Das Regelwerk selbst führt Ausrüstungsgegenstände auf, die nicht in der Aufzählung enthalten sind, woraus ich schließe, dass die Aufzählung keineswegs abgeschlossen ist.
Beispielsweise führt es aus, welche Farbe Unterziehhemden, -hosen oder Stutzenbänder haben müssen, ohne dass diese in der erlaubten oder vorgeschriebenen Ausrüstung aufgeführt wären.
Ebenso wird beschrieben wie getragene Kopfbedeckungen, die explizit keine Torhütermützen sind, beschaffen sein müssen. Diese Ausführungen wären überflüssig, wenn zusätzliche Ausrüstung auf Schutzgegenstände, Brillen und Torhütermützen beschränkt wäre.