Beiträge von Mark

    Es gibt sicherlich einige Regeländerungen oder Auslegungen, die fragwürdig sind aber nicht diese. Wenn der SR auf Freistoß entscheidet, hat nicht jedem Spieler den Regelverstoß erkannt, geschweige denn mit welcher Freistoßart das Spiel dann fortgesetzt werden muss. Insofern darf diese Fehler des Schiedsrichters nicht zu einer Benachteiligung führen. Die Wiederholung ist hier schlüssig.

    Für mich wäre die logische Konsequenz der unabsichtlichen Doppelberührung, sie als Ausführungsvergehen zu definieren, das zur Wiederholung führt, es sei denn, es kommt die Vorteilsregel zur Anwendung.


    Dadurch hätte das IFAB eine schlüssige und durchgängige Regelung für alle Spielfortsetzungen.


    Bei der unabsichtlichen Ballberührung eines Auswechselspielers im Spielfeld ist man jetzt ja ebenfalls im Sinne des Fußballs wieder zurückgerudert.

    Für mich ist das nicht zu Ende gedacht. Wieso nur beim Strafstoß/Elfmeter? Weshalb nicht beim verwandelten direkten Freistoß?


    Und weshalb entspricht der indirekte Freistoß 5,5 m vor dem Tor weiterhin dem Geist der Regel, wenn das gleiche Missgeschick beim z. B. Abstoß passiert? Ok, man wird dadurch kaum ein Tor schießen, aber der Erfolg wäre dann eben das gelungen Zuspiel zum Mitspieler.

    BestRefinTown Ich glaube, dass es im Sinne des Spiels das beste ist, wenn man besser die schnelle Ausführung sofort unterbindet und ggf. wiederholen lässt. Wenn ein Ball klar ins Toraus zum Abstoß geht, wird kaum einer den SRB mit den Angreifern nachvollziehen können und auf eine FairPlay hoffen.

    Aber nicht, wenn der Torwart vorher am Ball war. So war doch die Ausgangslage?

    Indirekter Freistoß wird direkt auf das Tor geschossen. Der TW berührt aber den Ball beim Versuch ihn abzuwehren und danach fliegt der Ball ins Tor. Allerdings hat der Schiedsrichter den idF nicht angezeigt. Es kann dann nur Wiederholung oder Tor, Anstoß geben.

    Wenn der Schiedsrichter bei einem indirekten Freistoß vergisst oder keine Zeit hatte den Arm über den Kopf zu heben und der Freistoß geht direkt ins Tor, wird er wiederholt.


    Aber was ist, wenn der Torhüter beim Versuch den Torschuss abzuwehren den Ball vorher berührt?

    und da empfehle ich im Zweifel die Spielfortsetzung wiederholen zu lassen oder wer es regelkorinthentechnisch korrekt machen will dann doch den SR-Ball wegen des 2. Balles auf dem Spielfeld zu geben.

    Gefährlich, wenn der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung nicht im Strafraum war oder zuletzt dort gespielt wurde. Dann bekommen quasi die Angreifer den SR-Ball.


    Und ob unter der Regeländerung mit „in Ballbesitz kommen wäre“ auch ein möglicher Abstoß fällt, bedarf noch einer Auslegung.

    KozKalanndok Das hatte ich bereits geschrieben.


    Zusammengefasst die Begründung für Strafstoß anstelle Eckstoß:


    Der Spielball darf selbstverständlich taktisch auch gegen einen Gegenspieler geworfen werden. Hier liegt aber klar eine Tätlichkeit vor. Und der Zeitpunkt der Tat ist spätestens, sobald der Ball die Hand verlassen hat. Der Schiedsrichter könnte jetzt das Spiel unterbrechen.


    Nur für den Ort der Spielfortsetzung ist jetzt noch entscheidend, wo das Opfer getroffen wird bzw. getroffen werden sollte. Dabei ist es dann tatsächlich irrelevant, ob und wann der Ball sein Ziel trifft.

    Naja, aber die übergreifende Formulierung dort ist ja "einen Gegenstand" - würde an der Stelle keinen Grund den Spielball auszuschließen

    Ja, das stimmt. Es ist trotzdem irrelevant jetzt plötzlich alle Bälle zu erwähnen, wenn es eigentlich nur um den Spielball geht.


    Das Problem ist, dass eben genau der Fall „Spieler wirft den Spielball auf einen Gegenspieler“ in diesem Abschnitt nicht geregelt wird. Und das IFAB hat mit der Begründung genau diesen Abschnitt zitiert und den dF bzw Strafstoß mit dem zweiten und dritten Satz begründet:


    Ich habe die Frage inklusive Zusatzfrage ans IFAB gestellt. Aufgrund der schnellen Antworten, gehe ich fast davon aus, dass sie KI-generiert waren.


    Zusammengefasst ist es, wie ich es schon schrieb. Die Begründung in der SRZ ist nicht ganz korrekt bzw. vollständig, auch wenn es nichts ändert:


    Entscheidend, dass es eine Spielstrafe gibt, obwohl der Spielball vor dem Treffer im Aus war, ist tatsächlich die Tatsache, dass das Vergehen bereits während des laufenden Spiels beginnt. Nur der Ort der Spielfortsetzung hängt dann davon ab, wo getroffen wurde und das ist in diesen Fall eben die nächste Stelle auf der Linie.


    Ob man diese Begründung auch auf die Blutgrätsche anwenden kann, wenn zwischen Absprung und Knochenbruch der Ball ins Aus fliegt, ist allerdings noch offen.

    Der eine ist das Abwerfen einer außenstehenden Person nach Regel 12.4:

    Das ist auch dann strafbar, wenn es nicht übermäßig hart oder brutal passiert (es sind keine qualifizierenden Kriterien für diesen Tatbestand).

    Wir diskutieren aber nicht über eine außenstehende Person, sonder einen Gegenspieler, der in 12.4 beim Verwendung des Spielballs ausgenommen ist.

    Da gibt es die Sonderregel, die den Ort der Spielfortsetzung abweichend vom Standard (Fortsetzung am Ort des Vergehens) explizit definiert (Regel 13.2 Anfang).

    Da geht es dann auf der Seitenlinie weiter.

    Regelt ausdrücklich „beim Laufendem Spiel“ und „Vergehen außerhalb“ des Spielfeldes. Das trifft hier nicht zu, da das Vergehen während des laufenden Spiels innerhalb stattfindet und außerhalb erst währen einer Unterbrechung, weil der Spielball das Spielfeld bereits verlassen hat.


    In dem Fall geht es meiner Meinung nach im Feld weiter, dort wo der Täter auch das Vergehen begangen hat.

    Widerspricht aber der Begründung der Antwort in der SRZ.


    Was jetzt aber wirklich knifflig wird ist der Fall, dass der Torwart einen Auswechselspieler übermäßig hart(!) abwirft,

    Wäre ein anderer Fall. Lass uns erst den Gegenspieler als Opfer lösen. Aber auch hier ist nicht beschrieben, wie zu verfahren ist, wenn der Spielball (the match ball) geworfen wird, sondern nur ein Ball (a ball). Man kann jetzt trefflich darüber diskutieren, ob das IFAB hier schlicht weg das Wort „match“ vergessen hat oder wie die Differenzierung genau gemeint ist.


    Es sollte eigentlich klar sein, dass ein Ersatzball oder Tennisball wie ein Gegenstand zu betrachten ist und keinen Sonderfall darstellt.

    Das Abwerfen einer Person außerhalb des Spielfeldes (ansonsten gäbe es ja ) ist aber ein anderer Tatbestand, bei dem der Ort der Spielfortsetzung eine Sonderregelung hat.

    Und welche Sonderregelung soll das genau sein, die den Tatort auf die Linie versetzt, obwohl der Ball beim „Impact“ nicht mehr im Spielfeld war? Sprich, der Ball war nicht im Aus, da genau in diesem Spezialfall die Linie theoretisch unendlich breit ist bzw. sich - ähnlich des expandierenden Universums - mit dem Ball als äußere Grenze ausdehnt.

    Der Versuch jemanden übermäßig hart abzuwerfen ist das Vergehen und damit ist der Ort des Vergehens der Ort des Werfers.

    Dann wäre aber die Begründung der Regelfrageantwort falsch. Dort setzt man aber den Ort des Treffers mit der nächsten Stelle auf der Auslinie gleich, obwohl der Ball zu diesem Zeitpunkt definitiv nicht mehr im Spiel war.


    Aktuell wissen wir nur, dass bei einem Kick-/Wurfvergehen mit dem Spielball gegen einen Gegenspieler der Zeitpunkt und Ort der Strafbarkeit die Position des Täters während der Einleitung ist und der der Ort der Spielstrafe die Position des Opfers ist.


    Schwierig dem Regelwerk zu entnehmen.

    ür den Wurf des Spielballs greift aus 12.4 nicht der Abschnitt zum Werfen (weil dort der Spielball explizit ausgeschlossen ist),

    Guter Einwand. Allerdings ist das logisch, da der Spielball ja zunächst einmal in erlaubter Weise aus taktischen Gründen auf einen Gegenspieler gekickt oder geworfen werden darf, z. B. um nach einer Spielfortsetzung oder nach 6 Sekunden Halten wieder den Ball spielen bzw. mit der Hand aufnehmen zu dürfen. Das darf dann natürlich weder „fahrlässig, rücksichtslos oder übermäßig“ hart erfolgen. Bei jedem anderen Gegenstand reicht halt der Wurf aus, auch wenn es Watte ist.


    Der Sonderfall „Werfen oder Kicken“ des Spielballes in z. B. übermäßiger Härte ist gar nicht so einfach über das Regelwerk zu lösen, was den Ort des Vergehens für die Spielfortsetzung anbelangt.

    OK. Andres Beispiel. Ein Spieler wirft eine Trinkflasche absichtlich auf einen Auswechselspieler, der im Bereich des Wassergrabens der Laufbahn steht, während der Ball noch im Spiel ist. Getroffen wird er aber erst, als der Spielball bereits ins Toraus gerollt ist.


    Mir geht es um Klarheit im Regelwerk und der (DFB-?) Auslegung bei Wurfvergehen hinsichtlich Zeitpunkt und Ort. Die Auslegung ist offenbar:


    Entscheidend für den Zeitpunkt ist die Einleitung, als Beginn der Wurfbewegung. Entscheidend für den Ort der Spielfortsetzung, ist die Stelle, wo getroffen wurde oder sollte, auch wenn der Ball mittlerweile aus dem Spiel ist.


    Ich kann das dem Regelwerk leider nicht wortwörtlich entnehmen.

    Kuba16 Du meinst also, dass bei einem physischen Vergehen für die Strafbarkeit der Zeitpunkt entscheidend, wann es eingeleitet wird und nicht wann der Kontakt stattfindet bzw. hätte stattfinden sollen.


    Anderes Beispiel: Während der Ball Richtung Torauslinie rollt, springt ein Verteidiger zur Blutgrätsche ab, er trifft den Angreifer aber erst dann brutal, als der Ball bereits die Linie vollständig überquert hat. Gibst du dann auch Strafstoß, weil der Zeitpunkt der Vergehens mit dem Absprung der Blutgrätsche beginnt?