Nein, das ist eben keine Tätlichkeit, sondern unsportliches Verhalten. Daher sind das auch nur 2 Spiele.
Für eine Tätlichkeit gibt es in der Regel 6 Spiele aufwärts. Hier müsste man dann mal in die Strafordnung des Landesverbandes schauen und die Mindeststrafe für eine Tätlichkeit prüfen. In Hessen sind es 6 Spiele.
Um zum Urteil einer Tätlichkeit zu kommen, muss der Richter dem fehlbaren Spieler die Absicht unterstellen, dass er seinen Gegner verletzen wollte. Dies ist bei einem "zur Seite schubsen" wohl nicht gegeben. Dies ist im übrigen der Grund dafür, warum der Schiedsrichter den Begriff "Tätlichkeit" nicht im Spielbericht verwenden soll.
Die Rote Karte ist absolut unstrittig und eine Sperre von 2 Spielen völlig in Ordnung.