Beiträge von Mark

    Sch…drauf, Geschlechtwechsel ist nur einmal im Jahr…


    Ab November darf nun jeder einmal im Jahr das Geschlecht wechseln. Details kenne ich nicht. Trotzdem stellt sich jetzt schon einmal die Frage, wie die Verbände damit umgehen.


    Muss es ab November dann ermöglicht werden „männlich gelesenen Personen“ in Damenmannschaften mitzuspielen?


    Kann sich der Sport über gesellschaftliche Regelungen hinwegsetzen?


    Es wird spannend.

    Hier wäre meines Erachtens eine klare Regelung "Hand über Schulter ist immer strafbar" sehr hilfreich und nachvollziehbar.

    Der Arm dient sicherlich dem Gleichgewicht. Für mich entscheidend, ob der Arm in einer erwarteten Flugbahn war oder ob er vollkommen unglücklich angeschossen wurde (z. B. vorletztes Euroleague-Spiel von Freiburg). Bei Hummels klar strafbar, wenn der Kontakt unwiderlegbar erkennbar wäre.

    Lange Rede kurzer Sinn, insbesondere international wird die Regel anders ausgelegt, als es der deutsche Regeltext hergibt. Vereinfacht wird es so gehandhabt:


    Wenn die Hand (gemeint ist auch der Arm) den Ball berührt, muss der Schiedsrichter maximal diese 4 Fragen beantworten:

    1. Wird unmittelbar ein Tor erzielt:ja, Handspiel. Nein, 2.
    2. War die Hand eng an Körper? ja, weiterspielen. Nein 3.
    3. Hatte der Spieler ausreichend Zeit (auch schon vor dem Schuss) die Hand wegzuziehen oder eng anzulegen? Ja, absichtliches Handspiel. Nein 4.
    4. Musste der Spieler damit rechnen an dieser Hand getroffen zu werden? Ja, unabsichtliches Handspiel. Nein, weiterspielen.

    Versuchen wir doch diesen Satz anders zu formulieren, ohne den Sinn zu verändern:


    „Eine unnatürliche Vergrösserung des Körpers liegt vor, wenn die Hand-/Armhaltung weder die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist noch mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden kann.“


    b ist dabei immer die Erklärung des Gegenteils, die natürlichen Vergrößerung. Meint der Regelgeber in der originalen englischen Version 1. oder 2.?


    1a

    Eine unnatürliche Vergrößerung des Körpers liegt vor, wenn die Hand-/Armhaltung nicht die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist und mit dieser Körperbewegung nicht gerechtfertigt werden kann.


    1b

    Eine natürliche Vergrößerung des Körpers liegt vor, wenn die Hand-/Armhaltung die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist oder mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden kann.


    2a

    Eine unnatürliche Vergrößerung des Körpers liegt vor, wenn die Hand-/Armhaltung nicht die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist oder mit dieser Körperbewegung nicht gerechtfertigt werden kann.


    2b

    Eine natürliche Vergrößerung des Körpers liegt vor, wenn die Hand-/Armhaltung die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist und mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden kann.

    unnatürlichen" Handhaltungen

    Das Regelwerk kennt auch nur die „unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche“, die dann auch leider etwas schwammig erläutert wird. Und zwar so schwammig, dass international praktisch jeder abstehende Arm als strafbar bewertet wird und es bei uns etwas großzügiger ausgelegt wird.


    Allerdings kommt dann die Erklärung, dass der Spieler mit seiner Armhaltung das Risiko eingeht getroffen zu werden. Das impliziert schon eher nur Fahrlässigkeit. Und der Spieler muss die Möglichkeit gehabt haben, den Arm in natürlicher Art und Weise enger am Köper zu halten.

    Fällt Dir denn ein Beispiel ein, wie man mit unnatürlich vergrößerter Körperfläche unabsichtlich den Ball mit der Hand spielt (so dass der zweite Tatbestand überhaupt jemals greifen könnte)?

    Zunächst einmal ist jede unnatürliche Vergrößerung durch eine Armhaltung, die vor dem Schuss/Abspiel schon da war natürlich keine Absicht im Sinne des deutschen Strafrechts.


    Wenn der Schiedsrichter jetzt der Meinung ist, dass die Armhaltung vorsätzlich so gewählt wurde, weil der Spieler den Ball blocken möchte, egal ob es der Arm ist, dann ist absichtlich im Sinne der Regeln.


    Wenn er der Meinung ist, dass der Spieler nur fahrlässig gehandelt hat, dann ist es unabsichtlich. Der Spieler wollte das Handspiel zwar nicht, aber er hätte sich mehr Mühe geben können den Arm weiter anzulegen.


    Der Grad zwischen fahrlässig und vorsätzlich ist natürlich schwierig zu beurteilen. Wir kennen das bei Rasern, die einen Menschen totgefahren haben. Ich bin allerdings davon überzeugt, dass man den klaren Vorsatz durch z. B. zwei weit abgespreizte Arme zum Blocken durchaus erkennen kann.


    Allerdings sind fast alle Hand-Elfmeter, an die ich mich in den letzten Monaten erinnern kann, tendenziell eher unabsichtlich im Sinne der Regeln.

    Das ist kein absichtliches Handspiel sondern bestenfalls fahrlässiges Inkaufnehmen.

    Oder es handelt sich um billigendes Inkaufnehmen, also vorsätzlich . Und das fällt wieder unter „deliberately“.😉


    Es wird auch hier eine Grauzone geben.

    Mit abgespreizten Armen auf der Torlinie stehen ist mittlerweile ja nicht mehr wie früher ein absichtliches Handspiel sondern ein eigener Tatbestand der "unnatürlichen Vergrößerung des Körpers".

    Naja, nicht ganz. Wenn der Spieler offensichtlich blockt wie ein Handballtorwart, dann war das schon immer absichtlich. Wenn er nur fahrlässig die Arme zu weit abspreizt als notwendig, dann gilt es als unabsichtlich.


    Es bleibt weiterhin eine Ermessensentscheidungen. Allerdings wenn das IFAB überzeugt ist, dass der Schiedsrichter jetzt zwischen absichtlich und unabsichtlich differenzieren kann, dann könnte man die Regel auch so ändern, dass unabsichtliche Handspiele gar nicht mehr bestraft werden oder nur noch mit idF.

    CTo Es geht doch darum, dass das reine IFAB-Regelwerk das „Freistoßmanagement“ derart schwammig regelt, dass es ohne z. B. die DFB-Erläuterungen kaum bis gar nicht zu verstehen ist. Im Endeffekt lässt es jedoch zu, dass der SR jederzeit bzw. auch nach eigenem Ermessen den Abstand überprüfen kann, was dann den Pfiff zwingend erforderlich macht.


    Interessant ist Frage, ob der SR, der per Augenmaß aus der Distanz die Mauer noch ein bis zwei Meter korrigiert, zum Pfiff verpflichtet wird. Die Mauer muss ja jetzt, die vorgeschriebene Distanz einhalten. ;)

    Wenn der Schütze bei schneller (nicht genau definiert) Freistoßausführung auf den Abstand verzichtet.

    Das würde im Umkehrschluss implizieren, dass jeder nicht schnell ausgeführte Freistoß mit Mauer angepfiffen werden müsste.

    Zumindest in Deutschland steht es sinngemäß in den zusätzlichen Erläuterungen des DFB zur Regel 13.


    In den IFAB-Regeln findet man nur im „Leitfaden für Spieloffizielle“:


    Der Schiedsrichterpfiff ist zwingend:

    • zur Fortsetzung des Spiels:

    • bei Freistössen, wenn die Mauer die vorgeschriebene Distanz einhalten muss,


    Es stellt sich hierbei auch die Frage, wann die Mauer die vorgeschriebene Distanz nicht einhalten muss?

    KozKalanndok  Manfred Die grundsätzliche Frage, was der Regelgeber beim Strafstoß/Elfmeterschießen meint, habe ich schon vor einiger Zeit vom IFAB bestätigt bekommen und sollte hier nicht diskutiert werden. Gerne ein eigenes Thema starten.


    Auch die Frage, ob ein rücksichtsloses Abwerfen durch einen „falschen“ Einwurf mit dF oder Wdh durch anderes Team zu bestrafen ist, wäre ein anderes Thema.


    Hier geht es primär um „was ist absichtlich fahrlässig Anwerfen/Anschießen“?

    KozKalanndok Bevor der Ball im Spiel ist, bedeutet logischerweise, dass es auch einen Zeitraum, sobald der Ball im Spiel ist, geben muss, bei dem der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen kann.


    Hätte der Regelgeber, nachdem der Schiedsrichter den Ball zum Strafstoß freigegeben hat, gemeint, dann hätte er es genauso formuliert wie in Regel 10.3. beim Elfmeterschießen. ;)

    Ich will ihn nicht komplett schlecht machen, er ist schon heftig beleidigt worden.


    Ohne das Spiel gesehen zu haben, will ich nicht ausschließen, dass es fragwürdige Entscheidungen gegeben hat, die als Alleinpfeifer nicht immer vermeidbar sind.


    Aber vier gelbrote Karten gab es für Meckern. Offensichtlich ist er auch heftig beleidigt worden. Also hat er alles richtig gemacht. Und spätestens nach der zweiten Verwarnung hätten die Spieler und der Trainer hinsichtlich ihres Verhaltens des fehlende „Fingerspitzengefühl“ beweisen müssen.


    Am ärgerlichsten ist die reißerische Überschrift.