Beiträge von zettelbox

    Wenn man aber jetzt anfängt, dem Torhüter ein paar Sekündchen zu geben, bevor man irgendwann den Startpunkt der 8 weiteren Sekündchen setzt, wird das ganze so nebulös und subjektiv, dass man es sich auch gleich schenken kann.


    Ich denke die Intention hier ist recht klar: 8 Sekunden ab Ballkontrolle, die letzte 5 werden offen heruntergezählt. Wie das klappt wird man sehen, und ob man die 8 Sekunden vielleicht noch etwas erhöhen muss. Aber dass man anfängt, dem Torhüter erst eine undefinierte Zeit zu geben, um die klar definierte Zeit beginnen zu lassen - das wäre ja sogar noch eine Verschlechterung gegenüber der jetzigen Situation.

    Das Problem an der bisherigen Regel ist doch, dass ein relativ einfaches und übliches Vergehen vom konsequenten Schiedsrichter mit einer sehr harten Spielstrafe bestraft werden musste, die mit einer hohen Torwahrscheinlichkeit einherging, vermutlich nicht viel geringer als ein Strafstoß.


    Der Eckstoß passt meiner Meinung nach viel Besser zur Schwere des Vergehens.


    Das offene, visuelle Herunterzählen finde ich unnötig und peinlich, aber einen Versuch ist es gern wert. Das kann man aber vielleicht am ehesten weglassen, einfach Eckstoß pfeifen wenn die 8 Sekunden überschritten wurden, das fände ich eine wirklich gute Verbesserung.

    Dann verstehe ich aber nicht, warum KappaSke auf dem Schlauch stehen sollte, das ist ja eine ganz normale Rückpasssituation... Mit dem Fuß absichtlich zum Torwart zurückgespielt. Geht es um die weite Entfernung des absichtlichen Rückpasses? Die spielt keine Rolle, solange es wirklich ein absichtliches Rückspiel zum Torwart war.

    Der Torwart hat laut Beschreibung nicht versucht, den Ball mit dem Fuß zu klären.

    Das spielt doch ebensowenig eine Rolle, ob der Torwart den Ball zuerst mit dem Fuß berührt. Handelt es sich um ein absichtliches Rückspiel mit dem Fuß des Feldspielers, ist der Ball für die Handberührung des Torwarts gesperrt und jegliche Berührung mit der Hand führt zum idF, bis ein anderer Spieler als der Torhüter (es kann derselbe sein, der den Rückpass gespielt hat) den Ball mit einem anderen Körperteil als dem Fuß berührt.

    Der Ball wird vom Mittelfeldspieler mit einem hohen Ball absichtlich zu seinem Torwart zurück gespielt. Der Torwart verschätzt sich aber und/oder ist zu klein und fängt den Ball bzw lässt den Ball abklatschen bevor dieser ins Tor geht.


    Idf oder weiterspielen?

    Wenn ich das richtig verstehe, spielt der Feldspieler den Ball absichtlich mit dem Fuß zum Torhüter, der Torhüter berührt den Ball mit der Hand, und anschließend geht der Ball ins eigene Tor.


    Da sich der Ball ja völlig regelkonform im Spiel befindet, kann wie bei allen Vergehen, bei denen der Ball korrekt im Spiel ist und bleibt, die Vorteilsregel angewendet werden, weshalb das Eigentor zählt.


    Ich hoffe, ich habe die Frage richtig verstanden.

    War nicht vor dem großen Regelupdate jedes Halten (oder war es wirklich explizit Trikotziehen?) eine Unsportlichkeit und damit Verwarnung? Ich glaube, diese pauschale Reglung wurde damals mit der Regel-Revolution aus den Regeln genommen, seitdem muss das Halten taktisch oder rücksichtslos sein.

    Entscheidend ist, das die letzte Ballberührung der passgebenden Spielers mit Ballkontrolle geschieht-.


    Das Wort Ballkontrolle wird dabei häufig falsch angewendet. Es wird nämlich mit der Absicht den Ball zu einem bestimmten Spieler oder Ort zu spielen gleich gesetzt.

    Wie so oft: Bullshit, das Gegenteil ist richtig.

    Das klingt m.E. sehr vernünftig und pauschale Aussagen aller Art in Bezug auf einen Spielabbruch finde ich nicht so sinnvoll. Die Sicherheit des Schiedsrichters steht an oberster Stelle und da kann auch eine Fortsetzung sinnvoller sein als der Abbruch, insbesondere, wenn die Agression von einem einzelnen Spieler ausgeht und dieser von den anderen Spielern unter Kontrolle gebracht wird.


    Eine Tätlichkeit gegen den SR muss somit nicht immer zwangsläufig den Abbruch bedeuten - umgekehrt ist der Abbruch in solchen Fällen absolut nie falsch!


    Dass dann ausgerechnet eine Minute später ein Strafstoß gegen die Heimmannschaft gepfiffen werden muss, ist bitteres Schicksal. Das tut dem Frieden auf dem Platz keinen Gefallen, ist aber trotzdem nicht zu vermeiden - aber auch vorher nicht abzusehen.


    Tim, ich denke, du hast hier absolut richtig gehandelt! Jetzt kommt es darauf an, dass das Sportgericht durchgreift.

    "Burschikos aussehend" ist schon ein No Go, aber was ist denn bitte "als männliches Wesen eingestuft habe" fuer eine Bemerkung in einem Sonderbericht? Wer gibt irgendjemandem und insbesondere dem Schiedsrichte das Recht, Personen in Geschlechterrollen "einzustufen"? Und was bitte ist "Wesen" in diesem Kontext fuer ein unglaublich abwertendes Wort? Ich hoffe, dieser Sonderbericht wurde so nie abgeschickt, das koennte sonst zu einem ganz boesen Bumerang werden. Waere ich die betroffene Person und muesste von einem Schiedsrichter in einem offiziellen Dokument sowas Uebergriffiges ueber mich lesen, wuerde ich das komplett eskalieren. Das laesst tatsaechlich tief blicken. Ungeheuerlich.


    Falls das Sportgericht wirklich Informationen zum Aussehen haben moechte, wird es sich schon melden. Und dann geht es wie Stefan sagte erstmal um Merkmale wie Groesse, Haarfarbe, Alter, etc. Besondere Auffaelligkeiten kommen dann eventuell auch zur Sprache, aber ganz bestimmt nicht, ob ein Schiedsrichter die Dame als "maennliches Wesen eingestuft" hat. Herrje.


    Da bleibt im Schatten, dass diese rote Karte gemaess Beschreibung auf ganz duennem Eis steht (natuerlich darf jemand erstmal fragen, wofuer die Angabe des eigenen Namens benoetigt wird, bevor man seine persoenlichen Daten abgibt), und ich verstehe auch nicht, wieso sich die Situation nach dem Spiel mit einem Offiziellen des Vereins nicht klaeren liess (finde ich den Namen nicht auf dem SB, frage ich doch erstmal nach?!)

    Leute, das ist wie beim Foulspiel. Nicht jedes Halten, Stoßen oder Bein Stellen, ist ein Halten, Stoßen oder Bein Stellen im Sinne der Regel, auch wenn es die Bilder objektiv als ein solches Belegen. ;)

    Genau, und daher ist auch das "rücksichtslose Foulspiel" im Sinne meiner Definition keine Pflichtverwarnung. (Ja, Koz - sobald ich ein Foul als rücksichtslos definiere, muss ich natürlich gelb ziehen. Die Frage, wann ein Foul fahrlässig, rücksichtslos oder gar brutal ist, ist aber Auslegungssache, daher spricht man nach der mir geläufigen Definition da nicht von einer Pflichtverwarnung.)


    Den Unterschied eines Fouls (und die Bewertung als rücksichtslos) gegenüberzustellen zu anderen Vergehen wie Trikotausziehen nach Torjubel, unerlaubtes Betreten des Spielfeldes etc. lasse ich jetzt sein :)

    Eben nicht alle, gerade die Verwarnung für wiederholte Regelverstöße ist dafür das Musterbeispiel: Gibt es eine Regel die besagt, dass nach X Regelverstößen zu verwarnen ist? Nein! Schlimmer noch, es kann dazu kommen, dass Spieler A beim zweiten Verstoß deswegen verwarnt wird, Spieler B aber erst beim fünften Verstoß, weil der Schiri immer den Art des Verstoßes einfließen lassen wird.

    Die Regel ist genauso eindeutig formuliert wie die des Protestierens. Genauso wenig wie beim wiederholten Verstoß gegen die Regeln eine Anzahl definiert ist, gibt es beim Protestieren handfeste Kriterien, wann ein Protestieren zu einem Protestieren wird.


    Deine Argumentation ist inhaltlich dieselbe, Du wendest sie auf die beiden Normen aber gegensätzlich an. Das ist mir völlig schleierhaft.

    Aber das ist doch Punkt, auf den ich raus will.

    Verstehst du den Unterschied nicht?


    Wenn ein Spieler ohne Erlaubnis aufs Spielfeld rennt, musst du ihn verwarnen, auch wenn ihm das noch so leid tut und er wirklich keinerlei böse Absicht dabei hatte. Da gibt es keinen Spielraum.


    Ein Torwart der sich beim Strafstoß zu früh von der Linie bewegt ist zu verwarnen. Da gibt es keinen Spielraum.


    Ein Spieler, der beim Torjubel sein Trikot auszieht, ist zu verwarnen. Da gibt es keinen Spielraum.


    Ein Spieler, der sich über eine Entscheidung beim SR beschwert, oder der mehrfach gegen die Spielregeln verstößt, ist genau dann zu verwarnen, wenn der SR das entsprechend als Unsportlichkeit wahrnimmt. Anders als bei den anderen genannten Dingen hat der SR da sehr wohl Spielraum. Und genau das macht diese Dinge eben nicht zu Pflichtverwarnungen, anders als die vorgenannten Sachen.


    Irgendwelche "Spieler stand mit Zehnagel im Spielfeld, bekommt aber kein Gelb!!!!!"-Vergleiche haben mit der Sache rein gar nix zu tun.

    @Koz: Mit eurer Interpretation des Begriffs "Pflichtverwarnung" ist das richtig. Alle Verwarnungen sind Pflichtverwarnungen. Wie sinnvoll der Begriff "Pflichtverwarnung" dann noch ist, überlasse ich euch. Wie vielsagend Aussagen wie "bei der Verwarnung handelt es sich um eine Pflichtverwarnung!" dann noch sind, überlasse ich euch.


    Es gibt eine andere Definition dieses Begriffes, die für mich deutlich mehr Sinn ergibt (nämlich dann, wenn dem SR kein Spielraum zusteht, beispielsweise beim verwarnungswürdigen Verstoß gegen die Strafstoß-Regeln oder dem unerlaubten Betreten des Spielfeldes - nimmt er ein solches Vergehen wahr, muss er verwarnen). Protestieren dahingegen erlaubt einen Spielraum (und nach den Regeln eben dahingehend, dass er entscheiden kann, wann er eine Äußerung als "Protestieren" interpretiert. Diesen Spielraum gibt es bei vielen anderen Dingen wie Trikotausziehen, zu frühem Betreten usw. nicht - daher sind das Pflichtverwarnungen, anders als für Protestieren oder auch wiederholtem Verstoßen gegen die Spielregeln, ebenfalls keine Pflichtverwarnung im Sinne dieser Definition).


    Mag man anders sehen, da der Begriff nirgendwo verbindlich definiert ist, aber andere dafür so anzufahren wie Manfred das oben getan hat, ist eine Frechheit.

    Nicht direkt, aber indirekt, beispielsweise bei den wiederholten Regelverstößen

    Die Formulierung ist genauso klar wie beim Protestieren, verstehe das Argument nicht.

    schlimmer aber dort, wo vorhanden, bei der Zeitstrafe.

    Nicht Teil der Regeln.


    Also, nach deiner Definition sind alle Verwarnungen Pflichtverwarnungen. Sehr sinnvoll. Der Begriff wird in anderen Kreisen anders verwendet, soll mir egal sein, aber deinen "Unfug der grandiosen Art" kannt du dir sparen.

    Wenn ein Protest vorliegt - da gibt es womöglich einen gewissen Spielraum -, dann ist es eben eine Pflichtverwarnung, da gibt es aber keinen Spielraum.

    LOL. "Unfung der grandiosen Art", oder wie war das? :*


    Mal im ernst. Wann protestieren anfängt und wann nicht, ist eine Entscheidung mit viel Spielraum für den Schiedsrichter mit vielen Einflussfaktoren und kann sich sogar im Laufe eines Spiels ändern, ohne dass dies ein Problem darstellt (ein "Protest" in der 15. Minute eines ruhigen Spiels wird ohne VW aufgelöst, ein vergleichbarer Protest in demselben Spiel in der 80. Spielminute mit inzwischen hitzigem Charakter wird aber sofort mit gelb belohnt.)


    Dies unterscheidet die Verwarnung wegen Protestierens von Verwarnungen für Vergehen wie unerlaubtes Betreten oder ein taktisches Foul, die IMMER zu verwarnen sind, unabhängig vom Spielcharakter, Vorgeschichte etc. Dies ist die mir bekannte Definition von "Pflichtverwarnung". Der Begriff selbst ist ja ohnehin nicht offiziell definiert, daher ist es schon reichlich unverschämt, mir hier "Unfung grandioser Art" zu unterstellen, lieber Manfred. Vielleicht sind in den verschiedenen Landesverbänden unterschiedliche Definitionen unterwegs, ich nutze die des Lehrwesens des DFB.


    Aus Neugier: Wenn man sich jetzt auf Deinen Standpunkt stellt, gern die umgekehrte Frage: Welche Art von Verwarnung ist denn dann keine Pflichtverwarnung? Gibt es eine Stelle in den Regeln, die besagt, dass der SR verwarnen kann, wenn er gerade Lust darauf hat? :/