehmen. Die "Universalregel" der Tatsachenfeststellung schützt den SR nämlich nicht vor Haftung wenn er offensichtlich (oder absichtlich) etwas falsch entscheidet (siehe Vorlesung an der Uni Köln von Sacha Stegemann)

    Und als Spielfortsetzung dann SR-Ball mit dem Torwart, also im Ergebnis fast das gleiche wie beim Stürmerfoul

    Ist es nicht....

    Abgesehen vom Ballbesitz.

    Aus einem Freistoß kann direkt ein Tor erzielt werden, aus einem SR Ball nicht.


    Darüber hinaus geht es hierbei auch um die konsequent richtige Regelanwendung, und diese ist IMMER unabhängig von irgendeiner Torentfernung.


    In einer anderen - und viel häufiger vorkommenden - Siituation hab ich mich selber oft gefragt "ob es doch egal ist"


    Es ist eben nicht egal:

    Um mich meinen Vorrednern anzuschliessen


    Und...

    ... es mal generell zusammenzufassen:

    Verbandsstrafen sind Maßnahmen, die durch ein Verbandsgericht (eine Vereisschiedsstelle denn ein Fussball Verband ist auch nur ein Verein) ausgesprochen werden. Dies ist ein Schiedsrichterforum. die Funktion eines Schiedsrichters hat NICHTS mit der Funktion eines Verbandsrichters oder der eines Sportgerichts zu tun.

    Wir haben hier zwar alle mehr oder weniger viel erfahrungen in Sportgerichtsverfahren, da wir alle merh oder weniger oft als Zeuge in Sportgerichtsverfahrend bereits geladen waren.


    • Aussagen zu Strafen sind für uns (um Manfred zu zitieren) reines Glaskugellesen. Was nicht bedeuten soll, das die Verbandsgerichte willkürlich handeln, sondern immer für den EINZELFALL und unter Berücksichtigung der Begleitumstände nach Anhörung von Zeugen entscheiden.
    • Die Landesverbände haben für bestimmte Vergehen i.d.R. eine art "Strafenregister".
    • Ob, wie lange und in welchem Umfang (welche Wettbewerbe) ein Spieler im Falle einer Spielsperre dann gesperrt ist hängt in der Tat dann vom Vergehen selbst ab. So ist es druchaus möglich, das ein Vergehen NUR zu einer Strafe für einen Wettbewerb fürt, ein anderes Vergehen in einem Freundschaftsspiel sich jedoch auf ALLE Wettbewerbe eines Fußballverbandes bezieht. Wie bereicht gesagt EINZELFALLENTSCHEIDUNG
    • Die Landesverbände haben zwar ähnliche, aber dennoch unterschiedliche "Strafregister" und auch deren Anwendung differiert zudem noch auf der Kreisebene.
    • Es gibt KEINE zwei Vergehen, die absolut gleich sind, sie sind immer nur ähnlich. "Tritt gegen´s Schienbein" ist eben nicht gleich "Tritt gegen´s Schienbein" auch wenn´s für das Spiel selbst erst einmal den Roten Karton gegeben hat.
    • Wir greifen GRUNDSÄTZLICH keiner Sportgerichtsverhandlung vor, auch wenn einige von uns bereits reichlich Sportgerichtserfahrung haben oder auch in diesen Gremien selbst tätig sind.