Beiträge von KozKalanndok

    Zettelbox: Dann verstehst Du da was falsch.


    Das Urteil an sich halte ich für durchaus vertretbar im Sinne der Fußballregeln, da diese überhaupt nicht betroffen sind (wäre das so, müsste das Spiel als ganzes neu angesetzt werden).


    Im Sinne der Turnierregeln hat man damit aber das Fass aufgemacht, dass Einsprüche gegen die "Standardsperre" nach Gelb-Rot zulässig sind. Ich kenne leider die konkreten anzuwendenden Turnierregeln leider nicht gut genug um das wirklich bewerten zu können, aber bei anderen Sportveranstaltungen ist es üblich, dass diese gegen eine solche Standard-Sanktion überhaupt keine Rechtsmittel zulassen.

    Nö...laut Regelwerk zeigt der SR mit der gelben Karte nur AN, dass verwarnt wurde. Nach extrem wortgenauer Auslegung muss er die Karte noch nichtmal jemandem bestimmten zeigen. Aber wie gesagt...die Tatsachenentscheidung des SR ist ja auch nicht vom Urteil revidiert worden. Lediglich die Folgestrafe aus den Turnier-Regeln wurde aufgehoben und das sollte aus Sicht des einzelnen Spiels ja egal sein.

    Ich bin eigentlich der Meinung gewesen, dass es nicht der Spieler ist, der über die Verwarnung bescheidwissen muss sondern lediglich der Spielführer als unser Ansprechpartner. Im Regelwerk habe ich auf die Schnelle auch nirgendwo gefunden, dass die gelbe Karte konkret dem betroffenen Spieler gezeigt werden muss, geschweige denn, dass dieser sie die gegen ihn (wie auch immer) ausgesprochene Verwarnung auch wahrnehmen muss. Von daher halte ich die Feststellung "Spieler XY ist bereits verwarnt" für eine Tatsachenentscheidung.


    Nun zum Urteil zurück:

    Es wird lediglich über die Auswirkung der Ampelkarte im Turnierverlauf geurteilt. Nicht über die gelbe Karte im Spiel selbst. Das Spiel wird nicht neu angesetzt. Das bedeutet aber auch, dass das Sportgericht dort wohl keinen (zumindest keinen gravierenden) Regelverstoß des SR sieht.

    @Sixth: Nur weil eine Mannschaft 1:25 zurückliegt ist sie dadurch doch noch nicht berechtigt einen Spielabbruch zu beantragen (es sei denn es ist noch irgendwoanders geregelt was denn ein "berechtigter Wunsch" genau ist). Also wäre meiner Meinung (mit dem aktuellen Informationsstand) auch im HFV noch kein korrektes Vorgehen.

    zettelbox: das blaue Häkchen ist in der Forenübersicht (ganz oben "Foren"). Das ist auch tatsächlich die alte Funktion "alle als gelesen markieren".


    Ich erläutere hier mal die Art, wie ich bisher im alten Layout das Forum gelesen habe:


    - Etwa einmal die Woche habe ich mir die Liste der ungelesenen Themen geöffnet

    - Die bin ich dann komplett über alle Seiten durchgegangen und habe ich mir dann alle Threads, die ich vom Titel her interessant finde, in einem neuen Fenster aufgemacht

    - Dann habe ich auf "alles gelesen" geklickt

    - Dann bin ich die offenen Tabs einzeln durchgegangen.


    Da stört es halt, dass die "Liste" nur noch 5 Themen hat und nicht mehr blätterbar ist.


    Was mich auch etwas stört:

    Wenn ich etwas lesen will und den Mauszeiger irgendwo abstelle kommt mir immer wieder eines dieser riesengroßen Megapopups über den Text, den ich eigentlich gerade lesen will, weil ich nicht darauf geachtet habe, dass der Mauszeiger nicht versehentlich über einem Link steht. Vor allem, da dieses Popup oft einfach nur das anzeigt, was ohnehin schon auf dem Bildschirm steht. Nur eben ÜBER dem Mauszeiger (Popups/Tooltips gehören normal UNTER den Mauszeiger).

    Manfred: Nein, das zeigt mir nicht die vollständige Liste der ungelesenen Themen an sondern nur die ersten 5 ungelesenen Beiträge. Wenn ich bei den 5 vom Titel schon sagen kann "will ich nicht sehen" muss ich sie trotzdem anklicken damit sie als "gelesen" markiert sind und erst dann bekomme ich die nächsten 5.

    Also ich vermisse die vollständige Liste der von mir noch ungelesenen Beiträge über die ich auch durchscrollen kann und entscheiden kann, was ich mir genauer angucken will.


    Die jetzige Fassung zwingt mich die erstbesten 5 ungelesenen Beiträge anzuklicken damit ich die nächsten 5 angezeigt bekomme.

    Trotzdem ist es Aufgabe der Schiedsrichter die Regeln umzusetzen...und diese besagt nunmal, dass man nicht zu früh reinlaufen darf; Hat sogar explizite Strategien für die Vorteilsauslegung dabei. Nicht in den Auslegungsrichtlinien sondern ganz oben im Regelwerk!
    Da muss man doch eigentlich davon ausgehen, dass der Schreiber der Regeln (letztendlich die Legislative) eben genau das so umgesetzt haben wollte.


    Wenn sich das auf dem Feld als umständlich, nervig oder unpraktikabel herausgestellt hat, dann muss man da meiner Meinung nach zunächst mal seitens der Legislativen die Regel anpassen und kann nicht einfach von exekutiver Seite der judikativen Seite diktiren, wie man das zu interpretieren hat.


    Das ist in etwa so als ob ein Staatsanwalt einem Richter sagt "es war zwar zweifelsfrei Mord, aber lass mal nicht kleinlich sein, dafür machen wir nur Geldstrafe"...

    Die Hand hat im Übrigen (so wurde es mir damals auf meinem Lehrgang vermittelt) noch einen ganz wichtigen REGELTECHNISCHEN(!) Aspekt!


    Solange die Hand oben ist kann und darf sich der Torwart darauf verlassen, dass er nicht nach dem Ball hechten muss. Wenn die Hand unten ist versucht der mit den Fingerspitzen den Ball wegzuschlagen und VERURSACHT dadurch gerade erst das Tor.
    Wenn im Moment der Ausführung die Hand unten ist kommen wir wenn's wirklich hart auf hart kommt auch in den Bereich eines Regelverstoßes...weil bei "Hand unten" IST es ein direkter Freistoß und damit eine regelwidrige Spielfortsetzung.

    Prinzipiell finde ich ja in Ordnung, dass man vereinbart verwiesene Spieler ersetzen zu dürfen...
    Aber wenn das so gemacht werden soll, dann hat das gefälligst VOR dem Anpfiff geklärt zu sein. Und zwar nicht nur untereinander sondern auch mit dem Schiedsrichtergespann.


    Solange nichts anderweitig mit dem SR abgesprochen wurde wird ein Fußballspiel gepfiffen wie's im Regelbuch steht.
    Aber dashier war eine Aktion, die zukünftig in einem Meisterschaftsspiel vom "SR von letzter Woche" in zugelassen worden sein wird...

    Ein Aspekt, auf den hier noch gar nicht so richtig eingegangen wurde (auch nicht vom IFAB):
    Was ist eigentlich mit der Zeit, die zwischen dem "videobewiesenen" Vergehen und der darauffolgenden Spielunterbrechung (die 10 Minuten ohne dass das Spiel unterbrochen wurde).


    Sind die verloren, vergeudet oder regulär? Falls regulär...wird da nicht einer Mannschaft ersatzlos die Spielzeit gestohlen, mit der sie einen Rückstand aufholen könnte?


    Ich halte es für falsch, dass der SR selbstständig entscheiden soll, ob er Video guckt oder nicht.
    Meiner Meinung nach müsste es so laufen, dass wenn ein Spielführer der Meinung ist der SR lag falsch, soll er (ähnlich wie im Feldhockey) den Videobeweis verbindlich anfordern dürfen oder es bei der Entscheidung des SR belassen. Diese Entscheidung sollte aber zwingend alles zurück bis zur vorherigen Spielunterbrechung kleinlichst berücksichtigen. Wenn schon mit Zeitlupe, Superzoom und hundertdrölfzig Kameras, dann richtig und ggf. auch zum Nachteil der anfordernden Mannschaft. Also z. B. ein Ronaldo reklamiert, dass er im Strafraum gefoult wurde, stattdessen gibt es Freistoß für den Gegner aus 25m weil vorher einer kurz ein Stück Trikot der falschen Farbe in der geschlossenen Hand hielt. Damit man das nicht für Zeitspiel nutzen kann muss natürlich die Zeit, die durch diese Entscheidung "ungültig" wird nachge...nein, "erst"gespielt werden. Das wäre zu wohl zu behandeln wie eine rückwirkende Spielunterbrechung, wo auch die Anregungen des IFAB hingehen (taktische :gelbe_karte: zu annulieren und unsportliche :gelbe_karte: zu behalten.


    Wenn man dieses Recht auf einen "Fehlschuss" pro Spiel beschränkt, dann kommen automatisch nur die wirklich "wertvollen" Situationen in diese Analyse.

    Mit der Aussage des SR sehe ich das tatsächlich grenzwertig.


    Er hat nicht ausgesagt, dass der Ball seiner Ansicht nach frei war (das wäre die Tatsachenentscheidung), sondern den genauen Hergang geschildert. Ich denke es steht und fällt alles damit, ob der SR diese Regelinterpretation (nicht Regel - die Regel selbst sanktioniert nur Hindern des Torwarts am freigeben des Balles) gekannt hat.
    Wenn er die Regelauslegung in dieser Form kannte, dann muss denke ich konkludent von einer Entscheidung auf "Ball war frei" ausgegangen werden und damit wäre es eine Tatsachenentscheidung.


    Wenn der SR diese Regelauslegung (nachweislich) nicht kannte, könnte man tatsächlich von einem Regelverstoß ausgehen.


    Was mich aber bedenklich stimmt ist, dass hier offenbar die Säge an die unanfechtbare Tatsachenentscheidung zumindest mal angesetzt wurde.

    Wie gesagt, da kommt es darauf an, was der SR (nachweisbar) wahrgenommen hat. Und wenn das war, dass der Ball frei ist, dann bleibt eigentich nur noch der Strafstoß. Der SR kann sich dieses Ei eigentich nur selbst ins Nest gelegt haben.
    Ich finde die Turnierleitung darf Spiele neu ansetzen soviele sie will und sich dann mit den anderen Teilnehmern rumschlagen, aber das als Regelverstoß des SR abzutun halte ich in diesem Fall doch für sehr gewagt (sofern sich wie oben beschrieben der SR nicht selbst belastet hat).

    Also ich finde das Urteil durchaus auch befremdlich, aber es kommt dabei natürlich auch darauf an, was der SR in der Anhörung tatsächlich ausgesagt hat.
    Prinzipiell sehe ich hier durchaus zwei Tatsachenentscheidungen (zunächst die Entscheidung ob es eine Behinderung war oder nicht und danach die, ob es ein Foul des Torwarts war oder nicht). Und diese dürfte ein Gericht beide nicht anfechten.


    Wenn jedoch der SR in der Anhörung z. B. ausgesagt hat, dass er sowohl die Behinderung als auch das Foul gesehen hat und den Strafstoß wegen dem härteren Foul gegeben hat (oder sonst irgendwie seine Wahrnehmung der Behinderung direkt oder indirekt zugegeben hat), wären wir wieder bei einem Regelverstoß. Ich denke der Fall ist grenzwertig. Wenn es aber wirklich Schule macht, dass Tatsachenentscheidungen von einem Gericht aufgehoben werden können, dann gute Nacht...


    Im Übrigen sehe ich nach den reinen Regeln nicht, wo der Torhüter am freigeben des Balles aus den Händen behindert wird (der Spieler ist noch relativ weit weg, der TW hat jede Menge anderer Möglichkeiten den Ball "loszuwerden", z. B. einfach überwerfen). Lediglich die FIFA-Auslegung würde eine derartige Argumentation hergeben (das Gericht bezog sich jedoch auf Regel 12) und selbst da ist die Entscheidung ob es sich um ein Vergehen handelt eine Tatsachenentscheidung.

    hmm...bisher war das Eigentor nach Anstoß ja durch die Verpflichtung nach vorne zu spielen ausgeschlossen.


    Wurde denn bei den Durchführungsbestimmungen des Anstoßes der Fall, dass der Ball ins eigene Tor geht explizit berücksichtigt wie beim Freistoß und anderen Spielfortsetzungen? Wenn nicht sehe ich nicht, warum nach der neuen Regel aus einem Anstoß nicht direkt ein Eigentor erzielt werden können sollte...


    EDIT: Ich habe weder die alten noch die neuen Regeln jetzt im Wortlaut nachgelesen und bin schon länger nichtmehr als Schiedsrichter aktiv, also ich bitte um Nachsicht, wenn ich mich da jetzt etwas vertan habe...