Beiträge von KozKalanndok

    Das ist doch für den SR ganz einfach: Wenn der FaZ nicht abgelaufen ist darf der Spieler am Elfmeterschießen nicht teilnehmen und der Gegner muss reduzieren.

    Und warum steht in den offizielen Regeln zu Zeitstrafen genau das Gegenteil?


    S. 23 der Laws of the Game, unten letzter Satz:

    Grundsätzlich können verbandsspezifische Bestimmungen ja einige Vorgaben des Regelwerkes überstimmen, das ist kein Problem und sehen wir in anderen Feldern der Durchführungsbestimmungen ebenfalls.

    Hier setzen sich die verbandsspezifischen Bestimmungen aber klar über das Regelwerk hinweg.

    Das Regelwerk bestimmt klare Grenzen innerhalb denen die Verbände Modifikationen vornehmen dürfen.

    Und das ist bei der Anwendung einer Zeitstrafe eben Variante A oder Variante B, aber eben nicht Variante "hammerschonimmersogemacht".

    Ich würde sagen das steht tatsächlich in den Regeln.

    Leider nur in den englischen Regeln. Ist eine der Passagen, deren Existenz im deutschen Regelwerk gar nicht mal erwähnenswert war, aber nichtsdestrotrotz gelten sie (Originalversion hat immer Priorität).


    Dort steht geschrieben:


    Also für alles wofür es Nachspielzeit geben würde, wird die Strafzeit "angehalten".


    Wobei man aber fairerweise dazu sagen muss, dass die im Bereich des DFB bestehenden verbandsspezifischen Zeitstrafenregelungen ohnehin regelwidrig sind (einfach mal den Teil im englischen Regelwerk lesen...).

    Er hat doch recht.,

    Beim Freistoß steht explizit da, dass wiederholt wird, wenn das Zeichen nicht gegeben wurde.

    Beim Anstoß nicht.


    Dadurch ist nunmal beim Freistoß geregelt, dass wiederholt wird wenn das Zeichen fehlt und beim Anstoß eben nicht.


    Wenn der SR jetzt aber die Tatsachenentscheidung getroffen hat, dass er das Zeichen gegeben hat, dann wird auch der Freistoß nciht wiederholt.

    Die Lösung ist doch ganz einfach: Nur absichtlich Handspiele sind strafbar.

    Diese einfache Lösung hatten wir bis vor 15 Jahren.

    Sie war nur leider nicht einfach, weil jeder Kleingartenvereinsvorstand das "absichtlich" anders interpretiert hat bis zu der Perversion, dass natürlich gehaltene Arme als "absichtliches Handspiel" gewertet wurden, während die unnatürliche Pinguinarmhaltung beim Laufen in Ordnung war.


    Deshalb ja weg mit den ganzen nicht-objektiven Kriterien und eben einfach halten.

    Müssen sich die Spieler halt umgewöhnen und das bewusste Anschiessen wird ein taktisches Mittel mit dem man umgehen muss. Wo liegt das Problem?

    Dem Gegner einfach von der Seite mal leicht gegen den Fuß kommen so dass dieser stolpert ist im normalen Zweikampf durchaus als fahrlässig einzustufen, aber wenn es vorsätzlich gemacht wird um den Gegner zu Fall zu bringen (so wie hier geschildert) ist es eben nicht mehr fahrlässig sondern meiner Meinung nach eine unnötige Gesundheitsgefährdung.

    "gesundheitsgefährdend" ist hinreichende Bedingung für "übermäßig hart".

    Und "übermäßig hart" ist hinreichende Qualifikation für grobes Foulspiel (wenn im Kampf um den Ball) oder Tätlichkeit (wenn ohne Kampf um den Ball). Ich kann die Argumentation von Manfred durchaus nachvollziehen.

    Problematisch ist nur dass man als SR sich da wirklich sicher sein muss, dass es eben wirklich ein derart abgekartetes Spiel ist.

    Und da sind wir an einem Punkt der Begriffsdefinitionen angelangt.


    Jemand, der in vollem Bewusstsein des Regelverstoßes (das ist mein Verständnis von "Absicht") jemanden mit Körperkontakt angreift, setzt mehr Kraft (die Kraft um den Gegner anzuditschen) ein als nötig (es wäre kein Kontakt nötig) und damit sind wir bei der Definition von "übermäßig hart".

    Also Vorteil weiterlaufen lassen für die Verteidiger sehe ich hier auch grundsätzlich nicht.

    Ein idF irgendwo zwischen Mittellinie und Strafraum ist eigentlich immer vorteilhafter als "Torwart hat Ball in Hand".


    Wenn sich aber ein Verteidiger dazu berufen fühlt den Angreifer in dieser Situation in den Zweikampf zu nehmen, tendiere ich eher zu einem Spieleingriff des Angreifers und damit Abseits.

    Die Alternative (wobei "fahrlässig" da nicht mehr zu passt) wäre, dass der Verteidiger ohne Kampf um den Ball den Angreifer angeht (Stichworte Sperren ohne Ball, Behinderung, Tätlichkeit), was dann zu einem Freistoß für die Angreifer führen würde.

    Ich bin nunmal kein Freund davon Straftaten zu relativieren.

    Wenn mir jemand sagt, es sei eine bedroht worden, dann gehe ich auch davon aus, dass er bedroht wurde und unterstelle ihm nicht, dass es ja gar nicht so schlimm gewesen sei wie er es schildert. Genau das ist der Kern des Problems, warum der Ton und der Umgang in der Gesellschaft immer mehr den Bach runter gehen.

    Wenn es keine Bedrohung war, dann hätte er es nicht so nennen sollen.

    Sehe ich eigentlich keine Regelgrundlage.

    Die Disziplinarstrafen sind persönliche Strafen.

    Um wegen wiederholtem Foulspiel disziplinirt werden zu können, muss man den Tatbestand persönlich erfüllt haben.


    Allerdings bin ich in gewisser Weise auch bei Manfred.

    Wenn sich herausstellt, dass sich mehrere Spieler gemeinschaftlich unsportlich Verhalten indem sie bewusst immer wieder den selben Spieler foulen, dann könnte ich auf der Grundlage evtl. eine Verwarnung gegen alle Beteiligten aussprechen. Aber dazu müsste man sich schon sehr sicher sein darüber was es ist und wer beteiligt ist.

    und für Aussagen, die einen Abbruch auf jeden Fall gerechtfertigt hätten, gibt der Bericht keine Anhaltspunkte.

    Der Schiedsrichter wurde mutmaßlich bedroht. Da steht eine Freiheitsstrafe für den Täter im Raum. Bei vollendeten Straftaten hört der 3-Stufen-Plan auf.


    Bei einer Straftat gegen den Schiedsrichter, auf die eine Freiheitsstrafe steht(!), sollte das Sportgericht die Grenzen der Zumutbarkeit meiner Meinung nach nicht allzu weit ziehen (Hatten wir sowas nicht gerade erst mit einer Morddrohung gegen den Schiedsrichter?). Wenn sowas mittlerweile als "zumutbar" gilt, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn demnächst mal einer eine solche Drohung wahr macht und der SR wegen mangelnder Rückendeckung aus der Sportgerichtsbarkeit sich nur nicht getraut hat das Spiel abzubrechen...