Beiträge von KozKalanndok

    Er steht nicht nur außerhalb seiner Coachingzone, er steht bereits im Spielfeld. (interessanterweise wäre das kein Unterbrechungsgrund)


    Leider gibt das Regelwerk für das Betreten des Spielfelds nur eine Ermahnung her (wäre noch nicht einmal ein Unterbrechungsgrund bei laufendem Spiel) und das eindeutige Verlassen der Coachingzone gibt bestenfalls Gelb.

    Wenn dadurch die gegnerische Spielfortsetzung verzögert wäre, käme auch Rot in Betracht, aber es war ja die eigene Spielfortsetzung.

    Bei der DOGSO ist das m.E. aber ein Sonderfall, da hier per Logik nur ein Spieler die "Notbremse" ziehen kann.

    Einen Sonderfall hast Du nicht nur bei der DOGSO sondern auch beim Verhindern eines aussichtsreichen Angriffs. Da gäbe es zwar nur gelb, aber wenn ein Foul keinen aussichtsreichen Angriff weil z. B. vorher schon Abseits, dann ist eben die Grundlage für die Verwarnung nie gegeben gewesen.

    Letztlich kann nur ein Verteidiger das entscheidende Foul begehen

    So ist es. Und welcher Verteidiger das Foul begangen hat, wird dadurch nach außen kommuniziert, ob der Freistoß leichtrechts oder leicht links vom laufenden Stürmer gegeben wird (Ort des Vergehens). Rot sieht dann der Verteidiger auf genau dieser Seite.


    Je nach Intensität des Festhaltens des Anderen kann man aber mMn über Gelb für den anderen nachdenken.

    Das Abseits ist tatsächich etwas, was ich nach langem überlegen als 4. von Manfreds Punkten akzeptieren würde. Die Situation, dass ein Stürmer nichts strafbar abseits steht und dann aber ins Spiel eingreift ist eine eigene Kategorie einer rückwirkenden Entscheidung.


    Mark

    Wo Du glaube ich den Knoten im Kopf hast:

    Es geht Manfred um solche Situationen, bei denen eine Situation nicht strafbar (oder meinetwegen wegen des SR-Kontaktes "nicht behandlungsbedürftig" ist) ist und erst durch eine andere Aktion zu einem späteren Zeitpunkt behandlungsbedürftig wird.

    Dein Strafstoßbeispiel passt in dieses Muster genausowenig rein wie die anderen von Dir genannten Punkte.

    Das Antäuschen selbst wird nicht erst durch etwas anderes strafbar. Es ist für sich alleine genommen strafbar. Die Verzögerungskomponente kommt hier von der Vorteilsregelung. Die Vorteilsregelung macht aber eigentlich sogar genau das Gegenteil von den anderen genannten Situationen (unabsichtlicher Handkontakt direkt ins Tor).

    Beim Einwurf zum Torhüter wird nicht der Einwurf rückwirkend strafbar. Da ist das Aufnehmen des Balles mit der Hand das strafbare Vergehen.


    Was ist daran strafbar, wenn der Torhüter den Ball von seinen Händen vor seine Beine legt? Noch dazu was soll da rückwirkend strafbar werden?


    Die Doppelberührung ist keine rückwirkende Entscheidung. Die Doppelberührung ist sofort am Ort der Berührung strafbar und führt nicht zu einer rückwirkenden Entscheidung.


    Keiner der Fälle hat eine Komponente, bei der ein zuvor erlaubtes Spiel zu einem strafbaren Spiel wird (wie beim unabsichtlichen Handkontakt) oder bei der die Ahndung eines verbotenes Spiel bis zur Klarheit darüber, dass die Regelstrafe der größere Vorteil wäre, ausgesetzt wird.

    Das Abwarten beim Abseits sehe ich übrigens als von der Vorteilsregelung abgedeckt, daher bei mir auch nur drei Punkte.

    Ich nach etwas Nachdenken sogar soweit gehen zu behaupten, dass jede Art des verbotenen Spiels ein verzögerter Pfiff ist.


    Es ist zwar in den Regeln vorgeschrieben, dass das Spiel zu unterbrechen ist, aber das ist nicht ohne Ausnahme.


    Genaugenommen ist die Entscheidungsfindung bei jedem verbotenen Spiel doch so:


    1. Wahrnehmung des Vergehens

    2. Abwarten, ob sich eine Vorteilssituation ergibt

    3a. Unterbrechung des Spiels

    3b. Das Vergehen durch gewähren des Vorteils ahnden.


    Auch wenn die Wartezeit in Punkt 2 in vielen Fällen eher gegen Null tendiert, so ist das Abwarten bis klar ist, dass keine Vorteilssituation entstehet, eigentlich sogar regeltechnisch vorgeschrieben.

    Ganz spontan und ohne jetzt die anderen Antworten gelesen zu haben oder ins Regelwerk geguckt zu haben komme ich auch auf drei.


    Warum muss man das eigentlich unterbinden, dass ein Spieler vorm gegnerischen Tor rumlungert?

    Lasst das doch Aufgabe der Verteidiger sein.

    Entweder man lässt ihn rumlungern (mit dem Risiko dass ein Ball zu ihm kommt) oder man stellt eben einen Verteidiger gegen ihn ab.

    SixthSCTF Das dachte ich eigentich auch. Aber tatsächich ist das im Fall eines des Feldes verwiesenen Spielers nicht so.

    Für diese ist ausdrücklich im Regelwerk erwähnt dass sie Freistöße verursachen könnne. Seiten 82 und 83 jeweils letzter Absatz.


    Für des Feldes verwiesene Teamoffizlelle steht das zwar nicht explizit drin, aber warum sollte für diese etwas anderes gelten als für des Feldes verwiesene Spieler?

    Ich hätte jetzt gesagt der wird so behandelt, wie ein des Feldes verwiesener Spieler.

    Allerdings ist der des Feldes verwiesene Spieler explizit in der Liste aufgeführt.

    Der des Feldes verwiesene Teamoffizielle aber nicht.


    Im Sinn des Fußballs würde ich daher sagen dass ein runtergestellter Teamoffizieller durchaus noch Freistöße verursachen kann, wenn er beispielsweise einen zweiten Ball aufs Spielfeld wirft.

    Wir dürfen natürlich mögliche Wechselwünsche getrost ignorieren.

    Ist für Wechselwünsche rein formell nicht ohnehin ausschließlich der Spielführer zuständig?

    Wo man auch immer den Ordnungsdienst bei einem Jugendspiel immer her bekommt.

    Zumindest in meiner aktiven Zeit galt:

    Ordnungsdienst ist auch bei Jugendspielen vorhanden.

    Wenn er nicht vorhanden war, wurde auf dem Spielbericht bei der Frage nach "War Ordnungsdienst vorhanden?" Nein angekreuzt und der Heimverein bekam eine Audienz bei der Turnierleitung.


    Und wenn sich dann bei der Ansage "Security, der Herr möchte gehen" eben keiner angesprochen fühlt...dann ist eben augenscheinlich kein Ordnungsdienst vorhanden.

    Mal wieder deutscher Übersetzungsmist im deutschen Regeltext.

    Durch das nachgestellte "(Simulieren)" wird der Eindruck erweckt, dass die Regel nur für Schawlben gilt...


    Der englische Text ist da klarer:

    attempts to deceive the referee, e.g. by feigning injury or pretending to have been fouled (simulation)



    Kleiner Nachtrag: Für eine erfolgreiche Täuschung gibt das Regelwerk jeodch keine persönliche Strafe her :flieh:(ist aber genaugenommen absolut logisch :) )

    schließlich muss ich alle Fälle dann so handhaben

    Nein, musst Du nicht.

    Es gibt solche Fälle, in denen Du Dir nicht sicher bist, ob Du das gerade wirklich gehört hast, bei denen fragst Du nach und es gibt Fälle wo Du Dir absolut sicher bist.


    Und durch die Rückfrage bestätigst Du nur dass Du Dir Deiner Wahrnehmung gerade nicht sicher warst. Wenn der Spieler schlau ist, hält er die Klappe und belastet sich nicht weiter selbst. Wenn er dumm ist, bestätigt er durch eine Selbstbelastung Deine unsichere Wahrnehmung und Du kannst zweifelsfrei agieren.

    "Hab ich mich verhört oder wollen Sie ihr Foul gerade ihrem Kameraden anhängen?"

    Damit kannst Du Dir Deine (vermeintlich) unsichere Wahrnehmung der Forderung nochmal bestätigen lassen und baust gleichzeitig dem Spieler eine goldene Brücke um da kartenfrei und gesichtswahrend wieder Situation rauszukommen.


    Ansonsten bin ich da auf jeden Fall bei Gelb (und er ja laut Deinem anderen Thread ohnehin für das Foul schon eine Zeitstrafe bekommen hat, dadurch eben Rot)