Wir sollten uns bei dieser Frage nicht davon leiten lassen, wie abwegig solch eine Situation ist. Setzen wir doch einfach voraus, dass beim Versuch, den Ball regelkonform zu spielen, ein strafbares Handspiel unterläuft. Wie auch immer das dann in der Praxis aussehen kann.
Bei dem unter den verwarnungswürdigen Vergehen auf Seite 79 aufgeführten "eine offensichtliche Torchance mit einem Vergehen vereitelt, das bei dem Versuch, den Ball zu spielen, begangen wurde und der Schiedsrichter auf Strafstoß entscheidet" kann man Manfreds Zweifel noch nachvollziehen.
Auf Seite 81 heißt es aber schon präziser:
"Wenn ein Spieler ein Tor oder eine offensichtliche Torchance des Gegners durch ein Handspielvergehen vereitelt, wird er unabhängig vom Ort des Vergehens des Feldes verwiesen.
Wenn ein Spieler mit einem Vergehen gegen einen Gegner [Hervorhebung durch mich] im eigenen Strafraum eine offensichtliche Torchance vereitelt und der Schiedsrichter auf Strafstoß entscheidet, wird der Spieler verwarnt, wenn das Vergehen bei dem Versuch, den Ball zu spielen, begangen wurde."
Daraus folgt für mich, auch nach "Sinn und Geist" der Regel, dass bei der "ballorientierten Spielweise" ein Zweikampf mit dem Gegner vorliegen muss und ein Handspiel somit nicht darunter fallen kann.
Gerne merke ich aber auch an dieser Stelle an, dass die Neustrukturierung des Regelwerks vor einigen Jahren die Verständlichkeit an vielen Stellen nicht gerade erleichtert hat...