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Für mich stellt sich die Frage: Greift ein im Abseits stehender Angreifer in das Spielgeschehen ein ,wenn er einen Verteidiger zum Nachteil dessen an sich bindet und somit räume öffnet?
Definitiv nein, es sei denn "dass der Spieler einen Gegenspieler daran hindert, den Ball zu spielen oder spielen zu können, indem er eindeutig die Sicht des Gegners versperrt oder Bewegungen oder Gesten macht, die den Gegner nach Ansicht des Schiedsrichters behindern, täuschen oder ablenken"
Allein die Tatsache, dass ein Verteidiger ihm nachrennt und dadurch Raum für nicht im Abseits stehende Angreifer schafft, ist kein "Eingreifen" und somit keine strafbare Abseitsstellung. Pech oder "Dummheit" vom Verteidiger.:D
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Wäre es im Sinne des größtmöglichen Vorteils daher nicht geboten, grundätzlich auf Abseits zu entscheiden, wenn nur noch ein Spieler den Ball erreichen kann? Bisher tue ich das nur, wenn er auch eine realistische Chance hat, den Ball zu bekommen oder dies dennoch versucht, aber ich frage mich dabei stets, ob das eigentlich richtig ist ...
Die DFB-Anweisung fordert den Pfiff m.E. nur, wenn der Ball ausschließlich von dem im Abseits stehenden Spieler erreicht werden kann. Weiter "Besteht jedoch ein Zweifel, ob der Ball wirklich zu dem abseits stehenden Spieler gelangt,...so muss mit der Abseitsentscheidung so lange gewartet werden, bis klar erkennbar ist, welcher Spieler den Ball spielt." Zweifel bestehen m.E. auch dann, wenn noch ein Abwehrspieler den Ball erreichen kann.
Das heißt, dass solange noch ein Abwehrspieler die gleiche oder bessere Chance hat den Ball zu spielen und dies auch versucht, sowie die Möglichkeit besteht, dass der Ball vorher ins Aus geht, darf man gar nicht abpfeifen, weil: Es liegt kein strafbares Abseits vor!
Daher die Antwort: Ja, wenn ausschließlich dieser eine Spieler den Ball mit hoher Sicherheit erreichen wird. Das hat nichts mit dem "Sinn des größtmöglichen Vorteils" zu tun, sondern soll verhindern, dass unnötige Zeit vergeudet wird bis der Spieler endlich den Ball berührt.