Beiträge von Altschiri

    Darauf würde ich aber keinerlei Rücksicht nehmen. Wenn die gewisse Person schon "vorbelastet" ist und das auch weiß, dann muss sie/er mit den Konsequenzen seines handelns rechnen. Natürlich sollte man etwaigige Konsequenzen vorher abwegen, um weitere persönlichen Ereignisse im Lebens zu vermeiden.


    Prinzipiell richtig. Mir geht es nicht darum, den Lehrer zu schonen, sondern ich möchte darauf hinweisen, dass es sein kann, dass der betroffene Lehrer mehrere Zeugen aufbietet die alle "nichts gehört haben" und den Spieß herumdreht. Dann steht die Aussage eines 13-jährigen Schülers beispielsweise gegen die Aussage von 3 erwachsenen Männern (Pädagogen).


    Wie ich schon schrieb - in meinem Alter stehe ich das durch und stehe zu dem was ich hör(t)e und sage. Ein 13-jähriger möchte sich ggf. sowas nicht antun.


    Altschiri Habe mal meinen KSO angerufen. Er kümmert sich drum. Es gab einen Zeugen. Aber er ist 10. Also weiß ich nichtob das zählt.


    Auch ein 10-jähriger "zählt", das macht es für den Lehrer 5x schwieriger die Angelegenheit zu leugnen.


    Dein Anruf beim KSO war genau richtig. Lass ihn sich kümmern, und Du vermeidest (zumindest bis die Angelegenheit geklärt ist) die Sache weiter breit zu treten. Also nix Facebook, Twitter, WhatsApp, etc. Das Forum hier ist eigentlich schon genug.


    Grüße, Jörg

    Wenn es mir passiert wäre, hätte ich den Lehrer bereits vor Ort zur Rede gestellt. Aber ich habe den Vorteil, dass ich 35 Jahre älter bin als Du.


    Ich habe 2 Söhne in Deinem Alter, und wenn ich mir recht überlege, wie sich Schüler/Jugendliche in vergleichbaren Situationen verhalten, komme ich zu dem Schluss, dass Du diese Situation (als Schüler/Jugendlicher) gut gelöst hast, indem Du einfach weitergegangen bist, und anschließend mit Deinen Eltern darüber gesprochen hast.


    Ich selbst bin der Auffassung, dass das Verhalten des Lehrers ein "NoGo" darstellt und durchaus nachträglich noch bestraft werden sollte. Um nicht sogar zu sagen, dass Du als Schiedsrichter sogar die Pflicht hast, solch eine Entgleisung aktenkundig zu machen.


    Allerdings solltest Du im Hinterkopf haben, dass für den betroffenen Lehrer durchaus "einiges auf dem Spiel" stehen kann. Vielleicht ist er sogar schon "vorbelastet", und die (erneute?) Entgleisung kann ihn das Amt kosten. Daher solltest Du durchaus damit rechnen, dass jemand der Dich (als Schiedsrichter) ein Axxxxxx nennt, so dreist ist und alles abstreitet, also lügen wird. Solche Leute schrecken auch nicht davor zurück, plötzlich jemanden zu präsentieren, der "die ganze Zeit dabei stand und nichts gehört hat" (oder noch schlimmer: gehört hat, dass DU den Lehrer in irgendeiner Weise beleidigt hast).


    Am einfachsten ist es, wenn Du mindestens einen (neutralen) Zeugen, im Zweifelsfall sogar mehrere Zeugen hast, die die Beschimpfung gehört haben, und entsprechend aussagen können. Gibt es keinen Zeugen, steht dann Aussage gegen Aussage, und das heißt üblicherweise "im Zweifelsfall für den Angeklagten". Dann kann es sogar passieren, dass der Lehrer (dem man ja nichts beweisen kann) Dir eine Verleumdung anhängt.


    Daher lautet mein Rat wie folgt: verfasse zusammen mit Deinen Eltern einen kleinen Bericht, den Du Deinem "zuständigen Vorgesetzten" (KSO?) übergibst/schickst. Das ganze möglichst sachlich und knapp und ohen persönliche Wertungen. Das geht in wenigen Sätzen ("am ... war ich als SR eingesetzt von .... bis .... Uhr. (...) Beim Vorbeilaufen am Lehrer XY sagte dieser zu mir "...". Ich bin nicht darauf eingegangen und bin weitergelaufen"


    Insbesondere würde ich vorhandene Zeugen namentlich benennen. Gibt es keine (wovon ich ausgehe) schreibst Du in den Bericht "es gibt keine Zeugen, die den Ausspruch des Lehrers gehört haben" oder so ähnlich.


    Dann überlässt Du es dem KSO, wie er mit der Angelegenheit umgeht. Aussagen in der Öffentlichkeit unterlässt du am besten, auch würde ich dies nicht meinen Mitschülern erzählen, denn daraus entwickeln sich schnell Gerüchte, die Du nicht (mehr) kontrollieren kannst.


    Alternativ rufst Du den KSO an, und erzählst ihm die Geschichte und fragst, wie Du Dich verhalten sollst. Das hat den Vorteil, dass zunächst nichts schriftliches auf dem Tisch liegt, und der KSO nicht "gezwungen ist", weitere Schritte zu unternehmen.


    Sollte der KSO der Auffassung sein, dass Du KEINEN Bericht machen sollst, sondern die Angelegenheit im Sande verlaufen soll, würde ich das akzeptieren.


    Von einer "privaten" Anzeige oder Klage würd eich absehen.


    Meine Meinung!


    Viel Erfolg!


    Grüße, Jörg

    Macht ihr keinen gemeinsamen Einlauf (mit Schiedsrichter) zum Anstoßpunkt? Üblicherweise begrüße ich anschließend beide Kapitäne mit Handschlag, stelle mich vor, und (wenn notwendig) gibt es noch ein paar Erläuterungen für alle. Da steht der Kapitän in der ersten Reihe ganz vorne...

    Zitat

    Danach habe der Beber-Rohrser an Schröder gerochen und eine Bemerkung gemacht, dass er heute gar nicht nach Alkohol rieche. Daraufhin zog der Unparteiische Gelb-Rot.


    Bei mir hätte er glatt Rot gesehen mit entsprechendem Sonderbericht.


    Zitat

    Der vom Platz gestellte Spieler erklärt den Hergang wie folgt: „Ich habe einen Salzhemmendorfer gefoult und mich entschuldigt. Dann kam der Schiedsrichter, gab mir eine Verwarnung und sagte mir, wenn so etwas noch einmal vorkomme, bekomme ich sofort Gelb-Rot.


    Genau richtig. Der Spieler weiß ab diesem Zeitpunkt, dass seine "gelbe" eine "dunkelgelbe" war, und er sich beim Foulen zurückhalten sollte.


    Zitat

    Schröder sah den vom Platz verwiesenen Spieler anschließend auf der Auswechselbank: „Bei der nächsten Spielunterbrechung habe ich zu dem Mannschaftsführer von Beber-Rohrsen gesagt, dass der vom Platz verwiesene Spieler die Auswechselbank verlassen muss.“


    Richtig.


    Zitat

    Daraufhin eskalierte die Situation gänzlich. „Der Spieler hat mir dann zugerufen: 'So kommst Du hier heute nicht mehr weg!'“, ist Schröder noch heute von den Geschehnissen geschockt. „Ich habe dann dem Mannschaftsführer mitgeteilt, dass ich das Spiel abbreche, wenn mir gedroht wird. Daraufhin sagte der Kapitän, ich müsse mich verhört haben. Der Spieler verließ dann die Bank.“


    Tja, das scheint eins unserer Hauptprobleme zu sein, dass wir Schiedsrichter immer "Dinge hören", die so nie gesagt wurden...

    Hier gibt es Vereine, die haben 5 E-Jugend-Mannschaften, 4x D-Jugend, 4x C-Jugend und 2-3x A-/B-Jugend-Mannschaften. Insbesondere die Spiele auf Klein- oder Neunerfeld werden parallel ausgetragen. Die Seitenauslinien der Parallelfelder sind 30cm auseinander. Da fliegt regelmäßig der Ball von einem ins andere Spielfeld (der von den jeweiligen Spielern auch wieder geholt werden muss), oder Spieler des einen Spiels laufen beim Zweikampf in der Nähe der Auslinie ins oder übers Spielfeld der anderen Mannschaften. Auch Pfiffe der beiden Schiedsrichter können irritieren.


    Da kann man nun drüber streiten, ob es im Sinne des Sports ist dass jeder das Recht auf ein "ungestörtes Spiel" hat, oder ob man im Sinne des Sports diese Dinge einfach akzeptiert. Sie betreffen ja alle 4 Mannschaften gleichermaßen.


    In der Praxis funktioniert das übrigens ausgesprochen problemlos. Auch das Aufwärmen der nachfolgenden Spieler. Ich hatte damit noch nie Schwierigkeiten.


    Grüße, Jörg

    Meine Frage ist, ob man hier auch mit weiterspielen agieren kann, da ich das eher als einen (etwas misslungenen) freundlichen Klaps o.ä. gesehen habe, oder muss da zwingend die VW oder der FaD kommen.


    Hier sind wir beim Punkt Wahrnehmung durch den SR/SRA und Interpretation des Vorfalls. Wenn ich das als "freundlichen Klaps" wahrnehme und interpretiere, lasse ich weiterspielen. Habe ich eine Tätlichkeit oder einen Schlag gesehen, gibt's Strafstoß und FaD.


    Gruß Jörg

    Ich interpretiere das "Latte zum Schwingen bringen" (es gab ja ein prominentes Beispiel beim WM Spiel 2014 zwischen Holland und Costa Rica --> https://youtu.be/ZzA8wPlO1ys?t=379) als Unsportlichkeit. Ich hätte die Strafstoßausführung zunächst unterbunden und den Torwart z.B. mit den Worten "das ist eine Unsportlichkeit, bitte unterlassen sie das" ermahnt. Damit sind die Fronten geklärt und im Wiederholungsfall gibt es die persönliche Strafe.


    Eine explizite Regel/Anweisung ("der Torwart darf nicht die Latte zum Schwingen bringen") bedarf es meiner Meinung nach nicht, hier habe ich als SR ausreichend Ermessensspielraum um selbst festzulegen, was unsportlich ist ("Latte zum Schwingen bringen") und was nicht (z.B. ein Ritual des TW, vor dem Strafstoß Pfosten und Latte anzufassen).


    Grüße, Jörg

    Hier kann ich nach der Beschreibung alles verargumentieren - aber ohne die Szene gesehen zu haben, da stimme ich SRtill ausdrücklich zu, grenzt das an Kaffeesatzleserei.


    Stimmt. Liest man (nur) den Text finde ich auch Argumente, auf "weiterspielen" zu entscheiden.

    Der SR ist ja so ehrlich und gibt zu, dass er das Prellen lassen des TW wahrnimmt, daraus aber fälschlicherweise ableitet, dass der TW den Ball nicht mehr kontrolliert. Meines Erachtens also ein Regelverstoß.


    Genau so ist es. Ich würde das Wörtchen "ehrlich" weglassen, der SR schildert die Situation und (wie oben geschrieben) die falsche Interpretation, da eben die Regel den Satz des SR "Zum Zeitpunkt des Ballaufspringens war für mich keine Ballkontrolle vorhanden" ausschließt.


    Damit ist es keine Tatsachenentscheidung. Die Tatsachenentscheidung läge dann vor, wenn der SR sagt er hatte (warum auch immer) nicht sehen können wie der Tormann den Ball "freigegeben" hat, und daher auf "Weiterspielen" und anschließend auf Foulspiel (durch den TW) entschieden.


    Ich kann übrigens auch empfehlen, als SR immer bei der Wahrheit zu bleiben. Das mag zwar manchmal unangenehm sein, aber - wie SixthSCTF oben auch schon schreibt - im Sinne der Gerechtigkeit. Ferner erspart man sich in einer eventuellen Verhandlung "peinliche Fragen" aus denen man sich (wider besseres Wissens) "herauslavieren" muss. Das macht keinen guten Eindruck.


    Die mangelnde Regelkenntnis macht zwar auch keinen guten Eindruck, aber wenn man zu solchen Fehlern/Aussetzern (was auch immer hier zutrifft) steht, zeugt das von einer guten Einstellung zum (SR-)Job.

    Ähnliche Situation: ein Abwehrspieler hat den Ball, ein bulliger Stürmer rennt auf den Abwehrspieler zu, dieser bekommt Angst und tritt einen Schritt zur Seite und "überlässt" dem Stürmer den Ball.


    Wer kommt hier auf die Idee, einen Freistoß wegen "gefährlichem Spiel" zu verhängen?

    Bei uns steht explizit in der Jugendordnung, dass ein Spieler, der sich nach einem FaZ weigert am Spiel wieder teilzunehmen, als auf Dauer des Feldes verwiesen gilt. Daraus folgt, dass der Spieler in jedem Fall erst wieder am Spiel teilnehmen müsste, womit sich die Frage erledigt hätte.


    Das interpretiere ich anders. Üblich ist doch folgendes Vorgehen: Der SR gibt dem des auf Zeit des Feldes verwiesenen Spielers ein Zeichen, wieder am Spiel teilnehmen zu dürfen. Der Spieler verweigert dann (bewusst, also aktiv) die Teilnahme, kommt also nicht auf den Platz -> Spieler bleibt draußen, eine spätere weitere Teilnahme am Spiel wird vom SR unterbunden ("FaD").


    Gibt der Trainer - z.B. durch Erklärung gegenüber dem Schiedsrichter - zu erkennen, dass er den auf Zeit des Feldes verwiesenen Spieler nach Ablauf der Zeitstrafe nicht weiter spielen lassen möchte, sondern auswechselt, sehe ich keinen Hinderungsgrund. Nach Ablauf des FaZ - selbstverständlich in einer Spielunterbrechung - nehme ich eine "normale Auswechslung" entgegen.


    Hier erkenne ich keinen Regelverstoß bzw. keinen Hinderungsgrund. Die planmäßige Auswechslung als "der Spieler verweigert die Wiederteilnahme" auszulegen halte ich für falsch bzw. Haarspalterei. Hier wird nicht verweigert sondern ausgewechselt. Die Auswechslung wird aber erst NACH Ablauf des FaZ vollzogen, nicht davor.


    Meine Meinung.


    Grüße, Jörg

    Wenn der passiv abseits stehende Spieler "irgendwie" ins Spielgeschehen eingreift, also auch durch dirigieren, rufen, etc. wird es für mich zu einer aktiven Abseitsstellung. Der Spieler muss sich in meinen Augen im passiven Abseits auch passiv ("als wenn er nicht da wäre") verhalten. Ich hätte das Spiel unterbrochen.


    Ich sage das aber aus dem Bauch heraus, ohne mich auf einen konkreten Regeltext zu beziehen. Wäre wohl interessant, diesen Aspekt regeltechnisch aufzuarbeiten, d.h. mit entsprechenden Anweisungen o.ä. zu belegen.


    Grüße, Jörg

    Sehr schön, Manfred, den Eingangsbeitrag aus dem verlinkten Thread sollte man eigentlich bei jedem Neulingslehrgang in die Mappe stecken.


    Und hier im Forum anpinnen.


    Als ich diesen Thread hier las dachte ich "das darf doch nicht wahr sein" dass man Jung-/Neuschiedsrichter auf ein Spiel loslässt, ohne dass die die Details kennen. Wir haben es damals im Lehrgang durchgenommen. Aber das ist ja bei mir schon 30 Jahre her...

    Aber es kann eben auch SR treffen, die mangels eigener Kinder oder Erfahrungen davon ausgehen, dass die D-Jugend schon 11 gegen 11 auf Großfeld spielt, und die dann blöd da stehen...


    Ich bleibe in diesem Fall bei meiner Aussage, dass sowas in den Neulingslehrgang gehört. Eben nicht weil sie "nur 1...2 Spiele Jugend pfeifen" sondern gerade WEIL sie 1...2 Spiele Jugend pfeifen. Theoretisch reichen 1...2 Sätze in der Ausbildung: "Für Jugendspiele (und/oder Altherren-, Freizeitmannschaften, etc.) gibt es Abweichungen und Sonderregeln. Nachzulesen hier und dort, pdf Datei kann man sich da runterladen). Als Ausbilder würde ich den Neulingen diese Regeln ausdrucken und in der Mappe mitgeben. Das sind 5...6 Seiten Papier mehr.


    Nochmals: wer z.B. den (hier im Kreis bis zur E-Jugend erlaubten) Rückpass abpfeift, oder eine Abseitsstellung, oder die Wiedereinwechslung verbietet, handelt sich kräftig Ärger ein. Der Schiedsrichter MUSS die für das Spiel spezifische Regelkenntnis aufweisen. Wenn ich Trainer einer Mannschaft wäre, und ein Spiel verliere weil der SR schlecht vorbereitet ist, würde ich sofort Widerspruch gegen die Wertung einlegen.


    Und eine Bitte an alle, die Jugendspiele pfeifen (ich habe die letzten Jahre nur noch F- und E-Jugendspiele gepfiffen): nicht herablassend oder überheblich an die Sache herangehen mit dem Gedanken "sind ja NUR Kinder" oder "NUR ein Jugendspiel". Die Kinder sind alles kleine Persönlichkeiten, für die das Spiel in deren Situation genau so wichtig ist wie das aktuelle Spiel für den Verbandsligaspieler.


    Grüße, Jörg

    In der Ansetzungsmail werden elbstverständlich keine Regeln oder Durchführungsbestimmungen erläutert.


    Wenn im Lehrgang auf das Thema Jugend "nicht eingegangen wird" (was ich mir ehrlich gesagt NICHT vorstellen kann, insbesondere da Jung- bzw. Neuschiedsrichter doch anfangs explizit bei Jugendspielen angesetzt werden), läuft da m.E. was falsch. Außerdem sollten die speziellen Durchführungsbestimmungen für Jugendspiele auf der Homepage des Kreises abrufbar sein. Wenn nicht, kann man diese beim Kreisjugendwart anfordern.


    Da steht dann drin, was speziell zu beachten ist. Insbesondere die Dinge wie Alter der Spieler, Spielzeit, Spielfeldabmessungen, Abseits ja/nein, TW-Zuspielregel ja/nein, falscher Einwurf darf/darf nicht wiederholt werden, Anzahl der erlaubten Wechsel, Rückwechsel erlaubt ja/nein, usw.


    Wenn der Schiedsrichter ein entsprechendes Spiel planmäßig leitet, müssen diese Dinge doch bekannt sein bzw. dem SR zugänglich gemacht werden. Wenn ein SR einen (gemäß Durchführungsbestimmungen) zulässigen Rückpass zum TW abpfeift, ist das doch ein Armutszeugnis.


    Da das mit dem Informationsaustausch anscheinend problematisch ist, wäre dem Ansetzer z.B. folgender Hinweis zu empfehlen: "Bitte die Durchführungsbestimmungen 2015/16 für Jugendspiele beachten --> Link".


    Eine einfache Suche zeigt die Auslegungen der verschiedenen Verbände: --> https://www.google.de/search?q=bestimmungen+jugend+fußball+saison


    Grüße, Jörg

    So, es gibt Neuigkeiten. Wir hatten heute unseren monatlichen Schulungsabend und da hab ich mir mal den Jung-SR-Referent zur Seite genommen. Er hat mir (das erste Mal) gesagt, dass ab der D-Jugend gar keine Karten verteilt werden, sondern alles nur mündlich gemacht wird.


    Entschuldigung, aber wie geht denn sowas? Warum werden SR eingesetzt, welche die für das Spiel geltenden Randbedingungen nicht kennen? Andersherum: Wieso pfeifst Du Ein Jgendspiel und kennst die entsprechenden Vorgaben nicht? Und das bei einer planmäßigen Ansetzung? Da macht man sich doch irgendwie lächerlich...


    Grüße, Jörg

    Da ich erwarte, dass in den Bundesligen 1+2 in absehbarer Zeit (max. 5 Jahre) der "Videobeweis" eingeführt wird, kommt es dadurch zu einer anderen (besseren) Wahrnehmung der in den Strafraum laufenden Spieler. Mit dem Standbild (wie hier im Thread ja schon wunderbar dargestellt) erkennt man dann ganz genau wer wann und wer zuerst im Strafraum war.


    Das bezieht sich selbstverständlich auch auf die Bewegungen des Torwarts. Ob es dadurch "besser" wird...?


    Bin mal gespannt...

    Man kann sich dem Abseits, nicht durch verlassen des Spielfelde entziehen!


    Doch, das ist sogar ein sehr probates Mittel um klarzustellen, dass man bewusst nicht ins Siel eingreift bzw. eingreifen möchte, so dass der SR gar nicht erst in Versuchung kommt Abseits zu pfeifen wenn der Ball in Richtung des im Abseits stehenden Spielers fliegt.


    Greift er doch ein, siehe obigen Beitrag von Pfeifekopp.


    Grüße, Jörg