Beiträge von KozKalanndok

    Sehe ich eigentlich keine Regelgrundlage.

    Die Disziplinarstrafen sind persönliche Strafen.

    Um wegen wiederholtem Foulspiel disziplinirt werden zu können, muss man den Tatbestand persönlich erfüllt haben.


    Allerdings bin ich in gewisser Weise auch bei Manfred.

    Wenn sich herausstellt, dass sich mehrere Spieler gemeinschaftlich unsportlich Verhalten indem sie bewusst immer wieder den selben Spieler foulen, dann könnte ich auf der Grundlage evtl. eine Verwarnung gegen alle Beteiligten aussprechen. Aber dazu müsste man sich schon sehr sicher sein darüber was es ist und wer beteiligt ist.

    und für Aussagen, die einen Abbruch auf jeden Fall gerechtfertigt hätten, gibt der Bericht keine Anhaltspunkte.

    Der Schiedsrichter wurde mutmaßlich bedroht. Da steht eine Freiheitsstrafe für den Täter im Raum. Bei vollendeten Straftaten hört der 3-Stufen-Plan auf.


    Bei einer Straftat gegen den Schiedsrichter, auf die eine Freiheitsstrafe steht(!), sollte das Sportgericht die Grenzen der Zumutbarkeit meiner Meinung nach nicht allzu weit ziehen (Hatten wir sowas nicht gerade erst mit einer Morddrohung gegen den Schiedsrichter?). Wenn sowas mittlerweile als "zumutbar" gilt, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn demnächst mal einer eine solche Drohung wahr macht und der SR wegen mangelnder Rückendeckung aus der Sportgerichtsbarkeit sich nur nicht getraut hat das Spiel abzubrechen...

    hier wäre klar eine Unterbrechung notwendig gewesen

    Man wird von jemandem bedroht, der bereits ordnungsdienstlich behandelt wurde ohne dass der Ordnungsdienst hier seiner Aufgabe nachkommt?

    Sorry, aber mit der Aufforderung an den Ordnungsdienst den Pöbler nachhaltig ruhigzustellen (und das wurde ja wohl getan, ansonsten wäre er ja nicht vom Gelände verwiesen worden) sind die Möglichkeiten des SR ausgeschöpft.

    Der Ordnungsdienst trägt eben nicht nur ne Armbinde durch die Gegend sondern hat auch eine Aufgabe.


    Und ihne zu wissen, wie genau der Wortlaut der Bedrohung war...wenn es nach dem Vorfall aus Sicht des SR für diesen unzumutbar ist das Spiel weiterzuleiten, dann ist der Abbruch gerechtfertigt.

    Hmm...zwei Dinge verstören mich an dem Bericht jetzt doch etwas...


    1. Was genau ist das Handzeichen, mit welchem ein Spielabbruch signalisiert wird, von dem der Vorsitzende des Kreis-SR-Ausschusses redet?

    2. Meint der das ernst, dass man nach einer Bedrohung durch einen Zuschauer, der eigentlich bereits vom Ordnungsdienst verwiesen wurde nochmal beim Ordnungsdienst betteln gehen muss? Zumal der Ordnungsdienst außerhalb des Sportplatzes gar keine Befugnisse hat...

    Ganz einfach:

    Es gibt kein einzige Regel, die für ein Vergehen eines nicht-Spielers, der das Spielfeld nicht betreten hat, einen direkten Freistoß vorschreibt.

    Ohne Regel für eine Spielstrafe müsste man eine Spielstrafe erfinden.

    Ok...diese Passage hatte ich übersehen. Ein Spieler verursacht bei einem physischen Vergehen also immer einen dF.

    Ein Teamoffizieller, der in der technischen Zone beheimatet ist, ist aber kein Spieler und auch nicht innerhalb des Spielfeldes.

    Du würdst also gegen einen Spieler, der im laufenden Spiel den Schiedsrichter physisch angreift (ohne zu beißen oder zu spucken), einen direkten Freistoß verhängen? Warum?


    12.4 redet von einem dem Vergehen angemessenen Freistoß. Also muss es ein Vergehen des Trainers gegeben haben, welches den Freistoß bestimmt. Welches genau?


    Es ist jetzt auch nicht so, dass ich es richtig finde, aber das Regelwerk unterscheidet bei der Spielfortsetzung tatsächlich zwischen "SR anspucken" (dF) und "SR die Zähne ausschlagen" (idF).

    Welches rein regeltechnische Vergehen konkret begeht denn der Teamoffizielle, der den SRA umhaut für den 12.4 einen Freistoß vorschreiben würde?

    (Zur Klarstellung: Ich gehe aktuell auch davon aus, dass der SRA nach dem Treffer nicht im Spielfeld landet. Dann hätten wir nämlich ein "Werfen von Gegenständen auf den Platz")


    Ich sehe da (so abstrus es auch sein mag) als einzigen Grund für eine Unterbrechung die plötzliche Unpässlichkeit des SRA durch Einfluß von außen.

    Und ohne sanktioniertes Vergehen kann es keinen Freistoß geben.


    Die Vergehen aus 12.1 regeln Spieler (und wenn man über 5.2 erweitert meinetwegen auch noch Teamoffizielle) gegen Gegner (und eben nicht gegen Spieloffizielle, müsste man auch nach 5.2 erweitern). Wenn er beißen oder spucken würde, würde das wieder anders aussehen. Da ist in 12.1 nämlich explizit der dF geregelt.


    Die Vergehen aus 12.2 regeln ebenfalls nur Spieler, aber eben mit Erweiterung nach 5.2 auch Teamoffizielle. Nur da wäre bestenfalls ein idF drin.

    Die Frage ist aber doch mit welchem Freistoß denn und warum?

    Es ist eigentlich weder ein Vergehen für indirekten noch für direkten Freistoß.

    Bestenfalls wäre dann unter Anwendung von 5.2 die Erweiterung von 12.2 auf Teamoffizielle möglich, wo wir doch wieder beim idF landen würden. Aber um 5.2 anzuwenden muss man erstmal an den Punkt kommen, dass eine Sache entweder nicht oder falsch geregelt ist.


    13.1 bechreibt ja die Möglichkeit aus 3.7. Nämlich wenn ein Teamoffizieller das Spielfeld betritt und eingreift. Am Betreten fehlt es hier aber.

    Okay, dann mal meine Argumentation für den idF (die pers. Strafe habe ich ja schon begründet):


    Ich fange mal damit an, warum ich einen dF hier ausschließe:


    DF gibt es in den Definitionen von Regel 12 nur dann, wenn ein Spieler irgendetwas tut. Hier ist der Täter aber kein Spieler, also scheidet der DF aus Regel 12.1 aus.

    Die Definition in Regel 3.7 ist überschrieben mit "Zusätzliche Personen auf dem Spielfeld". Da der Teamoffizielle hier aber das Spielfeld nicht betritt, ist die Regel an dieser Stelle nicht anwendbar.


    Und nach genauerer Suche muss ich sogar meine eigene Einschätzung zum idF in Zweifel ziehen. Eigentlich dachte ich an ein "Vergehen, was nicht in den Spielregeln erwähnt ist".

    Aber auch das wird nur dann mit einem idF gewürdigt, wenn es von einem Spieler begangen wurde.


    Damit bin ich jetzt sogar eher bei Rot (Regel 12.3, S. 83, Teamoffizielle, Feldverweis, physisches oder aggressives Verhalten gegenüber Speiloffiziellen) und SR-Ball (Regel 5.3, S. 36 Eingriff von außen).


    Für andere Lösungen müsste man meiner Meinung nach sich vom Wortlaut der Regeln lösen und nach 5.2 den Sinn der Fußballregeln heranziehen.

    Die Frage ist tatsächlich ein bisschen tricky.


    Ich gehe erstmal davon aus, dass er die Coaching-Zone nicht verlässt.

    In dem Fall bleibt eigentlich erstmal mindestens das gelbwürdige "Protestieren durch [...] Handlungen".

    Es könnte aber vielmehr sogar "physisches [...] Verhalten gegenüber [...] einem Spieloffiziellen [...]" sein, dann müsste es Rot werden.


    Ich würde tatsächlich eher zu Rot tendieren.


    Spielfortsetzung wäre idF auf der Seitenlinie in der Nähe des Vergehens.

    Wo ist das unsportliche Täuschen?

    Die Täuschung liegt darin, dass das harmlose Foul schlimmer aussehen soll als es wirklich war.

    Es wird hier vom Spieler nicht wie bei der klassichen Schwalbe darüber getäuscht, ob das Foul vorliegt sondern nur über dessen Intensität.


    Ich würde mir ernsthaft wünschen, dass mal ein Messi oder Neymar medienwirksam vom Platz muss (2. Gelbe), weil er bei einem harmlosen Trikotzupfer so tut als hätte man ihm gerade alle Zähne ausgeschlagen...

    Dennoch wird versucht beim Schiedsrichter eine Wahrnehmung zu erzeugen, die eben nicht zu dem passt, was wirklich geschehen ist. Und das ist etwas, was ich als Täuschnungsversuch bezeichne.

    Zitat

    Ein Spieler ist wegen unsportlichen Betragens zu verwarnen, wenn er versucht, den Schiedsrichter [...] zu täuschen

    Dass eine Täuschung evtl. nicht notwendig ist, weil der SR es eben wahrgenommen hat ist dabei egal. Es ist und bleibt ein Täuschungsversuch und das ist eine Unsportlichkeit.

    Das regelwerk ist nämlich tatsächlich nur auf die Täuschung aus und nicht auf den Grund der Täuschung. Die in der Regel beschriebenen Arten der Täuschung sind nur beispielhaft genannt und keineswegs abschließend.

    Also mein Kopfkino hat aus dem Sachverhalt folgendes als Analogie konstruiert:


    Zitat

    Ein Stürmer umdribbelt einen Verteidiger. Der Verteidiger hält den bereits vorbeigelaufenen Stürmer mit beiden Händen am Trikot fest und unterbindet damit einen aussichtsreichen Angriff. Der Stürmer hält sich beim Fallen beide Hände vor's Gesicht als hätte er einen Ellenbogen abbekommen.

    Das wäre meiner Meinung nach zunächst mal ein Foul des Verteidigers, welches mit Gelb zu ahnden ist.

    Gleichzeitig ist es jedoch auch ein klarer Täuschungsversuch durch den Stürmer. Der versucht nämlich über die Natur des Fouls zu täuschen. Und der Versuch der Täuschung ist nunmal eine Unsportlichkeit. Und Unsportlichkeiten werden nunmal mit Gelb bedacht.

    Vor allem:

    Das könnte durchaus eine Finte des zurückliegenden Trainers gewesen sein.


    Der kann nämlich jetzt zum Sportgericht rennen und sagen "Der Schiri hat aber viel zu früh abgepfiffen, wir hätten in der restlichen Spielzeit noch 18 Tore machen können, das Spiel gehört neu angesetzt".