Beiträge von Stefan

    In einem Regelbogen aus unserem Verband von Anfang 2020 habe ich diese Frage gefunden:


    Als der Schiedsrichter nach einem vermeintlichen Foul nicht gepfiffen hat, wird er dafür kritisiert. Er unterbricht das Spiel, verwarnt den Spieler und erteilt seine Freigabe. Bevor der SR den Arm heben kann geht der Ball nun direkt ins Tor. Wie geht das Spiel weiter?


    Als Antwort wird Abstoß gegeben.


    Eine Internetsuche nach dem Wortlaut der Frage brachte mir nur diesen Link: https://www.nfv-gifhorn.de/fil…2.20_-_Lo%CC%88sungen.pdf


    Woher diese Auslegung stammt, kann ich allerdings nicht belegen.

    Dazu gibt es Regelfragen, die ich gerade nicht zur Hand habe.

    Wenn der SR vergisst, den Arm zu heben und der Ball direkt ins Tor geht, gibt es Wdh. (SR-Fehler)

    Wenn der SR nicht dazu kommt, den Arm zu heben, weil der Freistoß zu schnell ausgeführt wird, und der Ball direkt ins Tor geht, gibt es Abstoß. (Dies halte ich allerdings für eine sehr theoretische Regelauslegung.)

    es gibt einige Lehrwarte, welche die Auffassung vertreten, dass der nicht-neutrale SRA gewissermaßen zum SR-Team gehöre

    Ja, das sehe ich ganz genau so. Ich stütze mich darauf, dass der nicht-neutrale SRA in Regel 6 seine Erwähnung findet und nicht in Regel 3. Daher ist er, z.B. wenn er angeschossen oder angegriffen wird, genau so zu behandeln wie ein neutraler SRA. Ich kann diesen SRA austauschen lassen, aber keine persönlichen Strafen gegen ihn verhängen.


    Und jetzt kommt der Knackpunkt, nämlich eine gleichzeitige Funktion als Teamoffizieller, was ja wie von Manfred sehr schön beschrieben durchaus vorkommen kann. Ich bin hier wirklich gespannt, ob dieser Fall mal in einer der nächsten SR-Zeitungen aufgegriffen wird.

    Ich denke, ich habe Nr.23 verstanden. :)


    Er bezieht sich auf Regel 11:

    "Eine Torverhinderungsaktion liegt dann vor, wenn ein Spieler einen Ball, der ins oder sehr nah ans Tor geht, mit irgendeinem Körperteil außer mit den Händen/Armen (ausgenommen der Torhüter im eigenen Strafraum) abwehrt oder abzuwehren versucht."


    In seinem Szenario erfolgt die Abwehr durch ein nicht strafbares Handspiel. Somit liegt hier dem Regeltext zufolge weder ein Vergehen noch eine Torverhinderungsaktion vor. Ergebnis wäre dann Tor, Anstoß und keine persönliche Strafe. Ob das vom Regelgeber so gewollt ist, möchte ich nicht beurteilen.

    Aber: Es wird aus dem Regeltext nicht ganz deutlich, ob sich der dritte Satz ebenfalls auf den ersten Satz bezieht und ausschließlich dann anzuwenden ist oder ob er nicht doch eigenständig zu verstehen ist.

    Der zweite Absatz auf Seite 75 bezieht sich auf Feldverweise durch Rot oder Gelb-Rot ("... sollte nicht auf Vorteil entschieden werden, ..."). Intention ist, dass ein Spieler, der eigentlich des Feldes verwiesen werden muss, unter keinen Umständen mehr ins Spiel eingreifen können soll. Eine bloße Verwarnung ist durch diesen Absatz nicht abgedeckt.

    Eine ganz spannende Kiste - ja, das Foul ist ein schwereres Vergehen als die Abseitsstellung. Aber: Hier wird ja in der Fragestellung - das war der Auslöser - ja bereits erwähnt, dass die Abseitsstellung schon strafbar war, ergo liegt eben die Gleichzeitigkeit nicht vor, mithin wäre der idF dann doch richtig, weil vor dem Foul relevant geworden.

    Die Chronologie spielt aber bei Vergehen derselben Mannschaft auch keine Rolle, sondern das schwerere Vergehen kann und sollte immer geahndet werden, sofern das Spiel nicht bereits wegen der strafbaren Abseitsstellung unterbrochen war. Stichwort Vorteil.

    Also bitte!

    Natürlich wird das so in der Bundesliga gehandhabt. Da übernimmt, wie auch in allen anderen Gespannspielen der SRA diese Aufgabe. Bei uns wird das übrigens ab der Kreisliga so gemacht. Außerdem wolltest du doch die regeltechnisch saubere Begründung und da ist das nun mal klar geregelt.

    Ganz genau so ist es. Natürlich wird das in der Bundesliga so gehandhabt und nicht nur dort. Dementsprechend ist die Frage theoretisch beantwortet. Natürlich läuft das in der Praxis in den unteren Spielklassen häufig anders ab. Aber wer pragmatisch auswechseln lässt, braucht halt auch für den Fall der Fälle eine pragmatische Lösung. ;)

    Dein Obmann ist jedenfalls nicht dein Chef, von daher ist das Arbeitsrecht nicht anwendbar. Du solltest dich nach den in deinem Bundesland gültigen Corona-Bestimmungen erkundigen.


    In NRW dürfen unsere monatlichen Schulungen (und ähnliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen) bei Inzidenz über 35 nur unter Beachtung der "3G" stattfinden. Dies zur Theorie. Wir haben im KSA den Beschluss gefasst, bei Inzidenz über 35 keine Schulungen durchzuführen, um eben keine "3G" prüfen zu müssen.

    Die Angaben in der App und im ausgedruckten Spielbericht stimmen überein. Da ist es dir überlassen, was für dich komfortabler ist. :)


    Ich kenne auch Kollegen, die den Spielbericht auf den Platz mitnehmen. Ich mache das nicht; wenn man das aber tun möchte, dann ist der Ausdruck wohl besser geeignet als das Mobiltelefon. ;)


    Anhand des Spielberichts lässt sich übrigens prüfen, wer sich im Innenraum aufhalten darf und wer nicht; nämlich nur genau die Teamoffiziellen, die dort aufgeführt sind.

    Siehe Regel 16. Alle Ausführungsvoraussetzungen sind erfüllt, somit ist der Ball im Spiel.


    Weiterhin sagt Regel 16:

    "Wenn der Ball direkt ins Tor des ausführenden Spielers geht, erhält das gegnerische Team einen Eckstoß."


    zettelbox scheint die Regeländerung von 2019 nicht berücksichtigt zu haben, dass der Abstoß bereits durch das Spielen mit dem Fuß im Spiel und ein Verlassen des Strafraums nicht mehr erforderlich ist.


    Somit ist Eckstoß hier die korrekte Spielfortsetzung.

    Das weiß ich ehrlich gesagt nicht. Robert Schröder (BuLi-SR) entwickelt das, sobald ich ihn mal wieder sehe, spreche ich das mal an. Wie amfa aber schon gesagt hat, werden die Änderungen im DFBnet gespeichert und können nachvollzogen werden.

    Hier kann ich helfen: Hat ein SR ein neues Foto hochgeladen, ist dies durch eine berechtigte Person (im allgemeinen wohl ein KSA-Mitglied) im DFBnet freizugeben.


    Die Verlängerung von Ausweisen und die Freigabe von Fotos kann auch en bloc erfolgen. Somit halte ich den Aufwand auch hier für überschaubar.

    Es steht sogar noch explizit dabei, dass er das Spielfeld verlassen darf, "um sich in den Schiedsrichter-Videobereich (SVB) zu begeben oder um die Spieler auf das Spielfeld zurückzubeordern". Das beantwortet Manfreds Fragen aber auch nicht in Gänze.

    Regel 5 sagt seit zwei Jahren:

    "Wenn [...] der Schiedsrichter die [...] zweite Halbzeit [...] beendet und das Spielfeld verlassen oder das Spiel abgebrochen hat, darf der Schiedsrichter eine Entscheidung zur Spielfortsetzung nicht ändern, wenn er feststellt, dass diese nicht korrekt ist, oder er von einem anderen Spieloffiziellen einen Hinweis erhält. [...]"


    Vorher hieß es:

    "Wenn [...] der Schiedsrichter die [...] zweite Halbzeit [...] beendet und das Spielfeld verlassen oder das Spiel beendet hat, darf der Schiedsrichter eine Entscheidung nicht ändern, wenn er feststellt, dass diese nicht korrekt ist oder von einem anderen Spieloffiziellen einen Hinweis erhalten hat. [...]"


    Die frühere Formulierung führte zu der von Manfred dargestellten Auslegung, dass eine Entscheidung nach der Beendigung des Spiels durch den SR (ergo nach dem Schlusspfiff) nicht mehr korrigiert werden durfte.


    Die neue Formulierung erlaubt die Korrektur einer Entscheidung jedoch bis zum Verlassen des Spielfeldes. Ebenfalls hinzugekommen ist die Einschränkung "zur Spielfortsetzung". Es ließe sich nun darüber streiten, ob hier der regeltechnische Begriff der Spielfortsetzung (Anstoß, dir./ind. Freistoß, Strafstoß, Einwurf, Abstoß, Eckstoß) gemeint ist oder auch die Fortsetzung des Spiels als solches.


    Hintergrund der Regeländerung dürfte es sein, dass unmittelbar vor dem Schlusspfiff getroffene Fehlentscheidungen durch den VAR noch korrigierbar sein sollen.


    Zur Beurteilung des konkreten Falls wären weitere Details wünschenswert.

    Wir sollten uns bei dieser Frage nicht davon leiten lassen, wie abwegig solch eine Situation ist. Setzen wir doch einfach voraus, dass beim Versuch, den Ball regelkonform zu spielen, ein strafbares Handspiel unterläuft. Wie auch immer das dann in der Praxis aussehen kann.


    Bei dem unter den verwarnungswürdigen Vergehen auf Seite 79 aufgeführten "eine offensichtliche Torchance mit einem Vergehen vereitelt, das bei dem Versuch, den Ball zu spielen, begangen wurde und der Schiedsrichter auf Strafstoß entscheidet" kann man Manfreds Zweifel noch nachvollziehen.


    Auf Seite 81 heißt es aber schon präziser:


    "Wenn ein Spieler ein Tor oder eine offensichtliche Torchance des Gegners durch ein Handspielvergehen vereitelt, wird er unabhängig vom Ort des Vergehens des Feldes verwiesen.


    Wenn ein Spieler mit einem Vergehen gegen einen Gegner [Hervorhebung durch mich] im eigenen Strafraum eine offensichtliche Torchance vereitelt und der Schiedsrichter auf Strafstoß entscheidet, wird der Spieler verwarnt, wenn das Vergehen bei dem Versuch, den Ball zu spielen, begangen wurde."


    Daraus folgt für mich, auch nach "Sinn und Geist" der Regel, dass bei der "ballorientierten Spielweise" ein Zweikampf mit dem Gegner vorliegen muss und ein Handspiel somit nicht darunter fallen kann.


    Gerne merke ich aber auch an dieser Stelle an, dass die Neustrukturierung des Regelwerks vor einigen Jahren die Verständlichkeit an vielen Stellen nicht gerade erleichtert hat...

    zettelbox und Manfred, Werfen auf den Ball wird nicht mehr wie früher als Handspiel ("verlängerte Hand") gewertet, sondern ist nun als eigenständiges Vergehen in Regel 12 aufgeführt:


    "Werfen eines Gegenstandes in Richtung des Balls, eines Gegners oder eines Spieloffiziellen oder Berühren des Balls mit einem in der Hand gehaltenen Gegenstand"


    Das hat auch den charmanten Vorteil, dass im Gegensatz zum Handspiel bereits der Versuch strafbar ist ("in Richtung des Balls").

    Wenn ein Spieler dem Gegner hinterherrennt und die klare Absicht hat, diesen zu foulen, sind wir - darüber haben wir doch gerade in einem anderen Thema diskutiert - tendenziell sogar bei "Rot".

    Na ja, da macht es ja auch das Hinterherrennen in Verbindung mit dem anschließenden Tritt und nicht das Rennen selbst. ;)


    Wenn der Spieler unbeteiligt mit dem Ersatzball stehen bliebe, wäre das keine Unsportlichkeit, sondern nur Dummheit, denn die reine Aufnahme kann ja auch dem Zweck dienen, den Ball wieder aus dem Feld zu befördern - im Zweifel für den Angeklagten. Die Unsportlichkeit liegt hier für meine Begriffe aber in dem Umstand begründet, dass er den Ball aufnimmt und eben nicht, was im Sinne des Fußballs wäre, den schnellstmöglich aus dem Spielfeld befördert, zumal ihn der Ball beim rennen ja auch eher stört - genau dieser Aspekt ist für mich die Unsportlichkeit. Die Nutzung des Balles, um einen aussichtsreichen Angriff zu verhindern, ist das zweite Vergehen - aber das ist ja unstrittig.

    Du sagst, das reine Aufnehmen des Balles hältst du noch nicht für unsportlich. (Bei der Dummheit gebe ich dir Recht. :)) Daraus folgere ich, dass du für das Losrennen mit dem Ball schon das Spiel unterbrechen und ihn verwarnen würdest (vorausgesetzt es liegt kein Vorteil für den Gegner vor)?


    Damit habe ich halt Bauchschmerzen. Der Wurf des Balles als Unsportlichkeit ist unstrittig, richtig.

    Bei der Spielfortsetzung bin ich bei Manfred. Den SR-Ball sehe ich nur, wenn der Ersatzball schon vorher das Spielgeschehen beeinflusst, was man trotz des kurzen Videos doch fast ausschließen kann.


    Bei der persönlichen Strafe habe ich aber Schwierigkeiten damit, daraus zwei verwarnungswürdige Vergehen zu machen. Wenn ein Spieler seinem Gegner hinterherrennt und "offensichtlich ein Ziel" hat, diesen zu foulen, wird aus der vollendeten Tat auch nicht gelb-gelb/rot. Und dass er den Ball in die Hand nimmt und nicht sofort aus dem Feld befördert, als unsportlich zu betrachten, halte ich auch nicht für überzeugend. Was würdest du machen, wenn er einfach unbeteiligt mit dem Ersatzball in der Hand stehen bleibt?

    Die Aussage "Nein!" ist zu einfach. Tatsächlich hat die persönliche Strafe nichts damit zu tun, ob der Angreifer den Vorteil nutzen kann. Wenn bei der Verhinderung einer klaren Torchance einmal auf Vorteil entschieden wurde, kann es im Anschluss nur noch die Verwarnung geben.


    So wie es hier geschildert wurde, konnte es nach deutlich angezeigtem Vorteil auch gar keinen verzögerten Pfiff mehr geben. Es hätte mit Verwarnung und Abstoß weitergehen müssen.


    Sollte noch nicht klar auf Vorteil entschieden worden sein, ist nach verzögertem Pfiff selbstverständlich noch der Feldverweis möglich.

    Nur A. Denn der benutzt einen Trick, um die Rückpassregelung zu umgehen. B spielt den Ball situationsangemessen mit dem Kopf. Das Spiel ist - wie geschrieben - unabhängig davon zu unterbrechen, ob der TW den Ball tatsächlich aufnimmt. Daher ist der ind. Freistoß auch am Ort der Unsportlichkeit - nämlich da, wo A den Ball anlupft - auszuführen.