Beiträge von KozKalanndok

    Laut meinen neuesten Informationen bekommt der TW für wiederholte Spielverzögerung beim Abschlag und damit verbundene Ahndung mit Eckstoß :gelbe_karte:

    Da wäre ich doch sehr an der Regelgrundlage interessiert.


    Eine Spielfortsetzung wird nicht verhindert, da das Spiel nicht unterbrochen ist.


    Das einzige, was mir einfällt, ist das wiederholte Verstoßen gegen die Spielregeln.

    Aber mit der Auslegung müsste man genauso auch einen Spieler, der 3x Abseits steht verwarnen.

    Ich bin dann tendenziell trotzdem beim indirektem Freistoß und natürlich gelb. Beim Körperkontakt war der Ball noch nicht im Spiel, sodass man eben nur die Unsportlichkeit als Behindern werten kann.

    Wenn der Ball aber bei dem Vergehen, welches man ahndet nicht im Spiel war, kann es niemals mit idF weitergehen. Dann bleibt nur die Ausführung der ursprünglichen Spielfortsetzung.


    Wenn das Halten bis nach dem Lösen des Balls aus den Händen andauert, dann sind wir bei einem Vergehen im laufenden Spiel. Aber vorher noch nicht.

    Also entweder war die Tätlichkeit vor der Spielfortsetzung, dann hat es mit Einwurf weiterzugehen. Oder aber das Spiel wurde fortgesetzt, dann geht es bis zur nächsten Spielunterbrechung weiter.

    Aber einen vor der Ausführung unterbrochenen Einwurf in einen Freistoß umzuwandeln lässt das Regelwerk meiner Meinung nach nicht zu.


    Für eine Tätlichkeit sehe ich keine Anhaltspunkte. Insbesondere fehlt mir die übertriebene Härte/Brutalität, die für eine Tätlichkeit notwendiges Kriterium ist.

    Am ehesten würde ich noch "Verzögerung der Spielfortsetzung" sehen und damit Gelb.


    Ich würde vor dem Einwurf unterbrechen, verwarnen und dann den Einwurf ausführen lassen.

    Falls man zu dem Schluss kommt, dass es eine eingetretene (aber vergeigte) Vorteilssituaion war, dann gibt es nur weiterspielen bis zur nächsten Spielunterbrechnung und verwarnen.

    Und genau dafür gibt es dann die Auslegungen der Verbände, sodass der Schiedsrichter im Sinne des Fußball entscheiden kann. In den meisten Fällen folgt dem dann auch das IFAB in Form von offiziellen Klarstellungen oder Anpassen im Regeltext selbst.

    Die Auslegung, wann die 8 Sekunden beginnen, steht aber aufgrund der exakten Definition in den Regeln den Verbänden nicht zu (es ist geregelt, was die Verbände ändern dürfen und was nicht).

    Der Verband darf bestenfalls auslegen, wann die Ballkontrolle beginnt. Und das hat nunmal Nebenwirkungen.

    Dazu ein treffendes Beispiel:


    Der Torwart fängt den Ball und bleibt am Boden liegen.

    Eine Traube Stürmer stellt sich um ihn herum um ihn als ballführenden Spieler abzuschirmen.


    Entweder er hat noch keine Ballkontrolle, dann tun die Stürmer nichts verbotenes. Sie dürfen in dem Fall auch dann noch dort stehen, wenn der Torwart aufgestanden ist. Der Schutz des Torwarts gilt nämlich erst ab Beginn der Ballkontrolle.

    Oder aber die Stürmer greifen den Torwart, der den Ball mit der Hand kontrolliert bereits an, dann läuft aber auch schon die Zeit.

    Was die Regel meiner Meinung nach nicht hergibt ist, das zu zwei Entscheidungen (Ballkontrolle für Schutz und Ballkontrolle für Zeit) zu machen. Der Zustand "Ballkontrolle" ist für beide Situationen gleichermaßen definiert.

    ieser Passus wäre vollkommen überflüssig, wenn man dem Schiedsrichter keinen gewissen Ermessensspielraum geben möchte und die 8 Sekunden exakt ab den zuvor genannten Kriterien beginnen soll.

    Ok...Dann darf man also den Torhüter auch noch angreifen, wenn er den Ball mit einer Hand auf den Boden drückt?

    Das wäre ja nur verboten, wenn er den Ball kontrolliert, aber wenn er den Ball kontrollieren würde, dann würde die Zeit schon laufen.


    Ja, ich gebe Dir Recht, es liegt im Ermessen des Schiedsrichters zu entscheiden, wann die Ballkontrolle beginnt. Aber die andere Seite dieser Entscheidung ist, dass mit Beginn der Ballkontrolle gleichzeitig auch der Schutz des Torhüters vor Angriffen gekoppelt ist. Und da ist die Regel eben klar: Entweder die Zeit läuft oder der Torhüter ist noch legal angreifbar.läuft.

    Was genau "den Torhüter daran hindert, den Ball aus den Händen freizugeben" bedeutet, lässt sicherlich Spielraum für Interpretationen

    Finde ich nicht.

    Der Abschnitt "Behindern des Laufs eines Gegners" ist da nämlich recht deutlich:

    Zitat

    Jeder Spieler darf seine Position auf dem Feld selbst bestimmen. Er darf dem Gegner zwar im Weg stehen, sich ihm jedoch nicht in den Weg stellen.

    Wer steht, ist safe. Und wer sich in die Flugbahn des Balles wirft, der hindert nicht am Freigeben weil das erst nach der Freigabe passiert.

    Regelverstoß "hindert den Torhüter den Ball freizugeben" begeht

    Was soll das eigentlich für ein Regelverstoß sein?

    Ein Angreifer darf den Torwart nicht angehen.

    Aber ihm im Weg stehen, im Weg stehenbleiben und sogar in den Weg der Flugbahn des Balles springen ist kein nach Regel 12 verbotenes Spiel.


    Letztendlich haben wir mal wieder eine vom Regelgeber überaus klar definierte Regel und auf lokaler Ebene einen gemeinnützigen Verein, der sich weigert diese vom Regelgeber vorgegebene Regel umzusetzen. So wird das nichts mit einer einheitlichen Umsetzung...

    Da haben wir von "oberster Stelle" schon wieder so eine Regelinterpretation, die der Regeltext in meinen Augen nicht hergibt.

    Das hast Du aber schön harmlos formuliert.


    Diese von Dir genannte Regelinterpretation ist meiner Meinung nach Regelbeugung der Kategorie "Ja, Handspiel ist verboten, aber er hat ja den Ball nicht mit der Hand sondern nur mit dem Finger berührt".

    Ist doch eigentlich ganz einfach.

    Ab Ballkontrolle mit der Hand 3 Sekunden warten, danach 5 Sekunden mit der Hand runterzählen und wenn er den Ball immer noch in der Hand hat, dann Eckstoß.


    Ab wann ein Torwart Ballkontrolle hat, ist im Regelwerk ebenfalls eindeutig definiert. Nämlich sobald er den Ball mit einer oder beiden Händen hält oder gegen eine feste Fläche drückt. Das Aufstehen nach dem Fangen gehört demnach zur Ballkontrolle und damit zu den 8 Sekunden.

    Regel 12.3 (Vorteil).

    Die definiert, dass wenn trotz eines FaD-Vergehens Vorteil gewährt wird, bei einem Eingriff des fehlbaren Spielers das Spiel zu unterbrechen und mit idF fortzusetzen ist. Allerdings ohne genau zu definieren, dass der Eingriff ein neues Vergehen darstellt und ohne ausdrücklich einen Ort der Spielfortsetzung zu definieren.


    Wenn man jetzt konsequent nach 13.1 dann den Ort des Vergehens bestimmt, kommt man in das Dilemma, dass man entweder das alte eigentich bevorteilte Vergehen für den Ort heranziehen muss oder aber den Eingriff ohne direkte Regelgrundlage als neues Vergehen auslegen muss.

    erneut ins Spiel eingreift, muss das Spiel mit Freistoss indirekt unterbrochen werden

    Und jetzt die Preisfrage: Wo genau wäre dann der Ort der Spielfortsetzung?

    Der Ort des (dann nachträglich geahndeten) Vergehens oder der Ort des Eingriffs?

    Letzteres würde zwar mehr Sinn ergeben, eine Regelgrundlage dafür kenne ich aber nicht. Oder ist der Eingriff nach Vorteil hier dann ein neues Vergehen?

    Ich war immer von einem Solo-Schuh ausgegangen

    Ok...also ich bin bei meiner Bewertung auch von "Schuh mit Inhalt und sich noch am Körper befindlichen Bein des Spielers" ausgegangen.

    Aber ich gebe Dir Recht, wenn man das Kopfkino dabei weglässt und wirklich nur liest, das da steht, darf man eigentlich nicht auf "hohes Bein" kommen :)

    Du hast da tatsächlich ein unschönes Paradoxon in den Regeln gefunden und das wird nicht das einzige bleiben.


    Daher jetzt ein paar rein regeltechnische (und eher praxisferne) Überlegungen:

    Es ist zwar in soweit klar, dass der idF wegen Beleidigung am Ort des Vergehens auszuführen ist, soweit so gut.

    Aber wo genau der Ort des Vergehens bei einer Beleidigung ist, ist nicht näher festgelegt. Mir fallen da spontan drei mögliche Orte ein:


    1. Der Ort, an dem die Beleidigung geäußert wurde.

    2. Der Ort, wo die person stand, an die die Beleidigung gerichtet war.

    3. Die Fläche in der man die Beleidigung warnehmen konnten, der genaue Ort wäre dann nach Vorteilsbestimmung festzulegen.


    Konsens ist aber wohl, dass der Ort des Vergehens tatsächlich dort ist, wo die Beleidigung geäußert, auch wenn das zu dem von Dir beschriebenen Paradoxon führt, dass ein Spieler den idF "nach hinten" verlegen lassen kann.

    Man muss aber auch differenzieren zwischen nicht unberechtigtem emotionalem Ausbruch und wirklicher Beleidigung.

    Im konkret geschilderten Fall bin ich tatsächlich weniger bei einer Beleidigung und würde eine klare Ansage sich zu mäßigen als ausreichend erachten.


    Beleidigungen sind immer kontextbezogen. Auch die nettesten Worte können beleidigend sein, wie im folgenden Beispiel:

    Statt einem fast sicheren Treffer ging es dann eben mit dem idF im Strafraum weiter (und natürlich dem FaD für den Keeper).

    Da hättest Du auch den Schuss abwarten können und wenn der Torhüter an den Ball kommt oder versucht ins Spiel einzugreifen dann auch nach eingetretenem Vorteil den idF geben. Regel 12 hat da Spezialvorschriften für Vorteil nach feldverweiswürdigen Vergehen. Lediglich wenn der Ball am Tor vorbei geht geht es dann halt mit Abstoß weiter.

    "Der Schiedsrichter kann Vorteil gewähren, muss aber nicht"

    Das stimmt aber nur in der Außenwirkung.


    Die Regel sagt klar, dass der Schiedsrichter Vorteil zu gewähren hat (Regel 5).

    Wo aber ein Ermessensspielraum besteht ist in der Entscheidung ob es eine Vorteilssituation ist,

    Aber wenn eine Vorteilssituation wahrgenommen wurde, dann ist sie zu berücksichtigen.

    Der Passus der "Übersetzungsdifferenzen" im englischem Originaltext bezieht sich ausschließlich auf Spiele im Internationalem Rahmen.

    Da muss ich Dir ganz klar Kontra geben.

    Im aktuellen vom DFB veröffentlicheten Regelwerk 2025/26 steht auf Seite 2 wortwörtlich folgendes drin:

    Kein Verweis auf "nur bei internationalen Spielen" oder sonst irgendwas. Das ist eine Anmerkung des DFB zu seinen eigenen Regeln, die im gesamten DFB-Geltungsbereich wirksam ist.

    Wer die DFB-Regeln übernimmt, übernimmt immer auch den Übersetzungsfallback, es sei denn er wird ausdrücklich ausgenommen.

    Ohne das Video gesehen zu haben, nur auf den Beschreibungen hier:


    Es gab einen Zweikampf um den Ball und eine Spielerin zieht der anderen an den Haaren.

    Dann kann das schon alleine aufgrund des Zweikampfs keine Tätlichkeit (violent conduct) mehr sein. Mit Zweikampf gegen eine Gegenspielerin kommt nur noch grobes Foulspiel (serious foul play) in Betracht.

    Und da gehe ich bei "challenge that endangeres the safety of an opponent" mit.

    Den Unterschied zum Arm im Gesicht sehe ich im Grad der Fahrlässigkeit.

    Man bewegt den Arm intuitiv um seine Balance zu halten. Dass der dann mal nach oben fliegt wo gerade aus einer anderen Richtung ein Gesicht angeflogen kommt, ist normaler Bewegungsablauf und kann fahrlässig passieren.

    Ein Halten ist aber (mal abgesehen wenn man schon im Fallen ist) immer eine vorsätzliche Handlung. Die Finger gehen zu um zu halten. Das ist am Trikot verboten, das ist an der Schulter verboten und das ist an den Haaren verboten. Dazu kommt, dass es an den Haarn noch eine erhebliche Gefährdung darstellt.