Beiträge von Nemata

    Kann mir das jemand auf juristischer Ebene erläutern?


    Einstellung des Verfahrens heißt, dass kein Urteil gesprochen wurde?


    In dem Artikel ist von "fahrlässigem Handeln" die Rede, was ja nicht die Bezeichnung für einen Straftatbestand ist. Ist der Artikel einfach ungenau?

    Spekulieren hilft natürlich nicht, aber da das Gericht eben keinen Vorsatz gesehen hat, sollten wir uns zumindest fragen dürfen, ob die Teilnahme an einem Fußballspiel nicht dazu führt, dass man sich mit dem Risiko einer Verletzung einverstanden erklärt, und ob eine Verletzung im Ohr durch die Pfeife des Schiedsrichters nicht dazu gehört.

    Wenn du bei einem Freistoß ankündigst, dass er erst auf Pfiff freigegeben ist, und der Spieler ihn trotzdem vorher ausführt, ist das zwingend zu verwarnen.


    Wenn der Pfiff zwar für die Spielfortsetzung erforderlich ist, ich das jedoch nicht kommuniziert habe, belasse ich es bei Wiederholung der Spielfortsetzung.

    Warum dürfen Gastronomen kein Hygiene Konzept vorlegen und dann öffnen?


    Das ist zwar eine berchtigte Frage, aber kein Argument in der hier geführten Diskussion.


    Nur weil ein anderes (möglicherweise schwerwiegenderes) Problem besteht, ist das schließlich kein Grund sich nicht um die Lösung des ersten Problems zu kümmern.

    Gerecht wäre es vielleicht, wenn man die Anzahl der benötigten Spiele anteilig anrechnet, also quasi die geforderte Anzahl (ca.) halbiert, weil die Saison ungefähr halb gespielt wurde.

    [...]

    Ich habe schon lange meine Mindestzahl an Spielleitungen und auch die Zahl an Sitzungen, man belohnt jetzt nur die SR, die das alles immer erst auf die letzte Sekunde machen oder die in der Schlechtwetterphase von Oktober bis März nicht auf den Platz gehen. [...]

    Eigentlich belohnt man nur die SR, die ihre Spiele oder Lehrabende bis zum Ende der Saison nicht zusammenbekommmen hätten.


    Bei uns muss man meines Wissens nach 7 Lehrabende besuchen, als Anwärter 8.


    Es fanden diese Saison erst 7 Lehrabende statt, davon habe ich 5 besucht. Ohne Zweifel hätte ich die im März und April besucht und vermutlich alle weiteren. Mich deswegen als Zählschiedsrichter abzuerkennen wäre irgendwie unpassend.

    Ich halte es auch für fair, wenn die Saison unterbrochen und irgendwann einfach fortgesetzt wird. Mit Hinblick auf die WM 22, die ja angeblich im Winter stattfinden soll, wäre es vielleicht gar nicht verkehrt, wenn die Ligasaison ihren Rhythmus ändert und irgendwann im Herbst zuende geht.

    Wo verläuft denn die Grenze wo Beleidigung aufhört und Diskriminierung beginnt?

    Wikipedia gibt als Definition für Diskriminierung folgendes her:


    "Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder einzelnen Personen nach Maßgabe bestimmter Wertvorstellungen"


    Andere Quellen geben ähnliche Definitionen, wobei im Allgemeinen erstmal jede Beleidigung unter die Definition passt.


    Letztlich ist die Beleidigung ja Teil der Diskriminierung, da ohne die Beleidigung (in den Fällen, die hier beschrieben werden) gar keine Benachteiligung bzw. Herabwürdigung entstünde.

    Vielleicht ist das das Problem, denn ich würde es tatsächlich als "in spieltypischer Weise unglücklich" einordnen, wenn ein Spieler einem anderen Spieler, der sich zwischen ersterem und dem Tor befindet, den Ball ins Gesicht schießt.

    Wir unterwerfen uns nunmal dem Fußballregelwerk. Dass es bei einem Spiel zu Verletzungen kommen kann, muss allen Beteiligten bewusst sein.


    In anderen Sportarten ist das noch viel deutlicher. Frag doch mal einen Ringrichter beim Boxen, ob er absichtliche Körperveletzung in Ordnung findet, solange nach den geltenden Regeln gekämpft wird.

    Aber ich kann doch den Stürmer nicht dafür bestrafen, dass er den Ball aufs Tor schießt, selbst wenn ihm klar ist oder sein müsste, dass er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Torwart trifft.

    Nach der Logik kommt aber jeder Siegjubel nur nach Erzielung (mindestens) eines vorangehenden Tores zustande.


    Meiner Ansicht nach muss auch eine direkte kausal Beziehung zwischen dem Jubel und dem Tor bestehen, und die kann man meiner oben erläuterten Meinung nach bei einem Tor im Entscheidungsschießen durchaus verneinen.

    Und da sind wir bei dem Punk, den wir hier bestimmt nicht lösen können, denn wer entscheidet OB es sich um Torjubel handelt?


    Dass wir das nicht lösen können ist aber besonders schlecht, da dieser Punkt (zusammen mit der Frage über die Strafgewalt nach Spielende) die Essenz der Regelfrage darstellt.


    Und wenn eine Regelfrage 2 Hauptprobleme aufwirft, nämlich hier "Ist die Handlung unsportlich" und "Kann der Schiedsrichter die Handlung noch mit einer Verwarnung ahnden" und eines der Probleme nicht einwandfrei zu lösen ist, dann ist die Regelfrage schlecht gestellt.


    Ich glaube, dass der Fragensteller die Unsportlichkeit der Handlung mehr oder weniger unproblematisch voraussetzt, obwohl sie nicht trivial ist.


    Ich hatte übrigens schon bei mehreren Regelfragen, die mir an Lehrabenden begegnet sind, das Gefühl, dass die Fragen auf eine Art und Weise gestellt wurden, die eine korrekte Beantwortung nur zuließen, wenn man sich Tatsachen zum Wortlaut der Frage hinzugedacht hat.