Beiträge von Black Icebear

    Hallo zusammen,
    ich würde die obige Szene nun etwas weiterspinnen, da ich von meinem Förderkader danach gefragt wurde:
    (Sollte es doch ein neues Thema werden, bitte ich darum, das Thema abzutrennen.)


    Nun schießt der Angreifer auf das Tor, der Torwart selbst kommt nicht mehr an den Ball.
    Der Ersatztorwart, der sich neben dem Tor warmmacht, läuft auf das Feld und faustet in torwarttypischer Manier (Torwarttrikot und Handschuhe hat er schon an) den Ball über das Tor zur Ecke.


    Ich denke: Hier gibt es einen klar erkenntlichen Torwart, also kann niemand anderes, auch niemand, der im Spielbericht und durch Kleidung erkennbar ETW ist, die Sonderrechte des Torwarts beanspruchen. Er ist schlicht Auswechselspieler, also muss er mit einem FaD bedacht werden.
    Gegenargument meiner Jungs: Einerseits beziehen sie sich auf einen Regelguru aus unserem Kreis :hammer: , andererseits gibt es ja auch nur eine Verwarnung, wenn ein Ersatzspieler in fußballtypischer Manier den Ball mit dem Fuß wegspielt. Damit kann ich mich aber nicht anfreunden...
    Leider habe ich keine Quelle gefunden für eine korrekte Lösung. Habt ihr eine Quelle?


    Danke und Gruß

    Das ist natürlich Unsinn. Elf Aussagen wiegen selbstverständlich nicht unbedingt mehr als eine einzige Aussage des Schiedsrichters, auch wenn Laien (und Sportgerichte?) das oft glauben. Wenn der Schiedsrichter eine in sich schlüssige, widerspruchsfreie Schilderung der Ereignisse darlegt, wird ihm natürlich in der Regel mehr geglaubt als 11 Spielern, die sich widersprechen oder die unnatürlicherweise total deckungsgleich aussagen. "Zweier Zeugen Mund, tut stets die Wahrheit kund", ist zum Glück seit dem Mittelalter kein Grundsatz mehr.

    Dann sind wir uns ja einig! :top:
    Zum Rest von dir kann ich dir wieder beipflichten.


    Vielleicht sollte man aber auch einfach mal ein wenig klarstellen, dass wir gerade dem Phänomen Boulevardjournalismus unterliegen.

    Und das ist das Hauptproblem an der Sache! Keinen Journalisten (bzw. sensationswilligen Leser) interessiert die Meldung: "Sportgericht urteilt angemessen."
    - Die Ausreißer, die werden populär. Sowohl in der Härte, als auch in der Milde des Urteils. Sportrechtlich und strafrechtlich.

    Wir Schiedsrichter hatten in der Vergangenheit oft den Anspruch, dass unserer Aussage vor einem Sportgericht mehr Gewicht geschenkt wird als der Aussage eines beteiligten Spielers. Das ist falsch! Manche Schiedsrichter scheinen nicht damit zurecht zu kommen, dass eine Sportgerichtsverhandlung keine Fortführung des Fußballspiels mit anderen Mitteln ist. Im Fußballspiel hat der Schiedsrichter alle Macht, in der Sportgerichtsverhandlung ist er einfach Zeuge. Dessen muss man sich bewusst sein.


    Als Schiedsrichter sind wir lediglich Zeugen, die einen bestimmten Vorfall bekunden. Wir sind nicht etwa eine Partei, schon gar nicht "Geschädigte", Nebenkläger oder ähnliches. Dafür steht nur der ordentliche Gerichtsweg zur Verfügung.

    Das wiederum betrachten ich und - zum Glück - das Sportgericht in meinem Verband etwas anders.
    Mit deiner Argumentation, pauschal angenommen, steht es in vielen Verfahren, in denen der SR in gewisser Weise sehr wohl geschädigt ist (z.B. Beleidigung gegen SR) schnell 11 zu 1 oder gar 22 zu 1.
    (Die eigene Mannschaft stellt sich hinter den eigenen Spieler, die andere Mannschaft hat entweder nichts mitbekommen oder fand den Vorfall gar nicht so schlimm; man möchte ja keine Probleme in Zukunft mit dem Verein!)


    Der Schiedsrichter steht in seiner Funktion oft alleine da und muss unpopuläre Entscheidungen treffen. Wenn ihm nicht mehr geglaubt wird, wem denn dann?
    Natürlich muss er seine Wahrnehmungen aber auch glaubhaft rüberbringen. Und ob diese nun ausreichend glaubhaft gemacht wurden (keine Widersprüche pp.) liegt in der Entscheidung der Sportgerichtsbarkeit.


    Dazu ein Zitat aus einem Verbandsgerichtsurteil, es ging um eine Beleidigung des SR, die angeblich niemand anderes gehört haben will:

    Zitat

    Dieser Schlussfolgerung folgt das Verbandsgericht. Das Kreisgericht hat zu Recht festgestellt, dass der Schiedsrichter seine Aussagen nicht beweisen müsse und hat aber dann in seiner Schlussfolgerung festgestellt, dass es nicht sein könne, dass nur der Schiedsrichter die beleidigenden Worte gehört haben will, also seien sie nicht gefallen. Der Schiedsrichter kann nicht gezwungen werden, Beweise für seine Wahrnehmung zu sammeln. Einzig die Bekundung der Zeugen, sie hätten nichts gehört, kann den Schiedsrichter nicht überführen, bewusst die Unwahrheit gesagt zu haben.

    [...]
    Wobei in der Praxis anders geregelt ist. Pfiff und Arm nach oben halten 1-3 Sek. runter. Dann auf Position laufen und wieder Arm nach Oben. Da es Blöd aus sehen würde mit erhobenen Arm auf Position zu laufen.
    Aber das man das jetzt ganz weg lassen soll finde ich nicht richtig.

    Ich finde auch die oben beschriebene Variante nicht richtig.
    Es mag sein, dass es in irgendeinem Landesverband so geregelt sein mag. Aber hier ist eine pauschale Praxishandhabung schlicht falsch.
    In meinem Kreis werden die SR von mir weiterhin dazu angelehrt, den Arm bis zur zweiten Berührung oder bis der Ball im Aus ist oben zu halten. Ausnahmslos.
    Umgekehrt: Die BEOs sollen das falsche Handeln auch abziehen.


    Für den gesamten SHFV ist mir übrigens keine andere "Praxisregelung" bekannt. Von daher: Vorsicht!

    Hallo Kollegen,


    mir scheint, es ist etwas an mir vorbeigegangen.
    Da lese ich in der Schiedsrichter-Zeitung 3/2013 die Regelfrage 6:

    Zitat

    Strafstoß für die Mannschaft A. Der Spieler mit der Nummer 10 legt sich den Ball auf den Strafstoßpunkt und geht zurück, um Anlauf zu nehmen.
    Der Schiedsrichter pfeift. Daraufhin läuft der Spieler mit der Nummer 18 an und schießt den Ball neben das Tor. Wie muss der Schiedsrichter reagieren?

    Mir schien die Lösung klar.
    Ich wollte einen indirekten Freistoß geben und eine Verwarnung. Lediglich über den Ort der Spielfortsetzung war ich nicht sicher.
    Und dann lese ich die tatsächliche Lösung:

    Zitat

    Der Schiedsrichter wartet die Wirkung ab. Der Ball wurde erst nachdem Pfiff ins Spiel gebracht. Und entgegen der früheren Regelauslegung ist auch in diesem Fall die Wirkung abzuwarten und das Spiel mit Abstoß fortzusetzen.


    Wann wurde das geändert?
    Wo steht diese Regeländerung? Eigentlich habe ich alles mitbekommen.
    Und dass es mit Abstoß weitergehen kann, ist für mich absolut unschlüssig.


    Kann es mir jemand erklären?


    Danke und Gruß!

    6.4./19h Wandsbeker Sporthalle, Hamburg Finale DFB-Futsal-Cup Hamburg Panthers gegen UFC Münster. Die Halle wird voll sein - lohnt sich !

    Ich war am vergangenen Samstag beim Halbfinale gegen Bayer 05 Uerdingen.
    Das Spiel war sehr gut, für jeden was dabei. Mein Lehrwart-Kollege und ich haben an dem Tag mit unseren Schiris eine Futsalschulung durchgeführt und das schöne war:
    Selbst die Futsalkritiker waren überzeugt. :top:


    Da war übrigens Eintritt frei (Um eine Spende wurde gebeten).
    Also: Wer in Hamburg oder Umgebung an dem Tag ist und Zeit hat, sollte sich das nicht entgehen lassen!

    Ich weiß langsam nicht mehr, ob ich in einem Schiedsrichterforum oder im Kicker-Forum gelandet bin.


    Irgendwann zwischendurch wurde der beste Satz in diesem ganzen Thema geschrieben:
    "Im Zweifel für den Angeklagten." Das gilt meines Erachtens in beide Richtungen.
    Weiter möchte ich mich nicht zu diesem Thema äußern.


    Was ich nun aber auch absolut anmaßend finde, ist - mal wieder! - wie hier miteinander umgegangen und "diskutiert" (kann man es noch so nennen?) wird.
    Meinungen dürfen gerne frei sein, aber es kann doch nicht sein, dass hier jeder auf den anderen eindrischt, weil der eine andere Meinung vertritt? Wenn man nicht die eigene Meinung annimmt, ist er frei für Bezeichnungen weit unter der Gürtellinie?
    Niveauvolles diskutieren sieht anders aus. Traurig, dass es immer wieder so endet...

    Wie wenig durchdacht und undurchführbar der Vorschlag ist wird auch daran deutlich, dass es selbst in der Bundesliga erhebliche Unterschiede in der Bezahlung von Spielern gibt.

    :ironie:
    Das ist doch kein Problem! Lösungsvorschlag: Während die eine Kommission beim Videobeweis diskutiert und entscheidet, ob die Entscheidung richtig war oder nicht, legt eine weitere Kommission fest, wie viele Tagessätze ein Spieler zahlen muss...


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    Ernsthaft:
    Das würde doch zu viel unsportlicherem Verhalten - vermutlich in erster Linie bei finanzkräftigen Vereinen - führen.
    Da grätscht ein Spieler den gegnerischen Topspieler so heftig weg, dass der verletzt raus muss. Die Zeche zahlt der Verein und man selbst kann ja auch noch in alter Stärke mitmachen.

    Danke, ihr braucht mir das geltende deutsche Recht nicht erläutern. Das ist mein täglich Brot. ;)
    Aber ich kann nur das Zitieren, was in der Zeitung steht. Im vorliegenden Fall wurde eben nicht die Bewährung widerufen, sondern die Wiederholungsgefahr angenommen.

    In der heutigen Print-Ausgabe der Nordsport (Zeitung für Schleswig-Holstein) erscheint heute ein Artikel mit der Überschrift


    "Brutaler Tritt: Schleswiger Fußballer in Haft"


    Da es leider keine Onlineausgabe gibt, von mir hier eine kurze Zusammenfassung:
    Am 15. September hat ein Spieler bei einem Spiel der Kreisklasse A seinen am Boden liegenden Gegenspieler brutal ins Gesicht getreten.
    Neben der fälligen roten Karte wurde auch eine Strafanzeige erstattet.


    Da der Spieler bereits polizeibekannt wegen gleicher Fälle (auch abseits des Fußballplatzes) ist, eine laufende Bewährung hatte und eine Sperre von zwei Jahren wegen einer ähnlichen Aktion erst kurz vor dem Spiel abgelaufen war, war die Staatsanwaltschaft von Wiederholungsgefahr ausgegangen und hat Untersuchungshaft beantragt. Diesem Antrag folgte das zuständige Gericht, so dass der Spieler nun inhaftiert wurde. Auch eine Haftbeschwerde wurde zurückgewiesen.


    Sportgerichtlich kann der Spieler übrigens vorerst nicht belangt werden, er ist zwei Tage nach dem Vorfall vom Verein ausgeschlossen worden.
    Sollte er sich aber bei irgendeinem deutschen Verein wieder anmelden, wird er sich verantworten müssen. Das ist, so die Pressestelle des SHFV, sichergestellt.


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    So kann es auch gehen, das richtige Zeichen! :top:
    (Beachte: Es ist natürlich ein Ausnahmefall, weil der Spieler unbelehrbar ist - meiner Meinung nach gehört nicht jeder fehlbare Spieler inhaftiert)

    Zum ganzen Thema fällt mir aber noch ein Faktor ein.


    Fast jeder hier beklagt, dass die Gewalt und Aggression gegenüber Schiedsrichtern zunimmt.
    Das ist so mit Sicherheit auch richtig und wird von mir nicht in Abrede gestellt.


    ABER: Es nimmt doch nicht nur die Gewalt und die Aggression der SR gegenüber zu.
    Es ist doch überall so, dass auf Grund von Kleinigkeiten Leute verprügelt und halb tot geschlagen werden (vgl. S-Bahn-Schläger usw.)
    Es ist kein fußballspezifisches Problem, es ist ein gesellschaftliches Problem.


    Und wenn mal jemand durchgreift, wird sofort nach Verhältnismäßigkeit geschrien und sich beschwert. Das beginnt schon bei harmlosen Verkehrsordnungswidrigkeiten, die ja auch nur dazu da sind, um die Bürger zu schikanieren und geht hin bis zu den Leuten, die andere Verprügeln und sich wundern, dass sich jemand wehrt. Und noch weiter...!
    Dadurch, dass jeder sich beschwert und nichts gefallen lässt, wird Autorität - im Fußball und überall - immer weiter untergraben.


    Es hilft also nicht nur, dass Sportgerichte und Verbände durchgreifen. Hier sind weitergehende Maßnahmen notwendig!
    Und das ist leider schwierig...

    Nein, ich denke ein bloßes "Weg vom Ball" zählt noch nicht als Mauerstellen. Dementsprechend muss es nicht mittels Pfiff freigegeben werden.
    Dennoch wäre es wohl in der Situation taktisch klüger gewesen, die Spielfortsetzung deutlich zu unterbinden und die Mauer zu stellen. Dann wärst du auf der sicheren Seite.


    Ich weiß nicht, ob die folgende Handlungsweise überall gilt, bei uns im SHFV wird dem Schützen die Pfeife gezeigt und er wird angesprochen mit den Worten "Ich pfeife an!" oder ähnlichem. Sollte er dann spielen, gibt es für ihn eine Verwarnung.


    Es ist natürlich auch so, dass ein Spieler, der den Abstand unsportlich nicht einhält theoretisch sofort eine Verwarnung erhalten kann.
    In der Praxis ermahnt man natürlich noch. Aber vielleicht wäre in der von dir geschilderten Situation mit zweimal gelb besser geholfen gewesen (2x Unsportlichkeit).
    Fortsetzung dann die Wiederholung des Freistoßes.
    Insgesamt aber schwierig zu beurteilen, weil man die Situation nicht sieht.

    Meldung im Spielbericht, VW bei Unterbrechung. Wenn du deswegen aber das Spiel unterbrechen musst indirekter Freistoss wo der Ball ist/war.

    Ich denke, man muss sofort unterbrechen.
    Meine Argumente: 1. Siehst du, wie ein Auswechselspieler das Feld betritt, unterbrichst du auch sofort. Dann wird das Spiel auch mit VW und indirektem Freistoß, wo Ball bei Pfiff, fortgesetzt.
    2. Würdest du auf die nächste Unterbrechung warten und mit der dann eintretenden Spielfortsetzung fortsetzen, wäre das widersprüchlich zu der Situation, in der ein Tor erzielt wird. Denn da ist das Spiel ja auch unterbrochen, es wird aber eben nicht mit der auf ein Tor folgenden Spielfortsetzung (Anstoß) fortgesetzt, sondern der Freistoß verhängt. Was wäre, wenn der Extremfall eintritt? Du erkennst den Auswechselspieler und wartest auf die nächste Unterbrechung - der Spieler erzielt vorher aber ein Tor. Dann hast du Geburtstag! ;)


    Daher: sofort unterbrechen (Vorteil beachten!), indirekter Freistoß wo Ball bei Pfiff, Verwarnung. Der Spieler muss das Feld verlassen, theoretisch darf der ausgewechselte Spieler wieder am Spiel teilnehmen.

    Ich finde das auch extrem übertrieben das Schmerzensgeld auf 25000 Euro anzusetzen.

    Ich möchte mich auf neuerliche Rechtsdiskussionen nicht weiter einlassen. Aber beim Lesen des Artikels fällt einem auf (zettelbox hatte es zuvor auch klargestellt!), dass es sich um eine Forderung handelt.
    Das Gericht selbst hat keine Summe festgelegt, da ein Sachverständiger ein Gutachten erstellen soll.


    Und ansonsten ist es doch, wie bei jeder Verhandlung: Man fordert mehr, als man eigentlich will. Der andere zeigt sich weniger Zahlungswilliger als er eigentlich ist. Irgendwann trifft man sich in der Mitte. Oder eine Partei hat eben Glück.
    Ist doch bei Gehaltsverhandlungen nichts anderes?!

    ... allenfalls im Einzelfall vorliegen ...

    Und damit hast du den absolut treffendsten Beitrag gebracht:
    Es ist für jeden Einzelfall auch eine Einzelfallentscheidung notwendig. Gewisse Erschleichungen von SR-Karten können Betrugsdelikte sein, andere nicht.
    Letzte Entscheidung darüber haben Staatsanwaltschaft und Gerichte. Damit dürfte das Thema erledigt sein :)

    Man könnte hier den Vermögensschaden dahin gehend begründen, dass derjenige, für den die SR-Karte erschwindelt werden sollte ("der Kumpel"), sich ja eine reguläre Karte hätte kaufen müssen. Also wäre der Vermögensschaden das Eintrittsgeld für die Karte.
    Aber um die Auslegung zu klären, bedarf es wohl einer Rechtssprechung durch das Gericht... ;)

    [...] Da hat die Fifa doch durchaus mal was dazugelernt.

    Aber auch erst reichlich spät! ;)
    In unserer lokalen Sportzeitung Nordsport ist auch ein Artikel darüber heute enthalten. Darin steht ferner, dass die FIFA eben vorerst nichts gelernt hat, denn:
    "Bei der WM 1978 hatte Gastgeber Argentinien sich unter ähnlichen Umständen mit einem "passenden" 6:0 über Peru ins Halbfinale geschoben. Das Diktat des Fernsehens, dass jede Partie übertragen werden müsse, wischte alle Gedanken an eine erneute unsportliche Konstellation beiseite." (Nordsport 25.6.2012, Printausgabe Seite 33)