Beispiel einer Fehlentscheidung die du im Nachgang im Bericht vermerkst:
Rü.Nr. 16 Heim hat Rü.Nr.2 Gast mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Ich habe daraufhin Rü.Nr. 5 Heim die rote Karte gezeigt.
Und wie genau soll derjenige, der den Bericht liest jetzt feststellen was hier richtig ist?
Hast du dich evtl bei der nummer 16 vertippt? oder bei Nummer 5?
Wenn dir klar ist, dass du den falschen Spieler vom platz geschickt hast, warum nicht schreiben "Ich hab daraufhin fälschlicherweise Rü-Nr. 5 Heim die rote Karte gezeigt"
Wie soll der Staffelleiter denn sonst rausfinden was passiert ist? So kann es auch einfach nur ein Fehler im Bericht sein. Schlimmer wäre nur noch wenn Nr. 5 Gast beteiligt gewesen wäre, dann wäre die Verwirrung komplett und ich würde eher glauben du hast den Satz vergessen bei dem derjenige was gemacht hat.
Für Tätlichkeiten ist (entgegen der weit verbreiteten Annahme und der üblichen Auslegung) laut Regeln keine Absicht notwendig
Das hatten wir glaube ich schon mal disktutier.. wie soll eine Tätlichkeit nicht absichtlich sein? Hast du mal ein Beispiel?
Dsa geht aus meiner Sicht gar nicht.. das Wort beinhaltet für mich schon eine Absicht denn ohne würde ich nie etwas as Tätlichkeit bezeichnen.
Deshlab muss die Regel das auch nicht differenzieren.
Im Original heißt es "violent conduct" auch da bin ich der Ansicht, das Violence also Gewalt nur vorsätzlich sein kann.
Damit bin ich dann übrigens nicht alleine
Zitat von Wikipedia
Die Weltgesundheitsorganisation definiert Gewalt in dem Bericht „Gewalt und Gesundheit“ (2002) wie folgt: "Gewalt ist der tatsächliche oder angedrohte absichtliche Gebrauch von physischer oder psychologischer Kraft oder Macht, [...]