Wenn es mir passiert wäre, hätte ich den Lehrer bereits vor Ort zur Rede gestellt. Aber ich habe den Vorteil, dass ich 35 Jahre älter bin als Du.
Ich habe 2 Söhne in Deinem Alter, und wenn ich mir recht überlege, wie sich Schüler/Jugendliche in vergleichbaren Situationen verhalten, komme ich zu dem Schluss, dass Du diese Situation (als Schüler/Jugendlicher) gut gelöst hast, indem Du einfach weitergegangen bist, und anschließend mit Deinen Eltern darüber gesprochen hast.
Ich selbst bin der Auffassung, dass das Verhalten des Lehrers ein "NoGo" darstellt und durchaus nachträglich noch bestraft werden sollte. Um nicht sogar zu sagen, dass Du als Schiedsrichter sogar die Pflicht hast, solch eine Entgleisung aktenkundig zu machen.
Allerdings solltest Du im Hinterkopf haben, dass für den betroffenen Lehrer durchaus "einiges auf dem Spiel" stehen kann. Vielleicht ist er sogar schon "vorbelastet", und die (erneute?) Entgleisung kann ihn das Amt kosten. Daher solltest Du durchaus damit rechnen, dass jemand der Dich (als Schiedsrichter) ein Axxxxxx nennt, so dreist ist und alles abstreitet, also lügen wird. Solche Leute schrecken auch nicht davor zurück, plötzlich jemanden zu präsentieren, der "die ganze Zeit dabei stand und nichts gehört hat" (oder noch schlimmer: gehört hat, dass DU den Lehrer in irgendeiner Weise beleidigt hast).
Am einfachsten ist es, wenn Du mindestens einen (neutralen) Zeugen, im Zweifelsfall sogar mehrere Zeugen hast, die die Beschimpfung gehört haben, und entsprechend aussagen können. Gibt es keinen Zeugen, steht dann Aussage gegen Aussage, und das heißt üblicherweise "im Zweifelsfall für den Angeklagten". Dann kann es sogar passieren, dass der Lehrer (dem man ja nichts beweisen kann) Dir eine Verleumdung anhängt.
Daher lautet mein Rat wie folgt: verfasse zusammen mit Deinen Eltern einen kleinen Bericht, den Du Deinem "zuständigen Vorgesetzten" (KSO?) übergibst/schickst. Das ganze möglichst sachlich und knapp und ohen persönliche Wertungen. Das geht in wenigen Sätzen ("am ... war ich als SR eingesetzt von .... bis .... Uhr. (...) Beim Vorbeilaufen am Lehrer XY sagte dieser zu mir "...". Ich bin nicht darauf eingegangen und bin weitergelaufen"
Insbesondere würde ich vorhandene Zeugen namentlich benennen. Gibt es keine (wovon ich ausgehe) schreibst Du in den Bericht "es gibt keine Zeugen, die den Ausspruch des Lehrers gehört haben" oder so ähnlich.
Dann überlässt Du es dem KSO, wie er mit der Angelegenheit umgeht. Aussagen in der Öffentlichkeit unterlässt du am besten, auch würde ich dies nicht meinen Mitschülern erzählen, denn daraus entwickeln sich schnell Gerüchte, die Du nicht (mehr) kontrollieren kannst.
Alternativ rufst Du den KSO an, und erzählst ihm die Geschichte und fragst, wie Du Dich verhalten sollst. Das hat den Vorteil, dass zunächst nichts schriftliches auf dem Tisch liegt, und der KSO nicht "gezwungen ist", weitere Schritte zu unternehmen.
Sollte der KSO der Auffassung sein, dass Du KEINEN Bericht machen sollst, sondern die Angelegenheit im Sande verlaufen soll, würde ich das akzeptieren.
Von einer "privaten" Anzeige oder Klage würd eich absehen.
Meine Meinung!
Viel Erfolg!
Grüße, Jörg